Riester-Reform 2027: Neue Altersvorsorge-Förderung fürs Eigenheim

Ein Sparhaus aus Stoff

Das Wichtigste in Kürze:

  • Zum 1. Januar 2027 startet die reformierte Altersvorsorge-Förderung. Damit werden die Zulagen deutlich erhöht.

  • Die Förderung kann in Form der Eigenheimrente für geförderte Bausparverträge sowie zur Tilgung eines Darlehens genutzt werden.

  • Wer bereits einen Riester-Vertrag besitzt oder diesen noch im Jahr 2026 abschließt, kann ab 2027 ins neue Fördersystem wechseln.

1. Was ändert sich für mich mit der Altersvorsorgereform 2027?

Ab dem 1. Januar 2027 gelten die neuen Regeln des Altersvorsorgereformgesetzes. Mit der Altersvorsorgereform, auch Riester-Reform genannt, ändert sich die Förderung der privaten Altersvorsorge grundlegend: Künftig richtet sich die Höhe der Zulage nach Ihrem Eigenbeitrag statt nach Ihrem Einkommen. Je mehr Sie einzahlen, desto mehr Förderung erhalten Sie. Gleichzeitig werden die Förderregeln deutlich einfacher.

Die verbesserte Altersvorsorge-Förderung lässt sich für unterschiedliche Ziele nutzen: für das eigene Zuhause oder für eine zusätzliche Rente. Die Zulagen sind in beiden Fällen gleich:

  • Für Ihr selbst genutztes Zuhause können Sie die Förderung in Form der Eigenheimrente erhalten. Gefördert werden sowohl Altersvorsorge-Bausparverträge (oft als Wohn-Riester-Verträge bekannt) als auch die Tilgung eines Darlehens.
  • Das neue Altersvorsorgedepot ist ab 2027 für die Vorsorge am Kapitalmarkt gedacht. Die Beiträge fließen in Fonds wie ETFs und dienen einer späteren Rente. Das Depot wird von verschiedenen Banken angeboten.

Gut zu wissen: Bestehende Verträge genießen Bestandsschutz. Ab 2027 können Sie selbst entscheiden, ob Sie die bisherige Förderung weiterhin nutzen oder in das neue Fördersystem wechseln.

Förderbaustein Bisherige Riester-Förderung Altersvorsorge-Förderung ab 2027
Grundzulage 175 € pro Jahr Bis zu 540 € pro Jahr
Berechnung der Grundzulage Die Zulage ist fest, sofern Sie den vollen Mindesteigenbeitrag zahlen Sie erhalten 50 % auf die ersten 360 € und 25 % auf jeden weiteren Euro bis 1.800 €
Kinderzulage 300 € pro Kind und Jahr bei Geburt ab 2008, 185 € bei Geburt vor 2008 Für jedes Kind gibt es 1 € Zulage je eingezahltem Euro, bis zu 300 € pro Kind und Jahr
Mindesteigenbeitrag 4 % des Vorjahreseinkommens abzüglich Zulagen, mindestens 60 € pro Jahr 120 € pro Jahr, unabhängig vom Einkommen
Steuervorteil Beiträge bis 2.100 € inklusive Zulagen können steuerlich berücksichtigt werden Beiträge bis 1.800 € zuzüglich Zulagen können steuerlich berücksichtigt werden
Förderberechtigte Vor allem Pflichtversicherte in der gesetzlichen Rentenversicherung Erweiterter Personenkreis, erstmals auch Selbstständige und Freiberufler

2. Wie hoch ist die Altersvorsorge-Förderung ab 2027?

Eine junge Familie spielt im Wohnzimmer und freut sich über die verbesserte Altersvorsorge-Förderung

Ab 2027 richtet sich die Höhe Ihrer Förderung nach Ihrem jährlichen Eigenbeitrag. Maximal sind 540 Euro pro Jahr möglich. Hinzu kommen weitere Förderbestandteile wie die Kinderzulagen, ein Berufseinsteigerbonus und ein möglicher Steuervorteil.

Die Grundzulage:

  • Auf die ersten 360 Euro Eigenbeitrag erhalten Sie 50 Prozent Zulage, also bis zu 180 Euro.
  • Auf den darüber hinausgehenden Eigenbeitrag bis 1.800 Euro erhalten Sie 25 Prozent, also bis zu 360 Euro.
  • Mit 1.800 Euro Eigenbeitrag im Jahr sichern Sie sich die maximale Grundzulage von 540 Euro.

Weitere Förderbausteine:

  • Kinderzulage: Für jedes kindergeldberechtigte Kind erhalten Sie zusätzlich 1 Euro je eingezahltem Euro, maximal 300 Euro pro Kind und Jahr. Die volle Kinderzulage erreichen Sie ab 300 Euro Eigenbeitrag.
  • Berufseinsteigerbonus: Sind Sie zu Beginn des Beitragsjahres jünger als 25 Jahre, erhalten Sie einmalig 200 Euro zusätzlich.
  • Steuervorteil: Bis zu 1.800 Euro Eigenbeitrag zuzüglich der Zulagen können als Sonderausgaben berücksichtigt werden. Das Finanzamt prüft, ob Ihnen über die Zulagen hinaus ein Steuervorteil zusteht.

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0 € jährliche Förderung
+ 0 € einmaliger Berufseinsteigerbonus

jährliche Förderung

Grundzulage Erwerbstätiger
0 €
Grundzulage Partner
0 €
Kinderzulage
0 €

einmalige Förderung

Berufseinsteigerbonus
0 €

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Hinweise

Förderberechtigt sind Arbeitnehmer, Auszubildende, Beamte, Richter, Soldaten sowie weitere Pflichtversicherte und ab 2027 auch Selbstständige/Freiberufler. Um die Förderung zu erhalten, muss ein Mindestbeitrag von 120 Euro pro Jahr eingezahlt werden.

Voraussetzung für eine geförderte wohnwirtschaftliche Verwendung ist, dass die Immobilie selbst genutzt wird, der Vertragsinhaber ist / wird (Teil-)Eigentümer der Immobilie (bzw. lebenslanges Dauerwohnrecht (§ 33 WEG), die Immobilie muss als Hauptwohnsitz / Lebensmittelpunkt selbst genutzt werden sowie im EWR (EU, Island, Liechtenstein und Norwegen) liegen. Die Verwendung ist möglich für den Bau / Kauf bzw. die Umschuldung hierfür aufgenommener Darlehen, energetische Sanierungen oder einen barrierefreien Umbau.

Bestehende Verträge bis zum 31.12.2026 genießen Bestandsschutz. Ein Wechsel in die neue Förderung ist ab 2027 möglich.

Neben den genannten Zulagen sind unter Umständen steuerliche Begünstigungen möglich. Im Zuge der Einkommensteuererklärung führt das Finanzamt automatisch eine sogenannte Günstigerprüfung durch. Ist die Steuerersparnis höher als die erhaltenen Zulagen, wird die Differenz erstattet.

* Bei Ehepaaren oder eingetragenen Lebenspartnern kann ein Partner ohne unmittelbare Berechtigung von einer Grundzulage von 175 Euro mittelbar profitieren. Als Voraussetzung gilt:

- Ein Partner muss unmittelbar förderberechtigt sein und einen eigenen Wohn-Riester-Bausparvertrag besparen.
- Der mittelbar berechtigte Partner muss einen eigenen geförderten Bausparvertrag abschließen.
- In jedem Beitragsjahr werden (ab 2027) mindestens 120 Euro in den jeweiligen Vertrag eingezahlt.

3. Worin unterscheidet sich ein Altersvorsorge-Bausparvertrag von einem Altersvorsorgedepot?

Die beiden Vorsorgemöglichkeiten nutzen dieselben Zulagen für unterschiedliche Ziele: Der Altersvorsorge-Bausparvertrag ist auf Ihr selbst genutztes Zuhause ausgerichtet. Mit dem Altersvorsorgedepot legen Sie Ihre Beiträge in Fonds wie ETFs an und sorgen kapitalmarktorientiert für eine spätere Rente vor.

Merkmal Altersvorsorge-Bausparvertrag Altersvorsorgedepot
Ziel Das Guthaben dient dem Aufbau von Eigenkapital oder der Tilgung eines Darlehens für selbst genutztes Wohneigentum. Das Vermögen dient vor allem dem Aufbau einer zusätzlichen Rente im Alter.
Produkt Die Förderung erfolgt über einen Bausparvertrag oder ein Wohndarlehen. Die Förderung erfolgt über ein Depot mit Fonds und ETFs.
Förderung Die Förderung kann während der Spar- und Darlehensphase genutzt werden. Die Förderung kann während der Besparung des Depots genutzt werden.
Planbarkeit Das Bausparguthaben unterliegt keinen Kursschwankungen. Zudem profitieren Sie von festen Darlehenszinsen. Der Wert der Fonds und ETFs kann schwanken. Eine Beitragsgarantie besteht nicht.
Besteuerung Die Besteuerung erfolgt nachgelagert über das Wohnförderkonto. Die Auszahlungen werden in der Auszahlungsphase nachgelagert mit dem persönlichen Steuersatz besteuert.

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4. Wie kann ich die Altersvorsorge-Förderung für meine Wohnziele nutzen?

Die Altersvorsorgereform 2027 verbessert die Förderung für Ihr eigenes Zuhause. Mit der Eigenheimrente, auch als Wohn-Riester bekannt, erhalten Sie höhere Zulagen für den Aufbau von Eigenkapital oder die Tilgung Ihres Wohndarlehens.

So nutzen Sie die Förderung für Ihr Zuhause:

  • Eigenkapital ansparen: Mit einem Altersvorsorge-Bausparvertrag bauen Sie gefördertes Guthaben auf. Später nutzen Sie es gemeinsam mit einem Darlehen zu festen Zinsen für Ihr selbst genutztes Zuhause.
  • Wohndarlehen tilgen: Die Zulagen fließen in die Tilgung Ihres förderfähigen Wohndarlehens. So reduzieren Sie Ihre Restschuld schneller und können früher schuldenfrei sein.

Diese Vorhaben werden gefördert:

  • Kauf oder Bau eines Hauses oder einer Eigentumswohnung
  • Tilgung oder Umschuldung eines Darlehens
  • Erwerb von Pflicht-Geschäftsanteilen an einer Wohnungsgenossenschaft
  • Energetische Sanierung durch ein Fachunternehmen
  • Barrierereduzierender Umbau

Wichtig für die Förderung: Die Immobilie muss Ihnen ganz oder teilweise gehören und von Ihnen selbst als Hauptwohnsitz genutzt werden. Sie muss außerdem in der Europäischen Union oder im Europäischen Wirtschaftsraum liegen. Die Steuerermäßigung der Eigenheimrente können Sie zudem nicht mit anderen Steuervorteilen kombinieren.

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Nutzen Sie die verbesserte Förderung für Ihr eigenes Zuhause, ob mit einem Altersvorsorge-Bausparvertrag oder zur Tilgung Ihres Darlehens.

5. Für wen lohnt sich die Altersvorsorge-Förderung?

Eine junge Frau auf dem Balkon, die ebenfalls von der Altersvorsorge-Förderung profitieren kann

Die Altersvorsorge-Förderung unterstützt Sie, wenn Sie für Ihr selbst genutztes Zuhause sparen, ein Wohndarlehen tilgen oder Ihre Immobilie modernisieren möchten.

Förderberechtigt sind unter anderem rentenversicherungspflichtige Beschäftigte, Beamte, Eltern in Kindererziehungszeit und ab 2027 auch bestimmte Selbstständige.

Für wen sich die Förderung besonders lohnt:
Familien Bei 300 Euro Eigenbeitrag erhalten Sie 150 Euro Grundzulage und bis zu 300 Euro Kinderzulage je Kind. Mit zwei Kindern sind so bis zu 750 Euro Zulagen im Jahr möglich.
Paare mit Wohnwunsch Sind beide unmittelbar förderberechtigt, können beide einen eigenen Vertrag besparen. Erhalten beide die volle Grundzulage, sind das 1.080 Euro im Jahr für ein selbst genutztes Zuhause.
Ehe- und Lebenspartner Ist nur eine Person unmittelbar förderberechtigt, kann auch die andere bis zu 175 Euro Grundzulage im Jahr erhalten. Dafür benötigt sie einen eigenen zertifizierten Altersvorsorgevertrag und zahlt mindestens 120 Euro jährlich ein.
Berufseinsteiger Haben Sie zu Beginn des Beitragsjahres das 25. Lebensjahr noch nicht vollendet, erhalten Sie einmalig 200 Euro zusätzlich. Bei 360 Euro Eigenbeitrag sind im ersten Jahr bis zu 380 Euro Zulagen möglich.
Selbstständige Ab 2027 sind auch bestimmte Selbstständige unmittelbar förderberechtigt. Bei 1.800 Euro Eigenbeitrag erhalten sie bis zu 540 Euro Grundzulage und gegebenenfalls einen zusätzlichen Steuervorteil.
Immobilienfinanzierer Wenn Sie bereits eine Immobilie finanziert haben, helfen die Zulagen dabei, ein förderfähiges Wohndarlehen schneller zu tilgen.
Modernisiere Unter bestimmten Voraussetzungen können Sie die Förderung auch für energetische Sanierungen oder barrierereduzierende Umbauten Ihres selbst genutzten Zuhauses einsetzen.

Junge Sparer profitieren mehrfach

Für junge Sparer bietet ein Bausparvertrag zusätzliche Vorteile: Neben dem Berufseinsteigerbonus sind bis zu 200 Euro Jugendbonus möglich. Bei der Wohnungsbauprämie profitieren unter 25-Jährige zudem von einer flexibleren Verwendung.

6. Wann ist der Wechsel ins neue Fördersystem sinnvoll?

Der Wechsel lohnt sich meist, wenn Sie mindestens 350 Euro im Jahr einzahlen. Ab diesem Betrag erhalten Sie im neuen System mindestens dieselben Zulagen wie bisher und mit jedem weiteren Euro mehr.

In diesen Fällen kann die neue Förderung besonders vorteilhaft sein:

  • Sie sparen oder tilgen 1.800 Euro im Jahr: Dann steigt Ihre Grundzulage von bisher maximal 175 Euro auf bis zu 540 Euro. Höhere Einzahlungen führen zu keiner weiteren Grundzulage.
  • Ihre Kinder sind vor 2008 geboren: Solange für Ihre Kinder Anspruch auf Kindergeld besteht, kann die Kinderzulage von bisher 185 Euro auf bis zu 300 Euro je Kind steigen.
  • Ihr Einkommen steigt: Bisher müssen Sie für die volle Zulage grundsätzlich 4 Prozent Ihres Vorjahreseinkommens einzahlen. In der neuen Förderung richtet sich die Zulage stattdessen direkt nach Ihrem Eigenbeitrag.
  • Sie verdienen gut: Neben den Zulagen können Sie von einem zusätzlichen Steuervorteil profitieren. Berücksichtigt werden bis zu 1.800 Euro Eigenbeitrag zuzüglich der Zulagen. Wie hoch Ihre Steuerersparnis ausfällt, hängt von Ihrem persönlichen Steuersatz ab.
  • Sie sind selbstständig: Ab 2027 können auch bestimmte Selbstständige unmittelbar förderberechtigt sein. Bei einem Eigenbeitrag von 1.800 Euro erhalten sie bis zu 540 Euro Grundzulage und gegebenenfalls einen zusätzlichen Steuervorteil.

Unser Tipp: Lassen Sie frühzeitig prüfen, ob sich der Wechsel für Sie lohnt. So können Sie bereits ab 2027 von den höheren Zulagen profitieren und die Förderung zum Beispiel für Ihr selbst genutztes Zuhause optimal nutzen.

Alle Unterlagen zu Ihrem Wohn-Riester

Sie besitzen bereits einen Wohn-Riester-Vertrag von Wüstenrot? Hier finden Sie Formulare, Anträge und Informationen rund um Ihren Vertrag.

7. Wie erhalte ich die Altersvorsorge-Förderung fürs Eigenheim?

  • 1

    Legen Sie Ihr Wohnziel fest: bauen, kaufen, sanieren oder ein Wohndarlehen tilgen.

  • 2

    Prüfen Sie, ob Sie unmittelbar oder mittelbar förderberechtigt sind.

  • 3

    Schließen Sie einen Wohn-Riester-Bausparvertrag ab oder prüfen Sie einen Wechsel.

  • 4

    Stellen Sie einen Dauerzulagenantrag und legen Sie Ihren jährlichen Eigenbeitrag fest.

  • 5

    Prüfen Sie mögliche Steuervorteile über die Anlage AV.

Fazit: Lassen Sie sich die verbesserte Förderung nicht entgehen!

Die Altersvorsorgereform 2027 verbessert die staatliche Förderung und eröffnet neue Möglichkeiten für Ihre private Vorsorge. Besonders attraktiv bleibt die Eigenheimrente: Mit einem Altersvorsorge-Bausparvertrag nutzen Sie die höheren Zulagen gezielt für den Kauf, Bau oder die Entschuldung Ihres selbst genutzten Zuhauses.

Ihr Wüstenrot-Berater unterstützt Sie beim Neuabschluss oder beim Wechsel in die neue Förderung.

Stand: Oktober 2026

Weitere Fragen und Antworten zur Altersvorsorgereform

Das Altersvorsorgedepot eignet sich nur eingeschränkt für den Hauskauf. Der verfügbare Betrag hängt nämlich von der Entwicklung Ihrer Geldanlage ab und es besteht kein Anspruch auf ein Darlehen. Ein Altersvorsorge-Bausparvertrag ist dagegen gezielt auf den Kauf, Bau oder die Entschuldung Ihres Zuhauses ausgerichtet und bietet Ihnen planbare Spar- und Darlehenszinsen.
Ja. Ab 2027 erhalten Sie bei beiden Möglichkeiten bis zu 540 Euro Grundzulage im Jahr, bis zu 300 Euro Kinderzulage je Kind und einmalig 200 Euro Berufseinsteigerbonus. Beim Altersvorsorge-Bausparvertrag nutzen Sie die Zulagen für den Aufbau von Eigenkapital oder die Tilgung eines Wohndarlehens.
Ja. Das geförderte Guthaben können Sie unter bestimmten Voraussetzungen für den Kauf, Bau oder die Entschuldung Ihres selbst genutzten Zuhauses einsetzen. Die Entnahme müssen Sie vorab bei der Zentralen Zulagenstelle für Altersvermögen beantragen. Alternativ können Sie das Guthaben auf einen geeigneten Altersvorsorge-Bausparvertrag übertragen.
Nein. Gefördert wird grundsätzlich nur eine Immobilie, die Sie selbst bewohnen. Vermieten Sie die Immobilie dauerhaft, kann das Wohnförderkonto aufgelöst und versteuert werden. Ausnahmen gelten beispielsweise bei einem vorübergehenden beruflichen Umzug mit geplanter Rückkehr. Bei einer Einliegerwohnung ist nur der selbst genutzte Teil förderfähig.
Nutzen Sie die Immobilie dauerhaft nicht mehr selbst oder verkaufen Sie diese, müssen Sie den Stand des Wohnförderkontos grundsätzlich versteuern. Die Förderung kann jedoch erhalten bleiben, wenn Sie das Geld innerhalb der gesetzlichen Fristen in ein neues selbst genutztes Zuhause oder einen eigenen zertifizierten Altersvorsorgevertrag investieren. Weitere Ausnahmen gelten beispielsweise bei Trennung, Krankheit, Pflegebedürftigkeit oder einer späteren Rückkehr.
Ihre Förderung bleibt erhalten. Das angesparte Guthaben wird später je nach Vertrag als Rente oder über einen Auszahlungsplan ausgezahlt. Zu Beginn der Auszahlungsphase können Sie bis zu 30 Prozent entnehmen. Die geförderten Leistungen werden mit Ihrem persönlichen Steuersatz versteuert. Da Sie das Guthaben nicht für Wohneigentum verwenden, entsteht kein Wohnförderkonto.
Ja. Mit einem Abschluss im Jahr 2026 sichern Sie sich die bisherige Förderung und den Bestandsschutz. Das Guthaben können Sie später beispielsweise für den Kauf, Bau oder die Entschuldung Ihres selbst genutzten Zuhauses verwenden. Ab 2027 können Sie prüfen, ob sich ein Wechsel in die neue Förderung für Sie lohnt.
Ja. Schließen Sie den Vertrag bis zum 31. Dezember 2026 ab, gilt er als Bestandsvertrag. Sie können die bisherige Förderung weiter nutzen oder ab 2027 freiwillig in die neue Förderung wechseln.
Steuern zahlen Sie erst im Ruhestand. Erhalten Sie eine Rente, versteuern Sie die Auszahlungen mit Ihrem persönlichen Steuersatz. Nutzen Sie die Förderung für Ihr Zuhause, notiert die Zentrale Zulagenstelle den eingesetzten Betrag auf einem sogenannten Wohnförderkonto. Diesen Betrag versteuern Sie ab Rentenbeginn. Für Geld, das Sie ab 2028 für Ihr Zuhause einsetzen, wird das einfacher: Der Betrag wächst nicht mehr jedes Jahr um 2 Prozent, und die Steuer verteilt sich auf 5 Jahre statt bis zum 85. Lebensjahr.

Tipp:

In unserem Ratgeber erfahren Sie mehr rund um das Thema Vermögensaufbau.

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