Der günstige Modernisierungkredit

Wenn Sie Ihr Eigenheim energetisch sanieren, können Sie einen Teil der Kosten über das Finanzamt zurückholen. Insgesamt lassen sich über einen Zeitraum von drei Jahren maximal 40.000 Euro von der Einkommensteuer abziehen. Bei einer Förderrate von 20 Prozent entspricht das Sanierungskosten von 200.000 Euro.
Bislang können private Haus- und Wohnungsbesitzer bereits Handwerkerkosten von der Steuer absetzen. Anrechenbar sind hier allerdings nur die Lohn- und Arbeitskosten, nicht aber die Materialkosten.
Die Neuregelung ist Teil des Klimaschutzprogramms 2030 und wird in § 35c des Einkommensteuergesetzes (EStG) geregelt („Steuerermäßigung für energetische Maßnahmen bei zu eigenen Wohnzwecken genutzten Gebäuden“). Technische Voraussetzungen finden sich in der zugehörigen energetischen Sanierungsmaßnahmen-Verordnung (ESanMV).
Tipp
Nutzen Sie auch die anderen staatlichen Förderungen für Ihre energetische Modernisierung und sparen Sie so noch mehr Geld! Einen Überblick über die aktuellen Förderungen erhalten Sie hier.
Es ist möglich, einzelne Sanierungsmaßnahmen geltend zu machen, aber auch umfassende Sanierungen, die mit Hilfe eines Sanierungsfahrplans schrittweise realisiert werden. Vom neuen Steuerprogramm profitieren private Gebäudebesitzer aller Einkommensklassen gleichermaßen.
Insgesamt können Sie sich im Laufe von drei Jahren 20 % der Investitionskosten vom Finanzamt zurückholen. Das funktioniert so:
Im Laufe von drei Jahren können Sie so bis zu 40.000 Euro direkt von der Steuerschuld abziehen (bei maximalen Investitionskosten von 200.000 Euro).
Bei einer beispielhaften neuen Dämmung mit Kosten in Höhe von 12.000 Euro könnten Sie sich so insgesamt 2.400 Euro von der Steuer zurückholen:
7 % im ersten Jahr: 840 Euro
+ 7 % im zweiten Jahr: 840 Euro
+ 6 % im dritten Jahr: 720 Euro
= Steuerersparnis insgesamt (20 %): 2.400 Euro
Beispiel: Steuerermäßigung für Sanierungsmaßnahmen am Beispiel eines Einfamilienhauses über drei Jahre
Sanierungsmaßnahme | Kosten | Steuerersparnis |
---|---|---|
Einbau einer Luftwärmepumpe | 17.000 EUR | 3.400 EUR |
Errichtung einer Solarthermieanlage auf dem Dach | 7.000 EUR | 1.400 EUR |
Einbau einer dezentralen Lüftungsanlage mit Wärmerückgewinnung | 4.000 EUR | 800 EUR |
Fassadendämmung mit Wärmedämmverbundsystem | 20.000 EUR | 4.000 EUR |
Einbau neuer Fenster mit 3-fach-Verglasung | 12.000 EUR | 2.400 EUR |
Zwischensparrendämmung unterm Dach | 8.000 EUR | 1.600 EUR |
Gesamt | 68.000 EUR | 13.600 EUR |
Um den Steuerbonus zu erhalten, müssen einige Voraussetzungen erfüllt sein:
Wichtig!
Sie dürfen die Kosten für eine energetische Sanierungsmaßnahme nicht einerseits bei der Steuererklärung geltend machen und zusätzlich für dieselbe Maßnahme öffentliche BEG-Fördermittel in Anspruch nehmen.
Hier müssen Sie sich für eine der beiden Förder-Varianten entscheiden.
Die energetischen Sanierungsmaßnahmen müssen nach dem 31. Dezember 2019 begonnen werden und vor dem 1. Januar 2030 abgeschlossen sein. Zeit genug also, um sich vor der geplanten Sanierung umfassend zu informieren und die Sanierungsmaßnahmen sorgfältig zu planen. Die Kosten für eine energetische Sanierungsmaßnahme machen Sie jeweils ab dem Kalenderjahr bei der Steuererklärung geltend, in dem die Sanierung abgeschlossen wurde.
Steuerpflichtige beantragen die Steuerermäßigung jeweils mit der jährlichen Einkommensteuererklärung. Die Finanzämter prüfen anschließend, ob die dafür nötigen Voraussetzungen erfüllt wurden oder nicht.
Stand: Januar 2023
Tipp:
In unseren Ratgebern finden Sie weitere Infos zu den Themen Modernisierung und energetische Sanierung.
Bitte beachten Sie: Unsere Ratgeberartikel ersetzen keine Beratung durch einen Gutachter oder Juristen. Bei Unsicherheiten oder Fragen wenden Sie sich daher bitte immer persönlich an einen Fachanwalt oder Gutachter. Bei Fragen zu Finanzierungen, Bausparen oder Versicherungen stehen Ihnen unsere Berater natürlich jederzeit zur Verfügung. Bei Fragen rund um die Immobilienvermittlung und -verrentung stehen Ihnen unsere Immobilienexperten gerne zur Seite.
Unsere Chatzeiten:
Mo bis Do 9:00 Uhr - 19:00 Uhr
Fr 9:00 Uhr - 18:00 Uhr