Das knapp 21.000 qm große Grundstück mit Immobilienbestand befindet sich in der Gemeinde Salem-Neufrach und ist sofort verfügbar.
Es besteht eine fertige Vorplanung für ein kleines Wohngebiet mit mehrgeschossigen Wohnhäusern sowie zweigeschossigen Einzel-,Doppel- und Reihenhäusern.
Aus dem vorhandenen Immobilienbestand lassen sich 226.320 Euro Mieteinnahmen generieren laut den Aufzeichnungen des Inhabers.
Eine Realisierung des Vorhabens könnte in wenigen Jahren durchgeführt werden.
Sehr gerne besprechen wir mit Ihnen die Details vor Ort und führen Sie durch den vorhandenen Immobilienbestand.
Grundstück 21.000 m² mit Immobilienbestand als Bauerwartungsland - sofort verfügbar
88682 Salem
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Infos
| Vermarktungsart | Kaufen |
|---|---|
| Grundstücksfläche | 21.000 m2 |
Kosten
| Miete pro Jahr |
5.900.000 € |
|---|---|
| Provision |
jeweils 2,38 % vom Kaufpreis inkl. der gesetzl. MwSt. |
Finanzierungsrechner:
Kaufpreis:
600.000 €
Eigenkapital:
600.000 €
Monatliche Rate
0 €
Effektiver Jahreszins
0 %
Sollzinsbindung
10 Jahre
Beschreibung des Objekts
Lage
Salem ist eine Gemeinde im Süden von Baden-Württemberg im Bodenseekreis und hat knapp 12.000 Einwohner.
Die bekanntesten Nachbargemeinden sind Meersburg, Überlingen und Uhldingen-Mühlhofen.
Die Gemeinde Salem selbst besteht aus 11 Teilorten, wie z.B. Neufrach in dem sich das Areal befindet.
Überregional bekannt ist Salem für sein Salemer Schloss, die Internatsschule Schloss Salem sowie dem Affenberg.
Der Teilort Salem-Neufrach hat ca. 2.595 Einwohner und gehört seit 1972 zu Salem. Die Gesamtfläche von Salem-Neufrach beträgt 1.030 Hektar.
Sonstige Angaben
Da wir uns bei allen Angaben auf die Informationen Dritter stützen müssen, können wir keine Gewähr für deren Richtigkeit und Vollständigkeit übernehmen.
Bitte haben Sie Verständnis dafür, dass wir nur Anfragen mit vollständiger Adressangabe und erreichbarer Handynummer bearbeiten können.
Nachdem Ihre Anfrage per E-Mail bei uns eingegangen ist, werden wir uns mit Ihnen zur Abstimmung eines Besichtigungstermins in Verbindung setzen. Bitte nennen Sie deshalb in Ihrer E-Mail eine Tel.-Nr., unter der wir Sie sicher erreichen können.
Widerrufsbelehrung für Verbraucher:
Sie haben das Recht, binnen vierzehn Tagen ohne Angabe von Gründen diesen Vertrag zu widerrufen. Die Widerrufsfrist beträgt vierzehn Tage ab dem Tag des Vertragsabschlusses.
Um Ihr Widerrufsrecht auszuüben, müssen Sie uns (Königskinder Immobilien GmbH, Königstraße 62, 70173 Stuttgart, Tel: 0711 4005440, Fax: 0711 40054433, info@koenigskinder.de) mittels einer eindeutigen Erklärung (z. B. ein mit der Post versandter Brief, Telefax oder E-Mail) über Ihren Entschluss, diesen Vertrag zu widerrufen, informieren.
Zur Wahrung der Widerrufsfrist reicht es aus, dass Sie die Mitteilung über die Ausübung des Widerrufsrechts vor Ablauf der Widerrufsfrist absenden.
Folgen des Widerrufs:
Wenn Sie diesen Vertrag widerrufen, haben wir Ihnen alle Zahlungen, die wir von Ihnen erhalten haben, unverzüglich und spätestens binnen vierzehn Tagen ab dem Tag zurückzuzahlen, an dem die Mitteilung über Ihren Widerruf dieses Vertrags bei uns eingegangen ist. Für diese Rückzahlung verwenden wir dasselbe Zahlungsmittel, das Sie bei der ursprünglichen Transaktion eingesetzt haben, es sei denn, mit Ihnen wurde ausdrücklich etwas anderes vereinbart; in keinem Fall werden Ihnen wegen dieser Rückzahlung Entgelte berechnet.
Haben Sie verlangt, dass die Dienstleistungen während der Widerrufsfrist beginnen soll, so haben Sie uns einen angemessenen Betrag zu zahlen, der dem Anteil der bis zu dem Zeitpunkt, zu dem Sie uns von der Ausübung des Widerrufsrechts hinsichtlich dieses Vertrags unterrichten, bereits erbrachten Dienstleistungen im Vergleich zum Gesamtumfang der im Vertrag vorgesehenen Dienstleistungen entspricht.