Förderung für Bausparer:

Die Arbeitnehmer-Sparzulage

  • Staatliche Förderung für Arbeitnehmer
  • Bis zu 43 Euro bzw. 86 Euro Förderung jährlich
  • Bis zu 9 % Förderung auf vermögenswirksame Leistungen
  • Bis 17.900 Euro bzw. 35.800 Euro zu versteuerndes Jahreseinkommen

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Der Staat belohnt Sie als Arbeitnehmer mit der Arbeitnehmer-Sparzulage, wenn Sie bestimmte Einkommensgrenzen nicht überschreiten. Eine weitere Voraussetzung: Sie investieren vermögenswirksame Leistungen (vL) in einen Bausparvertrag.

Höhe und Einkommensgrenzen der Arbeitnehmer-Sparzulage

Für Alleinstehende Für Verheiratete / eingetragene Lebenspartner (2 Arbeitnehmer)
Maximal geförderte jährliche Sparleistung 470 EUR 940 EUR
Höhe der Förderung 9% 9%
Maximale jährliche Förderung 43 EUR 86 EUR
Einkommensgrenzen (zu versteuerndes Einkommen) 17.900 EUR 35.800 EUR
Tabelle: Höhe und Einkommensgrenzen der Arbeitnehmer-Sparzulage
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Ihre Fragen zur Arbeitnehmer-Sparzulage

Was ist die Arbeitnehmer-Sparzulage?

Die Arbeitnehmer-Sparzulage ist eine staatliche Förderung, die Arbeitnehmer erhalten, wenn sie ihre vermögenswirksamen Leistungen in einen Bausparvertrag einzahlen und unter einer gewissen Einkommensgrenze liegen. Vermögenswirksame Leistungen sind Geldleistungen, die der Arbeitgeber für Sie zum Beispiel auf Ihrem Bausparvertrag anlegt. Alleinstehende können bis zu 43 Euro Arbeitnehmer-Sparzulage im Jahr erhalten, wenn Ihr zu versteuerndes Einkommen unter 17.900 Euro liegt. Das zu versteuernde Einkommen ist nicht mit dem Bruttoeinkommen zu verwechseln, da es durch Abzüge und Freibeträge niedriger ausfällt.

So berechnet sich Ihr zu versteuerndes Einkommen

Wer bekommt die Arbeitnehmer-Sparzulage?

Alle Arbeitnehmer, die Ihre Vermögenswirksamen Leistungen in einen Bausparvertrag einzahlen und unter den oben genannten Einkommensgrenzen liegen.

Bis zu welchem Einkommen bekomme ich die Arbeitnehmer-Sparzulage?

  • Alleinstehende: 17.900 EUR zu versteuerndes Jahreseinkommen
  • Zusammenveranlagung von Verheirateten / eingetragenen Lebenspartnern: 35.800 EUR zu versteuerndes Jahreseinkommen

Wie hoch ist die Arbeitnehmer-Sparzulage?

9,0% Arbeitnehmer-Sparzulage aus maximal 470 EUR - pro Arbeitnehmer und Kalenderjahr maximal 43,00 EUR.

Wie beantrage ich die Arbeitnehmer-Sparzulage?

Die Arbeitnehmer-Sparzulage können Sie ganz einfach über Ihre Einkommenssteuererklärung beantragen. Sie erhalten mit Ihrem Jahreskontoauszug eine Mitteilung über die vermögenswirksamen Leistungen für das abgelaufene Kalenderjahr. Die Mitteilung ist nicht für die Finanzverwaltung, sondern für Ihre Unterlagen. Die Daten übermitteln wir elektronisch an die Finanzverwaltung, sofern Sie uns dazu Ihre Einwilligung erteilt haben.

Weitere Informationen

Wann erhalte ich meine Arbeitnehmer-Sparzulage?

Die Festsetzung der Arbeitnehmersparzulage erfolgt über das Finanzamt. Nach Ablauf einer 7-jährigen Bindungsfrist wird diese Arbeitnehmersparzulage ausgezahlt. Eine Auszahlung vor Ablauf dieser Frist kann unter der Einhaltung der wohnwirtschaftlichen Verwendung erfolgen.

Wofür kann ich die Arbeitnehmer-Sparzulage verwenden?

Bei der Arbeitnehmer-Sparzulage gibt es eine Bindungsfrist von 7 Jahren. Das bedeutet, dass Sie bei Auszahlung innerhalb von 7 Jahren Ihr gefördertes Guthaben für Investitionen rund um Ihr Eigenheim einsetzen müssen. Nach der Bindungsfrist können Sie über das Guthaben frei verfügen.

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