Das Grundstück ist nach dem vorliegenden positiven beschiedenen Bauvorbescheid, mit einem Einfamilienhaus bebaubar.
Das beschriebene Haus kann mit einer Grundfläche von 11 x 9,5 m, einer Traufhöhe von 5 m und einer Firsthöhe von 8,5 m errichtet werden. Bei Bedarf unterkellert. Das Grundstück ist als baureifes Land nach § 34 BauGB ausgewiesen.
Das Grundstück liegt in 2. Reihe mit eigener Zufahrt, Es ist an einer Grundstückgrenze mit einigen älteren Garagen und Schuppen bebaut.
Die zentrale Fläche ist frei von Bebauung und nur mit wenigen Bäumen bewachsen..
Grundstück in ruhiger Lage mit positivem Bauvorbescheid für Einfamilienhausbebauung!
16835 Lindow (Mark)
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Infos
| Vermarktungsart | Kaufen |
|---|---|
| Grundstücksfläche | 703 m2 |
| Erschließung | Erschlossen |
| Empfohlene Nutzung | Einfamilienhaus |
| Bebaubar nach | wie Nachbarbebauung |
| Verfügbar ab | Sofort |
Kosten
| Miete pro Jahr |
70.300 € |
|---|---|
| Provision |
5.019,42 € Mit Abschluss des Kaufvertrages zahlt der Käufer an Palais Immobilien eine Nachweis- und Vermittlungsprovision in Höhe von 6 % zzgl. 19 %MwSt = Brutto 7,14 % vom Kaufpreis. Die Provision ist mit Abschluss des Kaufvertrages verdient und zur Zahlung durch den Käufer fällig. |
Finanzierungsrechner:
Kaufpreis:
600.000 €
Eigenkapital:
600.000 €
Monatliche Rate
0 €
Effektiver Jahreszins
0 %
Sollzinsbindung
10 Jahre
Beschreibung des Objekts
Lage
Lindow Mark liegt ca. 20 km von Neuruppin und ca. 65 km von Berlin entfernt.
Der Ort liegt eingebettet in eine wald- und wasserreiche Umgebung und ist auch bekannt als die Stadt der Drei Seen (Wutzsse, Gudelacksee und Vielitzsee).
2 Kindertagesstätten und eine Grundschule stehen den jüngsten Bewohnern zur Verfügung.
Ausführliche Informationen zu Lindow Mark bietet das Portal lindow-mark.de und Amt-lindow-mark.de
Sonstige Angaben
Besichtigungstermine
nach Vereinbarung
Verbraucherinformation:
Aufgrund der Verordnung (EU) 2024/3228 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 19. Dezember 2024 zur Aufhebung der Verordnung (EU) Nr. 524/2013 und zur Änderung der Verordnungen (EU) 2017/2394 und (EU) 2018/1724 im Hinblick auf die Einstellung der Europäischen Plattform für Online-Streitbeilegung wurde die Europäische Plattform zur Online-Streitbeilegung (OS-Plattform) am 20. Juli 2025 eingestellt. Nach Einstellung der OS-Plattform zum 20. Juli 2025 hat die EU-Kommission ein neues digitales Informationstool bereitgestellt. Dieses neue Informationstool befindet sich noch im Aufbau und ist über die Informationswebseite der EU-KOM zu erreichen.
Unser Unternehmen ist jedoch nicht bereit und/oder verpflichtet, an einem Streitbeilegungsverfahren vor einer Schlichtungsstelle teilzunehmen