Vermögenswirksame Leistungen: Staatliche Förderung clever nutzen

  • Bis zu 40 Euro im Monat
  • Zusätzliches Geld vom Arbeitgeber für den Vermögensaufbau
  • Unterschiedliche Anlageformen möglich
  • Kombinierbar mit weiteren Förderungen

Jetzt beraten lassen Antrag zur Überweisung Ihrer VL
Eine junge Frau unterhält sich mit ihren Freunden über vermögenswirksame Leistungen

Was sind vermögenswirksame Leistungen?

Vermögenswirksame Leistungen (VL) sind freiwillige Geldleistungen Ihres Arbeitgebers, die nicht direkt auf Ihr Konto fließen, sondern gezielt in einen Sparvertrag eingezahlt werden. Dazu zählen beispielsweise ein Bausparvertrag oder ein Fondssparplan. Die monatlichen Beträge werden zusätzlich zum Gehalt gezahlt und können bis zu 40 Euro betragen.

Man kann sich VL als einen kleinen Zuschuss vorstellen, der Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer dabei unterstützen soll, schneller Vermögen aufzubauen. Unter Umständen beteiligt sich der Staat mit ergänzenden, attraktiven Förderungen, wie der sogenannten Arbeitnehmersparzulage oder der Wohnungsbauprämie. So erhalten Sie einen ordentlichen Zuschuss für Ihre Ersparnisse.

Vermögenswirksame Leistungen können Sie verwenden, um:

  • Eigenkapital für den Kauf einer Immobilie aufzubauen.
  • diese als Ergänzung zur Altersvorsorge zu verwenden.
  • sich einfach ein finanzielles Polster zu schaffen.

Clever sparen – mit Bausparen

Ein Bausparvertrag ist die ideale Sparanlage für Ihre VL und ermöglicht es Ihnen zusätzlich, die Arbeitnehmersparzulage und die Wohnungsbauprämie zu erhalten.

Wer kann vermögenswirksame Leistungen erhalten?

  • Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer

  • Auszubildende

  • Beamte, Richter und Soldaten

  • Beschäftigte im öffentlichen Dienst

Wie viel VL kann ich erhalten?

Eine Familie spielt im Wohnzimmer und freut sich über die Zuschüsse der vermögenswirksamen Leistungen

Ob und in welcher Höhe Ihr Arbeitgeber VL zahlt, hängt oft von Tarifverträgen, Betriebsvereinbarungen oder Ihrem individuellen Arbeitsvertrag ab. Es gibt keinen generellen gesetzlichen Anspruch auf VL-Zahlungen vom Arbeitgeber. Allerdings können Sie vereinbaren, dass Teile Ihres Lohns VL-wirksam angelegt werden.

Sie können VL in Höhe von bis zu 40 Euro pro Monat für Ihren Sparvertrag erhalten – unabhängig davon, ob dieser Zuschuss allein von Ihrem Arbeitgeber gezahlt wird oder ob Sie zusätzlich auf den Höchstwert aufstocken.

So viel Förderung ist möglich

Mit unserem Förderrechner erfahren Sie, welche Zuschüsse Sie als Bausparer erhalten können.

Welche Anlageformen für VL gibt es und welche passt zu mir?

Ihre VL können Sie in verschiedene Anlageformen investieren. Die gängigsten Möglichkeiten sind:

  • Bausparverträge: Eine klassische und sichere Variante, oft genutzt für wohnwirtschaftliche Zwecke. Hier sind sowohl Spar- als auch Darlehenszinsen langfristig festgeschrieben.
  • Tilgung von Baudarlehen: Wenn Sie bereits eine Immobilie besitzen und einen Kredit abbezahlen, können Sie Ihre VL dafür nutzen.
  • Fondssparpläne (insbesondere ETFs): Bieten die Chance auf höhere Renditen, gehen aber auch mit mehr Risiko durch Kursschwankungen einher.
  • Banksparpläne: Eine sichere Anlageform ohne Kursrisiken, aber oft mit niedrigeren Zinsen und ohne staatliche Förderung durch die Arbeitnehmersparzulage.

Welche Anlage für Sie am besten geeignet ist, hängt von Ihrer Risikobereitschaft, Ihrem Einkommen (für die Antragsberechtigung der staatlichen Förderungen) und Ihren Sparzielen ab. Nachfolgend finden Sie einen Vergleich der Anlageformen für Ihre VL:

Anlageform für die VL Zusätzliche Förderungen Geeginet für
Bausparvertrag Arbeitnehmersparzulage
(9 % auf max. 470 €/Jahr)
Wohnungsbauprämie
(10 % auf max. 700 €/Jahr)
Sparer mit Wohnwunsch, die Wert auf
auf Zinssicherheit legen und Förderungen mitnehmen möchten.
Tilgung Baudarlehen Arbeitnehmersparzulage
(9 % auf max. 470 €/Jahr)
Immobilienbesitzer mit laufenden Kredit, der aktuell getilgt wird.
Fondssparpläne (ETFs) Arbeitnehmersparzulage
(20% auf max. 400 €/Jahr)
Renditeorientierte Sparer mit einer gewissen Risikobereitschaft.
Banksparplan Keine Sicherheitsorientierte Sparer, ohne aktives Sparziel.
Vergleich der verschiedenen Anlageformen für VL.

Tipp: Informieren Sie sich genau über die Konditionen, Kosten und die staatlichen Fördermöglichkeiten der jeweiligen Anlageformen, bevor Sie sich entscheiden. Wählen Sie eine Sparanlage für Ihre VL, die auch wirklich zu Ihren Vorstellungen passt.

Finden Sie den passenden Bausparvertrag

Wüstenrot bietet individuelle Bausparlösungen als ideale Anlage für Ihre VL – machen Sie jetzt den Bauspar-Check und entdecken Sie den Tarif, der am besten zu Ihnen passt.

Wie kann ich VL und die Arbeitnehmersparzulage kombinieren?

Ergänzend zu den VL-Zahlungen Ihres Arbeitgebers können Sie unter bestimmten Voraussetzungen die Arbeitnehmersparzulage erhalten. Um diese Zulage zu bekommen, müssen Sie zwei Kriterien erfüllen:

  1. Ihre VL müssen in eine förderfähige Anlageform fließen.
  2. Ihr zu versteuerndes Jahreseinkommen überschreitet bestimmte Grenzen nicht:
    Für Alleinstehende: 40.000 Euro pro Jahr.
    Für Verheiratete/eingetragene Lebenspartner: 80.000 Euro pro Jahr.

Die Höhe der Arbeitnehmersparzulage hängt von der gewählten Anlageform ab:

  • Bausparverträge oder Darlehenstilgung: 9 Prozent auf maximal 470 Euro jährliche VL-Einzahlungen. Das bedeutet eine maximale Zulage von 43 Euro pro Jahr.
  • Fondssparpläne: 20 Prozent auf maximal 400 Euro jährliche VL-Einzahlungen. Hier können Sie also bis zu 80 Euro pro Jahr an Zulage erhalten.

Wie kann ich VL und die Wohnungsbauprämie kombinieren?

Entscheiden Sie sich für einen Bausparvertrag als Sparanlage, können Sie zusätzlich die Wohnungsbauprämie erhalten. Dafür gelten die folgenden Voraussetzungen:

  1. Pro Jahr müssen mindestens 50 Euro aus eigenen Mitteln (zusätzlich zu den VL-Einzahlungen) angespart werden.
  2. Ihr zu versteuerndes Jahreseinkommen überschreitet bestimmte Grenzen nicht:
    Für Alleinstehende: 35.000 Euro pro Jahr.
    Für Verheiratete/eingetragene Lebenspartner: 70.000 Euro pro Jahr.

Erfüllen Sie die Vorgaben, können Sie 10 % Förderungen auf Sparleistungen bis zu 700 Euro pro Jahr erhalten. Damit sind Zuschüsse in Höhe von maximal 70 Euro jährlich möglich.

Ihre Checkliste für den maximalen Fördereffekt:

  • Fragen Sie Ihren Arbeitgeber, ob und in welcher Höhe dieser VL zahlt.
  • Prüfen Sie Ihren Anspruch auf die Arbeitnehmersparzulage anhand Ihres zu versteuernden Einkommens.
  • Wählen Sie eine Anlageform, die zur Arbeitnehmersparzulage berechtigt.
  • Leisten Sie bei einem Bausparvertrag zusätzlich eigene Beiträge, um die Wohnungsbauprämie zu erhalten.
  • Optimieren Sie Ihre jährlichen Einzahlungen, damit Sie die vollen Zuschüsse erhalten.
  • Beantragen Sie bei Förderberechtigung die Arbeitnehmersparzulage jährlich über Ihre Steuererklärung.

Beispielrechnung: Lohnen sich vermögenswirksame Leistungen?

Eine Gruppe von Freunden unterhält sich über vermögenswirksame Leistungen

Inwiefern sich die vermögenswirksame Leistungen auszahlen, verdeutlicht ein Beispiel:

Stellen Sie sich vor, Ihr Arbeitgeber zahlt Ihnen monatlich 40 Euro VL. Diese VL lassen Sie in Ihren Bausparvertrag einfliesen. In Eigenleistung zahlen Sie 60 Euro pro Monat in Ihren Vertrag ein. Zusätzlich haben Sie Anspruch auf die volle Arbeitnehmersparzulage von 43 Euro pro Jahr (9 Prozent Förderung auf maximal 470 Euro) und erhalten jährlich 70 Euro Wohnungsbauprämie (10 Prozent Förderung auf maximal 700 Euro).

Über eine Sparzeit von 8 Jahren kommt dann eine anschauliche Summe zusammen:

Einzahlung Betrag pro Jahr
Eigene Sparleistung 720 €
Vermögenswirksame Leistungen 480 €
Arbeitnehmersparzulage 43 €
Wohnungsbauprämie 70 €

Das Beispiel zeigt: Selbst mit vergleichsweise kleinen Sparbeiträgen wächst das Guthaben dank staatlicher Zulagen über die Jahre kräftig an. Nach 8 Jahren könnte Ihr Guthaben bei diesem Beispiel bei über 10.000 Euro liegen. Mehr als 4.000 Euro davon stammen aus den erhaltenen Förderungen in Form von VL, Arbeitnehmersparzulage und Wohnungsbauprämie. Zusätzlich sichern Sie sich mit dem Bausparvertrag günstige Darlehenszinsen für eine spätere Baufinanzierung.

Entsprechend sind VL ein effektiver Weg, den eigenen Vermögensaufbau anzukurbeln – geschenktes Geld vom Arbeitgeber und vom Staat sollte man sich nicht entgehen lassen!

Jetzt Konditionen berechnen

Unser Rechner gibt Ihnen einen ersten Überblick zu Ihrem möglichen Bausparvertrag.

Wie beantrage ich VL Schritt für Schritt?

  • 1

    Fragen Sie Ihren Arbeitgeber, ob Ihnen VL zustehen.

  • 2

    Informieren Sie sich zu den geeigneten Sparformen.

  • 3

    Schließen Sie einen Sparvertrag Ihrer Wahl ab.

  • 4

    Informieren Sie Ihren Arbeitgeber über Ihren Sparvertrag.

  • 5

    Geschafft! Sie erhalten die VL-Zahlungen direkt vom Arbeitgeber überwiesen.

Sie haben einen Bausparvertrag bei Wüstenrot?

Füllen Sie einfach das anhängende Formular aus und lassen Sie es Ihrem Arbeitgeber zukommen. Dieser überweist daraufhin VL auf Ihr Wüstenrot-Wohnsparkonto.

VL für Azubis, Beamte und im öffentlichen Dienst: Was gilt?

Für bestimmte Berufsgruppen gelten oft spezifische Regelungen bezüglich VL:

  • Auszubildende: Auch Azubis haben oft Anspruch auf VL und können die staatliche Arbeitnehmersparzulage erhalten. Die Höhe der VL für Azubis kann tariflich festgelegt sein und unterschiedlich ausfallen als bei anderen Beschäftigten.
  • Beamte, Richter und Soldaten: Diese Gruppen haben ebenfalls Anspruch auf VL, die durch spezielle Gesetze geregelt sind. Oft wird ein fester Betrag gezahlt (zum Beispiel 6,65 Euro oder 13,29 Euro monatlich, je nach Besoldungsgruppe und Regelung).
  • Beschäftigte im öffentlichen Dienst: Für Tarifbeschäftigte im öffentlichen Dienst regeln Tarifverträge wie der TVöD (Tarifvertrag für den öffentlichen Dienst) oder der TV-L (Tarifvertrag für den öffentlichen Dienst der Länder) den Anspruch. Oft liegen die VL bei einer Höhe von 6,65 € pro Monat.

Sollten Sie in eine dieser Berufsgruppen fallen, lohnt es sich, Ihre Möglichkeiten bezüglich vermögenswirksamer Leistungen zu prüfen. Obwohl die Beträge geringer ausfallen können, lohnt sich die Nutzung von VL und die Aufstockung durch eigene Zuzahlung für den Erhalt der maximalen staatlichen Förderungen. Informieren Sie sich über die genauen Regelungen, die für Sie gelten.

Häufige Fragen zu vermögenswirksamen Leistungen

Einen allgemeinen gesetzlichen Anspruch auf VL-Zahlungen gibt es nicht immer. Die Zahlung hängt oft von Tarifverträgen, Betriebsvereinbarungen oder freiwilligen Vereinbarungen mit dem Arbeitgeber ab.
Wie das Gehalt müssen auch die vermögenswirksamen Leistungen versteuert werden. Sie bezahlen auf die Zusatzleistung Ihres Arbeitgebers also ganz normal Steuern und Sozialabgaben. Auf die Erträge aus der vL-Anlage wird zudem Abgeltungssteuer fällig. In dem Jahr, in dem Sie sich Ihr Guthaben auszahlen lassen, sollten Sie also Ihren Freistellungsauftrag entsprechend einrichten.
Ihr VL-Vertrag läuft in der Regel auf Ihren Namen und bleibt bei einem Arbeitgeberwechsel bestehen. Klären Sie mit Ihrem neuen Arbeitgeber, ob er die VL-Zahlungen fortsetzt.
Die typische Laufzeit beträgt 7 Jahre. Davon sind 6 Jahre Einzahlungsphase und ein anschließendes Ruhejahr (Sperrfrist). Nach Ablauf der Sperrfrist können Sie in der Regel frei über das angesparte Vermögen verfügen.
VL können in der Regel nicht nachträglich für vergangene Jahre beantragt und ausgezahlt werden. Der Anspruch entsteht frühestens für den Monat, in dem Sie die Anlage beim Arbeitgeber melden, und für maximal zwei vorangegangene Monate desselben Kalenderjahres.
Sie können Ihren VL-Vertrag kündigen, aber eine vorzeitige Kündigung vor Ablauf der Sperrfrist von sieben Jahren führt meist zum Verlust der staatlichen Arbeitnehmersparzulage. Prüfen Sie auch eventuelle Gebühren für die Kündigung. Es gibt gesetzlich definierte Ausnahmen, die eine vorzeitige Verfügung ohne Förderverlust erlauben (z. B. Erwerbsunfähigkeit, Heirat nach mindestens 2 Jahren Laufzeit, längere Arbeitslosigkeit).

Profitieren Sie von staatlichen Förderungen für Ihren Bausparvertrag.

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