Da das Verkaufsobjekt als Baugrundstück angeboten wird, haben wir auf die ausführliche Beschreibung der drei bestehenden Wohnhäuser verzichtet.
Das Grundstück ist derzeitig bebaut mit einem rohbaufertigen Doppelhaus sowie einem alten Bauernhaus (Einfamilienhaus).
Das Bauernhaus und das Doppelhaus müssen vom Käufer, auf eigene Kosten, abgebrochen werden, damit eine Neubebauung auf dem Grundstück realisiert werden kann.
Das Baujahr des schönen, alten Bauernhauses ist aus dem 18. Jahrhundert.
Im nördlichen und rückwärtigen Grundstücksbereich des Flurstücks ist ein 1 ½-geschossiger Rohbau, eine Doppel-haushälfte, mit talseits freigestelltem Hanggeschoss, errichtet.
Dieses Doppelhaus ist an der westlichen Flurstücksgrenze an die Nachbarbebauung angebaut.
Entlang seiner östlichen Flurstückgrenze weist der Rohbau einen Grenzabstand auf.
Die ausgesprochene Baugenehmigung für den errichteten Doppelhaus-Rohbau vom 22.06.1987 zum Bauantrag vom 10.10.1986 ist erloschen und nicht mehr gültig.
Hintergrund hierfür ist, dass laut LBO Baden-Württemberg, keine ununterbrochene Bautätigkeit kleiner einem Jahr, nachweisbar ist.
Grundstücksdaten:
Gesamte Flurstücksfläche ca. 1219 m²
davon
Baugrundfläche ca. 769 m²
Gartenland ca. 431 m²
Straßenverkehrsfläche ca. 19 m²
Neubauung:
Im baurechtlichen Sinne handelt es sich um ein Baugrundstück, mit einem nicht genehmigten Doppelhaus-Rohbau
bebauten Flurstück.
Daher muss das Grundstück, als lediglich mit einem alten Bauernhaus bebaut angesehen werden.
Eine Neugenehmigung des bestehenden Rohbaus der Doppelhäuser, ist hinsichtlich der nachfolgend aufgeführten, genehmigungstechnischen Voraussetzungen bzw. Erschwernissen zu prüfen.
Städtebauliche Situation:
Das Verkaufsobjekt liegt nicht im Bereich eines rechtskräftigen, qualifizierten Bebauungsplans.
Der rechtskräftige Flächennutzungsplan beinhaltet das Objekt, was folglich eine Bebauung entsprechend dem Baugesetzbuch
§ 34 BauGB im Innenbereich anzeigt.
Genehmigungsfähig ist hiernach ein Objekt welches sich „in die Umgebung einfügt“, was eine Bauvoranfrage erfordert.
Dies bedeutet, dass eine tragfähige Aussage über die Bebaubarkeit des Grundstücks nur auf dem Verfahrensweg und in Abstimmung mit den Baurechtsbehörden getroffen werden kann.
Ursprünglich genehmigter Bestand von 22.6.1987 (Doppelhaus)
Mittelhaus ca. 144 qm Wohnfläche zuzüglich Nutzfläche
Eckhaus ca. 158 qm Wohnfläche zuzüglich Nutzfläche
Gesamtwohnfläche beider Häuser ca. 302 qm zuzüglich Nutzfläche
Überbaute Fläche:
Die überbaute Fläche von den Doppelhäusern entspricht einer GRZ 0.22
Diese Angaben aus der ehemaligen Baugenehmigung vom 22.6.1987 dienen ausschließlich zur unverbindlichen Orientierung einer eventuellen Neubebauung.
Bauliche Nutzung:
Das Objekt ist im Bereich eines Mischgebiets eingeordnet.
In einem Mischgebiet stehen die beiden Nutzungsarten „Wohnen“ und „Unterbringung von Gewerbebetrieben“ gleichberechtigt nebeneinander.
Dabei ist die Einschränkung zu beachten, dass die Gewerbebetriebe das Wohnen nicht wesentlich stören dürfen.
Der Charakter eines Mischgebiets liegt in der damit verbundenen Nutzungsmischung.
Erhaltungssatzung:
Entsprechend dem Datensystem der Stadt Stuttgart ist das Objekt im Bereich einer Erhaltungssatzung zum Erhalt einer städtebaulichen Gesamtanlage eingeordnet.
Hierbei handelt es sich um baurechtliche Satzungen, die von den Gemeinden in Deutschland auf der Grundlage des besonderen Städtebaurechts aus dem Baugesetzbuch (BauGB) erlassen werden können.
Hierdurch soll im hier vorliegenden Fall die städtebauliche Eigenart des Gebiets auf Grund seiner städtebaulichen Gestalt erhalten werden.
Eine Abstimmung einer Projektierung hat hier mit dem Stuttgarter Stadtplanungsamt zu erfolgen.
Ein echtes Traumgrundstück mit purer Naturverbundenheit mit einem Meßgehalt ca. 1.219 m².
Wunderschönes Baugrundstück mit ca. 1.219 m² und Weitblick in naturnaher Toplage von Stgt.-Birkach
70599 Stuttgart
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Infos
| Vermarktungsart | Kaufen |
|---|---|
| Grundstücksfläche | 1.219 m2 |
| Erschließung | Erschlossen |
| Empfohlene Nutzung | Doppelhaus |
| Bebaubar nach | wie Nachbarbebauung |
| Verfügbar ab | sofort |
Kosten
| Miete pro Jahr |
790.000 € |
|---|---|
| Provision |
3,57 % Käuferprovision inkl. gesetzliche Mehrwertsteuer. |
Finanzierungsrechner:
Kaufpreis:
600.000 €
Eigenkapital:
600.000 €
Monatliche Rate
0 €
Effektiver Jahreszins
0 %
Sollzinsbindung
10 Jahre
Beschreibung des Objekts
Lage
EIN IDEALER STANDORT DER KURZEN WEGE MIT OPTIMALER WOHNQUALITÄT.
Der Stadtteil Stuttgart - Birkach ist ein sehr beliebter und sehr gefragter Stadtbezirk, zählt durch seine sehr verkehrsgünstige und überaus reizvolle, grüne Lage zur bevorzugtesten südlichen Höhenlage Stuttgarts.
Es handelt sich um einen familienfreundlichen Stadtteil mit perfekten Freizeit- und Sportmöglichkeiten.
Ebenso sind tolle Fahrradtouren auf der herrlichen Filderebene möglich.
Das zum Verkauf kommende, seltene Liebhaberobjekt befindet sich in sehr bevorzugter und ruhiger, sonniger Wohn- und Aussichtslage.
Es handelt sich um eine verkehrsberuhigte, schöne und ruhige Nebenstraße in der historischen Ortsmitte (Zone 30), die als Sackgasse endet.
Die stark aufgelockerte, durchgrünte Umgebung ermöglicht ein schönes und angenehmes Wohnen mit bester, fußläufiger Infrastruktur.
Eine Lage wie sie selten anzutreffen ist, im engeren südlichen Stadtbereich von Stuttgart.
Der Stadtteil Birkach hat ca. 7.149 Einwohner und befindet sich zwischen dem Stadtteil Plieningen und Degerloch im südlichen Höhenbereich bzw. zentrumsnahen Stadtrand von Stuttgart.
Durch die großen angrenzenden Nachbargrundstücke ist eine starke Durchgrünung garantiert.
In sehr kurzer Entfernung (nur 1.7 km) erstreckt sich der wunderschöne, weitläufige und exotische Garten, der botanische Garten und der herrliche Schlosspark des Schlossensembles „Hohenheim“ bzw. der berühmten Universität Stuttgart-Hohenheim mit mehr als 100.000 m² Fläche.
Ebenso ist das bekannte und beliebte Restaurant Speisemeisterei in Stuttgart-Hohenheim schnell zu erreichen.
Ferner befindet sich in unmittelbarer Nähe das wunderschöne Ramsbachtal zwischen Stuttgart-Birkach und Stuttgart-Degerloch.
Dies sind weitere positive Besonderheiten dieses Standortes.
Dadurch sind optimale Voraussetzungen für eine Vielzahl von Erholungs- und Freizeiteinrichtungen (z.B. Tennis, Reiten, Joggen, Wandern, etc.) in Stuttgart-Birkach sowie in den Nachbarorten Stuttgart-Schönberg, Stuttgart-Degerloch/Möhringen gegeben.
Sehr malerisch und sonnig grenzt der rückwärtige Grundstücksbereich von dem
wunderschönen, großzügigen Baugrundstück direkt an das angrenzende Naturschutzgebiet Brühl.
Somit ist ein naturnahes und idyllisches Wohnen mit höchster Wohnqualität für Freizeit- und Erholungswert gegeben.
Eine optimale Belichtung und Besonnung ist durch die herrliche, durchgrünte Wohnlage vorhanden.
Aussichtslage:
Vom Baugrundstück aus hat man eine unverbaubare, herrliche Aussicht (Weitblick) über das Ramsbachtal und das gegenüberliegende Waldgebiet Birkenwald sowie in Richtung Stuttgart-Riedenberg/Kemnat.
Infrastruktur:
Durch die sehr zentrale, urbane Wohnlage im Ortskern von Stuttgart-Birkach kann man sehr gute Einkaufsmöglichkeiten, diverse Restaurants, Eisdielen, Kindergärten, Schulen, öffentliche Einrichtungen, Ärzte, Apotheken und Tankstellen in wenigen Gehminuten erreichen.
Ein sehr beliebter Bauernhofladen (Lebensmittel, Kuchen, Brot, Gemüse, Obst direkt vom Erzeuger) befindet sich in direkter Nachbarschaft.
In Stuttgart-Birkach gibt es zwei Kindergärten und eine Grundschule.
Verschiedene öffentliche, weiterführende Schulen befinden sich in den umliegenden Stadtteilen.
Die internationale Schule und die beliebte Privatschule Waldschule befinden sich in kurzer Entfernung, im Stadtteil Degerloch.
Die Anbindung an die öffentlichen Verkehrsmittel nach Stuttgart oder auf die Filderebene sind optimal.
Kurze, bequeme Entfernungen zu Fuß Bushaltestellen.
Überdies erreicht man mit Zubringerbusverbindungen sehr schnell die U-Bahn-Haltestellen in Stuttgart-Plieningen (Garbe) sowie in Degerloch (Ruhbank und Waldau).
Der Flughafen Stuttgart, Messe Stuttgart, Autobahn A 8 sind in wenigen Autominuten erreichbar.
Somit ist ein schönes Wohnen im Grünen mit bester Anbindung garantiert.
Sonstige Angaben
Bestehende Bebauung und deren etwaige Genehmigungsfähigkeiten:
Die aktuelle Bebauung besteht aus einem genehmigten Wohnhaus (Bauernhaus) dessen Baujahr um 1800 liegen dürfte.
Der Zustand des Bauernhauses ist als abbruchwürdig zu bezeichnen.
Ein Abbruch des Bauernhauses ist bei einer Neubebauung aufgrund der abgelaufen Baugenehmigung ohnehin notwendig.
Talseitig befindet sich im rückwärtigen Grundstücksbereich ein rohbaufertiges Doppelhaus.
Dieses Doppelhaus ist im Allgemeinen als für den Ausbau vorbereitet zu verstehen.
Für das im Rohbau befindliche Doppelhaus und dessen Genehmigungsfähigkeit muss eine baurechtliche Abstimmung unbedingt angezeigt werden.
Hinweis:
Bitte haben Sie Verständnis, dass wir für die Richtigkeit der Angaben zu den Bebauungsmöglichkeiten keine Haftung und Gewähr übernehmen können.
Wir empfehlen daher, die Überbauungsmöglichkeiten, unbedingt vor Kaufvertragsabschluss selbst oder über einen Architekten prüfen zu lassen.
Unsere Empfehlung:
Solche absoluten Liebhaberobjekte werden sehr selten zum Kauf angeboten und zügig verkauft.
Von der Straße aus kann man sich keinen richtigen und umfassenden Eindruck über dieses wunderschöne, großzügige Baugrundstück mit herrlicher Aussicht (Weitblick) sowie der echten Naturverbundenheit verschaffen.