Verkauft wird der Bauplatz Nr. 7, Flurstück Nr. 1602/4 mit einer Größe von ca. 821 m² im neu erschlossenen Wohngebiet "Ahornweg" in Großsteinhausen.
Der fast ebenerdige Bauplatz liegt am Ende des Ahornwegs an einem Wendehammer ohne Durchgangsverkehr.
Mit einer Größe von 821 m² bieten sich dem neuen Eigentümer viele Möglichkeiten der Bebauung.
Da im Wohngebiet bereits mehrere Neubauten entstanden sind, bekommt man vor Ort einen sehr guten Eindruck von der Qualität des Wohngebiet und erhält ggf. auch Anregungen für das eigene Bauvorhaben.
Weitere Informationen finden Sie auch auf der Internetseite der Gemeinde Großsteinhausen.
Hinweis: Der beigefügte Bebauungsplan "Oben an der Kirche" dient zur Information und erhebt keinen Anspruch auf Richtigkeit.
Bei Fragen zum Bebauungsplan bzw. zur Bebauung allgemein wenden Sie sich bitte an die Verwaltung der Verbandsgemeinde Zweibrücken-Land.
Bauplatz Nr. 7 mit 821 m² in Großsteinhausen am Ahornweg zu verkaufen
66484 Großsteinhausen
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Infos
| Vermarktungsart | Kaufen |
|---|---|
| Grundstücksfläche | 821 m2 |
Kosten
| Miete pro Jahr |
99.700 € |
|---|---|
| Provision |
3,57 % inkl. ges. MwSt. |
Finanzierungsrechner:
Kaufpreis:
600.000 €
Eigenkapital:
600.000 €
Monatliche Rate
0 €
Effektiver Jahreszins
0 %
Sollzinsbindung
10 Jahre
Beschreibung des Objekts
Sonstige Angaben
Geldwäschegesetz:
Als Immobilienmaklerunternehmen ist die VR Immobilien GmbH nach § 2 Abs. 1 Nr. 14 und § 11 Abs. 1, 2 Geldwäschegesetz (GwG) dazu verpflichtet, bei der Begründung einer Geschäftsbeziehung die Identität des Vertragspartners festzustellen und zu überprüfen, bzw. sobald ein ernsthaftes Interesse an der Durchführung des Immobilienkaufvertrages besteht. Hierzu ist es erforderlich, dass wir nach § 11 Abs. 4 GwG die relevanten Daten Ihres Personalausweises festhalten (wenn Sie als natürliche Person handeln) – beispielsweise mittels einer Kopie. Bei einer juristischen Person benötigen wir eine Kopie des Handelsregisterauszugs, aus welchem der wirtschaftlich Berechtigte hervorgeht. Das Geldwäschegesetz sieht vor, dass der Makler die Kopien bzw. Unterlagen fünf Jahre aufbewahren muss. Als unser Vertragspartner haben Sie auch eine Mitwirkungspflicht nach § 11 Abs. 6 GwG.
Haftungsausschluss:
Wir weisen darauf hin, dass die von uns weitergegebenen Objektinformationen, Unterlagen, Pläne etc. vom Verkäufer bzw. Vermieter stammen. Eine Haftung für die Richtigkeit oder Vollständigkeit der Angaben übernehmen wir daher nicht. Es obliegt daher unseren Kunden, die darin enthaltenen Objektinformationen und Angaben auf ihre Richtigkeit hin zu überprüfen. Alle Immobilienangebote sind freibleibend und vorbehaltlich Irrtümer, Zwischenverkauf- und Vermietung oder sonstiger Zwischenverwertung.
Unser Angebot an Sie als Eigentümer:
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