Energetische Sanierung: Förderungen und Zuschüsse

Mit staatlichen Förderungen und passenden Krediten finanzieren Sie die Dämmung Ihres Hauses

Das Wichtigste in Kürze:

  • Die Bundesförderung für effiziente Gebäude unterstützt Sie bei energetischen Sanierungen.

  • Je nach Vorhaben erhalten Sie die Förderung in Form von Zuschüssen, Zinsvorteilen oder Steuervergünstigungen.

  • Gefördert werden sowohl einzelne Maßnahmen als auch Komplettsanierungen zum Effizienzhaus.

1. Für welche energetischen Sanierungen gibt es Zuschüsse?

Wer plant, sein Eigenheim energetisch zu sanieren, kann aktuell viel Geld sparen. Der Staat fördert die Rundumsanierung von Immobilien, einzelne Sanierungsmaßnahmen, die Energieberatung sowie Fachplanung und Baubegleitung in Form von Direktzuschüssen und Förderkrediten.

Die Förderprogramme des Bundes für Sanierungen sind unter dem Dach der Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG) zusammengefasst. Träger der Programme sind die Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) und das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA). Die Verantwortlichkeiten verteilen sich folgendermaßen:

  • KfW: Unter ihrer Regie läuft das Förderprogramm für die energieeffiziente Komplettsanierung von Gebäuden. Seit 2024 können bei der KfW zudem die Zuschüsse für den Heizungstausch (mit Ausnahme Gebäudenetze) beantragt werden.
  • BAFA: Es ist für die Förderung der Gebäudehülle, Anlagentechnik, Heizungsoptimierung sowie der Errichtung, Umbau und Erweiterung eines Gebäudenetzes zuständig. Außerdem verwaltet es die Förderung für Energieberatungen.
  • Die Fachplanung und Baubegleitung von energetischen Maßnahmen durch einen Energie-Effizienz-Experten wird in den jeweiligen Programmen mit beantragt. Gefördert wird dieser durch einen zusätzlichen Kreditbetrag bzw. Zuschuss.

So viel Förderung können Sie erhalten:

  • Bis zu 80 Prozent Zuschuss für klimafreundliche Heizanlagen
  • Bis zu 15 Prozent Zuschuss zur Sanierung von Dach, Fenstern, Dämmung
  • Bis zu 40 Prozent Zuschuss für die Komplettsanierung einer Immobilie
  • Zusätzliche Förderung der Energieberater-Kosten

2. Wie wird die Komplettsanierungen gefördert?

Die KfW bietet zinsgünstige Kredite für Rundumsanierer. Voraussetzung für die Förderung ist, dass Sie Ihr Gebäude auf das Niveau eines Effizienzhauses mit Erneuerbare-Energien-Klasse (EE-Klasse) bringen. Die Höhe der Förderung ist dabei gestaffelt und hängt vom KfW-Effizienzhaus-Standard (EH-Stufe) ab:

  • Für eine Sanierung zur Effizienzhausstufe 55 mit EE-Klasse erhalten Sie einen Tilgungszuschuss von 5 Prozent. Für ein Effizienzhaus 44 mit EE-Klasse sind es sogar 10 Prozent.
  • Wenn Sie Ihr Zuhause zur Nachhaltigkeits-Klasse (NH-Klasse) sanieren, erhalten Sie weitere 5 Prozent Tilgungszuschuss. Diese Klasse erreichen Sie, wenn Ihr Gebäude bestimmte Anforderungen an den Treibhausgasausstoß erfüllt.
  • Gebäude in einem besonders schlechten energetischen Zustand erhalten zusätzlich 10 Prozent Worst-Performing-Buildings-Bonus (WPB-Bonus). Voraussetzung ist eine Sanierung zur Stufe EH 70 EE oder besser.
  • Für serielle Sanierungen erhalten Sie außerdem einen Tilgungszuschuss von 5 Prozent für ein Effizienzhaus 70 EE. Bei Effizienzhäusern 55 EE oder 40 EE steigt der Bonus auf 15 Prozent.

Insgesamt sind somit bis zu 40 Prozent Tilgungszuschuss möglich. Die Förderhöchstgrenze liegt bei 150.000 Euro.

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3. Welche Förderungen gibt es für einzelne Sanierungsmaßnahmen?

Ein junges Paar freut sich über die Zuschüsse vom BAFA

Zuschüsse für einzelne Sanierungsmaßnahmen (mit Außnahme der Heizungsförderung) gibt es beim BAFA. Zu den geförderten Maßnahmen zählen:

  • Austausch von Türen und Fenstern
  • Dämmung am Dach oder der Fassade
  • Einbau einer Lüftungsanlage
  • Verbrauchsoptimierung durch digitale Systeme
  • Austausch von Heizungspumpen
  • Maßnahmen zur Reduzierung der Staubemissionen
  • Ausbau des Gebäudenetzes, um beispielsweise Fernwärme zu erhalten

Anträge werden direkt beim BAFA gestellt. Die Maßnahmen sind jeweils pro Gebäude und Kalenderjahr förderfähig. Die Förderhöhe setzt sich wie folgt zusammen:

  • Maßnahmen an der Gebäudehülle, der Anlagentechnik und der Heizungsoptimierung werden mit einem Zuschuss von 15 Prozent gefördert.
  • Wer Maßnahmen entsprechend eines individuellen Sanierungsfahrplans (iSFP) umsetzt, kann vom iSFP-Bonus profitieren. Voraussetzung ist eine Mindestinvestition von 30.000 Euro. Der Bonus beträgt fünf Prozent Förderung auf den Betrag, der über den förderfähigen Kosten ohne iSFP liegt.
  • Für Maßnahmen zur Emissionsminderung von Biomasseheizungen beträgt der Fördersatz sogar 50 Prozent. Ein iSFP-Bonus ist hier nicht möglich.
  • Die Höchstgrenzen der förderfähigen Ausgaben richten sich nach dem Vorhandensein eines iSFP und der Anzahl der Wohneinheiten:
    • Mit iSFP: 60.000 Euro für die 1. Wohneinheit + jeweils 30.000 Euro für die 2. bis 6. Wohneinheit + jeweils 15.000 Euro für jede weitere Wohneinheit.
    • Ohne iSFP: 30.000 Euro für die 1. Wohneinheit + jeweils 15.000 Euro für die 2. bis 6. Wohneinheit + jeweils 8.000 Euro für jede weitere Wohneinheit.

Wichtig: Die Förderung für Errichtung, Umbau oder Erweiterung eines Gebäudenetzes beantragen Sie zwar beim BAFA. Die Förderhöhe und Vorgaben entsprechen hingegen der KfW-Förderung für Heizungstechnik. Alle Details können Sie dem folgenden Abschnitt zur KfW-Förderung entnehmen.

Hier erfahren Sie mehr zur Förderung für den Einbau von Lüftungsanlagen.

Erfahren Sie, wie viel Ihre Sanierung kosten kann

Mit unserem Modernisierungsrechner erhalten Sie einen Überblick über die möglichen Kosten einer energetischen Sanierung.

4. Wie wird der Heizungstausch gefördert?

Die KfW befasst sich mit den Zuschüssen für den Heizungstausch. Gefördert werden unter anderem folgende Anlagen:

  • Pelletheizungen
  • Luft-Wasser-Wärmepumpen
  • Solarthermieanlagen
  • Brennstoffzellenheizungen
  • wasserstofffähige Heizungen
  • innovative Heizungstechnik auf Basis erneuerbarer Energien
  • Errichtung, Umbau oder Erweiterung eines Gebäudenetzes

Den Antrag für die Förderung stellen Sie direkt bei der KfW. Grundsätzlich ist Heizungstechnik nur einmal pro Gebäude förderfähig. Die Förderung setzt sich folgendermaßen zusammen:

  • 30 Prozent Grundförderung für alle
  • bis zu 40 Prozent Einkommensbonus, je nach zu versteuernden Jahreshaushaltseinkommen:
    • 40 Prozent Bonus bei einem zu versteuernden Einkommen von bis zu 30.000 Euro.
    • 30 Prozent Bonus bei einem zu versteuernden Einkommen von bis zu 40.000 Euro.
    • 10 Prozent Bonus bei einem zu versteuernden Einkommen von bis zu 50.000 Euro.
    • Wohnt mindestens ein Kind im Haushalt, wird das für die Förderung relevante zu versteuernde Einkommen rechnerisch einmalig um 10.000 Euro reduziert.
  • 16 Prozent Klimageschwindigkeits-Bonus für den Austausch alter Heizungen. Dieser Bonus sinkt halbjährlich um 4 Prozent. (Auslauf gegen Mitte 2028)
  • Die kumulierte Förderhöhe beträgt maximal 80 Prozent.

Die Höchstgrenzen der förderfähigen Ausgaben richten sich nach der Anzahl der Wohneinheiten:

  • 28.000 Euro für die erste Wohneinheit. Dieser Wert sinkt halbjährlich um 750 Euro ab. (bis auf 22.000 Euro gegen Ende 2030)
  • Jeweils 15.000 Euro für die zweite bis sechste Wohneinheit.
  • Jeweils 8.000 Euro ab der siebten Wohneinheit.

In unseren Ratgebern erfahren Sie, was Sie beim Austausch Ihrer Ölheizung oder dem Wechsel Ihrer Gasheizung beachten sollten und wie viel Wärmepumpen-Förderung Sie erhalten können.

Heizung austauschen: Diese Heizsysteme sind in alten Häusern sinnvoll

Die Energiepreise steigen stetig an. Gleichzeitig winken Fördergelder für erneuerbare Energien − der Zeitpunkt ist also günstig, die alte Heizung zu modernisieren. Doch welches Heizsystem ist das richtige für ältere Häuser? Bei Mein Eigenheim erfahren Sie, wie Sie bei einer Heizungsmodernisierung am besten vorgehen und welches Heizsystem im Altbau am sinnvollsten ist.

5. Wie werden Photovoltaikanlagen gefördert?

Solaranlagen werden fast ausschließlich regional oder kommunal gefördert – eine bundesweite Förderung existiert aktuell nicht. Sanierer sollten sich entsprechend bei Ihrer Stadt informieren, ob und wie viel Förderung sie erhalten können. Viele Kommunen bieten attraktive Zuschüsse für PV-Module für das Dach und teilweise auch für sogenannte Balkonkraftwerke.

Dazu kommen besondere Steuervorteile für die Installation und den Betrieb einer Solaranlage. Alternativ können Sie einen Modernisierungskredit beantragen, mit welchem Sie eine Anlage plus Stromspeicher finanzieren können. Die Kosten für eine PV-Anlage fallen entsprechend niedriger aus, was Solarstrom für viele Hausbesitzer interessant macht.

Hier erfahren Sie mehr zu den Förderungen für Photovoltaikanlagen.

6. Wie wird die Energieberatung gefördert?

Ein Paar, das sich von einer Energieberaterin beraten lässt

Wenn Sie eine energetische Sanierung Ihres Eigenheims planen, ist die Beratung durch einen Energieeffizienz-Experten, auch Energieberater genannt, empfehlenswert. Der Energieberater plant die Maßnahme und schlägt Ihnen passende Förderprogramme für Ihr Eigenheim vor.

Die Beratung muss durch einen zugelassenen Energie-Experten durchgeführt werden, damit sie förderfähig ist.

Weitere Voraussetzungen: Die Immobilie steht in Deutschland, dient überwiegend dem Wohnen und der Bauantrag liegt mindestens zehn Jahre zurück.

Für eine Energieberatung gibt es einen Zuschuss von bis zu 50 Prozent:

  • Maximal 650 Euro bei Ein- und Zweifamilienhäusern
  • Maximal 850 Euro ab drei Wohneinheiten

Hier finden Sie Zuschüsse für Energieberatungen im Überblick

Tipp: Lassen Sie sich im Zuge der Beratung einen individuellen Sanierungsfahrplan (iSFP) erstellen. Nur so können Sie vom iSFP-Bonus für energetische Maßnahmen profitieren.

7. Welche Förderung gibt es für die Fachplanung und Baubegleitung?

Für die Förderung von energetischen Sanierungsmaßnahmen ist es erforderlich, einen Energie-Effizienz-Experten einzubeziehen, beim Heizungstausch und der Heizungsoptimierung ohne iSFP-Bonus ist dies optional. Dieser sorgt für eine fachgerechte, unabhängige und neutrale Beratung im Vorfeld. Zudem ermittelt er technische Anforderungen, wie etwa den benötigten Dämmstandard und liefert die notwendigen Dokumente für die Antragstellung. Der Experte begleitet die energetische Gebäudesanierung und bestätigt am Ende die ordnungsgemäße Durchführung an der Immobilie.

All diese Leistungen werden gefördert:

  • Bei der KfW-Sanierung zum Effizienzhaus mit einem zusätzlichen Kreditbetrag sowie Tilgungszuschuss in Höhe von 50 Prozent der förderfähigen Investitionskosten. Der zusätzliche Kreditbetrag und die förderfähigen Ausgaben sind gedeckelt auf:
    • Maximal 10.000 Euro bei Ein- und Zweifamilienhäusern
    • Maximal 4.000 Euro pro Wohneinheit bei Mehrfamilienhäusern, insgesamt maximal 40.000 Euro

  • Beim BAFA zusätzlich zum Zuschuss der jeweiligen Einzelmaßnahmen mit 50 Prozent der förderfähigen Ausgaben. Diese sind gedeckelt auf:
    • Maximal 5.000 Euro bei Ein- und Zweifamilienhäusern
    • Maximal 2.000 Euro pro Wohneinheit bei Mehrfamilienhäusern, insgesamt maximal 20.000 Euro

  • Bei der KfW-Heizungsförderung als Umfeldmaßnahme innerhalb der Höchstsumme der förderfähigen Ausgaben mit dem Fördersatz des Heizungstausches.

Wüstenrot-Beraterin

Als eine von 2.100 Beraterinnen vor Ort heißt Wohnen für mich, Ihnen zu helfen, sich Ihren Traum zu erfüllen. Egal, wie groß die Herausforderungen rund um das Wohnen auch sind, wir setzen uns mit Leidenschaft für Sie ein.

8. Kann ich energetische Sanierungen steuerlich absetzen?

Ein Mann lehnt sich gegen seine neu erworbene Wärmepumpe im Garten

Wer sein Eigenheim energetisch sanieren möchte, kann sich einen Teil der Kosten auch über das Finanzamt zurückholen. Insgesamt können Sie über einen Zeitraum von drei Jahren 20 Prozent der anfallenden Gesamtkosten von bis zu 200.000 Euro von der Einkommensteuer abziehen. Im besten Fall kommen Sie so auf finanzielle Einsparungen von bis zu maximal 40.000 Euro.

An die Höhe der Zuschüsse kommen die Steuernachlässe für Sanierungsmaßnahmen nicht in jedem Fall heran. Dafür bieten sie einige Vorteile:

  • Sie müssen keine Förderanträge stellen oder mit der Beauftragung eines Handwerkers bis zur Förderzusage warten.
  • Sie sind nicht von der Mittelausstattung der Förderprogramme abhängig und können die Steuernachlässe einfach mit der jeweiligen Steuererklärung eines Kalenderjahres in Anspruch nehmen.
  • Sie haben Planungssicherheit: Die Sanierungsmaßnahmen müssen bis zum 1. Januar 2030 abgeschlossen sein.

Was nicht geht: Zuschüsse des Bundes erhalten und zusätzlich Steuern einsparen. Sie müssen sich für einen der beiden Wege entscheiden.

So nutzen Sie den aktuellen Steuerbonus für energetische Sanierungen.

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9. Welche weitere Förderungen gibt es?

Selbst wenn Sie keine energetische Modernisierung planen, können Sie Fördermittel für bestimmte Sanierungsvorhaben erhalten. Soll beispielsweise der Einbruchsschutz der eigenen vier Wände verbessert werden oder ein altersgerechter Umbau stattfinden, gibt es finanzielle Unterstützung von der KfW. Mit günstigen Krediten oder Förderzuschüssen von 10 bis 12,5 Prozent steigern Sie so den Wohnkomfort Ihres Zuhauses.

Planen Sie stattdessen einen Altbau zu sanieren, der möglicherweise unter Denkmalschutz steht, winken weitere Zuschüsse. Für Immobilien mit "besonders erhaltenswerter Bausubstanz" gibt es Kredite mit Tilgungszuschuss in Höhe von 5 bis 10 Prozent

Hier sehen sie alle Sanierungsförderungen auf einen Blick.

Förderstopp für KfW-Programm 455-B

Aufgrund hoher Nachfrage ist der Förderzuschuss „KfW 455-B Barriere­reduzierung – Investitionszuschuss” aktuell nicht verfügbar.

Fazit: Jetzt sanieren und genügend Zeit einplanen!

Hohe Energiepreise, attraktive Förderprogramme und lukrative Steuernachlässe: Es gibt genügend gute Argumente, die dafür sprechen energetisch zu sanieren. Und je früher Sie anfangen zu modernisieren, desto mehr haben Sie davon.

Ganz wichtig: Planen Sie für Ihre Sanierung ausreichend zeitlichen Vorlauf ein. Denn zum einen müssen zunächst alle notwendigen Verträge abgeschlossen werden. Zum anderen dauert die Prüfung des individuellen Sanierungsfahrplans und die Bewilligung des Förderantrags einige Zeit. Benötigen Sie für Ihr Vorhaben noch eine passende Finanzierung, finden unsere Experten die ideale Lösung für Sie!

Stand: Juli 2026

Tipp:

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