In ruhiger Wohnlage von Lütter, nur rund fünf Kilometer vom Eichenzeller Ortskern entfernt, liegt dieses ca. 723 m² große Baugrundstück. Die Umgebung ist geprägt von Einfamilienhäusern und einer angenehmen Nachbarschaft – ideal, um hier ein neues Zuhause zu schaffen.
Das Grundstück ist vollständig erschlossen und bietet somit die Möglichkeit einer zeitnahen Bebauung. Geplant ist eine Bebauung, die sich harmonisch in das Ortsbild einfügt. Denkbar ist etwa die Errichtung eines Ein- oder Zweifamilienhauses. Den Bebauungsplan stellen wir Ihnen auf Wunsch gerne zur Verfügung.
Dank der ruhigen Lage, der guten Anbindung an Eichenzell und Fulda sowie der passenden Grundstücksgröße finden Sie hier optimale Voraussetzungen für den Bau Ihres Eigenheims.
Bei Fragen zur Bebauung oder weiteren Details stehen wir Ihnen selbstverständlich gerne zur Verfügung.
Baugrundstück in ruhiger Wohnlage von Eichenzell-Lütter
36124 Eichenzell
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Infos
| Vermarktungsart | Kaufen |
|---|---|
| Grundstücksfläche | 723 m2 |
| Erschließung | Erschlossen |
| Bebaubar nach | Bebauungsplan |
Kosten
| Miete pro Jahr |
175.000 € |
|---|---|
| Provision |
3,57 |
Finanzierungsrechner:
Kaufpreis:
600.000 €
Eigenkapital:
600.000 €
Monatliche Rate
0 €
Effektiver Jahreszins
0 %
Sollzinsbindung
10 Jahre
Beschreibung des Objekts
Lage
Lütter ist ein Ortsteil der Gemeinde Eichenzell und hat rund 1070 Einwohner. Ein Kindergarten und eine Grundschule befinden sich im Ort, weiterführende Schulen können im nahen Eichenzell und in Fulda besucht werden. Einrichtungen des täglichen Bedarfs sind in Lütter, Eichenzell und dem nahe gelegenen Rhönhof zu finden, Ärzte, Apotheken und verschiedene Läden befinden sich im Zentrum Eichenzells. Eine Vielzahl an Vereinen sorgt für ein abwechslungsreiches Freizeitangebot. Die gute Verkehrsanbindung in Richtung Süden und Norden (A7) und in Richtung Frankfurt (A66) sowie eine Zuganbindung nach Fulda machen die Großgemeinde Eichenzell sehr attraktiv.
Sonstige Angaben
Weitere attraktive Immobilienangebote finden Sie zudem auf unserer Homepage www.v-r-immobilien.de
Kundeninformationen:
Wenn Sie Ihr Immobilienberater nach dem Ausweis fragt hat das folgenden Grund: Nach den Pflichten des Geldwäschegesetzes sind Kunden nach § 3 GwG zu identifizieren, bevor sie in konkrete Vertragsverhandlungen treten. Zur Identifizierung wird deshalb nach Ihrem Personalausweis oder Reisepass gefragt und dieser kopiert bzw. die notwendigen Informationen notiert. Die Daten werden selbstverständlich vertraulich behandelt! Als Kauf.- bzw. Mietinteressent sind Sie verpflichtet die benötigten Auskünfte zu erteilen (Nach § 4 Abs. 6 GwG sind das: Name, Vorname, Geburtsdatum, Geburtsort, Meldeanschrift, Staatsangehörigkeit und die ausstellende Behörde). Ferner muss der Makler klären, ob der Vertragspartner im eigenen wirtschaftlichen Interesse handelt oder für einen Dritten (Die damit verbundene Vollmacht ist nachzuweisen!). Selbstverständlich stehen wir Ihnen bei Fragen zu dieser Thematik gerne zur Verfügung.