Finden Sie mit wenigen Fragen heraus, welche Förderungen Ihnen zustehen
Mit der Wohnungsbauprämie fördert der Staat das Sparen für die eigenen vier Wände. Die Prämie gibt es in Form eines Zuschusses in Höhe von 10 Prozent Ihrer jährlichen Einzahlungen in einen Bausparvertrag. Alleinstehende können dabei bis zu 70 Euro pro Jahr erhalten – für Verheiratete oder eingetragene Lebenspartner sind bis zu 140 Euro pro Jahr möglich.
Ihre Vorteile mit der Wohnungsbauprämie:
Lohnt sich ein Bausparvertrag?
Die Wohnungsbauprämie wird nicht umsonst auch Bausparprämie genannt – die Förderung erhalten Sie nämlich nur in Verbindung mit einem Bausparvertrag. Neben staatlichen Förderungen sichern Sie sich beim Bausparen zudem frühzeitig attraktive Darlehenszinsen für Ihre Immobilienfinanzierung und legen so den Grundstein für Ihren Wohnwunsch.
Der Fördersatz beträgt 10 Prozent Ihrer jährlichen Einzahlungen in den Bausparvertrag – bis zu einem gesetzlich festgelegten Höchstbetrag. Die Prämie wächst entsprechend proportional zu Ihrem Sparbeitrag.
Ehepaare und eingetragene Lebenspartner profitieren dabei doppelt, da sie die Förderung kombiniert beanspruchen können. Somit liegen die maximale Sparleistung und die maximale Förderung doppelt so hoch.
Hier sehen Sie die Förderkonditionen im Überblick:
| Alleinstehende | Ehepaare / Lebenspartner | |
|---|---|---|
| Fördersatz | 10 % | 10 % |
| Max. geförderte Sparleistung pro Jahr | 700 € | 1.400 € |
| Max. Wohnungsbauprämie pro Jahr | 70 € | 140 € |
Die passende Lösung für jeden Wohnwunsch
Sie suchen eine Finanzierung, die perfekt zu Ihnen und Ihrem Wohnvorhaben passt? Dann machen Sie unseren Bauspar-Check und entdecken Sie unsere individuellen Bausparlösungen
Auf die Wohnungsbauprämie haben Sie grundsätzlich Anspruch, wenn die folgenden Punkte zutreffen:
Was bedeutet "wohnwirtschaftliche Verwendung"?
Damit ist die Verwendung des geförderten Guthabens für konkrete Immobilienvorhaben gemeint. Das umfasst:
- Bau oder Kauf eines Hauses oder einer Eigentumswohnung
- Kauf eines Baugrundstücks
- Renovierung, Modernisierung oder energetische Sanierung des selbst genutzten Eigenheims
- Anschlussfinanzierung für wohnwirtschaftliche Finanzierungen
- Kauf von Wohnrechten, wie in einer Genossenschaft
- Garagen oder Nebengebäude auf dem eigenen Grundstück
Wer das Geld für andere Zwecke nutzt – etwa Möbel, Urlaub oder ein Auto –, muss die Prämien zurückzahlen.
So viel Förderung steht Ihnen zu
Mit unserem Förderrechner erfahren Sie, welche Zuschüsse Sie für Ihren Bausparvertrag erhalten können.
Wenn Sie einen Bausparvertrag bei Wüstenrot abgeschlossen haben, können Sie den Antrag auf Wohnungsbauprämie direkt bei uns stellen. Das geht in wenigen Schritten:
Wichtig: Beachten Sie, dass die Wohnungsbauprämie nur für die letzten zwei Jahre beantragt werden kann. Sie haben also jeweils zwei Jahre Zeit, den Antrag rückwirkend zu stellen. Zudem müssen Sie die Bausparprämie für jedes Sparjahr neu beantragen – ein einmaliger Antrag reicht nicht aus.
In wenigen Klicks die Wohnungsbauprämie für Ihren Wüstenrot Vertrag erhalten
Sie können die Prämie für bestehende Bausparverträge bequem in unserem Kundenportal beantragen. Geben Sie dazu einfach Ihre Vertragsdaten ein – um den Rest kümmern wir uns!
Zwei Beispiele zeigen, was die Bausparprämie über die Zeit tatsächlich bringt. In beiden Fällen wird von einem vorhandenen Bausparvertrag und einer Sparzeit von zehn Jahren ausgegangen.
Daraus ergeben sich folgende Sparguthaben:
| Single | Paar | |
|---|---|---|
| Jährliche Einzahlung | 700 € | 1.400 € |
| Wohnungsbauprämie pro Jahr | 70 € | 140 € |
| Eigene Einzahlungen nach 10 Jahren | 7.000 € | 14.000 € |
| Wohnungsbauprämie nach 10 Jahren | 700 € | 1.400 € |
| Gesamtguthaben nach 10 Jahren | ca. 7.740 € | ca. 15.480 € |
Besondere Vorteile für alle unter 25 Jahren
Junge Sparer, die vor ihrem 25. Geburtstag einen Bausparvertrag abschließen, profitieren von attraktiven Extras: Einerseits erhalten sie einen Jugendbonus von bis zu 200 Euro.¹ Zudem kann das geförderte Guthaben nach sieben Jahren einmal ohne Immobilienbezug frei verwendet werden – zum Beispiel für eine neue Wohnungseinrichtung.
Sie können die Wohnungsbauprämie ganz einfach mit weiteren Bausparförderungen kombinieren und so schneller ein Bausparguthaben aufbauen. Neben der Wohnungsbauprämie sind vor allem vermögenswirksame Leistungen und die Arbeitnehmersparzulage relevant. Dabei folgt jede Förderung einer eigenen Logik mit unterschiedlichen Fördersätzen.
Hier sehen Sie eine Übersicht der verschiedenen Bausparförderungen:
| Förderung | Fördehöhe | Max. Förderung für Alleinstehende / Paare |
|---|---|---|
| Wohnungsbauprämie | 10 % auf eigene Einzahlungen bis 700 €, bzw. 1.400 € pro Jahr | 70 € pro Jahr / 140 € pro Jahr |
| Vermögenswirksame Leistungen (VL) | Monatliche Zusatzzahlungen des Arbeitgebers von bis zu 40 € | 480 € pro Jahr / 960 € pro Jahr |
| Arbeitnehmersparzulage | 9 % auf eingezahlte VL bis 430 €, bzw. 860 € pro Jahr | 43 € pro Jahr / 86 € pro Jahr |
¹ Die weiteren Voraussetzungen für den Jugendbonus ergeben sich aus den Allgemeinen Bedingungen für Bausparverträge.
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