Einwilligung zur elektronischen Datenübermittlung VL.

Um Arbeitnehmersparzulage beantragen zu können, müssen die Daten zu eingezahlten vermögenswirksamen Leistungen elektronisch an die Finanzverwaltung übermitteln werden (§ 15 5.VermBG). Die Übermittlung ist nur möglich, wenn uns der VL-Einzahler (Arbeitnehmer) die Einwilligung zur elektronischen Übermittlung erteilt hat. Sie möchten uns Ihre Einwilligung erteilen? Bitte füllen Sie diese vollständig aus.

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Vertragsdaten
Sind Sie der Vertragsinhaber?*

Ich ermächtige Sie hiermit, den Schriftwechsel bezüglich meiner vermögenswirksamen Leistungen an den Vertragsinhaber des genannten Bausparvertrags zu senden.*

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Einwilligung
Ich habe das Recht, diese Einwilligung und die Befreiung vom Bankgeheimnis jederzeit zu widerrufen. Ein Widerruf hat keinen Einfluss auf bereits übermittelte Daten.

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