Zum Verkauf stehen zwei nebeneinander liegende Grundstücke in einer idyllischen Lage in Annweiler (Bindersbach) mit tollem Ausblick auf den Pfälzer Wald und die berühmte Burg Trifels. Diese Grundstücke bieten eine hervorragende Gelegenheit für private Bauvorhaben und sind sowohl für Naturfreunde als auch für Menschen geeignet, die einen ruhigen Rückzugsort suchen.
Grundstück 1:
Größe 1.163 m²
Das großzügige Grundstück ist ideal für den Bau eines Einfamilienhauses oder eines kleinen Mehrfamilienhauses. Der nahezu ungestörte Blick auf den Pfälzer Wald sorgt für eine außergewöhnliche Lebensqualität und bietet zahlreiche Möglichkeiten für Freizeitgestaltung und Erholung direkt vor der Haustür.
Grundstück 2:
Größe 491 m²
Dieses kleinere Grundstück eignet sich perfekt für den Bau eines Gartenhauses, einer Garage oder Stellplatz. Die Nähe zum größeren Grundstück eröffnet zahlreiche Nutzungsmöglichkeiten, um das gesamte Areal optimal zu gestalten.
Hinweise und Informationen zu den baulichen Möglichkeiten erhalten Sie beispielweise direkt über die Webseite der Verbandsgemeinde Annweiler unter https://www.vg-annweiler.de/buergerservice/aus-dem-rathaus/satzungen-bebauungsplaene/#accordion-2-0.
Zwei attraktive Hangbauplätze nebeneinander in Annweiler (Bindersbach) zu verkaufen
76855 Annweiler am Trifels
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Infos
| Vermarktungsart | Kaufen |
|---|---|
| Grundstücksfläche | 1.654 m2 |
| Erschließung | Erschlossen |
| Verfügbar ab | sofort |
Kosten
| Miete pro Jahr |
169.000 € |
|---|---|
| Provision |
3,57 % inkl. ges. MwSt. |
Finanzierungsrechner:
Kaufpreis:
600.000 €
Eigenkapital:
600.000 €
Monatliche Rate
0 €
Effektiver Jahreszins
0 %
Sollzinsbindung
10 Jahre
Beschreibung des Objekts
Lage
Die Hanggrundstücke befinden sich in einer ruhigen und grünen Gegend, umgeben von Natur und bieten gleichzeitig eine gute Anbindung an die umliegenden Städte über die B10. Der Pfälzer Wald ist nur einen kurzen Spaziergang entfernt und bietet zahlreiche Wander- und Radwege sowie eine atemberaubende Naturkulisse.
Sonstige Angaben
Geldwäschegesetz:
Als Immobilienmaklerunternehmen ist die VR Immobilien GmbH nach § 2 Abs. 1 Nr. 14 und § 11 Abs. 1, 2 Geldwäschegesetz (GwG) dazu verpflichtet, bei der Begründung einer Geschäftsbeziehung die Identität des Vertragspartners festzustellen und zu überprüfen, bzw. sobald ein ernsthaftes Interesse an der Durchführung des Immobilienkaufvertrages besteht. Hierzu ist es erforderlich, dass wir nach § 11 Abs. 4 GwG die relevanten Daten Ihres Personalausweises festhalten (wenn Sie als natürliche Person handeln) – beispielsweise mittels einer Kopie. Bei einer juristischen Person benötigen wir eine Kopie des Handelsregisterauszugs, aus welchem der wirtschaftlich Berechtigte hervorgeht. Das Geldwäschegesetz sieht vor, dass der Makler die Kopien bzw. Unterlagen fünf Jahre aufbewahren muss. Als unser Vertragspartner haben Sie auch eine Mitwirkungspflicht nach § 11 Abs. 6 GwG.
Haftungsausschluss:
Wir weisen darauf hin, dass die von uns weitergegebenen Objektinformationen, Unterlagen, Pläne etc. vom Verkäufer bzw. Vermieter stammen. Eine Haftung für die Richtigkeit oder Vollständigkeit der Angaben übernehmen wir daher nicht. Es obliegt daher unseren Kunden, die darin enthaltenen Objektinformationen und Angaben auf ihre Richtigkeit hin zu überprüfen. Alle Immobilienangebote sind freibleibend und vorbehaltlich Irrtümer, Zwischenverkauf- und Vermietung oder sonstiger Zwischenverwertung.
Unser Angebot an Sie als Eigentümer:
Planen Sie den Verkauf oder die Vermietung Ihrer Immobilie, so ist es für Sie wichtig, deren Wert zu kennen. Lassen Sie uns gemeinsam und unverbindlich den aktuellen Wert Ihrer Immobilie in all ihren Facetten besprechen und einschätzen. Durch unseren bundesweiten Verbund haben wir viele Möglichkeiten Verkäufer bzw. Vermieter und Interessenten zusammenzuführen.