Viele Käufer unterschätzen, wie hoch die Nebenkosten beim Immobilienerwerb ausfallen können – besonders für die Grunderwerbsteuer muss häufig eine Menge Geld gezahlt werden. Doch wie genau funktioniert die Steuer? Und kann man dabei sparen? Wir klären zur Grunderwerbsteuer auf:
Die Grunderwerbsteuer wird einmalig beim Kauf folgender Immobilien fällig:
- Häuser: Beim Kauf eines Hauses fällt die Grunderwerbsteuer auf den Kaufpreis des Grundstücks sowie auf den Wert des darauf befindlichen Gebäudes an.
- Eigentumswohnungen: Beim Erwerb einer Eigentumswohnung wird die Grunderwerbsteuer auf den Kaufpreis der Wohnung erhoben.
- Unbebaute Grundstücke: Beim Kauf eines unbebauten Grundstücks fällt die Grunderwerbsteuer auf den Kaufpreis des Grundstücks an. Wenn der Kauf eines unbebauten Grundstücks mit einer vertraglichen Verpflichtung zum Bau eines Neubaus verbunden ist, kann die Grunderwerbsteuer auf den gesamten Kaufpreis des Grundstücks sowie die Baukosten des Neubaus erhoben werden. Das gilt besonders, wenn der Bauvertrag mit dem Kauf des Grundstücks einheitlich abgeschlossen wird.
Die rechtliche Grundlage bildet das Grunderwerbsteuergesetz (
GrEStG). Beim Immobilienkauf zählt die Grunderwerbsteuer zu den Nebenkosten. Sie wird in Prozent des gesamten Kaufpreises einer Immobilie angegeben. Je nach Bundesland ist die Steuer unterschiedlich hoch festgesetzt und liegt zwischen 3,5 und 6,5 Prozent. Grundsätzlich sind gemäß § 13 Nr. 2 GrEStG sowohl der Verkäufer als auch der Käufer einer Immobilie Steuerschuldner. In der Praxis wird allerdings üblicherweise vereinbart, dass der Käufer die Grunderwerbsteuer zahlt. Die genaue Vereinbarung wird im Kaufvertrag festgehalten.