Entwicklungsgrundstück in der Zollernstadt Hechingen:
Das 1.928 m² große Grundstück umfasst ein Doppelwohnhaus sowie zwei angrenzende Gartengrundstücke.
Das Grundstück ist im Flächennutzungsplan als Wohnbaufäche (W) ausgewiesen. Ein rechtskräftiger Bebauungsplan existiert nicht.
Die Bebaubarkeit richtet sich demzufolge nach § 34 BauGB.
Für das Grundstück wurde bereits eine Bauvoranfrage zur Errichtung von drei eineinhalbgeschossigen Doppelhäusern nebst Parkgarage sowie Ersatzneubau des Bestandsgebäudes gestellt. (...)
Erfahren Sie mehr über dieses Grundstück, indem Sie unser vollständiges Exposé anfragen.
Bitte beachten Sie, dass das Grundstück ausschließlich über die Zwangsversteigerung zum Zwecke der Aufhebung der Erbengemeinschaft (Teilungsversteigerung) zu erwerben ist. Ein Erwerb vor der Zwangsversteigerung ist leider nicht möglich.
Entdecken Sie dieses Angebot sowie weitere Immobilien auf unserer Website unter
www.ghgimmobilien.de/Immobilienangebot
Für Projektentwickler: Baugrundstück nahe Stuttgart im Zollernalbkreis *PROVISIONSFREI*
72379 Hechingen
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Infos
| Vermarktungsart | Kaufen |
|---|---|
| Grundstücksfläche | 1.928 m2 |
Kosten
| Miete pro Jahr |
239.000 € |
|---|---|
| Provision | Nein |
Finanzierungsrechner:
Kaufpreis:
600.000 €
Eigenkapital:
600.000 €
Monatliche Rate
0 €
Effektiver Jahreszins
0 %
Sollzinsbindung
10 Jahre
Beschreibung des Objekts
Lage
Die Zollernstadt Hechingen ist die drittgrößte Stadt im Zollernalbkreis und liegt am Westrand der Schwäbischen Alb in Baden-Württemberg. Die Stadt hat rd. 20.000 Einwohner und liegt etwa 50 km südlich von Stuttgart.
Die Immobilie befindet sich ca. 2,5 km nördlich des Zentrums von Hechingen.
Diese Lage bietet eine perfekte Symbiose aus urbanem Komfort und naturnahem Wohnen. Durch die Nähe zum lebendigen Stadtzentrum von Hechingen können Sie all die Vorzüge städtischen Lebens genießen, ohne auf die Ruhe eines Wohngebiets verzichten zu müssen.
Besonders Familien schätzen die unmittelbare Nähe zu zahlreichen Bildungseinrichtungen. Der nächste Kindergarten ist nur etwa 1 km entfernt und bequem zu Fuß erreichbar. Für Schulkinder sind die Grundschule, die Realschule und das Gymnasium ebenfalls bestens gelegen – jeweils nur ca. 1,5 - 2,5 km vom Haus entfernt.
Die gute Verkehrsanbindung bietet zudem beste Voraussetzungen für berufstätige Pendler.
Die nahe gelegenen Bundesstraßen B 27, B 32 und B 463 sowie die etwa 27 km entfernte Bundesautobahn A 81 (Anschlussstelle Horb) ermöglichen eine schnelle und unkomplizierte Anbindung an umliegende Städte und Regionen.
An das öffentliche Nahverkehrsnetz ist Hechingen ebenfalls gut angebunden. Die Stadt liegt an der Bahnstrecke Stuttgart–Reutlingen–Tübingen–Hechingen–Balingen–Sigmaringen–Aulendorf. Der Bahnhof befindet sich in ca. 2 km Entfernung.
Zudem sind vielfältige Freizeitmöglichkeiten in der Umgebung zu finden, von Spazier- und Wanderwegen sowie Fahrradstrecken in der Natur bis hin zu kulturellen Veranstaltungen im nahegelegenen Stadtzentrum. Diese Kombination aus Lage, Infrastruktur und Umfeld macht die Immobilie zu einem wunderbaren Rückzugsort, der zugleich keine Kompromisse in puncto Erreichbarkeit und Anbindung eingeht.
Sonstige Angaben
Das Grundstück ist zurzeit Gegenstand einer Zwangsversteigerung zum Zwecke der Aufhebung der Erbengemeinschaft (Teilungsversteigerung) und kann *PROVISIONSFREI* erworben werden. Wir sind mit der Bewerbung des Grundstücks sowie der Beratung von Bietinteressenten beauftragt.
Alle verfügbaren Objektunterlagen sowie nähere Informationen zum Zwangsversteigerungstermin, zu dessen Ablauf etc… erhalten Sie KOSTENFREI über uns.
Der ermittelte Gesamt-Verkehrswert liegt bei 478.000,00 €. Das Grundstück ist eventuell unter Verkehrswert zu erwerben. Wir gehen davon aus, dass ab einem Gebot i. H. v. 239.000,00 € (50 % des Verkehrswertes) voraussichtlich mit einem Zuschlag gerechnet werden kann (ohne Gewähr).
Ein Energieausweis liegt nicht vor. Wir möchten vor diesem Hintergrund darauf hinweisen, dass die Zwangsversteigerung nicht unter die in § 80 Gebäudeenergiegesetz (GEG 2024) genannten Ausstellungsanlässe fällt und somit auch kein Energieausweis vorgelegt werden muss.
Alle Angaben stammen vom Eigentümer oder sonstigen Dritten. Wir bitten um Verständnis, dass wir für deren Richtigkeit und Vollständigkeit keine Gewähr übernehmen können.
Hinweis: Bei Anfragen bitten wir Sie, Ihre persönlichen Daten vollständig anzugeben, da wir ansonsten Ihre Anfrage leider nicht bearbeiten können. Vielen Dank!