Die hier zum Kauf offerierte Liegenschaft ist ein wunderbares Grundstück in 52393 Hürtgenwald und derzeit mit einem kleinen, etwa 35 m² großen Wochenendhaus bebaut. Das Grundstück mit 398 m² hat eine wunderbare Süd-Ausrichtung und viel Sonne, die Nachbarschaft ist sozial stark und durch reines Wohnen geprägt. Die Straße selber ruhig und ohne Durchgangsverkeht.
Bebaut ist das Grundstück derzeit mit einem kleinen Haus, mit etwa 35 m² Wohnfläche, aufgeteilt in ein Schlafzimmer, Badezimmer, Flur und eine Wohnküche (vermutlich Container-Bauweise). Seitlich gibt es einen Stellplatz. Gemäß der vorliegenden Skizze ist das Jahr des Aufbaus ca. 1999. Die Beheizung erfolgt über Strom und kleinere Heizgeräte, Wasser und Abwasser sind (soweit zu erkennen) vorhanden. Für eine einzelne Person, Selbstversorger, Aussteiger oder als Wochenendhaus eine wunderbare Option. Der Garten selber ist naturbelassen. Der Wert ist hier das wunderbare Grundstück, zur Straßenseite eingezäunt und blickdicht, mit Tor.
Tolles Grundstück, mit kleinem Wochenendhaus bebaut !
52393 Hürtgenwald
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Infos
| Vermarktungsart | Kaufen |
|---|---|
| Grundstücksfläche | 398 m2 |
| Bebaubar nach | wie Nachbarbebauung |
| Verfügbar ab | sofort |
Kosten
| Miete pro Jahr |
69.000 € |
|---|---|
| Provision |
3,57 % inkl. MwSt. |
Finanzierungsrechner:
Kaufpreis:
600.000 €
Eigenkapital:
600.000 €
Monatliche Rate
0 €
Effektiver Jahreszins
0 %
Sollzinsbindung
10 Jahre
Beschreibung des Objekts
Lage
Die Lage ist tipptopp, das Grundstück ist erschlossen, ruhige und gepflegte Wohnlage. Die Nachbarschaft zeichnet sich durch homogene und schicke 1-2 Familienhäuser aus, mit vielen jungen Familien. Der nächste Bahnhof in Zerkall ist in etwa 1,6 km, die A 4 in 15,8 km und in 100 m haben sie die Bushaltestelle erreicht. Grundschule (im Ort) und Gesamtschule, Arzt und Zahnarzt sind je unter 4 km erreichbar. Die Gemeinde Hürtgenwald gehört zum Kreis Düren, der Ortsteil Bergstein hat etwa 900 sympathische Einwohner.
Für den Bereich des Bewertungsobjektes ist kein rechtskräftiger Bebauungsplan vorhanden. Die Zulässigkeit
von Bauvorhaben ist demzufolge nach § 34 BauGB zu beurteilen. Hiernach ist ein Bauvorhaben innerhalb der
im Zusammenhang bebauter Ortsteile zulässig, wenn es sich nach Art und Maß der baulichen Nutzung, der
Bauweise und der Grundstücksfläche, die überbaut werden soll in die Eigenart der näheren Umgebung einfügt
und die Erschließung gesichert ist. Die Anforderungen an gesunde Wohn- und Arbeitsverhältnisse müssen
gewahrt bleiben, das Ortsbild darf nicht beeinträchtigt werden. Das Bewertungsgrundstück liegt im Bereich der Innenbereichssatzung von Bergstein.
Sonstige Angaben
Immobilien mit weniger als 50 m² energetischer Nutzfläche sind von der Vorlage eines Energieausweises befreit.
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