Hinweis vorab: Der Verkauf erfolgt mittels Bieterverfahren. Der hier aufgeführte Kaufpreis ist als Kaufpreisvorstellung anzusehen, letztlich erfolgt der Verkauf zum Höchstgebot (ausführliche Informationen zum Verkaufsverfahren siehe Bereich "Sonstiges").
Das zu veräußernde Grundstück wurde bis 2013 als Polizeistandort genutzt, es war ursprünglich mit 3 Gebäuden bebaut, von denen 2 bereits abgerissen wurden. Aktuell befindet sich auf dem Grundstück noch ein ehemaliges Schulgebäude (Abrissobjekt, Baujahr 1960) und ein Kita-Gebäude in Containerbauweise. Das Kita-Gebäude wurde auf Basis eines Gestattungsvertrags auf einer Teilfläche (Flurstück 272) errichtet, zum Ende des Gestattungsvertrages am 31.12.2028 ist der Containerbau vom Vertragspartner zurückzubauen. Monatlich ist ein Entgelt für die Grundstücksnutzung an den Eigentümer zu zahlen.
Das Grundstück besteht aus drei Flurstücken (271, 272, 126/1) mit einer Gesamtfläche von 11.975 m². Die Flurstücke 272 und 272 mit einer Gesamtfläche von 9.058 m² sind nahezu eben, das Flurstück 126/1 mit einer Fläche von 2.917 m² bildet den stark abfallenden und mit Bäumen und Buschwerk bewachsenen Böschungsbereich zum Mühlenteich-Bach, der im Osten des Kaufobjektes angrenzt.
Nutzungsperspektiven:
Der aktuelle Flächennutzungsplan (FNP) der Stadt Linnich weist die Flurstücke 271 und 272 als Sonderbaufläche und das Flurstück 126/1 als „Sonstige Grünfläche“ aus. Der neue Entwurf des FNP sieht vor, die Flurstücke 271 und 272 sowie eine kleine Teilfläche des Flurstücks 126/1 als Wohnbaufläche auszuweisen, für den größeren Teil des Flurstücks 126/1 soll es bei der Darstellung als „Sonstige Grünfläche“ bleiben.
Das Objekt liegt nicht im Geltungsbereich eines rechtskräftigen Bebauungsplans. Gemäß Auskunft der Stadt Linnich wäre eine Bebauung der Fläche auf Grundlage des FNP und des § 34 BauGB nicht grundsätzlich unzulässig. Die Stadt Linnich empfiehlt jedoch die Baurechtschaffung im Wege eines (Angebots-) Bebauungsplans. Dabei würde sich nach Auskunft der Stadt Linnich als Nutzungsperspektive die Festsetzung als Allgemeines Wohngebiet (WA) anbieten. Im Rahmen dieser Festsetzung wären gemäß der Stadt Linnich grundsätzlich alle Formen einer zeitgemäßen Siedlungsentwicklung sowie ggf. auch die planerische Ausweisung einer festen Form der jetzt provisorisch eingerichteten Kindertagesstätte möglich.
Künftige Nutzungen / Baumaßnahmen sind vom Käufer in jedem Fall auf eigene Kosten mit den relevanten Behörden (insbes. Stadt Linnich, Kreis Düren) abzustimmen.
Eckdaten Grundstück:
- Fläche ca. 11.975 m², (Flurstück 271 = 3.864 m², Flurstück 272 = 5.194 m² Flurstück 126/ = 2.917 m²
- Erschließungszustand: Erschließung über Rotdornweg. Der Rotdornweg ist nicht öffentlich gewidmet, jedoch sichert die Stadt Linnich (Eigentümerin) die jederzeitige öffentliche Nutzung zu.
Rechte und Belastungen:
- Grundbuch Abt. II: keine Eintragungen
- Baulasten: Erschließungsbaulast auf Flurstück 271 (jedoch innerhalb des Kaufgegenstandes)
- Altlasten (Boden): gemäß Altlastenauskunft keine
- Denkmalschutz: nein
- Belastungen (Gebäude): Baujahrestypische Verdachtsmomente auf Schadstoffe, teilw. Schimmel
- Gestattungsvertrag mit Laufzeit bis 31.12.2028 für Kitagebäude (Interim, Containerbau) auf Flurstück 272 gegen Entgelt
Eckdaten Gebäude:
- Ehem. Schulgebäude, Baujahr 1960
- Flächen: ca. 896 m² Mietfläche, ca. 1.084 m² BGF
Linnich: Attraktive Grundstücksfläche für ein Wohngebiet (WA) in ruhiger Innenstadtlage
Rotdornweg ,
52441 Linnich
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Infos
| Vermarktungsart | Kaufen |
|---|---|
| Grundstücksfläche | 11.975 m2 |
| Erschließung | Erschlossen |
| Verfügbar ab | ab sofort |
Kosten
| Miete pro Jahr |
1.500.000 € |
|---|---|
| Provision | Nein |
Finanzierungsrechner:
Kaufpreis:
600.000 €
Eigenkapital:
600.000 €
Monatliche Rate
0 €
Effektiver Jahreszins
0 %
Sollzinsbindung
10 Jahre
Beschreibung des Objekts
Lage
Linnich (ca. 14.000 Einwohner, Kreis Düren) verbindet ländlichen Charme mit guter Verkehrsanbindung zu den Metropolregionen Aachen, Düsseldorf und Köln und ist daher ein beliebter Wohnstandort, der durch seine historische Altstadt und die naturnahe Lage an der Rur besticht. Das Objekt befindet sich im erweiterten Kernbereich der Stadt, nahe zum Rathaus und einem medizinischen Versorgungszentrum, jedoch in ruhiger Wohnlage am Ende des Rotdornweges (Stichstraße) und angrenzend zum Mühlenteich-Bach.
Das Grundstück ist verkehrsgünstig gelegen. Die Bushaltestelle Linnich Rathaus ist nur ca. 200 m (Linien 277, 278, 279, 287), der Bahnhof Linnich ca. 1,2 km entfernt, von dort verkehrt die Rurtalbahn in Richtung Düren. Die Autobahnanschlüsse Jülich West (A 44) und Erkelenz Süd (A 46) sind nur wenige Kilometer entfernt und gewährleisten schnelle Verbindungen nach Aachen (ca. 35 Min.), Köln (ca. 45 Min) und Düsseldorf (ca. 50 Min.) inklusive der dort befindlichen Flughäfen.
Die Versorgungsinfrastruktur ist durch die Nähe zum Stadtkern sehr gut, Einrichtungen des täglichen Bedarfs, Schulen und weitere Bildungs- und Freizeitangebote sind fußläufig erreichbar. Insgesamt besteht eine hohe Lagequalität für Wohnnutzung, aber ggf. auch das Potenzial für ergänzende (z.B. soziale) Einrichtungen.
Entfernungen:
- Zentrum Linnich (Place de Lesquin): ca. 1 km
- Bushaltestelle (Rathaus): ca. 200 m
- Bahnhof Linnich: ca. 1,2 km
- Anbindung A 44 (Jülich West): ca. 9 km
- Anbindung A 46 (Erkelenz): ca. 12 km
- Flughafen Düsseldorf: ca. 70 km
- Flughafen Köln/Bonn: ca. 80 km
- Flughafen Aachen/Maastricht: ca. 52 km
- Ganztagsgrundschule (Bendenweg): ca. 1,1 km
- Gesamtschule Aldenhoven-Linnich (Bendenweg): ca. 1,1 km
- Lebensmitteldiscounter (Netto): ca. 280 m
- Lebensmitteldiscounter (Aldi): ca. 900 m
- Lebensmittelvollsortimenter (Edeka): ca. 1,1 km
Sonstige Angaben
Der Verkauf der Liegenschaft erfolgt mit Bebauung „wie sie steht und liegt“. Die Gebotsabgabe erfolgt ausschließlich im Wege eines elektronischen Bieterverfahrens nach vorheriger Registrierung über die Bieterplattform des BLB NRW. Grundlage des Verfahrens sind die Vorschriften der Landeshaushaltsordnung (insbes. §§ 63, 64 LHO).
Der BLB NRW führt zur Veräußerung der Liegenschaft ein zweistufiges Bieterverfahren zum Höchstgebot durch, d.h. es finden zwei Bieterrunden statt. Mit dem/der Höchstbietenden der zweiten Bieterrunde (Last and Final) werden die Vertrags- bzw. Verkaufsgespräche mit dem Ziel des Verkaufs geführt.
Für die Teilnahme am Bieterverfahren ist eine Datenschutz- und Vertraulichkeitserklärung (hier hinterlegt) auszufüllen und an den BLB NRW (Ansprechpartner und Email-Adresse siehe Erklärung) zu senden. Sollte uns diese nicht vorliegen, ist eine Objektbesichtigung sowie die Bereitstellung weitergehender Informationen nicht möglich.
Über dieses Exposé hinausgehende Informationen zum Verfahren, zum Kaufvertrag und zur elektronischen Gebotsabgabe finden Sie in einem separaten Anwenderleitfaden (hier hinterlegt).
Achtung: Die erste Bieterrunde beginnt am 5.12.2025 und endet am 12.2.2026
Kaufpreisvorstellung: 1.500.000 €
Über den nachfolgenden Link gelangen Sie zur Bieterplattform, dort können Sie nach entsprechender Registrierung ihr Angebot innerhalb des o.g. Zeitraums abgeben:
https://blb-lip-lvup.lvr.de/lip/action/invoke.do?id=lvulogin&fid=1624-003-V
Nicht rechtzeitig oder über andere Wege (z.B. Fax, Email, Brief, Telefon) abgegebene Gebote sind nicht zugelassen und werden nicht berücksichtigt!
Die Höhe des Höchstgebotes unterliegt der Vertraulichkeit und wird den Teilnehmern nicht mitgeteilt. Ebenso macht der BLB NRW keine Angaben zur Anzahl und Rangfolge der abgegebenen Gebote.
Weitere Dokumente
250057_Expose_WE1624_2025-11-2Datenschutz_Vertraulichkeit_Ve
Anwenderleitfaden