IBAN-Rechner
Berechnen Sie die IBAN für Ihren Bausparvertrag.
SEPA - einheitlicher Zahlungsverkehr in Europa
SEPA ist die Abkürzung für „Single Euro Payments Area“ und bedeutet „Einheitlicher Euro Zahlungsverkehrsraum“. SEPA stellt nach der Einführung des EURO einen weiteren wichtigen Schritt auf dem Weg zu einem einheitlichen Europa dar.
34 Länder haben sich darauf geeinigt die Art und Weise wie Überweisungen und Lastschriften abgewickelt werden zu vereinheitlichen. Zu den 34 Teilnehmerländern gehören 28 EU-Staaten. Zusätzlich wurden die Nicht-Euro-Länder Island (EWR), Lichtenstein (EWR), Norwegen (EWR), die Schweiz, Monaco und San Marino aufgenommen.
Ihre Vorteile durch SEPA
Durch SEPA wird jede grenzüberschreitende Zahlung in der EU / dem EWR, Schweiz, Monaco oder San Marino wie eine Inlandszahlung behandelt. Der einheitliche Rechtsrahmen ermöglicht es, Zahlungen europaweit genauso schnell und sicher wie im Inland auszuführen.
Sie profitieren durch
Betroffene Zahlungsarten
Seit dem 1. Februar 2014 werden alle Überweisungen und Lastschriften in den Teilnehmerländern ausschließlich im SEPA-Verfahren abgewickelt.
Scheck- und Kartenzahlungen sind von SEPA nicht betroffen. Alle Karten sind weiterhin gültig, auch wenn Sie noch die bisherige Kontonummer tragen.
Was ist die IBAN und wie sieht sie aus?
Mit dem grenzüberschreitenden Zahlungsverkehr wurde auch die internationale Kontonummer, die sogenannte IBAN (International Bank Account Number) eingeführt. Die IBAN hat zum 01.02.2016 die bisher verwendete Kontonummer komplett abgelöst.
Die bisherige Kontonummer und Bankleitzahl sind Teil der IBAN. Ihnen vorangestellt werden
Ihre IBAN finden Sie auf dem Kontoauszug, im Online-Banking oder auf der Bankkundenkarte (sofern diese bereits ausgetauscht wurde).
Was ist der BIC und was bedeutet er?
BIC steht für Business Identifier Code. Der BIC ist ein international standardisierter Business-Code, mit dem Banken und andere Zahlungsdienstleister weltweit eindeutig identifiziert werden.
Bei SEPA-Zahlungen innerhalb Deutschlands reicht es aus, die IBAN anzugeben.
Ab Februar 2016 sind grenzüberschreitende Zahlungen auch ohne BIC und nur mit IBAN möglich.
Die SEPA-Überweisung
Die SEPA-Überweisung hat die nationale Überweisung und die frühere grenzüberschreitende EU-Standardüberweisung abgelöst.
Wichtigste Merkmale:
Die SEPA-Lastschrift
Bisher gibt es kein grenzüberschreitendes Einzugsverfahren, mehrere Teilnehmerländer kannten bisher keine Lastschriftzahlungen. Seit dem 01.02.2014 sind SEPA-Lastschriften in allen Ländern des SEPA-Raums und grenzüberschreitend möglich.
Wichtigste Merkmale:
Das schriftliche SEPA-Lastschriftmandat
Im Verhältnis zwischen Zahlungsempfänger und seiner Bank ist das SEPA-Lastschriftmandat die schriftliche Erlaubnis und Weisung, Beträge vom angegebenen Konto einzuziehen. Das SEPA-Lastschriftmandat hat die bisherige Einzugsermächtigung ersetzt.
Im Verhältnis zwischen dem Zahlungspflichtigen und seiner Bank ist das SEPA-Lastschriftmandat die Anweisung, die SEPA-Lastschriften des Zahlungsempfängers einzulösen.
Das Kreditinstitut wird bei der Erteilung / Unterschrift eines Mandats gegenüber einem Zahlungsempfänger automatisch informiert. Das Mandat oder eine Kopie davon müssen nicht extra beim Kreditinstitut des Zahlungspflichtigen vorgelegt werden. Dies gilt auch für folgende Textpassage im SEPA-Lastschriftmandat, die vom European Payments Council ** vorgegeben ist:
"Ich ermächtige (Wir ermächtigen) [Name des Zahlungsempfängers], Zahlungen von meinem (unserem) Konto mittels Lastschrift einzuziehen. Zugleich weise ich mein (weisen wir unser) Kreditinstitut an, die von [Name des Zahlungsempfängers] auf mein (unser) Konto gezogenen Lastschriften einzulösen."
Mit SEPA überweisen
Bitte nutzen Sie für Überweisungen Ihre Bauspar-IBAN. Diese haben wir Ihnen im Jahreskontoauszug mitgeteilt. Falls Sie Ihren Kontoauszug gerade nicht zur Hand haben, verwenden Sie bitte unseren Bauspar-IBAN Rechner.
Alle Änderungen auf einen Blick haben wir für Sie in einem Informationsblatt zusammengestellt.
An alle Arbeitgeber, die vermögenswirksame Leistungen überweisen
Ab sofort überweisen Sie als Arbeitgeber die vermögenswirksamen Leistungen (VL) direkt auf den Bausparvertrag Ihres Mitarbeiters. Geben Sie bitte hierzu die neue Bauspar-IBAN des jeweiligen Vertrags im Kontofeld des Empfängers an.
Bitte beachten Sie: Jeder Bausparvertrag hat eine eigene IBAN.
So stellen Sie Ihren vL-Überweisungen auf die Bauspar-IBAN um
Weitere Hinweise
* Das Unternehmen / Kreditinstitut muss den Zahlungspflichtigen vorher über den Lastschrifteinzug informieren. Handelt es sich um eine wiederkehrende Zahlung (z. B. Versicherungsbeitrag, Bauspar-Sparrate) reicht eine einmalige Information aus.
Die Ankündigung / Vorabinformation enthält unter anderem den Betrag und das Fälligkeitsdatum.
** Zentrale Einrichtung der Kreditinstitute in der Europäischen Union mit dem Ziel, einen einheitlichen Euro-Zahlungsverkehrsraum zu schaffen.
Unsere Chatzeiten:
Mo bis Do 9:00 Uhr - 19:00 Uhr
Fr 9:00 Uhr - 18:00 Uhr