Eigenheimrente-Rechner

So viel Zulage können Sie mit der verbesserten Förderung erhalten

Dank der Altersvorsorgereform können Sie ab dem 01.01.2027 mit der neuen Eigenheimrente – auch als Wohn-Riester-Förderung bekannt – von deutlich mehr Zulagen profitieren. Berechnen Sie jetzt, wie viel jährliche Förderung Sie für den Eigenkapitalaufbau über einen Bausparvertrag oder zur Tilgung eines Darlehens erhalten können.

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0 € jährliche Förderung
+ 0 € einmaliger Berufseinsteigerbonus

jährliche Förderung

Grundzulage Erwerbstätiger
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Grundzulage Partner
0 €
Kinderzulage
0 €

einmalige Förderung

Berufseinsteigerbonus
0 €

Hinweise

Förderberechtigt sind Arbeitnehmer, Auszubildende, Beamte, Richter, Soldaten sowie weitere Pflichtversicherte und Selbstständige. Um die Förderung zu erhalten, muss ein Mindestbeitrag von 120 Euro pro Jahr (10 Euro pro Monat) eingezahlt werden. Voraussetzung ist, dass die geförderte Immobilie selbst genutzt wird, sei es zum Bau, Kauf, barrierearmen Umbau oder zur energetischen Sanierung bzw. zur Darlehenstilgung. Bestehende Verträge bis zum 31.12.2026 genießen Bestandsschutz. Ein Wechsel ins neue System ist ab 2027 möglich.

Neben den genannten Zulagen sind unter Umständen steuerliche Begünstigungen möglich. Im Zuge der Einkommensteuererklärung führt das Finanzamt automatisch eine sogenannte Günstigerprüfung durch. Ist die Steuerersparnis höher als die erhaltenen Zulagen, wird die Differenz erstattet.

* Bei Ehepaaren oder eingetragenen Lebenspartnern kann ein Partner ohne unmittelbare Berechtigung von einer Grundzulage von 175 Euro mittelbar profitieren. Als Voraussetzung gilt:

- Ein Partner muss unmittelbar förderberechtigt sein und einen eigenen Wohn-Riester-Bausparvertrag besparen.
- Der mittelbar berechtigte Partner muss einen eigenen geförderten Bausparvertrag abschließen.
- In jedem Beitragsjahr werden (ab 2027) mindestens 120 Euro in den jeweiligen Vertrag eingezahlt.

Fragen und Antworten zur neuen Eigenheimrente

Die Förderung setzt sich aus mehreren Teilen zusammen:

  • Die Grundzulage gibt es in zwei Stufen:
    • Für die ersten 360 Euro Einzahlung im Jahr gibt es 50 Cent je Euro on top. Das ergibt bis zu 180 Euro Zuschuss pro Jahr.
    • Für jeden weiteren Euro bis zur Obergrenze von 1.800 Euro zahlt der Staat 25 Cent dazu. Somit sind jährlich zusätzlich bis zu 360 Euro möglich.
    • Insgesamt sind bis zu 540 Euro pro Jahr und pro unmittelbar förderberechtigten Person möglich.
  • Die Kinderzulage berechnet sich ebenfalls anhand Ihres Eigenbeitrags: Sie erhalten 1 Euro Förderung pro gezahltem Euro für jedes Kind. Bis zu 300 Euro pro Jahr und Kind sind möglich.
  • Der Berufseinsteigerbonus beträgt einmalig 200 Euro und wird allen unter 25 Jahren im ersten Beitragsjahr gewährt.
Zusätzlich zu den Zulagen können Sie Ihre Beiträge steuerlich geltend machen. Im Zuge der Einkommensteuererklärung führt das Finanzamt automatisch eine sogenannte Günstigerprüfung durch. Wenn die Steuerersparnis höher ist als die erhaltenen Zulagen, wird Ihnen die Differenz erstattet.
Sie können die neue Förderung auf zwei Wegen erhalten:
  • Sie schließen nach dem 01.01.2027 einen neuen, geförderten Bausparvertrag ab oder Sie beantragen die Förderung für die Darlehenstilgung.
  • Wenn Sie bereits einen Wohn-Riester-Bausparvertrag besitzen, können Sie ab 2027 mit diesem in das neue Fördersystem wechseln.
Grundsätzlich können Sie die Förderung der Eigenheimrente für diverse Maßnahmen rund um die eigenen vier Wände oder zur Tilgung eines bestehenden Wohndarlehens verwenden. Dazu gehören:
  • Kauf oder Bau von Wohneigentum
  • Tilgung eines Darlehens für Bau, Kauf oder Anschlussfinanzierung
  • Barrierereduzierender Umbau
  • Energetische Sanierung
Ja. Sie können die Eigenheimrente mit anderen Bausparförderungen, wie der Wohnungsbauprämie, vermögenswirksamen Leistungen und der Arbeitnehmersparzulage kombinieren. Eine Kombination mit KfW- und BAFA-Förderprogrammen ist unter Umständen ebenfalls möglich.
Zum Kreis der Förderberechtigten zählen ab 2027:
  • Arbeitnehmer, Auszubildende und weitere pflichtversicherte Personen
  • Beamte, Richter und Soldaten
  • Pflichtmitglieder berufsständischer Versorgungseinrichtungen (Ärzte, Rechtsanwälte etc.)
  • Landwirte, die nach dem Alterssicherungsgesetz der Landwirte pflichtversichert sind
  • Selbständige mit Einkünften aus Gewerbebetrieb oder selbstständiger Arbeit
Bei Ehepaaren oder eingetragenen Lebenspartnern kann ein Partner ohne unmittelbare Berechtigung mittelbar profitieren. Als Voraussetzung gilt:
  • Ein Partner muss unmittelbar förderberechtigt sein und einen eigenen Wohn-Riester-Bausparvertrag besparen.
  • Der mittelbar berechtigte Partner schließt einen eigenen geförderten Bausparvertrag ab.
  • In jedem Beitragsjahr werden (ab 2027) mindestens 120 Euro in den jeweiligen Vertrag eingezahlt.
Der Steuervorteil wird über die Anlage AV der Einkommensteuererklärung geltend gemacht. Das Finanzamt führt automatisch eine Günstigerprüfung durch: Ist die Steuerersparnis größer als die erhaltenen Zulagen, wird die Differenz erstattet.

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