Eigenheimrente: Bereit für die stärkste Förderung?
Profitieren Sie mit der neuen Eigenheimrente von der verbesserten staatlichen Förderung fürs Sparen und Tilgen.
- Deutlich verbesserte Förderbedingungen
- Selbstständige werden förderberechtigt
- Umstieg ins neue Fördersystem möglich
Was ist die Förderung der Eigenheimrente – und was ändert sich 2027?
Es ist amtlich: Die Bundesregierung hat die Reform der geförderten privaten Altersvorsorge beschlossen. Am 1. Januar 2027 tritt somit das neue Altersvorsorge-Reformgesetz in Kraft und bringt einige Änderungen mit sich: Neben der Einführung eines geförderten Altersvorsorge-Depots wird auch die Eigenheimrente – auch als Wohn-Riester-Förderung bekannt – deutlich verbessert und vereinfacht.
Für Sie bedeutet das: Mit der neuen Eigenheimrente profitieren Sie von höheren Zulagen, einfacheren Regeln und gegebenenfalls zusätzlichen Steuervorteilen. Wie bisher können Sie die Förderungen sowohl für den Eigenkapitalaufbau über einen Bausparvertrag als auch zur Tilgung eines Darlehens für Ihr Wohneigentum nutzen.
Die wichtigsten Änderungen im Überblick
- Die Förderbedingungen wurden vereinfacht und richten sich nun direkt nach Ihrer Einzahlung in einen geförderten Vertrag.
- Die Grundzulage wurde deutlich erhöht: Statt den bisher 175 Euro Zulage pro Jahr und Person, sind nun bis zu 540 Euro Grundzulage möglich.
- Die Kinderzulage beträgt künftig einheitlich bis zu 300 Euro pro Kind und Jahr – unabhängig vom Alter des Kindes.
- Der Berufseinsteigerbonus und mögliche Steuervorteile, bleiben erhalten und können weiterhin beansprucht werden.
- Selbstständige werden unmittelbar förderberechtigt und erweitern somit den Kreis der Förderberechtigten.
- Kunden mit bestehenden Verträgen können die bisherige Förderung weiterhin nutzen oder ab 2027 in die neue Förderung wechseln.
Unser Tipp: Sichern Sie sich jetzt die laufende Förderung für dieses Jahr und verschenken Sie kein Geld. Ab 2027 können Sie dann von der Flexibilität des Förderwechsels profitieren.
Wie viel Förderung kann ich erhalten?
Die neue Förderung folgt einem einfachen Prinzip: Je mehr Sie einzahlen, desto mehr gibt der Staat dazu – bis zu einem Maximalbetrag. Dabei setzt sich die Förderung aus mehreren Teilen zusammen:
| Förderbaustein | Beschreibung |
|---|---|
| Grundzulage | Die neue Grundzulage berechnet sich in zwei Stufen:
Für mittelbar Berechtigte gibt es weiterhin eine Grundzulage von 175 Euro pro Jahr. |
| Kinderzulage | Sie erhalten bis zu 300 Euro pro Kind und Jahr, unabhängig davon, in welchem Jahr das Kind geboren wurde. Die Kinderzulage berechnet sich anhand Ihres Eigenbeitrags: Sie erhalten 1 Euro Förderung pro gezahltem Euro. Die volle Zulage gibt es ab einem Eigenbeitrag von 300 Euro pro Jahr. |
| Berufseinsteigerbonus | Der Berufseinsteigerbonus beträgt einmalig 200 Euro und wird allen unter 25 Jahren im ersten Beitragsjahr gewährt. |
| Steuerliche Vorteile | Zusätzlich zu den Zulagen können Sie Ihre Beiträge steuerlich geltend machen. Das Finanzamt führt im Zuge der Einkommensteuererklärung automatisch eine sogenannte Günstigerprüfung durch: Ist die Steuerersparnis höher als die erhaltenen Zulagen, wird die Differenz erstattet. |
Finden Sie heraus, wie viel Förderung Ihnen zusteht
Mit unserem Förderrechner erfahren Sie in wenigen Klicks, welche Zuschüsse Sie für einen Bausparvertrag erhalten können.
Wer kann die Förderung erhalten?
Der Kreis der Förderberechtigten wird ab 2027 erweitert. Als unmittelbar förderberechtigt gelten vor allem:
-
Arbeitnehmer, Auszubildende und weitere pflichtversicherte Personen
-
Beamte, Richter und Soldaten
-
Pflichtmitglieder berufsständischer Versorgungseinrichtungen (Ärzte, Rechtsanwälte etc.)
-
Landwirte, die nach dem Alterssicherungsgesetz der Landwirte pflichtversichert sind
-
NEU ab 2027: Selbständige mit Einkünften aus Gewerbebetrieb oder selbstständiger Arbeit
Paare profitieren doppelt!
Bei Ehepaaren oder eingetragenen Lebenspartnern kann ein Partner ohne unmittelbare Berechtigung mittelbar profitieren. Als Voraussetzung gilt:
- Ein Partner muss unmittelbar förderberechtigt sein und einen eigenen Wohn-Riester-Bausparvertrag besparen.
- Der mittelbar berechtigte Partner schließt einen eigenen geförderten Bausparvertrag ab.
- In jedem Beitragsjahr werden (ab 2027) mindestens 120 Euro in den jeweiligen Vertrag eingezahlt.
Wie kann ich die neue Förderung erhalten?
Sie können die neue Förderung auf zwei Wegen erhalten:
- Sie schließen nach dem 01.01.2027 einen neuen, geförderten Bausparvertrag ab oder Sie beantragen die Förderung für die Darlehenstilgung.
- Wenn Sie bereits einen Wohn-Riester-Bausparvertrag besitzen, können Sie ab 2027 mit diesem in das neue Fördersystem wechseln.
Unser Tipp: Warten Sie nicht extra bis zum neuen Jahr!
Schließen Sie bereits heute einen geförderten Vertrag ab und steigen Sie nach dem Jahreswechsel bequem ins neue Fördersystem um. So sichern Sie sich noch die Zulagen für 2026 und profitieren ab 2027 von der neuen Förderung.
Beispiel: So viel Förderung ist möglich
Zwei Beispiele zeigen, welche Zulagen sich bei einem geförderten Bausparvertrag über zehn Jahre ergeben können.
Beispiel 1: Eine Familie mit zwei Kindern
Beide Elternteile sind unmittelbar förderberechtigt, haben jeweils einen eigenen Bausparvertrag und zahlen monatlich 150 Euro (= 1.800 Euro pro Jahr) in ihre Verträge ein. Somit schöpft die Familie zweimal die volle Grundzulage aus und erhält zweimal die volle Kinderzulage.
Beispiel 2: Ein alleinstehender junger Erwachsener
Die Person ist 20 Jahre alt und zahlt monatlich 30 Euro (= 360 Euro pro Jahr) in den Vertrag ein. Damit sichert sie sich die anteilige Grundzulage und hat zusätzlich Anspruch auf den Berufseinsteigerbonus.
Daraus ergibt sich die folgende Berechnung für den Erhalt der Förderung:
| Förderung | Familie mit Kindern | Junger Alleinstehender |
|---|---|---|
| Grundzulage pro Jahr | 1080 € (2 x 540 €) |
180 € |
| Kinderzulage pro Jahr | 600 € (2 x 300 €) | - |
| Berufseinsteigerbonus | - | Einmalig 200 € |
| Gesamtförderung nach 10 Jahren: | 16.800 € | 2.000 € |
Unsere Services zur Eigenheimrente
Sichern Sie sich die deutlich verbesserte Eigenheimrente
Fragen und Antworten zur neuen Eigenheimrente
Die Erträge aus ungefördertem Guthaben aus dem Wohn-Riester-Vertrag sind im Jahr der Auszahlung (Entnahme oder Verrentung) einkommensteuerpflichtig (Abgeltungssteuer).
Mehrere Teilentnahmen sind ebenfalls möglich, sofern jede mit einer förderfähigen Verwendung verbunden ist.
- Die bisherigen Förderkonditionen gelten unverändert weiter
- Bereits erhaltene Zulagen und Steuervorteile müssen nicht zurückgezahlt werden.
- Kauf oder Bau von Wohneigentum
- Tilgung eines Darlehens für Bau, Kauf oder Anschlussfinanzierung
- Barrierereduzierender Umbau
- Energetische Sanierung