Zulage beantragen
Sie haben bereits einen geförderten Vertrag und möchten für die letzten Jahre die Zulage beantragen? Hier finden Sie alle aktuellen Zulagenanträge unter "Steuer + Förderung".
Profitieren Sie mit der neuen Eigenheimrente von der verbesserten staatlichen Förderung fürs Sparen und Tilgen.
Es ist amtlich: Die Bundesregierung hat die Reform der geförderten privaten Altersvorsorge beschlossen. Damit wird die Eigenheimrente – auch als Wohn-Riester-Förderung bekannt – ab dem 01. Januar 2027 deutlich attraktiver und einfacher.
Für Sie bedeutet das: deutlich höhere Zulagen, vereinfachte Regeln und unter Umständen zusätzliche Steuervorteile. Sie können die Förderung wie bisher für den Eigenkapitalaufbau über einen Bausparvertrag und zur Tilgung eines Darlehens für Ihr Wohneigentum nutzen.
- Die Förderbedingungen wurden vereinfacht und bieten deutlich höhere Zulagen.
- Die Kinderzulage beträgt künftig einheitlich bis zu 300 – unabhängig vom Alter des Kindes.
- Der Berufseinsteigerbonus und mögliche Steuervorteile, bleiben erhalten.
- Selbständige werden unmittelbar förderberechtigt.
- Kunden mit bestehenden Verträgen können die bisherige Förderung weiterhin nutzen oder in die neue Förderung ab 2027 wechseln.
Unser Tipp: Verschenken Sie kein Geld – sichern Sie sich jetzt die laufende Förderung für dieses Jahr und profitieren Sie ab 2027 von der Flexibilität des Förderwechsels.
Die neue Förderung folgt einem einfachen Prinzip: Je mehr Sie einzahlen, desto mehr gibt der Staat dazu – bis zu einem Maximalbetrag. Dabei setzt sich die Förderung aus mehreren Teilen zusammen:
| Förderbaustein | Beschreibung |
|---|---|
| Grundzulage | Die neue Grundzulage berechnet sich in zwei Stufen:
Für mittelbar Berechtigte gibt es weiterhin eine Grundzulage von 175 Euro pro Jahr. |
| Kinderzulage | Bis zu 300 Euro pro Kind und Jahr – unabhängig davon, in welchem Jahr das Kind geboren wurde. Die volle Kinderzulage gibt es ab einem Eigenbeitrag von 300 Euro pro Jahr. |
| Berufseinsteigerbonus | Einmalig 200 Euro für alle bis 24 Jahre zu Beginn des ersten Beitragsjahres. |
| Steuerliche Vorteile | Zusätzlich zu den Zulagen können Sie Ihre Beiträge steuerlich geltend machen. Das Finanzamt führt im Zuge der Einkommensteuererklärung automatisch eine sogenannte Günstigerprüfung durch: Ist die Steuerersparnis höher als die erhaltenen Zulagen, wird die Differenz erstattet. |
Finden Sie heraus, wie viel Förderung Ihnen zusteht
Mit unserem Förderrechner erfahren Sie in wenigen Klicks, welche Zuschüsse Sie für einen Bausparvertrag erhalten können.
Der Kreis der Förderberechtigten wird ab 2027 erweitert. Als unmittelbar förderberechtigt gelten vor allem:
Arbeitnehmer, Auszubildende und weitere pflichtversicherte Personen
Beamte, Richter und Soldaten
Pflichtmitglieder berufsständischer Versorgungseinrichtungen (Ärzte, Rechtsanwälte, etc.)
Landwirte, die nach dem Alterssicherungsgesetz der Landwirte pflichtversichert sind
NEU ab 2027: Selbständige mit Einkünften aus Gewerbebetrieb oder selbstständiger Arbeit
Paare profitieren doppelt!
Bei Ehepaaren oder eingetragenen Lebenspartnern kann ein Partner ohne unmittelbare Berechtigung mittelbar profitieren. Als Voraussetzung gilt:
- Ein Partner muss unmittelbar förderberechtigt sein und einen eigenen Wohn-Riester-Bausparvertrag besparen.
- Der mittelbar berechtigte Partner schließt einen eigenen geförderten Bausparvertrag ab.
- In jedem Beitragsjahr werden (ab 2027) mindestens 120 Euro in den jeweiligen Vertrag eingezahlt.
Zwei Beispiele zeigen, welche Zulagen bei einem geförderten Bausparvertrag über zehn Jahre zusammenkommen kann.
| Förderung | Familie mit Kindern | Junger Alleinstehender |
|---|---|---|
| Grundzulage pro Jahr | 1080 € |
180 € |
| Kinderzulage pro Jahr | 600 € | - |
| Berufseinsteigerbonus | - | Einmalig 200 € |
| Gesamtförderung nach 10 Jahren: | 16.800 € | 2.000 € |
Sie können die neue Förderung auf zwei Wegen erhalten:
Unser Tipp: Holen Sie das Meiste aus der Förderung heraus!
Warten Sie nicht extra bis zum neuen Jahr: Schließen Sie bereits heute einen geförderten Vertrag ab und steigen Sie nach dem Jahreswechsel bequem ins neue Fördersystem um.
So sichern Sie sich noch die Zulagen für 2026 und profitieren ab 2027 von der neuen Förderung.
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