In ruhiger Lage von Schleid, nur zwei Kilometer von der Stadt Geisa entfernt, befindet sich dieses ca. 857 m² große Baugrundstück. Hier haben Sie die Möglichkeit, Ihr neues Eigenheim zu verwirklichen – eingebettet in eine familienfreundliche Umgebung mit zahlreichen Wanderwegen, die direkt in die Rhön führen.
Vorgesehen ist eine Bebauung, die sich harmonisch in das Ortsbild einfügt. Geeignet wäre beispielsweise ein Ein- bis Zweifamilienhaus. Das Grundstück ist erschlossen und baureif – die Anschlüsse liegen in der Straße.
Mit seiner Größe, der ruhigen Lage und der guten Anbindung an Geisa bietet dieses Grundstück ideale Voraussetzungen für Wohnen in naturnaher Umgebung.
Für Fragen rund um die Bebauung stehen wir Ihnen selbstverständlich gerne zur Verfügung. Wir freuen uns auf Ihren Anruf.
Ihr Bauplatz in Schleid in ruhiger und familienfreundlicher Wohnlage
36419 Schleid
Die vollständige Adresse der Immobilie erhalten Sie vom Anbieter.
Auf Karte anzeigen
Die vollständige Adresse der Immobilie erhalten Sie vom Anbieter.
Finanzierungszertifikat
In nur zwei Minuten zu Ihrem persönlichen Finanzierungszertifkat.
Infos
| Vermarktungsart | Kaufen |
|---|---|
| Grundstücksfläche | 857 m2 |
| Erschließung | Erschlossen |
Kosten
| Miete pro Jahr |
65.000 € |
|---|---|
| Provision |
3,57 % |
Finanzierungsrechner:
Kaufpreis:
600.000 €
Eigenkapital:
600.000 €
Monatliche Rate
0 €
Effektiver Jahreszins
0 %
Sollzinsbindung
10 Jahre
Beschreibung des Objekts
Lage
Die Einheitsgemeinde Schleid liegt im Wartburgkreis in Thüringen und wurde 1994 gegründet. Zur Gemeinde gehören die vier Ortschaften Schleid, Motzlar, Kranlucken und Zitters. Insgesamt hat die Kommune etwa 1.100 Einwohner. Geschäfte des täglichen Bedarfs befinden sich in der ca. zwei Kilometer entfernten Stadt Geisa. Bis in die Stadt Tann benötigen Sie mit dem Auto ca. 15 Minuten. Die Kreisstädte Fulda und Bad Hersfeld sind je ca. 35 Minuten entfernt.
Sonstige Angaben
Weitere attraktive Immobilienangebote finden Sie zudem auf unserer Homepage www.v-r-immobilien.de
Kundeninformationen:
Wenn Sie Ihr Immobilienberater nach dem Ausweis fragt hat das folgenden Grund: Nach den Pflichten des Geldwäschegesetzes sind Kunden nach § 3 GwG zu identifizieren, bevor sie in konkrete Vertragsverhandlungen treten. Zur Identifizierung wird deshalb nach Ihrem Personalausweis oder Reisepass gefragt und dieser kopiert bzw. die notwendigen Informationen notiert. Die Daten werden selbstverständlich vertraulich behandelt! Als Kauf.- bzw. Mietinteressent sind Sie verpflichtet die benötigten Auskünfte zu erteilen (Nach § 4 Abs. 6 GwG sind das: Name, Vorname, Geburtsdatum, Geburtsort, Meldeanschrift, Staatsangehörigkeit und die ausstellende Behörde). Ferner muss der Makler klären, ob der Vertragspartner im eigenen wirtschaftlichen Interesse handelt oder für einen Dritten (Die damit verbundene Vollmacht ist nachzuweisen!). Selbstverständlich stehen wir Ihnen bei Fragen zu dieser Thematik gerne zur Verfügung.