Im neu entstehenden Wohngebiet erwartet Sie ein modernes und zukunftsorientiertes Wohnumfeld, das Raum für individuelle Wohnträume bietet. Die Erschließung läuft planmäßig, die Baureife wird voraussichtlich im Frühjahr erreicht.
Für das Baugebiet ist ein neuartiges Wärmekonzept vorgesehen, das nachhaltiges und energieeffizientes Wohnen ermöglicht – für ein Zuhause mit Zukunft.
Die Bebauungsmöglichkeiten sowie die entsprechenden Bauvorschriften entnehmen Sie bitte dem Bebauungsplan, der auf unserer Homepage unter https://www.vb-eg.de/immobilien/baugebiete.html einsehbar ist.
Sollte dieses Grundstück nicht Ihren Vorstellungen entsprechen, bieten wir weitere Grundstücke innerhalb des Wohngebiets an. Die verfügbaren Flächengrößen sind ebenfalls auf unserer Homepage einsehbar.
Für Rückfragen oder weiterführende Informationen stehen wir Ihnen selbstverständlich gerne zur Verfügung.
Bauen, wohnen, wohlfühlen - Grundstücke in Gronau
31028 Gronau (Leine)
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Infos
| Vermarktungsart | Kaufen |
|---|---|
| Grundstücksfläche | 619 m2 |
| Erschließung | Erschlossen |
| Bebaubar nach | Bebauungsplan |
| Verfügbar ab | 01.04.2026 |
Kosten
| Miete pro Jahr |
159.131 € |
|---|---|
| Provision |
3,57 % inkl. ges. MwSt. Die Provision ist verdient und fällig mit notarieller Beurkundung. Der Immobilienmakler hat einen provisionspflichtigen Maklervertrag in gleicher Höhe mit dem Verkäufer abgeschlossen. |
Finanzierungsrechner:
Kaufpreis:
600.000 €
Eigenkapital:
600.000 €
Monatliche Rate
0 €
Effektiver Jahreszins
0 %
Sollzinsbindung
10 Jahre
Beschreibung des Objekts
Lage
Das neue Baugebiet in Gronau liegt ruhig und naturnah, umgeben von grünen Flächen.
Schulen, Einkaufsmöglichkeiten und Freizeitangebote sind gut erreichbar, ebenso wie die Anbindung an benachbarte Städte.
Hier lässt sich der Traum vom Eigenheim in einer freundlichen, gewachsenen Umgebung verwirklichen – ideal für Familien und alle, die naturnah wohnen möchten.
Sonstige Angaben
Detailliertere Informationen finden Sie in unserem Exposé. Bitte fordern Sie dieses bei uns an.
Weitere Angebote finden Sie auf unserer Website:
https://www.vb-eg.de/immobilien/immobiliensuche
Allgemeine Geschäftsbedingungen für das Immobiliengeschäft der Volksbank eG
1. Sämtliche Angebote sind freibleibend und basieren auf Informationen, die der Eigentümer erteilt hat; eine Haftung für deren Richtigkeit und Vollständigkeit kann deshalb nicht übernommen werden. Zwischenverkauf bzw. –vermietung bleibt dem Eigentümer vorbehalten.
2. Alle Angebote und sonstigen Mitteilungen sind nur für den Adressaten bestimmt und müssen vertraulich behandelt werden. Erfolgt gleichwohl eine Weitergabe an Dritte und kommt dadurch ein Vertrag zustande, so kann der Adressat - unbeschadet weiterer Schadensersatzansprüche - Schadensersatz in Höhe der vereinbarten Provision schulden.
3. Ist dem Adressaten eine nachgewiesene Vertragsabschlussgelegenheit bekannt, hat er dies unter Offenlegung der Informationsquelle unverzüglich mitzuteilen.
4. Wird ein angebotenes Objekt später durch Dritte erneut angeboten, erlischt dadurch der Provisionsanspruch des Erstanbieters nicht. Um eine doppelte Provisionszahlung zu vermeiden, wird empfohlen, den nachfolgenden Anbietern die Vorkenntnis in Textform mitzuteilen und auf deren Maklerdienste zu verzichten.
5. Der Auftraggeber wird den Makler unverzüglich von einem Vertragsabschluss unterrichten; er ist verpflichtet, ihm eine Vertragsabschrift zu übersenden.
6. Der Makler kann sowohl für den Käufer als auch für den Verkäufer tätig werden und von beiden eine Provision verlangen.
7. Kommt es aufgrund der Tätigkeit des Maklers zum Abschluss eines Vertrags (z.B. Kauf, Miete, Pacht), wird die ortsübliche Provision geschuldet, sofern keine abweichende Vereinbarung getroffen wird. Dies gilt auch dann, wenn die Bedingungen des Vertrags von den in dem überlassenen Angebot genannten Konditionen abweichen. Ein Provisionsanspruch entsteht auch, wenn der Vertrag erst nach Vertragsbeendigung abgeschlossen wird.
Der Provisionsanspruch ist mit dem Vertragsabschluss über das nachgewiesene bzw. vermittelte Objekt fällig.
Gebäudeenergiegesetz (GEG)
Hiermit weisen wir darauf hin, dass abhängig vom Alter der Immobilie, Art des Gebäudes, der Nutzungsart und den bisherigen Instandhaltungs- und/oder Instandsetzungsmaßnahmen des bisherigen Eigentümers Pflichten zur Sanierung nach dem Gebäudeenergiegesetz (GEG) binnen zwei Jahren ab Eigentumswechsel bestehen können, um die energetischen Voraussetzungen des GEG zu erfüllen. Dazu gehören u.a. die Dämmung der Geschoßdecken, § 47 GEG, die Dämmung von Rohren, § 69 GEG, sowie die Modernisierung der Heizungsanlage, §§ 71, 72 GEG.
Die Hinzuziehung eines Energieberaters zwecks Prüfung von Sanierungspflichten nach dem GEG sowie deren Kostenumfang wird empfohlen.