Eigenheimrente: Bereit für die stärkste Förderung?
Profitieren Sie mit der neuen Eigenheimrente von der verbesserten Förderung fürs Sparen und Tilgen.
- Deutlich höhere Zulagen erhältlich
- Vereinfachte Förderbedingungen
- Selbstständige werden förderberechtigt
- Umstieg ins neue Fördersystem einfach möglich
Was ist die Förderung der Eigenheimrente – und was ändert sich 2027?
Es ist amtlich: Die Bundesregierung hat die Reform der geförderten privaten Altersvorsorge beschlossen. Damit wird die Eigenheimrente – auch als Wohn-Riester-Förderung bekannt – ab dem 01. Januar 2027 deutlich attraktiver und einfacher.
Für Sie bedeutet das: deutlich höhere Zulagen, vereinfachte Regeln und unter Umständen zusätzliche Steuervorteile. Sie können die Förderung wie bisher für den Eigenkapitalaufbau über einen Bausparvertrag und zur Tilgung eines Darlehens für Ihr Wohneigentum nutzen.
Die wichtigsten Änderungen im Überblick
- Die Förderbedingungen wurden vereinfacht und bieten deutlich höhere Zulagen.
- Die Kinderzulage beträgt künftig einheitlich bis zu 300 – unabhängig vom Alter des Kindes.
- Der Berufseinsteigerbonus und mögliche Steuervorteile, bleiben erhalten.
- Selbständige werden unmittelbar förderberechtigt.
- Kunden mit bestehenden Verträgen können die bisherige Förderung weiterhin nutzen oder in die neue Förderung ab 2027 wechseln
Unser Tipp: Verschenken Sie kein Geld – sichern Sie sich jetzt die laufende Förderung für dieses Jahr und profitieren Sie ab 2027 von der Flexibilität des Förderwechsels.
Wie viel Förderung kann ich mir sichern?
Die neue Förderung folgt einem einfachen Prinzip: Je mehr Sie einzahlen, desto mehr gibt der Staat dazu – bis zu einem Maximalbetrag. Dabei setzt sich die Förderung aus mehreren Teilen zusammen:
| Förderbaustein | Beschreibung |
|---|---|
| Grundzulage | Die neue Grundzulage berechnet sich in zwei Stufen:
Für mittelbar Berechtigte gibt es weiterhin eine Grundzulage von 175 Euro pro Jahr. |
| Kinderzulage | Bis zu 300 Euro pro Kind und Jahr – unabhängig davon, in welchem Jahr das Kind geboren wurde. Die volle Kinderzulage gibt es ab einem Eigenbeitrag von 300 Euro pro Jahr. |
| Berufseinsteigerbonus | Einmalig 200 Euro für alle bis 24 Jahre zu Beginn des ersten Beitragsjahres. |
| Steuerliche Vorteile | Zusätzlich zu den Zulagen können Sie Ihre Beiträge steuerlich geltend machen. Das Finanzamt führt im Zuge der Einkommensteuererklärung automatisch eine sogenannte Günstigerprüfung durch: Ist die Steuerersparnis höher als die erhaltenen Zulagen, wird die Differenz erstattet. |
Finden Sie heraus, wie viel Förderung Ihnen zusteht
Mit unserem Förderrechner erfahren Sie in wenigen Klicks, welche Zuschüsse Sie für einen Bausparvertrag erhalten können.
Wer kann die Förderung erhalten?
Der Kreis der Förderberechtigten wird ab 2027 erweitert. Als unmittelbar förderberechtigt gelten vor allem:
-
Arbeitnehmer, Auszubildende und weitere pflichtversicherte Personen
-
Beamte, Richter und Soldaten
-
Pflichtmitglieder berufsständischer Versorgungseinrichtungen (Ärzte, Rechtsanwälte, etc.)
-
Landwirte, die nach dem Alterssicherungsgesetz der Landwirte pflichtversichert sind
-
NEU ab 2027: Selbständige mit Einkünften aus Gewerbebetrieb oder selbstständiger Arbeit
Paare profitieren doppelt!
Bei Ehepaaren oder eingetragenen Lebenspartnern kann ein Partner ohne unmittelbare Berechtigung mittelbar profitieren. Als Voraussetzung gilt:
- Ein Partner muss unmittelbar förderberechtigt sein und einen eigenen Wohn-Riester-Bausparvertrag besparen.
- Der mittelbar berechtigte Partner schließt einen eigenen geförderten Bausparvertrag ab.
- In jedem Beitragsjahr werden (ab 2027) mindestens 120 Euro in den jeweiligen Vertrag eingezahlt.
Beispiel: So viel Förderung ist möglich
Zwei Beispiele zeigen, welche Zulagen bei einem geförderten Bausparvertrag über zehn Jahre zusammenkommen kann.
- Beispiel 1: Eine Familie mit zwei Kindern.
Beide Elternteile sind unmittelbar berechtigt, haben einen Bausparvertrag und zahlen je 150 Euro monatlich (= 1.800 Euro pro Jahr) in den Vertrag ein. - Beispiel 2: Eine alleinstehender junger Erwachsener.
Die Person ist 20 Jahre alt und zahlt monatlich 30 Euro (= 360 Euro pro Jahr) ein.
| Förderung | Familie mit Kindern | Junger Alleinstehender |
|---|---|---|
| Grundzulage pro Jahr | 1080 € |
180 € |
| Kinderzulage pro Jahr | 600 € | - |
| Berufseinsteigerbonus | - | Einmalig 200 € |
| Gesamtförderung nach 10 Jahren: | 16.800 € | 2.000 € |
Wie kann ich die neue Förderung erhalten?
Sie können die neue Förderung auf zwei Wegen erhalten:
- Sie schließen nach dem 01.01.2027 einen neuen, geförderten Bausparvertrag ab oder Sie beantragen die Förderung für die Darlehenstilgung.
- Wenn Sie bereits einen Wohn-Riester-Bausparvertrag besitzen, können Sie ab 2027 mit diesem in das neue Fördersystem wechseln.
Unser Tipp: Holen Sie das Meiste aus der Förderung heraus!
Warten Sie nicht extra bis zum neuen Jahr: Schließen Sie bereits heute einen geförderten Vertrag ab und steigen Sie nach dem Jahreswechsel bequem ins neue Fördersystem um.
So sichern Sie sich noch die Zulagen für 2026 und profitieren ab 2027 von der neuen Förderung.
Wie kann ich die Eigenheimrente verwenden?
Grundsätzlich können Sie die Förderung der Eigenheimrente für diverse Maßnahmen rund um die eigenen vier Wände oder zur Tilgung eines bestehenden Wohndarlehens verwenden.
Dabei gelten folgende Voraussetzungen:
- Sie sind bzw. werden (Teil-)Eigentümer der Immobilie bzw. erwerben ein lebenslanges Dauerwohnrecht.
- Die Immobilie muss als Hauptwohnsitz selbst genutzt werden sowie in der EU bzw. im EWR liegen.
Im Folgenden sehen Sie die förderfähigen Maßnahmen im Überblick:
| Kauf oder Bau von Wohneigentum |
|---|
| Sie können die Förderung unkompliziert für den Kauf oder Bau einer selbst genutzten Wohnung nutzen, egal, ob es sich um eine Eigentumswohnung, ein Haus oder ein Einfamilienhaus handelt. |
| Tilgung eines Darlehens für Bau, Kauf oder Anschlussfinanzierung |
| Wer bereits Eigentümer ist und ein Darlehen tilgt, kann die Tilgungsleistungen gefördert besparen. Sie werden wie reguläre Beiträge behandelt und mit Zulagen oder Steuervorteilen gefördert. |
| Barrierereduzierender Umbau |
| Umbaumaßnahmen, die Barrieren in oder an der selbst genutzten Wohnung reduzieren, sind ebenfalls förderfähig. |
| Energetische Sanierung |
| Förderfähig sind unter anderem Wärmedämmung, neue Fenster und Außentüren, Heizungsanlagen sowie Lüftungsanlagen und digitale Systeme zur Verbrauchsoptimierung. |
Unsere Services zur Eigenheimrente
Fragen und Antworten zur neuen Eigenheimrente
Ausnahmen gibt es bei Reinvestition des Verkaufserlöses in eine andere selbst genutzte Wohnung innerhalb von fünf Jahren, bei Pflegebedürftigkeit sowie bei beruflich bedingter vorübergehender Vermietung unter bestimmten Voraussetzungen.
Die Erträge aus ungeförderten Guthaben aus dem Wohn-Riester-Vertrag sind im Jahr der Auszahlung (Entnahme oder Verrentung) einkommensteuerpflichtig (Abgeltungssteuer).
Bei Scheidung gibt es spezifische gesetzliche Regelungen, die u. a. eine Aufteilung des Wohnförderkontos ermöglichen.
Einkommensveränderungen (Elternzeit, Teilzeit, Jobwechsel) spielen im neuen System ab 2027 keine Rolle mehr, da die Förderung nicht länger einkommensabhängig berechnet wird.
Mehrere Teilentnahmen sind ebenfalls möglich, sofern jede mit einer förderfähigen Verwendung verbunden ist.
- Die bisherigen Förderkonditionen gelten unverändert weiter
- Bereits erhaltene Zulagen und Steuervorteile müssen nicht zurückgezahlt werden.