Finden Sie mit wenigen Fragen heraus, welche Förderungen Ihnen zustehen
Vermögenswirksame Leistungen (VL) sind freiwillige Zahlungen Ihres Arbeitgebers, die Sie zusätzlich zum Gehalt erhalten können. VL fließen immer direkt in einen Sparvertrag – wie beispielsweise einen Bausparvertrag. Die monatlichen Zuschüsse können bis zu 40 Euro betragen.
Stellen Sie sich VL als einen Zuschuss vor, der Ihnen dabei hilft, schneller Vermögen aufzubauen. Unter Umständen beteiligt sich der Staat mit ergänzenden, attraktiven Förderungen wie der Arbeitnehmersparzulage oder der Wohnungsbauprämie. So sichern Sie sich einen ordentlichen Bonus für Ihre Ersparnisse.
Vermögenswirksame Leistungen können Sie verwenden, um:
Clever sparen – mit Bausparen
Ein Bausparvertrag ist die ideale Sparanlage für Ihre VL und ermöglicht es Ihnen zusätzlich, die Arbeitnehmersparzulage und die Wohnungsbauprämie zu erhalten.
Ob und in welcher Höhe Ihr Arbeitgeber VL zahlt, hängt oft von Tarifverträgen, Betriebsvereinbarungen oder Ihrem individuellen Arbeitsvertrag ab. Es gibt keinen generellen gesetzlichen Anspruch auf VL-Zahlungen vom Arbeitgeber. Allerdings können Sie vereinbaren, dass Teile Ihres Lohns VL-wirksam angelegt werden.
Sie können VL in Höhe von bis zu 40 Euro pro Monat für Ihren Sparvertrag erhalten – unabhängig davon, ob dieser Zuschuss allein von Ihrem Arbeitgeber gezahlt wird oder ob Sie zusätzlich auf den Höchstwert aufstocken.
Wie kann ich meine vermögenswirksame Leistungen aufstocken?
Wenn Ihr Arbeitgeber weniger als den maximalen VL-Betrag von 40 Euro pro Monat zahlt, können Sie die Differenz durch eine Gehaltsumwandlung ausgleichen. Vereinbaren Sie dazu mit Ihrem Arbeitgeber, dass ein Teil Ihres Gehalts zusätzlich als vermögenswirksame Leistung in Ihren VL-Sparvertrag eingezahlt wird.
Ein Beispiel:
Erhalten Sie nur 30 Euro VL pro Monat, können Sie 10 Euro Ihres Gehalts umwandeln lassen und so den maximalen Betrag von 40 Euro erreichen.
Wichtig: Eine direkte Einzahlung in Ihren VL-Vertrag aus eigener Tasche ist nicht möglich.
So viel Förderung ist möglich
Mit unserem Förderrechner erfahren Sie, welche Zuschüsse Sie als Bausparer erhalten können.
Fragen Sie Ihren Arbeitgeber, ob Ihnen VL zustehen.
Informieren Sie sich zu den geeigneten Sparformen.
Schließen Sie einen Sparvertrag Ihrer Wahl ab.
Informieren Sie Ihren Arbeitgeber über Ihren Sparvertrag.
Geschafft! Sie erhalten die VL-Zahlungen direkt vom Arbeitgeber überwiesen.
Sie haben einen Bausparvertrag bei Wüstenrot?
Füllen Sie einfach das anhängende Formular aus und lassen Sie es Ihrem Arbeitgeber zukommen. Dieser überweist daraufhin VL auf Ihr Wüstenrot-Wohnsparkonto.
Inwiefern sich vermögenswirksamen Leistungen auszahlen, verdeutlicht ein Beispiel:
Stellen Sie sich vor, Ihr Arbeitgeber zahlt Ihnen monatlich 40 Euro VL. Diese VL lassen Sie in Ihren Bausparvertrag einfließen. In Eigenleistung zahlen Sie 60 Euro pro Monat in Ihren Vertrag ein. Zusätzlich haben Sie Anspruch auf die volle Arbeitnehmersparzulage von 43 Euro pro Jahr (9 Prozent Förderung auf maximal 470 Euro) und erhalten jährlich 70 Euro Wohnungsbauprämie (10 Prozent Förderung auf maximal 700 Euro).
Über eine Sparzeit von 8 Jahren kommt dann eine beachtliche Summe zusammen:
| Einzahlungsart | Betrag pro Jahr |
|---|---|
| Eigene Sparleistung | 720 € |
| Vermögenswirksame Leistungen | 480 € |
| Arbeitnehmersparzulage | 43 € |
| Wohnungsbauprämie | 70 € |
Das Beispiel zeigt: Selbst mit vergleichsweise kleinen Sparbeiträgen wächst das Guthaben dank staatlicher Zulagen über die Jahre kräftig an. Nach 8 Jahren könnte Ihr Guthaben bei diesem Beispiel bei über 10.000 Euro liegen. Mehr als 4.000 Euro davon stammen aus den erhaltenen Förderungen in Form von VL, Arbeitnehmersparzulage und Wohnungsbauprämie. Zusätzlich sichern Sie sich mit dem Bausparvertrag günstige Darlehenszinsen für eine spätere Baufinanzierung.
Entsprechend sind VL ein effektiver Weg, den eigenen Vermögensaufbau anzukurbeln – geschenktes Geld vom Arbeitgeber und vom Staat sollte man sich nicht entgehen lassen!
Jetzt Konditionen berechnen
Unser Rechner gibt Ihnen einen ersten Überblick zu Ihrem möglichen Bausparvertrag.
Ergänzend zu den VL-Zahlungen Ihres Arbeitgebers können Sie unter bestimmten Voraussetzungen weitere staatliche Zuschüsse erhalten. Die folgenden Kombinationen sind möglich.
Mit der Arbeitnehmersparzulage belohnt der Staat Personen, die gezielt Vermögen ansparen möchten. Die Zulage ist direkt an den Erhalt von vermögenswirksamen Leistungen gebunden. Um diese Zulage zu bekommen, müssen Sie zwei Kriterien erfüllen:
Die Höhe der Arbeitnehmersparzulage hängt von der gewählten Anlageform ab:
Entscheiden Sie sich für einen Bausparvertrag als Sparanlage, können Sie zusätzlich die Wohnungsbauprämie erhalten. Dafür gelten die folgenden Voraussetzungen:
Erfüllen Sie die Vorgaben, können Sie 10 % Förderung auf Sparleistungen bis zu 700 Euro pro Jahr erhalten. Damit sind Zuschüsse in Höhe von maximal 70 Euro jährlich möglich.
Erteilen Sie uns Ihre Einwilligung zum Erhalt der Arbeitnehmersparzulage
Um die Arbeitnehmersparzulage zu beantragen, müssen die Daten zu eingezahlten vermögenswirksamen Leistungen elektronisch an die Finanzverwaltung übermittelt werden.
Wenn Sie VL für Ihren Wüstenrot-Bausparvertrag erhalten, übernehmen wir die Datenübertragung für Sie. Dafür müssen Sie uns zunächst die Einwilligung zur elektronischen Übermittlung erteilen.
Für bestimmte Berufsgruppen gelten oft spezifische Regelungen bezüglich VL:
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