Für detaillierte Informationen bitte ich Sie um Öffnung des im Anhang befindlichen Exposés.
Bei dem Kaufgegenstand handelt es sich um das Aneignungsrecht (§928 BGB) an dem Grundstück, welches das Land Brandenburg verkauft.
Das Grundstück befindet sich im Birkenweg im Ortsteil Bochow der Gemeinde Groß Kreutz (Havel). Näher bezeichnet liegt das Grundstück in Neu-Bochow unweit der Lehniner Chaussee. Aufgrund von fehlenden Gebäuden besitzt das Grundstück noch keine Hausnummer und ist zwischen den Hausnummer 12 B und 14 des Birkenweges aufzufinden. Das Flurstück weist einen typischen Grundstückszuschnitt für Bauland aus.
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Infos
| Vermarktungsart | Kaufen |
|---|---|
| Grundstücksfläche | 1.036 m2 |
| Erschließung | Unerschlossen |
| Bebaubar nach | wie Nachbarbebauung |
Kosten
| Miete pro Jahr |
170.000 € |
|---|---|
| Provision | Nein |
Finanzierungsrechner:
Kaufpreis:
600.000 €
Eigenkapital:
600.000 €
Monatliche Rate
0 €
Effektiver Jahreszins
0 %
Sollzinsbindung
10 Jahre
Beschreibung des Objekts
Lage
Der idyllische Ortsteil Bochow gehört zur Gemeinde Groß Kreutz (Havel) im Landkreis Potsdam-Mittelmark und liegt eingebettet in die reizvolle Landschaft zwischen Brandenburg an der Havel und Potsdam. Die Umgebung ist geprägt von weitläufigen Feldern, Wäldern und kleinen Wasserläufen.
Trotz der ländlichen Lage bietet Bochow eine gute Infrastruktur und eine verkehrsgünstige Anbindung: Über die nur wenige Kilometer entfernte Bundesstraße B1 erreichen Sie in kurzer Zeit sowohl Brandenburg an der Havel (ca. 15 Min.) als auch Potsdam (ca. 25 Min.) und Berlin (ca. 45–60 Min.). Die nahegelegene Autobahn A10 (Berliner Ring) ist ebenfalls schnell erreichbar.
Ein weiterer Pluspunkt ist der Bahnhof Groß Kreutz, nur etwa 5 km entfernt. Von hier aus bestehen regelmäßige, direkte Zugverbindungen nach Potsdam und Berlin – ideal für Berufspendler.
In Groß Kreutz selbst finden sich alle Einrichtungen des täglichen Bedarfs: Supermärkte, Ärzte, Apotheken, Kitas sowie eine Grundschule. Weiterführende Schulen, größere Einkaufsmöglichkeiten und medizinische Einrichtungen sind in den benachbarten Städten bequem erreichbar.
Sonstige Angaben
Hinweis zum Verkauf von Aneignungsrechten
Der Käufer erwirbt das Grundstück originär, nicht als Rechtsnachfolger nach dem ursprünglichen Eigentümer, der das Eigentum aufgab oder als Rechtsnachfolger im Eigentum am Grundstück nach dem Land Brandenburg, dessen Aneignungsrecht er erworben hat. Er ist rechtlich gesehen in einer Stellung wie der Ersteigerer aus einer gerichtlich angeordneten Zwangsversteigerung eines Grundstückes.
Zu beachten ist, dass wegen des originären Eigentumserwerbs durch das Aneignungsrecht der Erwerber eines Aneignungsrechtes keine Möglichkeit hat vom Land Brandenburg Auskünfte über das vom Aneignungsrecht betroffene Grundstück zu erhalten. Das Land Brandenburg ist selbst nicht Eigentümer des Grundstückes. Es gibt insoweit also keinerlei Auskünfte und im Hinblick auf den Zustand des Grundstückes auch keine Ansprüche gegen das Land Brandenburg. Es können gegenüber dem Bundesland keine Ansprüche wegen dieses Zustandes oder nicht erteilter Auskünfte erhoben werden.
Eine Eintragung eines Grundpfandrechtes für Finanzierungszwecke des Erwerbers vor Eintragung des Erwerbs im Grundbuch ist nicht möglich, da es sich um ein herrenloses Grundstück handelt. Aufgrund der Herrenlosigkeit ist das Land Brandenburg kein Eigentümer des Grundstückes und kann dementsprechend auch keine Belastungsvollmacht für das Grundbuch erteilen.
Da kein Grundstück, sondern ein Aneignungsrecht nach § 928 BGB erworben wird, ist keine Grunderwerbsteuer zu zahlen (BFH Urteil v. 01.04.198 (II R 87/78)). Derjenige, der ein Aneignungsrecht erwirbt, kann grundbuchlicher Eigentümer werden, ohne dass er eine Grunderwerbsteuer entrichten muss. Der Vorlage einer steuerlichen Unbedenklichkeitsbescheinigung wegen der Grunderwerbsteuer bedarf es für die Eintragung als Eigentümer aufgrund Aneignungsrechtes im Grundbuch nicht.