Diese gepflegte Jugendstilvilla aus dem Jahr 1918, umfassend saniert im Jahr 2000, befindet sich in zentraler Lage an der Biebricher Allee in Wiesbaden. Das Objekt eignet sich hervorragend für Eigennutzer, die Wohnen und Arbeiten miteinander verbinden möchten, ebenso wie für Selbstständige, Freiberufler oder kleine Unternehmen, die Wert auf ein repräsentatives Umfeld legen.
Die Immobilie profitiert von einer ausgezeichneten Infrastruktur: Einkaufsmöglichkeiten, Schulen sowie eine Bushaltestelle befinden sich in unmittelbarer Nähe. Die Lage bietet eine sehr gute Verkehrsanbindung in das gesamte Rhein-Main-Gebiet – darunter Frankfurt, Mainz sowie der Flughafen Frankfurt. Damit ist das Haus nicht nur als Wohnsitz attraktiv, sondern auch für berufliche Zwecke bestens geeignet.
Auf einem ca. 648 m² großen Grundstück bietet die Villa rund 281 m² Wohnfläche sowie zusätzliche ca. 83 m² Nutzfläche. Die großzügige Raumaufteilung ermöglicht vielfältige Nutzungsvarianten – von klassischem Wohnen über die Einrichtung von Büroräumen bis hin zu Praxis-, Atelier- oder Beratungsflächen. Der historische Charakter mit erhaltenen Stilelementen verleiht dem Haus einen besonderen Charme, der sowohl privat als auch geschäftlich einen repräsentativen Rahmen schafft.
Zur technischen Ausstattung gehören eine Gaszentralheizung mit zentraler Warmwasserversorgung, Holzfenster mit Isolierverglasung (teilweise mit elektrischen Rollläden) sowie zwei Bäder – eines mit Dusche, eines mit Badewanne. Dachterrasse, Balkon und Garten bieten Raum für Erholung oder kreative Arbeitsbereiche im Freien.
Die umfassende Sanierung im Jahr 2000 sorgt für eine solide bauliche Basis. Eine Garage sowie drei weitere Stellplätze auf dem Grundstück stehen zur Verfügung – ideal für Bewohner, Kunden oder Mitarbeiter.
Insgesamt präsentiert sich die Villa als vielseitige Immobilie in zentraler Lage, die gleichermaßen für Familien, Selbstständige und Gewerbetreibende interessant ist. Sie verbindet klassischen Jugendstil mit funktionaler Raumstruktur und flexiblen Nutzungsmöglichkeiten für Wohnen, Arbeiten oder eine Kombination beider Lebensbereiche.
Großzügige Villa mit vielseitigen Nutzungsoptionen für Familien, Selbstständige und Kreative
65187 Wiesbaden
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Infos
| Haustyp | Sonstige |
|---|---|
| Wohnfläche ca. | 281 m2 |
| Nutzfläche | 83 m2 |
| Grundstücksfläche | 648 m2 |
| Bezugsfrei ab | sofort |
| Zimmer | 7 |
| Anzahl Garage/Stellplatz | 4 |
Kosten
| Kaufpreis |
1.475.000 € |
|---|---|
| Provision |
3,57 % inkl. MwSt. |
Finanzierungsrechner:
Kaufpreis:
600.000 €
Eigenkapital:
600.000 €
Monatliche Rate
0 €
Effektiver Jahreszins
0 %
Sollzinsbindung
10 Jahre
Bausubstanz & Energieausweis
| Heizungsart | Gas-Heizung |
|---|---|
| Wesentliche Energieträger | Gas |
| Energieausweis | laut Gesetz nicht erforderlich |
Beschreibung des Objekts
Ausstattung
- saniert in 2000
- 1 Garagenstellplatz, 3 Außenstellplätze
- Dachterrasse, Balkon sowie Terrasse und Garten
- 2 Bäder
- viele Stilelemente
- Isolierverglasung
- teilw. Elektrische Rollläden
- Heizung erneuert in 2019
Lage
Biebricher Allee, Wiesbaden
Sonstige Angaben
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VERTRAGSSCHLUSS / DAUER / KÜNDIGUNG
Der Maklervertrag zwischen dem Kunden und der Fa. JVH Jung von Haus - Mark Jung Immobilien (im Folgenden JVH genannt) kommt entweder durch schriftliche Vereinbarung oder durch die Inanspruchnahme unserer Maklertätigkeit auf der Grundlage bzw. in Kenntnis der für die erfolgreiche Vermittlungs-/Nachweistätigkeit anfallenden Courtageforderung zustande. Ergibt sich nicht aus den Umständen oder abweichenden Vereinbarungen etwas anderes, hat der Vertrag eine Laufzeit von sechs Monaten und verlängert sich jeweils automatisch um weitere sechs Monate, wenn nicht eine Vertragspartei mit einer Frist von einem Monat zum jeweiligen Vertragsende schriftlich gekündigt hat. Das Recht zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt.
DOPPELTÄTIGKEIT JVH
JVH ist berechtigt, auch für die andere Partei des Hauptvertrages courtagepflichtig tätig zu werden, soweit keine Interessenskollision vorliegt. Außerdem darf JVH weitere Makler einschalten. Dem Kunden dürfen dadurch jedoch keine weiteren Kosten oder andere belastende Verpflichtungen entstehen.
PROVISIONSANSPRUCH JVH
Der Anspruch auf Provision ist im Sinne von § 652 Abs. 1 BGB mit Abschluss des Hauptvertrages fällig, wenn der Hauptvertrag auf unserer vertragsgemäßen Nachweis-/Vermittlungstätigkeit beruht. In diesem Fall ist der Kunde verpflichtet, uns unverzüglich mitzuteilen, wann, zu welchem Entgelt und mit welchen Beteiligten der Hauptvertrag geschlossen wurde. Die Auskunftsverpflichtung wird nicht dadurch berührt, dass der Hauptvertag unter einer aufschiebenden Bedingung steht und diese noch nicht eingetreten ist.
Kommt durch JVH Vermittlungs- und/oder Nachweistätigkeit ein anderer als der vorgesehene Hauptvertrag (z.B. Kauf – statt Mietvertrag oder umgekehrt) oder ein Hauptvertrag über ein anderes dem Kunden gehörendes Vertragsobjekt zustande, der mit dem beabsichtigten Hauptvertrag wirtschaftlich im Wesentlichen identisch ist, besteht ebenfalls ein Courtageanspruch . Es gilt dann der übliche Maklerlohn im Sinne von § 653 Abs. 2 BGB als geschuldet. Ein Courtageanspruch von JVH besteht ferner, wenn ein Folgegeschäft in zeitlichem und wirtschaftlichem Zusammenhang mit dem ursprünglichen Hauptvertrag abgeschlossen wird. Als Folgegeschäft gelten insoweit auch Erweiterungen oder Veränderungen des ursprünglichen Hauptvertrages. Es gilt dann der übliche Maklerlohn im Sinne von § 653 Abs. 2 BGB als geschuldet.
HAFTUNGSBESCHRÄNKUNGEN
Die schriftlichen und mündlichen Informationen zum Vertragsobjekt stammen von unseren Vertragspartnern oder sonstigen Auskunftsberechtigten. Dies gilt auch für die das Vertragsobjekt betreffenden Informationen in einem Exposé. JVH wird diese Information nur auf offensichtliche Unrichtigkeit überprüfen. JVH übernimmt aber insbesondere keine Haftung oder Gewähr für die Richtigkeit, Vollständigkeit oder Aktualität dieser Informationen, es sei denn, JVH fällt grobe Fahrlässigkeit oder Vorsatz zur Last.
Irrtum und /oder Zwischenverkauf oder –Vermietung bleiben vorbehalten. Im Übrigen haftet JVH nur für Vorsatz, grobe Fahrlässigkeit, bei Fehlen zugesicherter oder garantierter Eigenschaften oder bei schuldhafter Verletzung wesentlicher Pflichten (Kardinalpflichten). Vorstehende Haftungsbeschränkungen gelten nicht, wenn und soweit JVH gesetzlich zwingend haftet.
VORKENNTNIS KUNDE
Kennt der Kunde bei Abschluss des Maklervertrages die Vertragsgelegenheit betreffend das angebotene Vertragsobjekt sowie Vertragsbereitschaft des anderen Vertragsteils des Hauptvertrages (Vorkenntnis) oder erlangt er diese Kenntnis während der Laufzeit des Maklervertrages von dritter Seite, so hat er JVH dies unverzüglich mitzuteilen.
Adresse
65187 Wiesbaden
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