Der vorliegende Bauplatz befindet sich in einem Wohngebiet in ruhiger Lage in Heinstetten und bietet Ihnen reichlich Platz zur Verwirklichung Ihres Bauvorhabens. Im Vorderbereich des Grundstücks können Sie Ihr Haus und die Garage planen und hinter dem Haus ist ausreichend Platz für Ihre Kinder zum Spielen oder für gemütliche Grillabende
Großzügiger Bauplatz in Heinstetten
72469 Obernheim
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Infos
| Vermarktungsart | Kaufen |
|---|---|
| Grundstücksfläche | 2.568 m2 |
| Bebaubar nach | Bebauungsplan |
Kosten
| Miete pro Jahr |
105.000 € |
|---|---|
| Provision |
3,57 % inkl. ges. MwSt. |
Finanzierungsrechner:
Kaufpreis:
600.000 €
Eigenkapital:
600.000 €
Monatliche Rate
0 €
Effektiver Jahreszins
0 %
Sollzinsbindung
10 Jahre
Beschreibung des Objekts
Lage
Heinstetten
Inmitten einer herrlichen Alblandschaft liegt die Stadt Meßstetten auf dem Großen Heuberg. Die sechs Stadtteile Hartheim, Heinstetten, Hossingen, Oberdigisheim, Tieringen und Unterdigisheim zählen mit dem Hauptort zusammen etwa 10.550 Einwohner.
Mit bis zu 989 Meter über dem Meeresspiegel ist Meßstetten eine der höchstgelegenen Städte in der Bundesrepublik Deutschland überhaupt.
Das Objekt ist im Ortsteil Heinstetten gelegen.
Heinstetten ist der zweitgrößte Stadtteil der Stadt Meßstetten und zählt zurzeit 991 Einwohner. Der Ort hat mit 11 Vereinen und einem Club ein sehr reges Vereinsleben. Auf gute Zusammenarbeit unter den Vereinen wird sehr viel Wert gelegt.
Ein Erkennungszeichen der Gemeinde, "die Hilb", ist als Biotop angelegt und erinnert an die großen Probleme mit der Wasserversorgung auf der Albhochfläche bis Anfang der 20-er Jahre.
Heinstetten bietet hervorragende Wandermöglichkeiten mit einem umfangreichen Wegenetz und dem Grillplatz Rammelloch.
Urkundlich wurde Heinstetten zum ersten Mal 793 erwähnt und gehörte vor 1810 zur Herrschaft Werenwag. Das Wappen der Gemeinde von 1900, ein "Brackenkopf", orientiert sich an der Helmzier des Wappens der Herren von Werenwag.
Von 1810 bis 1971 war Heinstetten eine selbstständige badische Gemeinde und wurde im September 1971 im Zuge der Kreisreform nach Meßstetten eingemeindet.
Sonstige Angaben
Die Objektangaben beruhen auf Mitteilungen des Veräußerers, der Makler hat diese nicht überprüft. Die Kaufverhandlungen sind ausschließlich über uns zu führen. Die Grunderwerbsteuer, Notar- und Grundbuchkosten sind vom Käufer zu tragen. Diese Offerte ist freibleibend. Irrtum, Zwischenverkauf und Preisänderungen bleiben ausdrücklich vorbehalten. Im Übrigen gelten unsere Allgemeinen Geschäftsbedingungen.