Es handelt sich um das Grundstück Fl.-Nr.: 936, Gemarkung Keidenzell, mit einer Größe von 1.019 m². Das Grundstück befindet sich im sog. unbeplanten Innenbereich. Nach planungsrechtlicher Beurteilung ist das Grundstück nach § 34 BauGB bebaubar. Die Bebauung muss sich gem. den Vorschriften des § 34 BauGB in die nähere Umgebung einfügen.
Ausschreibung von Baugrund in Langenzenn, Ortsteil Burggrafenhof
Ansbacher Straße ,
90579 Langenzenn
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Infos
| Vermarktungsart | Kaufen |
|---|---|
| Grundstücksfläche | 1.019 m2 |
| Erschließung | Erschlossen |
| Bebaubar nach | wie Nachbarbebauung |
| Verfügbar ab | sofort |
Kosten
| Miete pro Jahr |
0 € |
|---|---|
| Provision | Nein |
Finanzierungsrechner:
Kaufpreis:
600.000 €
Eigenkapital:
600.000 €
Monatliche Rate
0 €
Effektiver Jahreszins
0 %
Sollzinsbindung
10 Jahre
Beschreibung des Objekts
Lage
Die Stadt Langenzenn bietet im Ortsteil Burggrafenhof das Grundstück Fl.-Nr.: 936, Gemarkung Keidenzell, zum Verkauf an. Das Grundstück hat eine Größe von 1.019 m². Die Lage des Grundstückes ist aus den beigefügten Lageplänen ersichtlich. Das Grundstück soll im Ganzen verkauft werden. Eine interne Teilung ist einem Bewerber oder einer Bietergemeinschaft selbst überlassen.
Sonstige Angaben
In dem abgegebenen Kaufangebot sind die Herstellungsbeiträge für Wasser und Kanal enthalten (Grundstücksfläche und ¼ der Grundstücksfläche als fiktive Geschossfläche). Die Erschließungsbeiträge für die erstmalige Herstellung der Straße („Ansbacher Straße“) sind mit dem Kaufangebot abgegolten.
Bzgl. der Erschließung mit Strom ist das Grundstück teilerschlossen. Es wird daher angeraten, sich bzgl. der gewünschten Bebauung zwingend mit den Stadtwerken Langenzenn vorab in Verbindung zu setzten. Die Kosten der Stromversorgung sind durch den Erwerber / die Bietergemeinschaft vollumfänglich zu tragen.
Alle weiteren Erschließungs-/ Anschlusskosten die in Abhängigkeiten zum Bauvorhaben anfallen, sind gesondert zu leisten.
Weitere Dokumente
Exposé1_Lageplan
2_Lageplan groß
3_ungefähre Trasse Entwässerun
4_Grundsatzbeschluss Begrünung