Die 2.904 m² große Liegenschaft besteht aus insgesamt drei Flurstücken, die zusammen ein rechteckiges, nach Süden ausgerichtetes Grundstück bilden. Die exklusive Baulücke in Waldrandlage und privaten Waldzugang ermöglicht einen wunderbar weitläufigen Blick über die Bruchlandschaft. Es ist eingebunden in eine homogene Bebauung mit vorwiegend freistehenden Einfamilienhäusern. Die Nutzung der Liegenschaft bietet vielfältiges Potential: So ließe sich das Grundstück beispielsweise nur mit einem Haus, aber auch mit zwei Doppelhaushälften bebauen. Der Bebauungsplan sieht ausschließlich eine Wohnbebauung vor und kann auf Wunsch zur Verfügung gestellt werden. Haben wir ihr Interesse geweckt? Das Team von Engel&Völkers freut sich auf Ihre Kontaktaufnahme!
Seltene Gelegenheit: Traumgrundstück in Brüggen!
Roermonder Straße 110,
41379 Brüggen
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Infos
| Vermarktungsart | Kaufen |
|---|---|
| Grundstücksfläche | 2.904 m2 |
| Erschließung | Erschlossen |
| Bebaubar nach | Bebauungsplan |
| Verfügbar ab | nach Vereinbarung |
Kosten
| Miete pro Jahr |
650.000 € |
|---|---|
| Provision |
3,57% Inklusive der gesetzlichen Mehrwertsteuer. |
Finanzierungsrechner:
Kaufpreis:
600.000 €
Eigenkapital:
600.000 €
Monatliche Rate
0 €
Effektiver Jahreszins
0 %
Sollzinsbindung
10 Jahre
Beschreibung des Objekts
Lage
Das Grundstück befindet sich in sehr guter Wohnlage in der Gemeinde Brüggen. Brüggen ist verkehrsgünstig an die A52 angebunden und liegt ca. 35 Fahrminuten westlich von Düsseldorf und 20 Fahrminuten östlich von Roermond. Der historische, sehr charmante Stadtkern bietet eine vielfältige Infrastruktur weit über die Dinge des täglichen Bedarfs hinaus. Zudem zeichnet sich Brüggen durch die sehr naturnahe Lage in Anbindung an den Naturpark Maas-Schwalm-Nette und den damit verbundenen, zahlreichen Möglichkeiten zur Freizeitgestaltung und Erholung aus. Das Angebot an kulturellen Veranstaltungen in Brüggen finden auch über die Stadtgrenzen hinaus großes Interesse.
Sonstige Angaben
Der Makler-Vertrag mit uns kommt durch die Beauftragung der Maklertätigkeit in Textform (z.B. E-Mail mit Bestätigung der gewollten Inanspruchnahme) zustande. Die Höhe der Courtage richtet sich nach den ab dem 23.12.2020 in Kraft getretenen gesetzlichen Regelungen zur Teilung der Maklercourtage. Hiernach wird die Courtage regelmäßig für beide Parteien (Eigentümer und Käufer) in Höhe von 3% zuzüglich Umsatzsteuer in jeweils geltender Höhe, derzeit also ins-gesamt 3,57% des Kaufpreises einschließlich Umsatzsteuer bei notariellem Vertragsabschluss verdient und fällig. Die Höhe der Bruttocourtage unterliegt einer Anpassung bei Steuersatzänderung. Grunderwerbssteuer, Notar- und Gerichtskosten trägt der Käufer.