HALTERN AM SEE
Attraktives Baugrundstück mit einer Größe von 597qm in guter, ruhiger Lage von Haltern-Hullern.
Es liegt eine Baugenehmigung für ein freistehendes Mehrfamilienhaus mit Garage und Carport vor.
Mit dem Bau kann zügig begonnen werden. Die Statik, Schallschutz und der Wärmeschutznachweis müssen noch erstellt werden.
Die Planung über fünf attraktive Wohnungen und die Abgeschlossenheit liegen vor. So steht der Aufteilung in Eigentumswohnungen nichts entgegen.
Gerne stellen wir Ihnen die Ansichten und die Planung des Gebäudes mit den Grundrissen über vier Etagenwohnungen und einem exklusiven Penthouse im Dachgeschoss zur Verfügung.
Ein positiver Bescheid über die Bebauung des Grundstücks mit zwei Doppelhaushälften – auch als Zweifamilienhaus - liegt ebenfalls vor! Sprechen Sie uns an.
Baugrundstück mit Baugenehmigung in Haltern am See
Terwellenweg 3,
45721 Haltern am See
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Infos
| Vermarktungsart | Kaufen |
|---|---|
| Grundstücksfläche | 597 m2 |
| Empfohlene Nutzung | Mehrfamilienhaus |
| Bebaubar nach | wie Nachbarbebauung |
| Verfügbar ab | 01.02.2026 |
Kosten
| Miete pro Jahr |
298.000 € |
|---|---|
| Provision |
4,76% |
Finanzierungsrechner:
Kaufpreis:
600.000 €
Eigenkapital:
600.000 €
Monatliche Rate
0 €
Effektiver Jahreszins
0 %
Sollzinsbindung
10 Jahre
Beschreibung des Objekts
Lage
Hullern ist ein Ortsteil der Stadt Haltern am See und liegt im südlichen Münsterland. In wenigen Minuten erreichen Sie die Stever, den Hullerner Stausee und auch den Halterner Stausee. Die Innenstadt von Haltern am See ist ebenfalls in wenigen Minuten, bequem über den ausgebauten Radweg zu erreichen.
Hullern ist aufgrund der Landschaft und der Seenähe besonders beliebt und ein begehrtes Ausflugsziel für Sportler, Spaziergänger und Radfahrer.
Sonstige Angaben
Alle Objektinformationen beruhen auf Angaben des Eigentümers. Für die Richtigkeit oder Vollständigkeit übernehmen wir keine Gewähr.
Alle Angaben wurden nach bestem Wissen und Gewissen erteilt. Irrtum und Zwischenverkauf vorbehalten. Dieses Exposee ist eine Vorinformation, als Rechtsgrundlage gilt allein der abgeschlossene Kaufvertrag.
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