In begehrter Wohnlage von Bad Wildbad, befindet sich dieses attraktive Wohngrundstück mit ca. 365 qm Grundstücksfläche. Das Grundstück liegt in ruhiger, naturnaher Umgebung und bietet - je nach Bebauung - einen schönen Blick auf die Große Enz sowie das umliegende Grün.
Die Lage verbindet angenehme Ruhe mit guter Anbindung an die Innenstadt von Bad Wildbad. Ein ideales Grundstück für Bauherren, die naturnah wohnen und dennoch nicht auf Infrastruktur verzichten möchten.
Baugrundstück in Top-Lage von Bad Wildbad mit Blick auf die große Enz
75323 Bad Wildbad
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Infos
| Vermarktungsart | Kaufen |
|---|---|
| Grundstücksfläche | 365 m2 |
| Erschließung | Erschlossen |
| Empfohlene Nutzung | Einfamilienhaus |
| Bebaubar nach | wie Nachbarbebauung |
| Verfügbar ab | sofort |
Kosten
| Miete pro Jahr |
90.000 € |
|---|---|
| Provision |
3,57 % inkl. ges. MwSt. Die Maklercourtage für den Käufer beträgt 3 % aus dem Kaufpreis zuzüglich der gesetzlichen MwSt., somit gesamt 3,57 %. |
Finanzierungsrechner:
Kaufpreis:
600.000 €
Eigenkapital:
600.000 €
Monatliche Rate
0 €
Effektiver Jahreszins
0 %
Sollzinsbindung
10 Jahre
Beschreibung des Objekts
Lage
Die Lage dieser Grundstücke ist einfach unschlagbar. Bad Wildbad ist für seine natürliche Schönheit und die beruhigende Atmosphäre bekannt. Der Blick auf die große Enz verspricht tägliches Wohlbefinden und lässt Sie die Natur in ihrer vollen Pracht genießen. Gleichzeitig befinden Sie sich in einer ruhigen Wohngegend, die dennoch eine gute Anbindung an die umliegenden Einrichtungen und das Stadtzentrum bietet.
Sonstige Angaben
- voll erschlossene Grundstücke
- Top-Lage mit Blick auf die große Enz
- ruhige Wohngegend
- gute Anbindung an Einrichtungen und Stadtzentrum
- vielfältige Bebauungsmöglichkeiten
Eine verbindliche Bauvoranfrage liegt derzeit nicht vor.
Die Bebauung richtet sich nach § 34 BauGB (Nachbarbebauung), wodurch sich Art und Maß der Bebauung an den umliegenden Wohnhäusern orientieren. In der direkten Umgebung befinden sich bereits Wohnhäuser, sodass eine wohnbauliche Nutzung grundsätzlich als gegeben angesehen werden kann.
Die konkrete Bebauung ist vom Käufer eigenständig mit der zuständigen Baubehörde abzustimmen.