Mietvertrag: Alle Informationen für Mieter und Vermieter

Zwei Freundinnen unterhalten sich zum Thema Mietvertrag und Mietwohnung

Das Wichtigste in Kürze:

  • Der Mietvertrag bildet die Grundlage für das Verhältnis zwischen Mieter und Vermieter und ist im Bürgerlichen Gesetzbuch geregelt.
  • Es gibt unterschiedliche Arten von Mietverträgen, die das Mietverhältnis unterschiedlich gestalten.
  • Um Missverständnisse zu vermeiden, sollten sämtliche Vereinbarungen eindeutig im Vertrag beschrieben werden.
  • Sowohl Mietern als auch Vermietern stehen bestimmte Rechte zu und beide Parteien müssen festgelegten Pflichten nachkommen.

1. Wie funktioniert ein Mietvertrag und welche rechtlichen Grundlagen gelten?

Der Mietvertrag bildet die rechtliche Grundlage für jedes Mietverhältnis zwischen Mieter und Vermieter. Er regelt die Überlassung einer Wohnung oder eines Hauses gegen eine Mietzahlung und legt die Rechte und Pflichten der beiden Vertragsparteien fest. Alle grundlegenden Rahmenbedingungen sind im Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB) festgelegt – vom Mieterschutz bis zu den Hauptpflichten beider Seiten.

Die Rollen im Mietverhältnis sind klar verteilt:

  • Pflichten des Vermieters: Vermieter müssen das Mietobjekt in einem einwandfreien Zustand übergeben und diesen während der gesamten Mietzeit erhalten. Diese Instandhaltungspflicht zählt als eine zentrale Aufgabe. Ebenso muss der Vermieter die auf dem Grundstück liegenden Lasten, wie die Grundsteuer, tragen.
  • Pflichten des Mieters: Mieter sind für die die pünktliche und vollständige Zahlung der vereinbarten Miete verantwortlich. Sie sind zudem angehalten, mit der vermietete Wohnung, beziehungsweise dem vermieteten Haus schohnend umzugehen.

Beide Seiten müssen ihren Verantwortungen nachkommen. Weigert sich beispielsweise ein Vermieter, einen Schaden am Mietobjekt zu reparieren, kann das für Mieter ein Recht zur Mietminderung bedeuten. Wenn Mieter hingegen mit der Mietzahlung in Verzug geraten, riskieren sie eine fristlose Kündigung.

Wichtig: Ein Mietvertrag muss nicht zwingend schriftlich vorliegen – auch mündliche Vereinbarungen sind theoretisch gültig. Für Ihre eigene Sicherheit ist die Schriftform jedoch unverzichtbar. Ein schriftlicher Vertrag sorgt für Klarheit und dient als Beweismittel, falls es doch einmal zu Unstimmigkeiten kommen sollte.

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2. Welche Arten von Mietverträgen gibt es?

Im deutschen Mietrecht gibt es verschiedene Modelle, die auf unterschiedliche Lebenssituationen und Bedürfnisse zugeschnitten sind – sowohl für Mieter als auch für Vermieter. Die Art des Mietvertrags hat direkten Einfluss auf die Mietdauer, die Kündigungsmöglichkeiten und die Planbarkeit von Mieterhöhungen.

Vertragsart Beschreibung
Unbefristete Mietverträge Die häufigste Vertragsform in Deutschland. Er läuft auf unbestimmte Zeit und endet erst durch eine Kündigung. Das gibt Mietern eine hohe Wohnsicherheit, da sie jederzeit mit einer Frist von drei Monaten kündigen können. Vermieter hingegen benötigen für eine Kündigung immer einen gesetzlich anerkannten Grund, wie zum Beispiel Eigenbedarf.
Befristete Mietverträge Ein Zeitmietvertrag endet automatisch zu einem festgeschriebenen Datum, ohne dass es einer Kündigung bedarf. Eine solche Befristung ist jedoch nur mit einem stichhaltigen, gesetzlich anerkannten Grund zulässig, der bei Vertragsabschluss schriftlich mitgeteilt werden muss. Fehlt der Grund im Vertrag oder ist er unwirksam, wandelt sich der befristete Vertrag automatisch in einen unbefristeten um.
Staffel- und Indexmietverträge Bei Staffelmietverträgen werden zukünftige Mieterhöhungen schon bei Vertragsabschluss in konkreten Euro-Beträgen festgeschrieben. Bei Indexmietverträgen ist die Miete an die Inflation gekoppelt, gemessen am Verbraucherpreisindex für Deutschland.Zwischen den einzelnen Erhöhungen muss immer mindestens ein Jahr liegen.
Untermietverträge Bei der Untermiete schließen Sie als Hauptmieter einen Vertrag mit einer dritten Person, dem sogenannten Untermieter, ab. Dafür benötigen Hauptmieter immer die Erlaubnis des Hauptvermieters. Der Hauptmieter bleibt nämlich alleiniger Vertragspartner und haftent für die gesamte Miete.
Verträge für Wohngemeinschaften In einer Wohngemeinschaft (WG) gibt es hauptsächlich drei Vertragsmodelle mit unterschiedlichen Funktionsweisen:
  • Alle sind Hauptmieter: Alle Bewohner unterschreiben den Mietvertrag und haften gesamtschuldnerisch.
  • Einer ist Hauptmieter: Nur eine Person ist der offizielle Mieter und schließt mit den anderen Untermietverträge ab.
  • Jeder hat einen Einzelvertrag: Jeder Bewohner hat einen eigenen Vertrag für sein Zimmer.

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3. Welche Inhalte muss ein Mietvertrag unbedingt enthalten?

Eine Frau informiert sich zu den notwendigen Inhalten eines Mietvertrags

Ein rechtssicherer Mietvertrag ist die Grundlage für ein reibungsloses Mietverhältnis. Daher sollten alle wichtigen Punkte klar und verständlich im Vertrag geregelt werden. Fehlende oder unpräzise Angaben führen oft zu Missverständnissen oder sogar zur Unwirksamkeit einzelner Regelungen.

Wir haben alle relevanten Inhalte eines Mietvertrages für Sie zusammengefasst:

Checkliste: Die 10 wichtigsten Bestanteile des Mietvertrages

  1. Genaue Bezeichnung der Mietparteien: Vollständige Namen und aktuelle Adressen aller Mieter und des Vermieters (oder seines Bevollmächtigten) müssen aufgeführt sein. Bei einer WG ist es entscheidend, dass alle Hauptmieter namentlich genannt werden.

  2. Genaue Bezeichnung des Mietobjekts: Die Adresse mit Lage (z. B. Stockwerk, Wohnungsnummer) und eine präzise Angabe der Wohnfläche in Quadratmetern sind unerlässlich. Achtung: Weicht die tatsächliche Wohnfläche um mehr als zehn Prozent von der Angabe im Vertrag ab, können Sie unter Umständen die Miete mindern.

  3. Explizite Auflistung aller Räume: Alle mitvermieteten Nebenräume wie Kellerabteil, Garage, Gartenanteil oder Dachboden müssen im Vertrag klar benannt werden, um spätere Streitigkeiten über das Nutzungsrecht zu vermeiden.

  4. Detaillierte Miethöhe: Der Vertrag muss die Nettokaltmiete (Grundmiete) und die Betriebskosten (Nebenkosten) getrennt ausweisen. Die Summe ergibt die Gesamtmiete (Warmmiete). Diese Trennung ist wichtig für die Berechnung der Mietkaution und die Prüfung der Mietpreisbremse.

  5. Regelung der Betriebskosten: Es muss klar sein, ob Sie eine Pauschale oder eine Vorauszahlung leisten. Die Vorauszahlung ist der Standardfall und verpflichtet den Vermieter zu einer jährlichen Abrechnung.

  6. Höhe und Art der Mietkaution: Die Kaution darf maximal drei Nettokaltmieten betragen. Im Vertrag sollte auch die Art der Hinterlegung (z. B. Barkaution auf einem Kautionskonto) geregelt sein.

  7. Festlegung der Mietdauer: Es muss eindeutig sein, ob der Vertrag unbefristet oder befristet (mit Angabe des gesetzlichen Grundes) geschlossen wird.

  8. Kündigungsfristen und -modalitäten: Der Vertrag sollte die gesetzlichen Kündigungsfristen nennen. Für Sie als Mieter beträgt die Frist immer drei Monate, vertragliche Verlängerungen sind unwirksam.

  9. Regelungen zur Instandhaltung und Reparaturen: Klauseln zu Schönheitsreparaturen oder Kleinreparaturen müssen präzise und fair formuliert sein, um wirksam zu sein.

  10. Ergänzende Klauseln: Weitere Punkte eines Vertrages, wie zum Beispiel Regelungen zur Haustierhaltung, müssen ebenfalls schriftlich im Vertrag festgehalten werden.


Wichtig:
Achten Sie bei der Anlage eines Mietvertrages auf spezifische regionale Vorgaben. Je nach Bundesland oder Kommune können unterschiedliche Regelungen gelten. Beispielsweise gibt die Mietpreisbremse in vielen Ballungsräumen vor, wie hoch die Mietkosten ausfallen dürfen.

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4. Wie schließe ich einen Mietvertrag Schritt für Schritt ab?

Ein Mann schaukelt und informiert sich auf seinem Handy zum Mietvertrag

Haben Sie Ihre Traumwohnung besichtigt und möchten diese unbedingt beziehen, ist Schnelligkeit gefragt. Oft entscheidet die Vollständigkeit Ihrer Unterlagen sowie deren zeitnahe Einreichung über eine Zu- oder Absage.

Wichtig dabei: Überstürzen Sie nichts und planen Sie im Voraus. Bereiten Sie alle Unterlagen vor, noch bevor Sie zur eigentlichen Besichtigung gehen. So können Sie den Vermieter nach einem Termin über Ihr Interesse informieren und sämtliche Dokumente direkt mitversenden. Eine gute Vorbereitung und sorgfältige Prüfung aller Dokumente können Ihnen später Ärger ersparen.

Zum erfolgreich unterzeichneten Mietvertrag gelangen Sie in drei einfachen Schritten:

Schritt 1: Die Bewerbungsphase

Nach der Besichtigung signalisieren Sie Ihr Interesse am besten schriftlich. Seriöse Vermieter verlangen meistens eine Reihe von Standarddokumenten, um Ihre Bonität und Zuverlässigkeit zu prüfen. Stellen Sie sicher, dass Sie diese Unterlagen griffbereit haben und bei Benachrichtigung des Vermieters mitgeben:

  • Mieterselbstauskunft: Ein Formular, in dem Sie Angaben zu Ihrer Person, Ihrem Beruf, Ihrem Einkommen und mehr machen.
  • Einkommensnachweise: In der Regel werden die Gehaltsabrechnungen der letzten drei Monate verlangt. Selbstständige legen den letzten Steuerbescheid oder eine BWA vor.
  • SCHUFA-Auskunft: Ein Bonitätsnachweis, der bestätigt, dass Sie keine negativen Einträge haben. Viele Vermieter akzeptieren hierfür die spezielle „SCHUFA-Bonitätsauskunft“, die keine sensiblen Vertragsdaten enthält.
  • Mietschuldenfreiheitsbescheinigung: Ein kurzes Schreiben Ihres aktuellen Vermieters, das bestätigt, dass Sie Ihre Miete immer pünktlich gezahlt haben.
  • Identitätsnachweis: Eine Kopie Ihres Personalausweises oder Reisepasses ist Standard.


Schritt 2: Die Prüfung des Vertragsentwurfs

Hat sich der Vermieter für Sie entschieden, erhalten Sie den Mietvertragsentwurf. Unterschreiben Sie diesen niemals sofort, sondern nehmen Sie sich Zeit für die Prüfung. Vergleichen Sie die Angaben im Entwurf unbedingt mit den Absprachen bei der Besichtigung.

Achten Sie besonders auf die korrekte Angabe der Wohnfläche, die Höhe der Nebenkosten, mögliche Angaben zum Kündigungsverzicht und eventuelle Staffelmietvereinbarungen. Auch Klauseln zu Schönheitsreparaturen sollten Sie auf die oben beschriebenen unzulässigen Formulierungen hin scannen.

Schritt 3: Die Unterzeichnung

Sind alle Punkte geklärt, kommt es zur Unterschrift. Ein Mietvertrag kann zwar theoretisch mündlich geschlossen werden, zu Ihrer Sicherheit sollten Sie jedoch immer auf die Schriftform bestehen. Achten Sie darauf, dass:

  • Alle Eigentümer unterschreiben: Auf Vermieterseite müssen alle im Grundbuch eingetragenen Eigentümer oder deren offiziell Bevollmächtigte unterzeichnen.
  • Alle Hauptmieter unterschreiben: Ziehen Sie als Paar oder WG ein, müssen alle Personen, die Vertragspartner werden sollen, ihre Unterschrift leisten.
  • Ein Exemplar für Sie bleibt: Es müssen mindestens zwei identische Originale ausgefertigt werden – eines für den Vermieter, eines für Sie.

Nach der Unterzeichnung erhalten Sie idealerweise direkt, spätestens aber bei der Schlüsselübergabe, die sogenannte Wohnungsgeberbestätigung. Dieses Dokument ist essenziell, da Sie es innerhalb von zwei Wochen benötigen, um sich beim Bürgeramt an Ihrem neuen Wohnort anzumelden.

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5. Welche Rechte und Pflichten haben Mieter und Vermieter?

Die Rechte und Pflichten von Mietern und Vermietern sind im Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB) sowie im Mietvertrag eindeutig geregelt. Bricht eine Vertragspartei eine der Vereinbarungen oder kommt ihren Pflichten nicht nach, muss die andere Partei entsprechend entschädigt werden.

Anbei sehen Sie die wichtigsten Rechte und Pflichten im Überblick.

Mieter Vermieter
Rechte
Recht auf mangelfreien Gebrauch: Mieter haben Anspruch darauf, dass ihre Wohnung frei von Mängeln ist. Bei erheblichen Beeinträchtigungen wie Schimmel oder Heizungsausfall muss der Vermieter umgehend handeln. Recht auf Mieterhöhung: Der Vermieter hat das Recht, die Miete unter Beachtung der gesetzlichen Vorgaben (z. B. auf die ortsübliche Vergleichsmiete oder nach einer Modernisierung) zu erhöhen.
Mietminderungsrecht: Solange ein Mangel besteht, der die Wohnqualität mindert, dürfen Mieter die Miete in angemessener Höhe kürzen. Dies ist ein wirksames Mittel, um den Vermieter zur Mangelbeseitigung zu bewegen. Recht auf Kündigung bei Pflichtverletzung: Bei schwerwiegenden Vertragsverletzungen durch den Mieter (insbesondere bei Zahlungsverzug oder erheblicher Verletzung der Sorgfaltspflicht) hat der Vermieter das Recht, das Mietverhältnis fristlos zu kündigen.
Schutz der Privatsphäre: Der Vermieter darf die Wohnung nur nach rechtzeitiger Ankündigung und mit einem triftigen Grund (z. B. Reparaturen, Besichtigungen) betreten. Er darf keinen Zweitschlüssel ohne ausdrückliche Erlaubnis behalten. Recht auf ordentliche Kündigung bei berechtigtem Interesse: Der Vermieter kann das unbefristete Mietverhältnis nur kündigen, wenn ein im Gesetz anerkannter Grund vorliegt, z. B. Eigenbedarf oder die wirtschaftliche Verwertung des Grundstücks.
Pflichten
Mietzahlungspflicht: Die Miete muss pünktlich und vollständig gezahlt werden. Zahlungsverzug ist der häufigste Grund für eine fristlose Kündigung. Instandhaltungspflicht: Dies ist die wichtigste Pflicht. Treten Mängel auf, die nicht von Ihnen verschuldet sind (z. B. eine defekte Heizung), muss der Vermieter diese beheben.
Sorgfaltspflicht: Mieter müssen die Wohnung und ihre Einrichtung pfleglich behandeln. Dazu gehört auch regelmäßiges Lüften und Heizen, um Schimmelbildung vorzubeugen. Lastentragung: Öffentliche Lasten, die auf dem Grundstück ruhen, wie die Grundsteuer, sind vom Vermieter zu tragen. Er kann sie aber über die Betriebskosten auf Sie umlegen.
Anzeigepflicht: Stellen Mieter einen Mangel oder einen drohenden Schaden (z. B. einen Wasserfleck an der Decke) fest, müssen sie dies dem Vermieter unverzüglich melden, um größeren Schaden abzuwenden. Abrechnungspflicht: Bei vereinbarter Vorauszahlung der Betriebskosten ist der Vermieter zu einer jährlichen, nachvollziehbaren Abrechnung verpflichtet.

Welche Modernisierungsmaßnahmen sind zulässig für eine Mieterhöhung?

Ein mehrstöckiges Gebäude, das frisch renoviert wurde

Renovierung und Schönheitsreparaturen: Welche Kosten müssen Mieter übernehmen?

Zwei junge Frauen sprechen über Renovierungen in ihrer Wohnung

6. Mieten oder kaufen – was macht mehr Sinn?

Wer zur Miete wohnt, bleibt zwar flexibel, muss aber vielerorts ständig steigende Mieten zahlen. Beim Kauf eines Eigenheims entstehen zwar zunächst hohe Kosten durch die Rückzahlung der Finanzierung, nach vollständiger Tilgung leben Sie jedoch schuldenfrei – und müssen sich zudem keine Gedanken über steigende Preise am Wohnungsmarkt machen.

Hier sehen Sie die zentralen Vorteile des Mietens und Kaufens im direkten Vergleich:

Kaufen Mieten
Freie Gestaltung der eigenen vier Wände Örtliche Flexibilität
Sicherheit und Planbarkeit Modernisierungen und Reparaturen werden meist vom Vermieter übernommen
Stabile Wertanlage in Form einer Immobilie Weniger Eigenkapital notwendig
Keine Vorgaben von einem Vermieter Keine Verschuldung
Geschützt vor Kaufpreissteigerungen nach Erwerb Vermögen kann anderweitig angelegt werden
Langfristige Vermögensbildung

Wichtig: Grundsätzlich hängt die Frage, ob Sie kaufen oder mieten sollten, immer von Ihren persönlichen Vorlieben und Ihrer finanziellen Situation ab. Mehr Informationen zu dem Thema finden in unserem Ratgeber „Kaufen oder Mieten?“. Dort erhalten Sie Tipps, einen Kostenvergleich, Entscheidungshilfen und weitere nützliche Informationen.

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7. Wie kann ich meinen Mietvertrag fristgerecht kündigen?

Bei der Kündigung eines Mietvertrags müssen strikte Regeln zu Form und Frist eingehalten werden. Fehler können dazu führen, dass die Kündigung unwirksam ist und Sie ungewollt eine weitere Monatsmiete zahlen müssen. Wir zeigen Ihnen, wie Sie am besten vorgehen.

Ordentliche Kündigung als Mieter

Für Mieter ist die Kündigung eines unbefristeten Vertrags relativ unkompliziert und erfordert keine Angabe von Gründen. Dennoch müssen die folgenden Vorgaben beachtet werden:

  • Zwingende Schriftform: Die Kündigung muss schriftlich auf Papier erfolgen und handschriftlich unterschrieben werden. Eine E-Mail, ein Fax oder eine mündliche Kündigung sind rechtlich ungültig. Wohnen mehrere Hauptmieter in der Wohnung, müssen alle unterschreiben.
  • Gesetzliche Kündigungsfrist einhalten: Für Mieter gilt immer eine gesetzliche Kündigungsfrist von drei Monaten. Vertragsklauseln, die diese Frist verlängern, sind unwirksam.
  • Der entscheidende Stichtag: der 3. Werktag: Damit ein Monat zur Kündigungsfrist zählt, muss das Kündigungsschreiben dem Vermieter spätestens am dritten Werktag eines Monats zugegangen sein. Achtung: Der Samstag zählt im Mietrecht als Werktag! Geht die Kündigung später ein, verschiebt sich das Vertragsende automatisch um einen ganzen Monat.
  • Zustellung beweissicher gestalten: Da Mieter im Streitfall beweisen müssen, dass die Kündigung rechtzeitig angekommen ist, sollten Sie auf Nummer sicher gehen. Empfehlenswert ist der Versand per Einschreiben mit Rückschein oder die persönliche Übergabe mit Empfangsbestätigung. Der Einwurf in den Briefkasten unter Zeugen ist ebenfalls eine Option.

Achtung: Die weitverbreitete Annahme, man könne die Frist durch das Stellen eines Nachmieters verkürzen, ist ein Mythos. Dies ist nur möglich, wenn es eine entsprechende Klausel im Mietvertrag gibt oder Ihr Vermieter dem ausdrücklich zustimmt.


Kündigung durch den Vermieter

Ein Vermieter kann nicht grundlos kündigen. Er benötigt stets ein berechtigtes Interesse, wie zum Beispiel:

  • Eigenbedarf: Der Vermieter oder nahe Angehörige benötigen die Wohnung. Dies muss er detailliert begründen.
  • Erhebliche Pflichtverletzung: Mieter zahlen wiederholt die Miete nicht oder stören nachhaltig den Hausfrieden.
  • Hinderung an wirtschaftlicher Verwertung: Der Vermieter ist durch den Mieter in der Ausübung seiner wirtschaftlichen Tätigkeit gestört. Dieser Grund wird nur in seltenen Ausnahmefällen anerkannt.

Die Kündigungsfristen für den Vermieter sind gestaffelt und verlängern sich, je länger Mieter in der Wohnung leben, um langjährige Mieter zu schützen.

Dauer des Mietverhältnisses Kündigungsfrist für den Vermieter
Bis 5 Jahre 3 Monate
Über 5 bis 8 Jahre 6 Monate
Über 8 Jahre 9 Monate

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Fazit: Ein genauer Blick auf den Mietvertrag kann eine Menge Ärger sparen

Mit einem sorgfältig erstellten und geprüften Mietvertrag vermeiden Sie Unklarheiten und spätere Konflikte während des Mietverhältnisses. Nehmen Sie sich daher ausreichend Zeit, um sämtliche Klauseln genau zu prüfen, und informieren Sie sich bei Bedarf über die Gesetzesgrundlagen zum Mietrecht.

Falls Sie sich ein eigenes Zuhause leisten möchten oder eine Mietwohnung renovieren wollen, findet Ihr Wüstenrot-Berater die passende Finanzierung für Sie.

Stand: April 2026

Weitere Fragen und Antworten zum Mietvertrag

Viele Vereine, Immobilienportale und weitere Anbieter stellen rechtlich geprüfte Mustervorlagen für Mietverträge zum Download bereit. Darunter finen Sie sowohl kostenlose als auch kostenpflichtige Dokumente im PDF- und Word-Dateiformat.
Grundsätzlich ist der Vermieter für die Instandhaltung zuständig. Die Pflicht kann nur dann auf Sie übergehen, wenn im Mietvertrag eine wirksame Klausel vereinbart wurde. Ist die Klausel, beispielsweise wegen starrer Fristen, unwirksam, entfällt Ihre Renovierungspflicht komplett.
Prüfen Sie vor allem die Einhaltung der Abrechnungsfrist – der Vermieter hat maximal 12 Monate nach Ende des Abrechnungszeitraums Zeit. Kontrollieren Sie außerdem, ob nur die vertraglich vereinbarten und gesetzlich umlagefähigen Kosten abgerechnet wurden.
Das wichtigste Dokument ist das Wohnungsübergabeprotokoll. Halten Sie darin den Zustand der Wohnung, alle Mängel und die Zählerstände detailliert fest. Dies schützt Sie bei Einzug davor, für alte Schäden zu haften, und sichert bei Auszug den korrekten Zustand ab.
Nein, ein generelles Verbot in einem Formularmietvertrag ist unwirksam. Kleintiere wie Fische oder Hamster dürfen Sie immer halten. Bei Hunden und Katzen ist die Erlaubnis des Vermieters erforderlich, er darf diese aber nicht willkürlich verweigern.
Eine Mieterhöhung ist nur in wenigen Fällen möglich: bei einer Anpassung an die ortsübliche Vergleichsmiete, nach einer Modernisierung sowie bei vertraglich vereinbarter Staffel- oder Indexmiete. Andere Erhöhungen sind in der Regel ausgeschlossen.
Das Protokoll ist das entscheidende Beweismittel für den Zustand der Wohnung bei Ein- und Auszug. Ohne ein detailliertes Protokoll riskieren Sie, bei Auszug für Mängel haften zu müssen, die bereits vorher bestanden.
Nach Ablauf der Prüffrist (üblicherweise 3 bis 6 Monate) müssen Sie den Vermieter schriftlich zur Rückzahlung auffordern. Setzen Sie ihm dabei eine konkrete Frist und geben Sie Ihre Bankverbindung an. Kommt er dieser Aufforderung nicht nach, können Sie rechtliche Schritte einleiten.
Ja, allerdings nur im gegenseitigen Einvernehmen beider Vertragsparteien. Solche Änderungen sollten immer in einem schriftlichen Nachtrag zum Mietvertrag festgehalten und von allen Seiten unterschrieben werden, um spätere Beweisschwierigkeiten zu vermeiden.
Zeigen Sie dem Vermieter das Problem zunächst immer schriftlich an und fordern Sie ihn mit einer Fristsetzung zur Lösung auf. Führt dies zu keinem Erfolg oder bei komplexen juristischen Fragen, sollten Sie umgehend eine professionelle Beratung in Anspruch nehmen. Ein Wüstenrot-Berater kann hier als erster Ansprechpartner dienen und Orientierung geben.
Laut Gesetz darf sie das Dreifache der monatlichen Nettokaltmiete nicht überschreiten. Dabei ist die reine Miete für die Wohnung entscheidend, ohne die Vorauszahlungen für Betriebskosten. Die Warmmiete spielt für die Berechnung der Kaution also keine Rolle. Sollte im Mietvertrag eine höhere Kaution gefordert werden, ist diese Klausel teilweise unwirksam.

Tipp:

In unseren Ratgebern erfahren Sie mehr zur korrekten Berechnung des Mietpreises.

Bitte beachten Sie: Unsere Ratgeberartikel ersetzen keine Beratung durch einen Gutachter oder Juristen. Bei Unsicherheiten oder Fragen wenden Sie sich daher bitte immer persönlich an einen Fachanwalt oder Gutachter. Bei Fragen zu Finanzierungen, Bausparen oder Versicherungen stehen Ihnen unsere Berater natürlich jederzeit zur Verfügung. Bei Fragen rund um die Immobilienvermittlung und -verrentung stehen Ihnen unsere Immobilienexperten gerne zur Seite.