Einwilligung zur elektronischen Datenübermittlung VL
Um Arbeitnehmersparzulage beantragen zu können, müssen die Daten zu eingezahlten vermögenswirksamen Leistungen elektronisch an die Finanzverwaltung übermitteln werden (§ 15 5.VermBG). Die Übermittlung ist nur möglich, wenn uns der VL-Einzahler (Arbeitnehmer) die Einwilligung zur elektronischen Übermittlung erteilt hat. Sie möchten uns Ihre Einwilligung erteilen? Bitte füllen Sie diese vollständig aus.
Wir behandeln Ihre Daten streng vertraulich. Ihre Anfrage wird mit dem TLS-Protokoll codiert und ist somit gegen unbefugtes Lesen geschützt. mehr