Finden Sie heraus, welche Bausparförderungen Ihnen zustehen
Dank der Altersvorsorgereform können Sie ab dem 01.01.2027 mit der neuen Eigenheimrente – auch als Wohn-Riester-Förderung bekannt – von deutlich mehr Zulagen profitieren. Berechnen Sie jetzt, wie viel jährliche Förderung Sie für den Eigenkapitalaufbau über einen Bausparvertrag oder zur Tilgung eines Darlehens erhalten können.
Förderberechtigt sind Arbeitnehmer, Auszubildende, Beamte, Richter, Soldaten sowie weitere Pflichtversicherte und Selbstständige. Um die Förderung zu erhalten, muss ein Mindestbeitrag von 120 Euro pro Jahr (10 Euro pro Monat) eingezahlt werden. Voraussetzung ist, dass die geförderte Immobilie selbst genutzt wird, sei es zum Bau, Kauf, barrierearmen Umbau oder zur energetischen Sanierung bzw. zur Darlehenstilgung. Bestehende Verträge bis zum 31.12.2026 genießen Bestandsschutz. Ein Wechsel ins neue System ist ab 2027 möglich.
Neben den genannten Zulagen sind unter Umständen steuerliche Begünstigungen möglich. Im Zuge der Einkommensteuererklärung führt das Finanzamt automatisch eine sogenannte Günstigerprüfung durch. Ist die Steuerersparnis höher als die erhaltenen Zulagen, wird die Differenz erstattet.
* Bei Ehepaaren oder eingetragenen Lebenspartnern kann ein Partner ohne unmittelbare Berechtigung von einer Grundzulage von 175 Euro mittelbar profitieren. Als Voraussetzung gilt:
- Ein Partner muss unmittelbar förderberechtigt sein und einen eigenen Wohn-Riester-Bausparvertrag besparen.
- Der mittelbar berechtigte Partner muss einen eigenen geförderten Bausparvertrag abschließen.
- In jedem Beitragsjahr werden (ab 2027) mindestens 120 Euro in den jeweiligen Vertrag eingezahlt.
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