Wir bieten Ihnen ein großzügiges Grundstück mit 2.323 m² Bauland am idyllischen Ortsrand von Holzmühl an. Durch die bereits vorhandene Bodenplatte mit massiv gebautem Kellergeschoss sowie einer großzügigen Doppelgarage bietet dieses Grundstück eine ideale Grundlage für einen Neubau. Der Keller aus dem Jahr 1981 spart Ihnen erhebliche Baukosten und ermöglicht einen direkten Start Ihres Hausprojekts.
Früher befand sich auf dem Grundstück ein Fertigteile Haus, welches durch einen Brand zerstört wurde. Für einen möglichen Neuaufbau wurde bereits eine Planung der renommierten Firma Bien-Zenker aufgestellt, welche uns vorliegt. Somit steht einer zügigen Umsetzung Ihres Traumhauses nichts im Wege.
Die Lage am Feldrand garantiert Ruhe, viel Privatsphäre und eine Natur nahe Umgebung. Der großzügige Garten bietet zudem noch viel gestalterisches Potenzial, das Sie ganz nach Ihren Vorstellungen ausleben können. Durch eine hintere Zufahrt zum Garten haben Sie die Möglichkeit, dass Grundstück komfortabel mit großem Gerät zu erreichen.
Dieses Grundstück bietet Ihnen eine sehr gute Basis für ein neues Zuhause.
Gerne beantworten wir Ihnen in einem persönlichen Gespräch weitere Fragen zu diesem Objekt.
Wir freuen uns auf Ihren Anruf.
Direkt starten: Grundstück mit Keller und Doppelgarage in Freiensteinau-Holzmühl
36399 Freiensteinau
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Infos
| Vermarktungsart | Kaufen |
|---|---|
| Grundstücksfläche | 2.323 m2 |
| Erschließung | Erschlossen |
Kosten
| Miete pro Jahr |
75.000 € |
|---|---|
| Provision |
3,57% inkl. MwSt. |
Finanzierungsrechner:
Kaufpreis:
600.000 €
Eigenkapital:
600.000 €
Monatliche Rate
0 €
Effektiver Jahreszins
0 %
Sollzinsbindung
10 Jahre
Beschreibung des Objekts
Lage
Holzmühl ist ein Ortsteil der Gemeinde Freiensteinau in südlicher Lage des Vogelsbergs. Der Ort hat ca. 192 Einwohner. Ärzte, eine Grundschule sowie Einrichtungen des täglichen Bedarfs finden sich im ca. 2 Kilometer entfernten Freiensteinau.
Sonstige Angaben
Weitere attraktive Immobilienangebote finden Sie zudem auf unserer Homepage www.v-r-immobilien.de
Kundeninformationen:
Wenn Sie Ihr Immobilienberater nach dem Ausweis fragt hat das folgenden Grund: Nach den Pflichten des Geldwäschegesetzes sind Kunden nach § 3 GwG zu identifizieren, bevor sie in konkrete Vertragsverhandlungen treten. Zur Identifizierung wird deshalb nach Ihrem Personalausweis oder Reisepass gefragt und dieser kopiert bzw. die notwendigen Informationen notiert. Die Daten werden selbstverständlich vertraulich behandelt! Als Kauf.- bzw. Mietinteressent sind Sie verpflichtet die benötigten Auskünfte zu erteilen (Nach § 4 Abs. 6 GwG sind das: Name, Vorname, Geburtsdatum, Geburtsort, Meldeanschrift, Staatsangehörigkeit und die ausstellende Behörde). Ferner muss der Makler klären, ob der Vertragspartner im eigenen wirtschaftlichen Interesse handelt oder für einen Dritten (Die damit verbundene Vollmacht ist nachzuweisen!). Selbstverständlich stehen wir Ihnen bei Fragen zu dieser Thematik gerne zur Verfügung.