Unverbindliches Bieterverfahren !
Mindestgebotspreis € 1.35 Mio.
Bebaubar nach Bebauungsplan der Gemeinde Höhenkirchen-Siegertsbrunn S41 "Leonhardistraße".
Die wichtigsten Fakten:
- Wohnbaugrundstück mit Restaltbestand ( Abriß weitestgehend erfolgt - vollständige Entkernung )
- 777 m² Grundstücksfläche
- B-Plan S41 "Leonhardistraße"
- WA ( Allgemeines Wohngebiet )
- GR 220m²
- WH 6.50m
- 2 VG
- Firsthöhe 9,5m ( E + I + D )
- Satteldach
- Bebaubar mit EFH - Villa - 3-Spänner
- Geh- und Fahrtrecht
Bestlage am südlichen Ortsrand von Siegertsbrunn.
Letzte Baureihe, unverbaubarer Blick auf Natur und Wiese, in unmittelbarer Nähe zur Leonhardikirche / Wiese & Festplatz.
Grundstücksjuwel Siegertsbrunn, Ihre einmalige Erwerbsgelegenheit im offenen Bieterverfahren !
Leonhardistraße 16,
85635 Höhenkirchen-Siegertsbrunn
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Infos
| Vermarktungsart | Kaufen |
|---|---|
| Grundstücksfläche | 777 m2 |
| Erschließung | Erschlossen |
| Empfohlene Nutzung | Einfamilienhaus, Reihenhaus, Villa |
| Grundflächenzahl (GRZ) | 0.28 |
| Bebaubar nach | Bebauungsplan |
| Verfügbar ab | nach Absprache |
Kosten
| Miete pro Jahr |
0 € |
|---|---|
| Provision |
2,38% Mit Abschluss des Kaufvertrages wird eine Käuferprovision in Höhe von 2% vom Kaufpreis ( 2% zzgl. 19% MwSt. ) an den Makler fällig. |
Finanzierungsrechner:
Kaufpreis:
600.000 €
Eigenkapital:
600.000 €
Monatliche Rate
0 €
Effektiver Jahreszins
0 %
Sollzinsbindung
10 Jahre
Beschreibung des Objekts
Lage
Höhenkirchen-Siegertsbrunn ist ein familienfreundlicher Wohnort im Münchner Umland mit sehr guter Infrastruktur.
Kindergärten, Schulen, Einkaufsmöglichkeiten und Freizeitangebote befinden sich in unmittelbarer Nähe.
Die S-Bahn-Anbindung ermöglicht eine schnelle Erreichbarkeit der Münchner Innenstadt, während die grüne Umgebung hohe Lebensqualität bietet.
Sonstige Angaben
Sämtliche objektbezogene Angaben beruhen auf Informationen des Eigentümers, für deren Richtigkeit wir keine Gewährleistung oder Garantie übernehmen.
Zwischenverkauf vorbehalten.
WICHTIG:
Um Ihre Anfrage zeitnah und zügig bearbeiten zu können, benötigen wir Ihre Bestätigung zur Widerrufsbelehrung und Ihre Zustimmung, dass wir für Sie tätig werden dürfen ( sofern von Ihnen gewünscht ).
Bitte lassen Sie uns diese zukommen.
Vielen Dank!
Die Unterlagen hierzu finden Sie in der angehängten PDF-Datei "Widerrufsrecht für Verbraucher Widerrufsbelehrung".
GELDWÄSCHE:
Als Immobilienmakler sind wir nach § § 1, 2 Abs. 1 Nr. 10, 4 Abs. Geldwäschegesetz (GwG) dazu verpflichtet, vor Begründung einer Geschäftsbeziehung die Identität des Vertragspartners festzustellen und zu überprüfen. Hierzu ist es erforderlich, dass wir die relevanten Daten Ihres Personalausweises festhalten, beispielsweise mittels einer Kopie. Das Geldwäschegesetz (GwG) sieht vor, dass der Makler die Kopien bzw. Unterlagen fünf Jahre aufbewahren muss.