Maklerkosten von der Steuer absetzen

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Wer zahlt die Maklergebühren?

Eine Maklerprovision wird häufig bei Immobilienvermittlungen fällig. Sie ist ein erfolgsabhängiges Entgelt für den Makler. Dabei kann die Maklerprovision ganz schön ins Geld gehen. Bei Verkäufen liegt sie üblicherweise zwischen 3−7 % des Kaufpreises. Bei Mietwohnungen sind maximal zwei Nettokaltmieten plus Mehrwertsteuer üblich. Doch unter bestimmten Voraussetzungen können Sie die Kosten von der Steuer absetzen.

Wer die Maklerkosten zahlen muss, ist gesetzlich klar geregelt:

Wer zahlt die Maklergebühren bei Mietwohnungen?

Bei vermieteten Immobilien gilt seit 2015 das sogenannte Bestellerprinzip. Danach muss derjenige die Maklergebühren zahlen, der den Makler bestellt, also beauftragt hat. Das ist meistens der Vermieter oder Hausverkäufer.

Wenn ein Wohnungssuchender einen Makler beauftragt, um eine Mietwohnung zu finden, muss er die Provision selbst zahlen.

Wer zahlt die Maklergebühren beim Immobilienkauf oder -verkauf?

Beim Immobilienverkauf gibt es seit Ende 2020 eine Neuerung, die private Käufer vor zu hohen Kaufnebenkosten schützen soll. Die Maklerkosten dürfen jetzt nicht mehr vollständig dem Käufer aufgebürdet werden. Der Verkäufer, der den Makler beauftragt hat, muss mindestens die Hälfte der Kosten bezahlen.

So können Sie die Maklerkosten von der Steuer absetzen

Für Mieter fallen Maklergebühren nur an, wenn Sie als Wohnungssuchender den Makler selbst beauftragt haben.

In diesem Fall können Sie die Maklerkosten nur dann von der Steuer absetzen, wenn Sie berufsbedingt in eine Mietwohnung ziehen. Ziehen Sie aus privaten Gründen um, gehen Sie steuerlich gesehen leer aus.

Was gilt als berufsbedinger Umzug?

Ein berufsbedingter Umzug liegt beispielsweise vor, wenn Sie einen neuen Job in einer anderen Stadt annehmen oder Ihr Chef Sie an einen anderen Dienstort versetzt.

Achtung: Wenn Sie mit den neuen Job auch gleich ein neues Haus kaufen, können Sie die Provision nicht steuerlich geltend machen.

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Als Vermieter einer Immobilie müssen Sie die Maklerkosten komplett selbst tragen, können die Kosten aber problemlos von der Steuer absetzen. Die Provision zählt zu den Werbungskosten, die Sie haben, um einen neuen Mieter zu finden.

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Wenn Sie eine Immobilie kaufen, ist für die Steuerabschreibung entscheidend, ob Sie die Immobilie selbst nutzen oder vermieten möchten:

  • Bewohnen Sie die Immobilie selbst, können Sie die Maklerkosten nicht absetzen, denn dann gehört die Provision zu den sogenannten Anschaffungsnebenkosten – und die können Sie als Privatnutzer nicht absetzen.
  • Möchten Sie die Immobilie hingegen nach dem Kauf vermieten, dürfen Sie die Maklerkosten bei den Anschaffungsnebenkosten steuerlich absetzen. Die Maklergebühr wird dann auf den Kaufpreis aufgeschlagen und kann in den nächsten Jahren linear abgeschrieben werden.

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Wenn Sie ein Haus verkaufen, können Sie die Maklerkosten leider nicht steuerlich absetzen, denn diese zählen zu den Nebenkosten des Verkaufs.

Allerdings gibt es eine Ausnahme: Wenn Sie ein Mietobjekt verkaufen und direkt ein neues Mietobjekt erwerben, können Sie die Maklerprovision als Werbungskosten von der Steuer absetzen. Hier prüft das Finanzamt allerdings sehr genau, deshalb sollten Sie alle Belege sorgfältig dokumentieren.

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Mehr Steuer-Spartipps rund ums Haus

Weitere Nebenkosten, die Ihnen beim Haus- oder Wohnungsverkauf entstehen, können Sie steuerlich absetzen. Beispiele:

  • Müssen Sie die neue Wohnung renovieren? Dann können Sie Handwerkerkosten steuerlich absetzen. Mit dem seit 2020 neuen Steuerbonus für energetische Sanierungen können Sie bis zu 40.000 Euro sparen.
  • Als Vermieter können Sie die Kosten für Dokumente wie den Energieausweis als Werbungskosten von der Steuer absetzen.
  • Auch die Kosten für die Erstellung eines Wertgutachtens durch einen Sachverständigen können Sie als Werbungskosten absetzen, wenn Sie die Immobilie innerhalb einer 10-Jahresfrist ab der Anschaffung weiterverkaufen.
  • Wer erbt, muss Erbschaftssteuern zahlen. Vor allem, wenn bei Immobilien wird der steuerliche Freibetrag schnell überschritten. Wir erklären, wie Sie vorgehen sollten, um das Familienheim steuerfrei zu erben.

Tipp: Eine kostenlose erste Werteinschätzung der Immobilie bieten beispielsweise die Wüstenrot Immobilien GmbH an.

Noch Fragen? Ihr Wüstenrot-Berater vor Ort hilft Ihnen weiter.

Tipp:
In unseren Ratgebern finden Sie weitere Infos zu den Themen Immobilienkauf und Hausbau.

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