Es handelt sich um ein ca. 1.577 m² großes Entwicklungsgrundstück in einer der begehrtesten Wohngegenden Wuppertals. Ein Bebauungsplan für dieses Gebiet liegt bereits vor, wodurch das Genehmigungsverfahren erheblich vereinfacht wird. Das Grundstück ist vollständig erschlossen. Derzeit befindet sich ein renovierungsbedürftiges, zweigeschossiges Einfamilienhaus aus den 1960er Jahren auf dem Grundstück.
Baugrundsrück in begehrter Lage
42113 Wuppertal
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Infos
| Vermarktungsart | Kaufen |
|---|---|
| Grundstücksfläche | 1.577 m2 |
Kosten
| Miete pro Jahr |
940.000 € |
|---|---|
| Provision |
3,57% inkl. MwSt. MAKLERCOURTAGE Der Käufer hat 3,57% einschließlich gesetzlicher Mehrwertsteuer des Verkaufspreises als Dienstleistungshonorar zu zahlen. Dieses einmalige Dienstleistungshonorar ist fällig bei Abschluss des notariellen Kaufvertrages und zahlbar an die Firma Alfred Vollmer Immobilien KG. Soweit der Käufer ein Unternehmer im Sinne des § 14 BGB ist gilt eine abweichende Provisionsregelung. |
Finanzierungsrechner:
Kaufpreis:
600.000 €
Eigenkapital:
600.000 €
Monatliche Rate
0 €
Effektiver Jahreszins
0 %
Sollzinsbindung
10 Jahre
Beschreibung des Objekts
Lage
Das Objekt befindet sich in einer ruhigen Wohnlage im nördlichen Stadtgebiet von Wuppertal, im Stadtteil Elberfeld. Es liegt in einer wenig befahrenen Anliegerstraße, eingebettet in ein aufgelockert bebautes Wohnumfeld, das überwiegend von Einfamilienhäusern und kleineren Mehrfamilienhäusern geprägt ist.
Der Elberfelder Stadtteilkern mit vielfältigen Einkaufsmöglichkeiten, Ärzten und weiteren Einrichtungen des täglichen Bedarfs ist in wenigen Fahrminuten mit dem Pkw erreichbar. Eine Bushaltestelle in fußläufiger Entfernung sorgt für eine gute Anbindung an den öffentlichen Nahverkehr. Die Autobahn A46 ist in etwa 10 bis 15 Minuten mit dem Auto erreichbar und gewährleistet eine gute überregionale Verkehrsanbindung.
Sonstige Angaben
MAKLERCOURTAGE
Der Käufer hat 3,57% einschließlich gesetzlicher Mehrwertsteuer des Verkaufspreises als Dienstleistungshonorar zu zahlen. Dieses einmalige Dienstleistungshonorar ist fällig bei Abschluss des notariellen Kaufvertrages und zahlbar an die Firma Alfred Vollmer Immobilien KG. Soweit der Käufer ein Unternehmer im Sinne des § 14 BGB ist gilt eine abweichende Provisionsregelung.