Das Grundstück ist derzeit mit einem Einfamilienhaus (Baujahr ca. 1930) mit Teilkeller, Garage und Carport bebaut. Die Freilegungskosten übernimmt der Käufer.
***GRUNDSTÜCK - zentrale Lage HAMBURGER STRASSE***
24558 Henstedt-Ulzburg
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Infos
| Vermarktungsart | Kaufen |
|---|---|
| Grundstücksfläche | 663 m2 |
| Erschließung | Erschlossen |
| Empfohlene Nutzung | Mehrfamilienhaus |
| Grundflächenzahl (GRZ) | 0.5 |
| Bebaubar nach | Bebauungsplan |
| Verfügbar ab | nach Absprache |
Kosten
| Miete pro Jahr |
485.000 € |
|---|---|
| Provision |
siehe Hinweistext 3,57 % des beurkundeten Kaufpreises incl. gesetzl. MwSt. zahlt Käufer bei Abschluss eines notariellen Kaufvertrages – genau wie Verkäufer. Soweit der Käufer ein Unternehmer i. S. des § 14 BGB ist, zahlt er eine Käuferprovision von 6 % zzgl. MwSt. |
Finanzierungsrechner:
Kaufpreis:
600.000 €
Eigenkapital:
600.000 €
Monatliche Rate
0 €
Effektiver Jahreszins
0 %
Sollzinsbindung
10 Jahre
Beschreibung des Objekts
Lage
Henstedt-Ulzburg befindet sich im Süden Schleswig-Holsteins, angrenzend an die Metropolregion Hamburg und ist ein wachsender und wirtschaftlich
starker Standort mit einer sehr guten Verkehrsanbindung an Hamburg.
Die Gemeinde zeichnet sich durch eine hohe Lebensqualität, gute Infrastruktur, viele Grünflächen und ein attraktives Wohnumfeld aus. Sie bietet sowohl für Unternehmen als auch für Familien und Pendler sehr gute Voraussetzungen.
Es gibt eine direkte Anbindung an die Autobahn A7, eine der wichtigsten Nord-Süd Verbindungen Deutschlands.
Der Anschluss an die AKN-Bahn (Linie
A1) stellt eine direkte Verbindung nach
Hamburg-Eidelstedt her. Der Hamburger Flughafen ist in nur ca. 25 Minuten mit dem Auto erreichbar. Weiterhin gibt es ein breites Angebot an Einkaufsmöglichkeiten, darunter das City Center Ulzburg (CCU), sowie diverse Supermärkte und Fachgeschäfte.
Sonstige Angaben
Das Grundstück liegt im Gültigkeitsbereich des Bebauungsplans Nr. 86. Danach ist die Bebauung mit einem Ein-/Zweifamilienhaus, einem Mehrfamilienhaus (2-3-geschossig) oder einem Büro-/Verwaltungshaus (ggf. mit Wohnungen im Staffelgeschoss) zulässig. Alle Angaben ohne Gewähr der Richtigkeit!