Baufinanzierungs- und Bausparbegriffe kurz erklärt

In unserem Finanzierungslexikon finden Sie Erklärungen und Definitionen der wichtigsten Begriffe rund um Ihre Finanzierung.

A

Anderer Begriff für Rate, setzt sich zusammen aus den Zinsen und der Tilgung, die man ableistet.
Ein Annuitätendarlehen ist ein Darlehen, das mit gleichbleibenden Raten innerhalb der Zinsbindungsfrist zurückgezahlt wird. Die Rate, auch Annuität genannt, setzt sich dabei aus einem Zins- und Tilgungsanteil zusammen. Während der Laufzeit verringert sich der Zinsanteil, während der Tilgungsanteil im gleichen Maße zunimmt. Beim Annuitätendarlehen wird der Zinssatz für verschiedene Laufzeiten fest vereinbart.

Mehr zum Annuitätendarlehen
Beim Kauf einer Immobilie werden die Zinskonditionen für die Baufinanzierung in den meisten Fällen für einen Zeitraum von fünf, zehn oder fünfzehn Jahren festgelegt. Nach Ablauf dieser Zinsbindung ist die Immobilie oft noch nicht abbezahlt und eine Finanzierung für den übrigen Betrag (Restschuld) erforderlich. Hierbei spricht man von einer Anschlussfinanzierung, auch Nachfinanzierung genannt.

Mehr zur Anschlussfinanzierung
Die Arbeitnehmersparzulage ist eine staatliche Förderung, die Sie erhalten können, wenn Sie vermögenswirksame Leistungen in einen Bausparvertrag einzahlen. Voraussetzung dafür ist, dass Ihr zu versteuerndes Jahreseinkommen bestimmte Einkommensgrenzen nicht übersteigt (40.000 Euro für Alleinstehende bzw. 80.000 Euro für Verheiratete/eingetragene Lebenspartner).

Mit der Arbeitnehmersparzulage erhalten Sie eine Förderung von 9 Prozent auf Ihre eingezahlten vermögenswirksamen Leistungen. Die maximal geförderte jährliche Sparleistung liegt bei 470 Euro pro Person – so können Alleinstehende bis zu 43 Euro pro Jahr und Paare bis zu 86 Euro pro Jahr Zuschuss erhalten.

Mehr zur Arbeitnehmersparzulage

B

Ein Bauspardarlehen ist ein Volltilgerdarlehen, das den Abschluss eines Bausparvertrags voraussetzt. Das heißt, Sie zahlen zunächst in einen Bausparvertrag ein und sparen ein Guthaben an. Nach einiger Zeit kommt der Bausparvertrag in die Zuteilung und Sie können das zinsgünstige Darlehen abrufen. Aufgrund der Ansparphase ist das Bauspardarlehen für zukünftig geplante Finanzierungsvorhaben geeignet, für die Sie sich heute schon die aktuell günstigen Zinsen sichern können.

Mehr zum Bauspardarlehen
Bereitstellungszinsen sind Zusatzkosten einer Baufinanzierung. Sie fallen an, wenn ein Darlehen oder Teile davon bereitgehalten, aber noch nicht in Anspruch genommen wurden. Dies kann z.B. bei Bauvorhaben vorkommen, da die Baufinanzierung nach dem jeweiligen Baufortschritt ausgezahlt wird.
Die Bewertungszahl ist ein wichtiges Kriterium bei der Zuteilung eines Bausparvertrags. Sie zeigt, wie regelmäßig ein Bausparer wie viel Geld angespart hat. Wer schnell und viel anspart, hat eine höhere Bewertungszahl und ist früher dran als derjenige, der eher gemächlich anspart. Das sorgt für Gerechtigkeit bei der Zuteilung der Darlehen.

Die Bewertung der Bausparverträge erfolgt zu festgelegten Bewertungsstichtagen – je nach Institut halb- oder vierteljährlich oder monatlich. Jede Bausparkasse hat eine andere Berechnungsformel für die Bewertungszahl. Grundlage ist jedoch immer die Dauer und Höhe der Sparleistung des Bausparers. Dementsprechend unterscheidet sich auch die Mindestbewertungszahl. Diese bestimmt, wann der Bausparvertrag frühestens zugeteilt werden kann.

Mehr zum Thema Bewertungszahl
Die Bausparsumme bezeichnet den Gesamtbetrag eines Bausparvertrags, der vertraglich vereinbart wird. Sie setzt sich aus dem angesparten Guthaben und dem späteren Bauspardarlehen zusammen. Nach Zuteilung Ihres Bausparvertrages können Sie die erhaltene Bausparsumme für die Finanzierung Ihrer Wohnwünsche verwenden.

D

Anderes Wort für Kredit, eine bestimmte Summe an Kapital, das jemandem für eine bestimmte Zeit zur Nutzung überlassen wird. Die Person, die das Darlehen in Anspruch nimmt, verpflichtet sich als Gegenleistung, Zinsen zu bezahlen und den Betrag in Raten zu tilgen.
Diese Unterlage legt fest, wie die Überlassung des Kapitals geregelt ist – bis wann die Schuld beglichen wird und wie hoch die Raten und der Zinsanteil ausfallen. Der Darlehensgeber verpflichtet sich seinerseits, den Kredit zur Verfügung zu stellen.

E

Der anfängliche effektive Jahreszinssatz (auch Effektivzins) beschreibt die Kosten eines Darlehens, bezogen auf die Gesamtsumme der Auszahlungen. Neben dem Sollzins werden dabei auch Nebenkosten wie Bearbeitungsgebühren berücksichtigt. Der anfängliche effektive Jahreszinssatz einer Baufinanzierung entspricht dabei mindestens dem Sollzins. Meist ist er jedoch etwas höher.

Mehr zum Thema Sollzins und Effektivzins
Die Eigenheimrente (auch Wohn-Riester) ist eine staatliche Förderung für den Erwerb von selbst genutztem Wohneigentum. Sie setzt sich aus mehreren Bestandteilen wie der Grundzulage, der Kinderzulage und dem Berufseinsteigerbonus zusammen und kann für den Kauf, Bau oder die Entschuldung einer Immobilie sowie für den altersgerechten Umbau oder die energetische Sanierung verwendet werden. Neben den Zulagen kann zudem ein Steuervorteil in Anspruch genommen werden.

Mehr zur Eigenheimrente
Als Eigenkapital zählt das Geld einer Baufinanzierung, das nicht vom Darlehensgeber kommt, sondern das aus dem eigenen Vermögen stammt. Dazu gehören zum Beispiel Bargeld, Erspartes auf einem Bankkonto, Geldanlagen in Wertpapieren oder Bausparverträge und auch eine bereits vorhandene Immobilie.

Mehr zum Thema Eigenkapital

F

Das Forward-Darlehen ist ein spezielles Angebot, um sich bei einer bestehenden Finanzierung für die Anschlussfinanzierung in bis zu fünf Jahren den aktuellen Zinssatz zu sichern. Zins- und Tilgungsraten für das Forward-Darlehen beginnen erst mit der Ablösung des bestehenden Darlehens. Somit entsteht keine finanzielle Doppelbelastung während Ihrer noch laufenden Finanzierung. In Abhängigkeit von der Forward-Zeit werden entsprechende Aufschläge auf das aktuelle Zinsniveau berechnet.

Mehr zum Forward-Darlehen

L

Der Zeitraum, in dem der Kredit zurückgezahlt werden muss. Sie ist von der Höhe des aufgenommenen Darlehens und dem vereinbarten Tilgungssatz abhängig.

M

Das Mindestsparguthaben ist der Betrag, den Sie ansparen müssen, damit ein Bausparvertrag zuteilungsreif wird. Es bemisst sich als fester Prozentsatz der Bausparsumme. Ihr Sparguthaben setzt sich aus regelmäßigen Sparbeiträgen, Sonderzahlungen und Zinsgutschriften zusammen.

Neben der Mindestbewertungszahl und der Mindestspardauer ist das Mindestsparguthaben eine der Hauptvoraussetzungen für die Zuteilung.

Mehr zur Zuteilung

N

Verpflichtet zur Neutralität und zuständig dafür, den Kaufvertrag für das Haus oder die Wohnung aufzusetzen. Notare sorgen für eine rechtlich ausgewogene Gestaltung, überwachen die Eintragung im Grundbuch und helfen, Risiken zu vermeiden. Die Gebühren sind gesetzlich geregelt und bei jedem Notar gleich. Sie werden normalerweise vom Käufer bezahlt.

Mehr zum Thema Notar und Grundbuch
Beim Immobilienkauf entstehen neben dem Kaufpreis weitere Kosten in Form von Grunderwerbsteuer, Notar- und Grundbuchgebühren sowie gegebenenfalls Maklerprovision. In der Regel betragen diese 10 bis 15 Prozent des Kaufpreises. Diese Kosten sollten von Anfang an in das Gesamtbudget einkalkuliert werden.

Mehr zu den Kaufnebenkosten

R

Die Rate, auch Annuität genannt, bezeichnet die Summe, die man monatlich ableisten muss. Sie setzt sich zusammen aus einem Zins- und Tilgungsanteil.
Der Regelsparbeitrag ist der monatliche Sparbetrag, den Sie in einen Bausparvertrag einzahlen sollten. Er sorgt dafür, dass Sie Ihr Zielguthaben planmäßig erreichen und der Vertrag rechtzeitig für die Zuteilung bereit ist. Der Betrag ist als Promillesatz Ihrer Bausparsumme festgelegt.

Achten Sie darauf, nicht dauerhaft unter dem Regelsparbeitrag zu liegen. Andernfalls kann sich die Zuteilung Ihres Vertrages verzögern und es können nachträglich Zahlungen eingefordert werden.
Die Restschuld ist der Betrag eines Darlehens, der zu einem bestimmten Zeitpunkt noch nicht zurückgezahlt wurde – zum Beispiel am Ende der Zinsbindung. Da nach Ablauf der Zinsbindung die bisherigen Zinskonditionen enden, sollten sich Darlehensnehmer rechtzeitig um eine Anschlussfinanzierung kümmern, um die verbleibende Restschuld zu neuen Konditionen weiterzufinanzieren.

Mehr zur Anschlussfinanzierung

S

Die Abkürzung steht für „Schutzgemeinschaft für allgemeine Kreditsicherung“. Immer, wenn jemand bargeldlos etwas kauft oder abschließt, kommt es zu einem SCHUFA-Eintrag. Die Wirtschaftsauskunftei sammelt so die Daten von mehr als 80 % der Deutschen und wertet die Zahlungsfähigkeit aller Verbraucher aus.
Der Sollzins (ehemals Nominalzins) beschreibt die Höhe der Zinsen, die Sie für einen Kredit zahlen müssen. Die Nebenkosten oder weitere Kosten des Darlehens sind dabei nicht berücksichtigt.

Mehr zum Thema Sollzins
Sondertilgungen sind zusätzliche Einzahlungen, die über den monatlichen Regelbeitrag hinausgehen. Sie können geleistet werden, um das Darlehen schneller zurückzuzahlen. Die Möglichkeit zu dieser außerplanmäßigen Sonderzahlung muss im Kreditvertrag vereinbart sein. Teilweise fallen dafür zusätzliche Gebühren an, außerdem gibt es Maximalhöhen.

Mehr zum Thema Sondertilgung

T

Die Tilgung ist der Teil Ihrer monatlichen Rate, mit dem Sie ein erhaltenes Darlehen zurückzahlen. Während der Rückzahlung setzt sich Ihre Rate immer aus zwei Bestandteilen zusammen: dem Tilgungs- und dem Zinsanteil. Der Tilgungsanteil reduziert Ihre Darlehensschuld, während der Zinsanteil die Kosten für das geliehene Geld deckt.

Mehr zum Thema Tilgung

V

Vermögenswirksame Leistungen (VL) sind freiwillige Zahlungen eines Arbeitgebers, die Sie zusätzlich zum Gehalt erhalten können. VL fließen immer direkt in einen Sparvertrag – wie einen Bausparvertrag. Die monatlichen Zuschüsse können bis zu 40 Euro betragen.

Wenn Sie nicht den vollen Betrag erhalten, können Sie einen Teil Ihres Gehalts umwandeln, um auf den Höchstbetrag aufzustocken. Das lohnt sich beispielsweise, wenn Sie die maximale Arbeitnehmersparzulage erhalten möchten.

Mehr zu vermögenswirksamen Leistungen (VL)
Das Volltilgerdarlehen ist ein Annuitätendarlehen, bei dem der komplette Darlehensbetrag innerhalb der vereinbarten Zinsbindung in konstanten Raten zurückgezahlt wird. Der Zinssatz und die Rate bleiben für die gesamte Laufzeit gleich, weshalb das Volltilgerdarlehen sowohl eine 100%ige Zinsgarantie als auch absolute Planungssicherheit bietet.

Mehr zum Volltilgerdarlehen
Beim Vorausdarlehen, auch Tilgungsaussetzungsdarlehen genannt, zahlen Sie nur die Zinsen anstelle einer direkten Tilgung. Parallel wird z.B. ein Bausparvertrag bespart. Ist dieser zuteilungsreif, wird mit dem Guthaben und dem Bauspardarlehen das Vorausdarlehen direkt zurückgezahlt. Anschließend wird das verbleibende Bauspardarlehen in monatlichen Raten zurückgezahlt. So ist das Darlehen am Ende der Vertragslaufzeit vollständig zurückgezahlt. Diese Form der Baufinanzierung bietet je nach Modell eine 100%-ige Zinsgarantie und absolute Planungssicherheit.

Mehr zum Vorausdarlehen

W

Die Wohnungsbauprämie ist eine staatliche Förderung, mit der der Staat Sie beim Sparen für Ihre Wohnwünsche unterstützt. Sie beträgt 10 Prozent auf jährliche Einzahlungen in einen Bausparvertrag. Maximal werden 700 Euro (für Alleinstehende) bzw. 1.400 Euro (für Paare) berücksichtigt, wodurch sich eine Prämie von 70 bzw. 140 Euro pro Jahr ergibt.

Voraussetzung ist, dass Ihr zu versteuerndes Einkommen die gesetzlichen Grenzen (35.000 Euro für Alleinstehende und 70.000 Euro für Paare) nicht überschreitet und Sie mindestens 50 Euro pro Jahr in Ihren Vertrag einzahlen.

Mehr zur Wohnungsbauprämie

Z

Die Zinsbindung beschreibt den Zeitraum, innerhalb dessen der vereinbarte Zinssatz konstant bleibt – unabhängig von Kapitalmarktschwankungen. Bleibt nach Ablauf des Zeitraums noch ein Restbetrag übrig, wird der Zins entsprechend neu ausgehandelt. Zinsbindungen dienen der besseren Planbarkeit und schützen vor steigenden Zinsen. Sie sind meistens kürzer als die Kreditlaufzeit.

Mehr zum Thema Zinsbindung
Zinsen sind der Betrag, den jemand für zeitweilig geliehenes Geld bezahlen muss. Der Sollzins – früher Nominalzins – beschreibt die Höhe der Zinsen, die man für einen Kredit zahlen muss. Nebenkosten zählen nicht dazu. Der Effektivzins beschreibt die Kosten für die Gesamtsumme eines Darlehens, hier sind auch Nebenkosten und Gebühren berücksichtigt.

Mehr zum Thema Zinsen
Die Zuteilungsreife bestimmt den Zeitpunkt, ab dem Sie das Guthaben sowie das Darlehen eines Bausparvertrages abrufen können. Voraussetzung für die Zuteilung ist, dass das Mindestsparguthaben, die Bewertungszahl und die Mindestlaufzeit erreicht sind.

Wir informieren Sie, sobald Ihr Bausparvertrag zuteilungsreif wird. Dann können Sie sich für eine Annahme, Auszahlung oder Weiterbesparung Ihres Vertrages entscheiden.

Mehr zur Zuteilungsreife