Sie interessieren sich hier für eine absolute Rarität in einer der schönsten Lagen von Mainz-Gonsenheim. Diese Grundstücke werden in der Regel nur vererbt und erscheinen garnicht erst am Markt. Jetzt haben Sie die Chance sich eine dieser absoluten Premiumlagen zu sichern. Seien sie schnell und entscheiden sie zwischen zwei absoluten Traumgrundstücken im Gonsenheimer Villengebiet - direkt in der Friedrichsstraße.
Premiumlage im Villengebiet - Absolute Rarität
55124 Mainz
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Infos
| Vermarktungsart | Kaufen |
|---|---|
| Grundstücksfläche | 700 m2 |
| Erschließung | Erschlossen |
| Grundflächenzahl (GRZ) | 0.25 |
| Bebaubar nach | Bebauungsplan |
Kosten
| Miete pro Jahr |
980.000 € |
|---|---|
| Provision |
3,57% des Kaufpreises inkl. MwSt. |
Finanzierungsrechner:
Kaufpreis:
600.000 €
Eigenkapital:
600.000 €
Monatliche Rate
0 €
Effektiver Jahreszins
0 %
Sollzinsbindung
10 Jahre
Beschreibung des Objekts
Lage
Das Grundstück liegt in der begehrtesten Wohnlage des Mainzer Stadtteils Gonsenheim und verbindet charmant ländliche Ruhe mit urbaner Lebensqualität: Ein grüner Stadtteil mit historischem Ortskern, moderner Infrastruktur und ausgezeichneter Anbindung an das gesamte Rhein‑Main‑Gebiet.
Sonstige Angaben
PROVISIONSHINWEIS:
Mit der Anfrage und durch Inanspruchnahme der Dienstleistung der Firma W&F Wohnfinanz GmbH, wird ein Maklervertrag geschlossen. Sofern es durch die Tätigkeit der Firma W&F Wohnfinanz GmbH zu einem wirksamen Hauptvertrag mit der Eigentümerseite kommt, hat der Interessent bei Abschluss
- eines MIETVERTRAGS keine Provision/Maklercourtage an die W&F Wohnfinanz GmbH zu zahlen.
- eines KAUFVERTRAGS die ortsübliche Provision/Maklercourtage an die W&F Wohnfinanz GmbH gegen Rechnung zu zahlen.
HAFTUNG:
Wir weisen darauf hin, dass die von uns weitergegebenen Objektinformationen, Unterlagen, Pläne etc. vom Verkäufer bzw. Vermieter stammen. Eine Haftung für die Richtigkeit oder Vollständigkeit der Angaben übernehmen wir daher nicht. Es obliegt daher unseren Kunden, die darin enthaltenen Objektinformationen und Angaben auf ihre Richtigkeit hin zu überprüfen. Alle Immobilienangebote sind freibleibend und vorbehaltlich Irrtümer, Zwischenverkauf- und Vermietung oder sonstiger Zwischenverwertung.
GELDWÄSCHE:
Als Immobilienmaklerunternehmen ist die W&F Wohnfinanz GmbH nach § 2 Abs. 1 Nr. 14 und § 10 Abs. 3 Geldwäschegesetz (GwG) dazu verpflichtet, bei der Begründung einer Geschäftsbeziehung die Identität des Vertragspartners festzustellen und zu überprüfen. Hierzu ist es erforderlich, dass wir nach § 11 GwG die relevanten Daten Ihres Personalausweises festhalten (wenn Sie als natürliche Person handeln) – beispielsweise mittels einer Kopie. Bei einer juristischen Person benötigen wir eine Kopie des Handelsregisterauszugs, aus welchem der wirtschaftlich Berechtigte hervorgeht. Das Geldwäschegesetz sieht vor, dass der Makler die Kopien bzw. Unterlagen fünf Jahre aufbewahren muss.