Wohnungsbauprämie: Staatliche Förderung fürs Eigenheim

  • Zuschüsse vom Staat für Ihren Bausparvertrag
  • 10 Prozent Förderung auf Ihre Sparleistung
  • Bis zu 70 Euro bzw. 140 Euro Prämie pro Jahr
  • Mit weiteren Förderungen kombinierbar

Jetzt beraten lassen Prämie im Kundenportal beantragen
Eine Frau berechnet am Tisch, wie viel Wohnungsbauprämie sie erhalten kann

Was ist die Wohnungsbauprämie?

Mit der Wohnungsbauprämie fördert der Staat das Sparen für die eigenen vier Wände. Die Prämie gibt es in Form eines Zuschusses in Höhe von 10 Prozent Ihrer jährlichen Einzahlungen in einen Bausparvertrag. Alleinstehende können dabei bis zu 70 Euro pro Jahr erhalten – für Verheiratete oder eingetragene Lebenspartner sind bis zu 140 Euro pro Jahr möglich.

Ihre Vorteile mit der Wohnungsbauprämie:

  • Das geförderte Bausparguthaben können Sie bequem für Ihren Wohntraum verwenden – ob für den Bau oder Kauf einer Immobilie, eine Anschlussfinanzierung oder eine Modernisierung.
  • Die Bausparprämie lässt sich ideal mit anderen Förderungen wie vermögenswirksamen Leistungen oder der Arbeitnehmersparzulage kombinieren.
  • Wer bei Vertragsabschluss jünger als 25 Jahre ist, kann nach sieben Jahren frei über das gesamte Guthaben verfügen – auch ohne Immobilienbezug.

Lohnt sich ein Bausparvertrag?

Die Wohnungsbauprämie wird nicht umsonst auch Bausparprämie genannt – die Förderung erhalten Sie nämlich nur in Verbindung mit einem Bausparvertrag. Neben staatlichen Förderungen sichern Sie sich beim Bausparen zudem frühzeitig attraktive Darlehenszinsen für Ihre Immobilienfinanzierung und legen so den Grundstein für Ihren Wohnwunsch.

Wie hoch ist die Wohnungsbauprämie?

Eine Familie spielt im Bett und freut sich über die Vorteile der Wohnungsbauprämie

Der Fördersatz beträgt 10 Prozent Ihrer jährlichen Einzahlungen in den Bausparvertrag – bis zu einem gesetzlich festgelegten Höchstbetrag. Die Prämie wächst entsprechend proportional zu Ihrem Sparbeitrag.

Ehepaare und eingetragene Lebenspartner profitieren dabei doppelt, da sie die Förderung kombiniert beanspruchen können. Somit liegen die maximale Sparleistung und die maximale Förderung doppelt so hoch.

Hier sehen Sie die Förderkonditionen im Überblick:

Alleinstehende Ehepaare / Lebenspartner
Fördersatz 10 % 10 %
Max. geförderte Sparleistung pro Jahr 700 € 1.400 €
Max. Wohnungsbauprämie pro Jahr 70 € 140 €

Die passende Lösung für jeden Wohnwunsch

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Welche Voraussetzungen muss ich für die Wohnungsbauprämie erfüllen?

Eine junge Frau freut sich über den Erhalt der Wohnungsbauprämie

Auf die Wohnungsbauprämie haben Sie grundsätzlich Anspruch, wenn die folgenden Punkte zutreffen:

  1. Sie sind mindestens 16 Jahre alt.
  2. Sie zahlen pro Jahr mindestens 50 Euro aus eigenen Mitteln in einen Bausparvertrag ein.
  3. Ihr zu versteuerndes Einkommen liegt unter der Einkommensgrenze von 35.000 Euro pro Jahr. Für Ehepaare und eingetragene Lebenspartner steigt die Einkommensgrenze auf 70.000 Euro pro Jahr.
  4. Sie verwenden die Bausparprämie bei Auszahlung für wohnwirtschaftliche Zwecke.

Was bedeutet "wohnwirtschaftliche Verwendung"?

Damit ist die Verwendung des geförderten Guthabens für konkrete Immobilienvorhaben gemeint. Das umfasst:

  • Bau oder Kauf eines Hauses oder einer Eigentumswohnung
  • Kauf eines Baugrundstücks
  • Renovierung, Modernisierung oder energetische Sanierung des selbst genutzten Eigenheims
  • Anschlussfinanzierung für wohnwirtschaftliche Finanzierungen
  • Kauf von Wohnrechten, wie in einer Genossenschaft
  • Garagen oder Nebengebäude auf dem eigenen Grundstück

Wer das Geld für andere Zwecke nutzt – etwa Möbel, Urlaub oder ein Auto –, muss die Prämien zurückzahlen.

So viel Förderung steht Ihnen zu

Mit unserem Förderrechner erfahren Sie, welche Zuschüsse Sie für Ihren Bausparvertrag erhalten können.

Wie erhalte ich die Wohnungsbauprämie?

Wenn Sie einen Bausparvertrag bei Wüstenrot abgeschlossen haben, können Sie den Antrag auf Wohnungsbauprämie direkt bei uns stellen. Das geht in wenigen Schritten:

  • Dokumente zusammenstellen: Zu Jahresbeginn erhalten Sie den Jahreskontoauszug. Darin finden Sie Ihre Bausparvertragsnummer, die Sie für die Antragstellung benötigen. Zudem sollten Sie Ihre Steueridentifikationsnummer und einen aktuellen Steuerbescheid über Ihr zu versteuerndes Einkommen bereithalten.
  • Antrag stellen: Stellen Sie den Antrag bequem und vollständig digital in unserem Kundenportal. Geben Sie dafür die benötigten Daten ein und bestätigen Sie Ihre Angaben mit einer elektronischen Unterschrift.
  • Prüfung und Gutschrift: Wir prüfen den Antrag und leiten ihn an das zuständige Finanzamt weiter. Nach positiver Prüfung wird die Prämie Ihrem Bausparkonto gutgeschrieben. Im Jahreskontoauszug erscheint sie als eigener Posten.
  • Auszahlung bei Zuteilung: Die gutgeschriebene Prämie ist zunächst gebunden. Sie wird erst ausgezahlt, wenn Ihr Bausparvertrag zuteilungsreif ist – zusammen mit Ihrem gesamten angesparten Guthaben. Voraussetzung hierfür ist der Nachweis der wohnwirtschaftlichen Verwendung.

Wichtig: Beachten Sie, dass die Wohnungsbauprämie nur für die letzten zwei Jahre beantragt werden kann. Sie haben also jeweils zwei Jahre Zeit, den Antrag rückwirkend zu stellen. Zudem müssen Sie die Bausparprämie für jedes Sparjahr neu beantragen – ein einmaliger Antrag reicht nicht aus.

In wenigen Klicks die Wohnungsbauprämie für Ihren Wüstenrot Vertrag erhalten

Sie können die Prämie für bestehende Bausparverträge bequem in unserem Kundenportal beantragen. Geben Sie dazu einfach Ihre Vertragsdaten ein – um den Rest kümmern wir uns!

Beispiel: Wie viel Wohnungsbauprämie kann ich erhalten?

Eine junge Frau informiert sich auf ihrem Smartphone zur Wohnungsbauprämie

Zwei Beispiele zeigen, was die Bausparprämie über die Zeit tatsächlich bringt. In beiden Fällen wird von einem vorhandenen Bausparvertrag und einer Sparzeit von zehn Jahren ausgegangen.

  • Beispiel 1: Eine alleinstehende Person mit einem zu versteuernden Einkommen von 28.000 Euro pro Jahr. Diese zahlt jährlich 700 Euro in den Bausparvertrag ein.
  • Beispiel 2: Ein verheiratetes Paar mit einem zu versteuernden Einkommen von jeweils 32.000 Euro pro Jahr (insgesamt 64.000 Euro). Die beiden zahlen je 700 Euro pro Jahr (insgesamt 1.400 Euro pro Jahr) in den Vertrag ein.

Daraus ergeben sich folgende Sparguthaben:

Single Paar
Jährliche Einzahlung 700 € 1.400 €
Wohnungsbauprämie pro Jahr 70 € 140 €
Eigene Einzahlungen nach 10 Jahren 7.000 € 14.000 €
Wohnungsbauprämie nach 10 Jahren 700 € 1.400 €
Gesamtguthaben nach 10 Jahren ca. 7.740 € ca. 15.480 €
Beispielrechnung. Die tatsächlichen Werte für das Gesamtguthaben können abhängig vom gewählten Bauspartarif sowie weiteren Faktoren wie erhaltenen Guthabenzinsen oder Sonderzahlungen variieren.

Besondere Vorteile für alle unter 25 Jahren

Junge Sparer, die vor ihrem 25. Geburtstag einen Bausparvertrag abschließen, profitieren von attraktiven Extras: Einerseits erhalten sie einen Jugendbonus von bis zu 200 Euro.¹ Zudem kann das geförderte Guthaben nach sieben Jahren einmal ohne Immobilienbezug frei verwendet werden – zum Beispiel für eine neue Wohnungseinrichtung.

Wie kann ich die Wohnungsbauprämie mit anderen Förderungen kombinieren?

Sie können die Wohnungsbauprämie ganz einfach mit weiteren Bausparförderungen kombinieren und so schneller ein Bausparguthaben aufbauen. Neben der Wohnungsbauprämie sind vor allem vermögenswirksame Leistungen und die Arbeitnehmersparzulage relevant. Dabei folgt jede Förderung einer eigenen Logik mit unterschiedlichen Fördersätzen.

Hier sehen Sie eine Übersicht der verschiedenen Bausparförderungen:

Förderung Fördehöhe Max. Förderung für Alleinstehende / Paare
Wohnungsbauprämie 10 % auf eigene Einzahlungen bis 700 €, bzw. 1.400 € pro Jahr 70 € pro Jahr / 140 € pro Jahr
Vermögenswirksame Leistungen (VL) Monatliche Zusatzzahlungen des Arbeitgebers von bis zu 40 € 480 € pro Jahr / 960 € pro Jahr
Arbeitnehmersparzulage 9 % auf eingezahlte VL bis 430 €, bzw. 860 € pro Jahr 43 € pro Jahr / 86 € pro Jahr
Wichtige Kombinationsregel: VL-Zahlungen Ihres Arbeitgebers zählen nicht als Zahlungen aus eigenen Mitteln für den Erhalt der Wohnungsbauprämie. Wer sowohl eigene Einzahlungen als auch VL in den Bausparvertrag leistet, kann jedoch für beide Anteile getrennt Förderung beantragen – einmal Wohnungsbauprämie auf die eigenen Einzahlungen, einmal Arbeitnehmersparzulage auf die VL.

Sichern Sie sich die Wohnungsbauprämie für Ihren Bausparvertrag

Weitere Fragen und Antworten zur Wohnungsbauprämie

Ja. Die Wohnungsbauprämie kann rückwirkend für bis zu zwei Sparjahre beantragt werden. Die Frist endet jeweils am 31. Dezember des zweiten Jahres nach dem betreffenden Sparjahr.
Wenn Sie die Einkommensgrenzen überschreiten, können Sie die Wohnungsbauprämie nicht erhalten. Beachten Sie dabei, dass stets das zu versteuernde Einkommen aus dem Steuerbescheid als Bemessungsgrundlage gilt und nicht das Bruttogehalt.
Im Regelfall nein. Wer seinen Bausparvertrag ab dem 1. Januar 2009 abgeschlossen hat und beim Abschluss mindestens 25 Jahre alt war, muss das Guthaben bei Auszahlung wohnwirtschaftlich verwenden. Eine Ausnahme gilt für alle, die ihren ersten Bausparvertrag vor dem 25. Geburtstag abgeschlossen haben. Nach einer Sperrfrist von sieben Jahren dürfen diese das Guthaben inklusive Prämien frei verwenden – einmalig und nur für einen Vertrag.
Nicht sofort, sondern in zwei Schritten. Zunächst wird die Prämie nach Bearbeitung Ihres Antrags auf dem Bausparkonto vorgemerkt. Die tatsächliche Auszahlung erfolgt erst bei Zuteilung des Bausparvertrags – zusammen mit dem angesparten Guthaben und dem Bauspardarlehen. Voraussetzung ist der Nachweis der wohnwirtschaftlichen Verwendung. Eine direkte Barauszahlung auf Ihr Girokonto ist nicht möglich.
Direkt nein. Die Wohnungsbauprämie fördert Einzahlungen in der Ansparphase, nicht Tilgungsraten. Indirekt lässt sich jedoch sagen: Das durch die Prämie aufgebaute Guthaben reduziert bei Zuteilung den benötigten Darlehensbetrag – und senkt damit die spätere Tilgungslast.
Die Wohnungsbauprämie ist vollständig steuerfrei – Sie müssen sie weder angeben noch nachversteuern.
Bei vorzeitiger Kündigung Ihres Bausparvertrags müssen Sie die erhaltene Wohnungsbauprämie in der Regel zurückzahlen. Ausnahme: Der Vertrag lief mindestens 7 Jahre oder wird für begünstigte wohnwirtschaftliche Zwecke verwendet.
Ja, die Beträge verdoppeln sich. Für zusammenveranlagte Paare gilt eine Einkommensgrenze von 70.000 Euro (zu versteuerndes Einkommen). Der maximal geförderte Sparbetrag steigt auf 1.400 Euro pro Jahr, was eine maximale jährliche Wohnungsbauprämie von 140 Euro ergibt.
Ja. Um Anspruch auf die Wohnungsbauprämie zu haben, müssen Sie im jeweiligen Kalenderjahr einen Mindesteigenbeitrag von 50 Euro auf Ihren Bausparvertrag eingezahlt haben.

¹ Die weiteren Voraussetzungen für den Jugendbonus ergeben sich aus den Allgemeinen Bedingungen für Bausparverträge.