Referenzzinssatz EURIBOR

Bei Darlehen mit veränderlicher Verzinsung – so genannten variablen Darlehen oder b.a.w. (bis auf weiteres) Darlehen – folgt der Sollzinssatz der Entwicklung eines Referenzzinssatzes, aktuell dem 3-Monats-EURIBOR (Euro-Interbank-Offered Rate). Bei dem 3-Monats-EURIBOR handelt es sich um einen Zinssatz, zu dem sich Banken, die im Gebiet der Europäischen Wirtschafts- und Währungsunion ansässig sind, untereinander Dreimonatsgelder leihen. Sollte der 3-Monats-EURIBOR durch einen anderer Zinssatz ersetzt werden, wird dieser als neuer Referenzzinssatz übernommen.

Am vorletzten Bankarbeitstag eines Kalendermonats wird der aktuelle 3-Monats-Euribor mit dem bei Vertragsabschluss bzw. der letzten Zinsanpassung gültigen 3-Monats-Euribor verglichen. Hat sich der Referenzzinssatz um mehr als 0,2% erhöht oder gesenkt, wird der Sollzinssatz um die Veränderung des Referenzzinssatzes ebenfalls angehoben oder gesenkt. Der neue Sollzinssatz wird am ersten Bankarbeitstag des Folgemonats wirksam.

Beispiel: Sinkt der Referenzzinsatz um 0,21%, z.B. von 0,64% auf 0,43%, wird der Sollzinssatz ebenfalls um 0,21% nach unten angepasst.

Wird eine Zinsanpassung des Vertrages vorgenommen, erhält der Kreditnehmer eine Mitteilung mit:

  • dem angepassten Sollzinssatz
  • die angepasste Höhe der Teilzahlungen
  • die Anzahl und Fälligkeit der Teilzahlungen (sofern sich diese ändern)

Der 3-Monats-EURIBOR wird auch in den Monats- und Jahresberichten der Deutschen Bundesbank, auf der Internetseite www.bundesbank.de, in der Tagespresse und in anderen öffentlichen Medien bekannt gegeben.

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