Das rund 3.371 Quadratmeter große Grundstück vereint eine bebaubare Teilfläche mit großzügigen Grünbereichen für Garten und Weide. Die bebaubare Zone eignet sich für ein individuelles Wohnhaus nach § 34 BauGB, mit Ausrichtung und Kubatur orientiert an der umliegenden Bebauung. Ergänzend sind, im Rahmen der rechtlichen Vorgaben, Nebengebäude wie Carport, Schuppen, Werkstatt oder Gewächshaus denkbar. Wasser und Strom sind erschlossen, damit sind die wichtigsten Grundlagen für Planung und Bau bereits vorhanden.
Die weitläufigen Freiflächen bieten Raum für Obstbäume, Beete, Spielbereiche und Rückzugsorte, ebenso für eine kleine Tierhaltung und ein Selbstversorgerkonzept. Durch die Grundstücksgröße lassen sich Wohnen, Arbeiten im Grünen und Erholung klar zonieren, Wege und Sichtachsen können sinnvoll geplant werden, Hecken und Baumpflanzungen schaffen Privatsphäre.
Wohnen mit Garten und Weide in ruhiger Lage
15757 Halbe
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Infos
| Vermarktungsart | Kaufen |
|---|---|
| Grundstücksfläche | 3.371 m2 |
| Erschließung | Teilerschlossen |
| Bebaubar nach | wie Nachbarbebauung |
| Verfügbar ab | sofort |
Kosten
| Miete pro Jahr |
125.000 € |
|---|---|
| Provision | Nein |
Finanzierungsrechner:
Kaufpreis:
600.000 €
Eigenkapital:
600.000 €
Monatliche Rate
0 €
Effektiver Jahreszins
0 %
Sollzinsbindung
10 Jahre
Beschreibung des Objekts
Lage
Teurow in der Gemeinde Halbe im Landkreis Dahme Spreewald steht für ruhiges Wohnen im Grünen. Die Umgebung ist durch Einfamilienhäuser, gepflegte Grundstücke, Wiesen und nahe Wälder geprägt. Zahlreiche Seen und Uferwege laden zu Spaziergängen, Radtouren und Wassersport ein. Einkaufsmöglichkeiten, Kinderbetreuung, Schulen und ärztliche Grundversorgung finden sich in den umliegenden Ortsteilen und den nahegelegenen Kleinstädten. Die regionale Anbindung ist gut, sodass sich Alltag und Freizeit effizient verbinden lassen. Wer Raum für ein individuelles Wohnprojekt mit großem Gartenanteil sucht, findet hier einen Standort mit viel Potenzial, auch für Selbstversorgung und naturnahes Leben.
Sonstige Angaben
GELDWÄSCHE:
Als Immobilienmakler Steffen Willauschus bin ich nach § 2 Abs. 1 Nr. 14 und § 11 Abs. 1, 2 Geldwäschegesetz (GwG) dazu verpflichtet, bei der Begründung einer Geschäftsbeziehung die Identität des Vertragspartners festzustellen und zu überprüfen, bzw. sobald ein ernsthaftes Interesse an der Durchführung des Immobilienkaufvertrages besteht. Hierzu ist es erforderlich, dass wir nach § 11 Abs. 4 GwG die relevanten Daten Ihres Personalausweises festhalten (wenn Sie als natürliche Person handeln) – beispielsweise mittels einer Kopie. Bei einer juristischen Person benötigen wir eine Kopie des Handelsregisterauszugs, aus welchem der wirtschaftlich Berechtigte hervorgeht. Das Geldwäschegesetz sieht vor, dass der Makler die Kopien bzw. Unterlagen fünf Jahre aufbewahren muss. Als unser Vertragspartner haben Sie auch eine Mitwirkungspflicht nach § 11 Abs. 6 GwG.
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