Bei dem Grundstück handelt es sich um eine Abrissfläche. Die ehemals aufstende
Bebauung wurde bis auf ein Stallgebäude abgerissen. Mauer- und
Fundamentreste können noch vorhanden sein. Bei dem Stallgebäude handelt
es sich um einen Mauerwerksbau mit Satteldach und Ziegeleindeckung. Das
Stallgebäude hat einen überalterten Bauzustand. Eine alte, auf dem Grundstück
befindliche Klärgrube wurde möglicherweise mit Bauschutt verfüllt.
Die Grundstücksform ist regelmäßig. Die Geländeoberfläche ist eben. Einfriedungen
sind teilweise vorhanden. Geregelte Grenzverhältnisse werden unterstellt.
Überbauten waren nicht erkennbar. Ob die Einfriedung in der Natur dem
tatsächlichen Grenzverlauf entspricht, ist nicht bekannt. Eine Grenzfeststellung
hat im Bedarfsfall durch den Käufer auf dessen Kosten zu erfolgen.
Weitere Einzelheiten – siehe Exposee!
Abrissfläche in Hausneindorf; Mindestgebot: 5.000 €; Einzelheiten s. Exposee!
Im Winkel 5,
06458 Hausneindorf
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Infos
| Vermarktungsart | Kaufen |
|---|---|
| Grundstücksfläche | 313 m2 |
Kosten
| Miete pro Jahr |
0 € |
|---|---|
| Provision | Nein |
Finanzierungsrechner:
Kaufpreis:
600.000 €
Eigenkapital:
600.000 €
Monatliche Rate
0 €
Effektiver Jahreszins
0 %
Sollzinsbindung
10 Jahre
Beschreibung des Objekts
Lage
Hausneindorf ist ein Ortsteil der Gemeinde Selke-Aue im Landkreis Harz in Sachsen-Anhalt.
Das Ausschreibungsobjekt befindet sich im nördlichen Ortsbereich an einer Nebenstraße.
Weitere Einzelheiten – siehe Exposee!
Sonstige Angaben
Allgemeine Informationen zur Ausschreibung
Die Ausschreibung erfolgt im Auftrag des Grundstückseigentümers - Land Sachsen-Anhalt - durch die Landgesellschaft Sachsen-Anhalt mbH, nach den Richtlinien der Landeshaushaltsordnung des Landes Sachsen-Anhalt (LHO LSA).
Der Zuschlag wird grundsätzlich für das Höchstgebot erteilt. Die Zuschlagserteilung ist nicht rechtsmittelfähig. Eine erneute Ausschreibung bleibt vorbehalten.
Notariats- und Gerichtskosten sowie alle mit der Durchführung des Vertrages entstehenden sonstigen Gebühren und Kosten sind vom Käufer zu tragen.
Sollte die Abgabe eines Gebotes nicht im eigenen Namen erfolgen, so ist dies kenntlich zu machen und dem Gebot eine formlose Vollmacht beizufügen.
Ein Gebot zum Erwerb der ausgeschriebenen Immobilie hat durch Einreichung des Erwerbsantrages zu erfolgen.
Der Erwerbsantrag ist
- bis zum Ausschreibungsende: Mittwoch, den 18.02.2026, 12.00 Uhr
- ausgefüllt und eigenhändig unterschrieben
- in einem verschlossenen Umschlag
- mit der Aufschrift: „Nicht öffnen! Betrifft Ausschreibung 517-195-2 (Hausneindorf) / ID 8920“
- zu senden an:
Landgesellschaft Sachsen-Anhalt mbH,
Außenstelle Magdeburg,
z. Hd. Herrn Wiechmann,
Große Diesdorfer Straße 56/57,
39110 Magdeburg
Hilfsweise kann die Gebotsabgabe auch per E-Mail erfolgen. Dabei ist grundsätzlich der ausgefüllte und unterschriebene Erwerbsantrag im pdf-Format an die Adresse Ausschreibung@lgsa.de, unter Angabe des Betreffs „Ausschreibung 517-195-2 (Hausneindorf) / ID 8920“, zu übersenden.
Nicht den Formvorschriften entsprechende, wie auch nicht rechtzeitig abgegebene Gebote werden nicht berücksichtigt!!!
Die Eigentumsverschaffung erfolgt nach schriftlicher Zuschlagserteilung durch Abschluss eines notariellen Kaufvertrages.
Es besteht ein Mindestgebot in Höhe von 5.000,00 € (in Worten: fünftausend Euro). (Gebote unter dem Mindestgebot sind grundsätzlich nicht zuschlagsfähig).
Weitere Einzelheiten – siehe Exposee!