Was bedeutet der Beleihungswert für Ihre Baufinanzierung?
Das erfahren Sie in diesem Ratgeber:
Den Beleihungswert ermittelt eine Bank, damit diese im Fall der Zahlungsunfähigkeit eines Kreditnehmers die Immobilie ohne Verluste versteigern kann.
Der Beleihungswert liegt in der Regel zwischen 70 und 90 Prozent des Immobilienwertes.
Mit der Beleihungsgrenze legt eine Bank die maximale Kredithöhe fest.
Beim Beleihungsauslauf handelt es sich um das Verhältnis zwischen Fremdkapital und Beleihungswert.
Je höher der Beleihungswert einer erwünschten Immobilie, desto höher die Summe eines Darlehens, das Sie beantragen können.
1. Warum ermitteln Banken den Beleihungswert?
Wer ein Haus bauen oder kaufen will, steht schnell vor der entscheidenden Frage: Wie viel Kredit benötige ich? Finanziert das meine Bank und wenn ja, zu welchen Konditionen? Die Antwort hängt vor allem von zwei Faktoren ab: vom Beleihungswert der Immobilie sowie dem sogenannten Beleihungsauslauf.
Banken wollen sichergehen, dass sie bei einer Kreditvergabe keine Verluste machen, falls die Kreditnehmer die Raten nicht mehr bezahlen können. Deshalb wird bei jeder Finanzierungsanfrage der Beleihungswert der Immobilie ermittelt.
Die Bank geht davon aus, dass sie diese Summe bei einer Zwangsversteigerung des Objekts auf jeden Fall erzielen und damit alle entstandenen Kosten einschließlich der Zinsen abdecken kann. Um möglichen Risiken der Immobilienpreisentwicklung während der Kreditlaufzeit vorzubeugen, werden – je höher der Kreditbedarf im Verhältnis zum Beleihungswert (Beleihungsauslauf) ausfällt – höhere Darlehenszinsen angeboten.
Außerdem wird für die Bank eine Grundschuld in Darlehenshöhe ins Grundbuch eingetragen, die sie im Falle eines Zahlungsausfalls zur Veräußerung der Immobilie berechtigt.
Der ermittelte Beleihungswert bestimmt die mögliche Darlehenshöhe sowie den Zinssatz und kann je nach angewandtem Verfahren und internen Vorgaben von Bank zu Bank etwas differieren.
Achtung: Verkehrswert ist nicht Beleihungswert!
Der Beleihungswert ist immer niedriger als der Verkehrs- oder Marktwert einer Immobilie. Denn die Banken belegen den aktuellen Wert der Immobilie mit einem Sicherheitsabschlag zwischen 10 und 30 Prozent.
- Der Verkehrswert ist der Preis, zu dem die Immobilie zum Zeitpunkt der Finanzierung unter normalen Umständen verkauft werden könnte.
- Der Beleihungswert entspricht dem Wert, der nach Einschätzung der Bank über die Dauer der Kreditlaufzeit, also gegebenenfalls auch in 10 oder 20 Jahren bei einem Verkauf der Immobilie ziemlich sicher erzielt werden könnte.
Auch wichtig: Der Verkehrswert hat nichts mit dem Kaufpreis zu tun, zu dem die Immobilie erworben wird. Angesichts überhitzter Märkte kann dieser deutlich höher liegen. Allerdings wirkt sich ein hoher Kaufpreis direkt auf den Beleihungsauslauf aus.
2. Wie berechnet die Bank den Beleihungswert?
Je nach bankinternen Vorgaben liegt der Beleihungswert bei 70 bis 90 Prozent des Verkehrswerts. Er wird wie folgt berechnet:
Verkehrswert – Sicherheitsabschlag der Bank = Beleihungswert
Das gilt auch, wenn Käufer tiefer in die Tasche greifen müssen. Die Summe aus der Differenz zwischen Kaufpreis und Beleihungswert sowie den anfallenden Nebenkosten muss durch Eigenkapital ausgeglichen werden.
Wie hoch ist der Verkehrswert einer Immobilie?
Um den Verkehrswert (oder Marktwert) einer Immobilie zu ermitteln, kommen unterschiedliche Bewertungsverfahren zum Einsatz:
Sachwertverfahren
Ertragswertverfahren
Vergleichswertverfahren
3. Welche Bedeutung hat die sogenannte Beleihungsgrenze?
Der Beleihungswert gibt den Rahmen für die üblicherweise mögliche Kredithöhe an. Der Begriff Beleihungsgrenze bezeichnet in der Finanzbranche ein Prozentwert (je nach Bankinstitut z.B. 60% oder 80%), der sich auf den Beleihungswert bezieht.
Die Beleihungsgrenze spielt bei der Immobilienfinanzierung eine wichtige Rolle, weil sie maßgeblich die Höhe der Kreditzinsen beeinflusst. Für Finanzierungen innerhalb der Beleihungsgrenze winken die attraktivsten Konditionen. Denn der zusätzliche Abschlag von 20 bis 40 Prozent bringt den Geldgebern weitere Sicherheit: Finanzierungen mit einer Beleihungsgrenze bis 60 Prozent sind nahezu risikolos.
Diese Darlehen stehen im Grundbuch im ersten Rang und werden bei Zwangsversteigerungen als erste bedient.
Rechenbeispiel
Ziehen wir das obige Beispiel einer Immobilie mit einem Verkehrswert von 480.000 Euro und einem Beleihungswert von 384.000 Euro heran:
Bei einem zusätzlichen Risikoabschlag von 40 Prozent, läge die Beleihungsgrenze in diesem Fall bei 230.400 Euro.
Darlehen, die diese Grenze überschreiten, sind teurer, da sich für die Banken das Kreditausfallrisiko erhöht. Dennoch sind in Ausnahmefällen sogar sogenannte 100- oder 110-Prozent-Finanzierungen möglich, die den Kaufpreis beziehungsweise den Kaufpreis plus Kaufnebenkosten in voller Höhe abdecken.
In diesen Fällen verlangt die Bank allerdings Zinsaufschläge sowie entsprechende Sicherheiten, wie sehr hohe Einkommen oder anderweitigen Immobilienbesitz.
4. Was ist der Beleihungsauslauf?
Der Beleihungsauslauf gibt das Verhältnis zwischen Fremdkapital und Beleihungswert in Prozent an. Je niedriger dieser Prozentsatz ist, desto geringer ist das Verlustrisiko für die Bank, wenn es zu einer Zwangsverwertung kommt und desto bessere Konditionen werden angeboten.
Top-Konditionen gibt es, solange der Beleihungsauslauf 60 Prozent nicht überschreitet. Höhere Beleihungsausläufe werden für den Kreditnehmer teurer. Das Fremdkapital entspricht der Summe aller benötigten Darlehen – auch KfW-Darlehen – sowie bestehender Vorlasten.
Der Beleihungsauslauf wird wie folgt berechnet:
Kaufpreis zzgl. Kaufnebenkosten abzgl. Eigenkapital = Fremdkapitalbedarf
Fremdkapital x 100 : Beleihungswert = Beleihungsauslauf
Wie viel Eigenkapital muss ich aufwenden?
Wird die Immobilie tatsächlich zum ermittelten Verkehrswert von 480.000 Euro erworben, sollte der Käufer über Eigenkapital von mindestens 249.600 Euro zuzüglich Nebenkosten (in Höhe von ca. 50.000 Euro) verfügen, damit er den Beleihungsauslauf von 60 Prozent nicht überschreitet. Die Summe ergibt sich aus der Differenz von Verkehrswert (480.000 Euro) und Beleihungsgrenze (230.400 Euro).
Allerdings erhöht die Bank die Beleihungsgrenze nicht, wenn der Käufer einen Kaufpreis zahlt, der über dem Verkehrswert liegt. In diesem Fall braucht er mehr Eigenkapital, um günstige Darlehenskonditionen zu erhalten.
5. Auswirkung des Beleihungswerts auf die Finanzierung
Je höher die Bank den Beleihungswert und die Beleihungsgrenze ansetzt, desto höhere Summen können über zinsgünstige Darlehen finanziert werden und desto weniger Eigenkapital wird im Verhältnis benötigt.
So kann sich beispielsweise ein niedrigerer Sicherheitsabschlag auf die Finanzierung auswirken:
Verkehrswert | 480.000 EUR |
---|---|
- 20% Sicherheitsabschlag | - 96.000 EUR |
Beleihungswert | 384.000 EUR |
- 40 % zusätzlicher Risikoabschlag | - 153.600 EUR |
Beleihungsgrenze | 230.400 EUR |
Braucht die Bauherrenfamilie einen Kredit von 250.000 Euro, liegt der Beleihungsauslauf bei 65,1 Prozent. Das schlägt sich in höheren Zinsen nieder. Kann sie die Kredithöhe durch zusätzliches Eigenkapital von 19.600 Euro auf 230.000 Euro drücken, profitiert sie von attraktiveren Konditionen.
Verkehrswert | 480.000 EUR |
---|---|
- 10 % Sicherheitsabschlag | - 48.000 EUR |
Beleihungswert | 432.000 EUR |
- 40 % zusätzlicher Risikoabschlag | - 172.800 EUR |
Beleihungsgrenze | 259.200 EUR |
Bei einem Kreditbedarf von 250.000 Euro liegt der Beleihungsauslauf nun bei 57,87 Prozent und damit unter der „magischen“ 60-Prozent-Grenze. Es winkt ein Darlehensangebot mit attraktiven Konditionen. Zudem muss entsprechend weniger Eigenkapital nachgewiesen werden.
Tipp: Beleihungsauslauf optimieren
Folgende Möglichkeiten bieten sich an, einen Beleihungsauslauf von unter 60 Prozent zu erreichen und damit von günstigeren Angeboten zu profitieren:
Ihr Wüstenrot-Berater vor Ort findet die passende Finanzierung für Sie.
Tipp:
In unseren Ratgebern finden Sie weitere Infos zu den Themen Immobilienkauf und Hausbau.
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