Energie und Geld
sparen

Welche Förderungen gibt es für energetische Sanierungen?

Wer plant, sein Eigenheim energetisch zu sanieren, kann aktuell viel Geld sparen. Durch die Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG) wurde die Antragstellung deutlich vereinfacht und die staatliche Förderung weiter erhöht. Hier erfahren Sie, wieviel Geld Sie bei der Finanzierung Ihrer Modernisierung sparen können.

Energetische Sanierung: Was wird gefördert?

Ob Dämmung oder neue Heizung, staatliche Förderungen in Form von Zuschüssen bzw. Förderkrediten mit Tilgungszuschüssen gibt es für:

  • Einzelmaßnahmen zur energetischen Sanierung, wie Heizungstausch, verbesserte Dämmung oder neue Fenster
  • Komplettsanierungen von Immobilien
  • Energieberatung
  • Fachplanung- und Baubegleitung

Die diversen Förderprogramme des Bundes zur energetischen Sanierung sind unter dem Dach der „Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG)“ zusammengefasst. Träger der Programme sind die Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) und das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA).

KfW: Unter ihrer Regie laufen alle Kreditprogramme (z. B. für Komplettsanierungen zum sogenannten „Effizienzhaus“).
BAFA: Es ist für die Bezuschussung von Sanierungs-Einzelmaßnahmen und von Energieberatungen zuständig.

Die Fachplanung und Baubegleitung von energetischen Maßnahmen durch einen Energieeffizienz-Experten wird in den jeweiligen Programmen mitbeantragt und durch einen zusätzlichen Kreditbetrag bzw. Zuschuss gefördert.

Als eine von über 3.000 Beraterinnen und Beratern vor Ort heißt Wohnen für mich, Ihnen zu helfen, sich Ihren Traum zu erfüllen. Egal, wie groß die Herausforderungen rund um das Wohnen auch sind, wir setzen uns mit Leidenschaft für Sie ein.

Förderung für Komplettsanierungen

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Für Rundumsanierer bietet die KfW zinsgünstige Wohngebäude-Kredite (bis 150.000 Euro). Voraussetzung für die staatliche Förderung ist, dass Sie Ihr Haus auf das Niveau eines Effizienzhauses bringen. Die Förderhöhe ist dabei gestaffelt:
Je energiesparender ein Gebäude, desto höher die Förderung:

  • Wenn Sie beispielsweise Ihr Wohnhaus zum Effizienzhaus 55 sanieren, erhalten Sie einen Kredit von maximal 120.000 Euro und einen Tilgungszuschuss in Höhe von 15% − das entspricht einer Förderung von bis zu 18.000 Euro.
  • Wenn Sie das Haus überwiegend mit erneuerbaren Energien beheizen, gibt es einen Extra-Bonus. Im besten Fall, der Sanierung zum „Effizienzhaus 40/EE-Klasse“, gibt es bis zu 25 % oder 37.500 Euro vom Staat.
  • Weitere Boni sind möglich: 10 % Worst-Performing-Buildings-Bonus sowie 10 % oder 15 % Bonus für eine serielle Sanierung (siehe Tabelle)

Mehr zu den Förderprogrammen der KfW

Was ist ein Effizienzhaus?

Das "Effizienzhaus" ist ein Maßstab für die Energieeffizienz. Die verschiedenen Stufen (40, 55, 70 und 85) zeigen auf einem Blick, wie energieeffizient ein Gebäude ist. Dabei gilt: Je niedriger die Stufe, desto geringer ist der Energieverbrauch des Gebäudes − und desto mehr Förderung bekommen Sie. Welche Stufe Ihr Haus erreicht, wird von einem Energieberater ermittelt.

Es zahlt sich also doppelt aus, das Haus möglichst gut zu dämmen. Und wenn Sie außerdem mit erneuerbaren Energien heizen, gibt's noch mehr Förderung oben drauf.

Förderung für energetische Einzelmaßnahmen

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Auch Einzelmaßnahmen zur energetischen Sanierung werden gefördert, z.B. ein Heizungstausch, neue Fenster oder Dämmmaßnahmen am Haus. Die größten Fördertöpfe bietet das BAFA (Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle).

BAFA-Förderung für energetische Sanierungsmaßnahmen:

  • Die Höhe der förderfähigen Kosten pro Wohneinheit und Kalenderjahr liegt bei 60.000 Euro (max. 600.000 Euro pro Gebäude).
  • Für energetische Sanierungen wie eine neue Außenwand- oder Dachdämmung, den Austausch von Fenstern und Türen oder den Einbau einer Lüftungsanlage gibt es 15 Prozent von bis zu 60.000 Euro förderfähigen Kosten – also bis zu 9.000 Euro.
  • Beim Heizungstausch lässt sich besonders viel sparen: Für eine neue Solar-, Holzpellet-, Wärmepumpen- oder Brennstoffzellenheizung gibt es inklusive Boni je nach Technik 10 bis 40 Prozent von maximal 60.000 Euro, also 6.000 bis 24.000 Euro.

Die förderfähigen Kosten von maximal 60.000 Euro pro Wohneinheit und pro Jahr sind sehr weit gefasst: Beim Heizungstausch gehören zum Beispiel Abbau und Entsorgung alter Öltanks ebenso dazu wie der Einbau neuer Heizkörper oder einer Fußbodenheizung. Und wer sein Dach dämmt, kann sogar Zuschüsse für die neue Eindeckung bekommen – aber nur, wenn ein direkter Zusammenhang mit der Dämmmaßnahme besteht.

Übrigens:

  • Bei vielen über 30 Jahre alten Heizungen besteht eine Austauschpflicht. Werden diese durch eine neue, energiesparende Heizung ersetzt, winkt ebenfalls die volle Förderung.
  • Seit dem 1. Januar 2023 werden auch wieder Materialkosten bei Eigenleistungen gefördert.

Hier geben wir Ihnen einen Überblick über die aktuelle BAFA-Förderung

Heizung austauschen: Diese Heizsysteme sind in alten Häusern sinnvoll

Die Energiepreise steigen stetig an, gleichzeitig winken Fördergelder für erneuerbare Energien − der Zeitpunkt ist also günstig, die alte Heizung zu modernisieren. Doch welches Heizsystem ist das richtige für ältere Häuser? Bei Mein Eigenheim erfahren Sie, wie Sie bei einer Heizungsmodernisierung am besten vorgehen sollten und welches Heizsystem im Altbau am sinnvollsten ist.

Förderung der Energieberatung

Hinweis: Förderung aktuell aufgrund Haushaltssperre gestoppt (Stand 27.11.2023)

Wenn Sie eine energetische Sanierung Ihres Eigenheims planen, ist die Beratung durch einen Energieeffizienz-Experten, auch Energieberater genannt, empfehlenswert. Der Energieberater plant die Sanierung und schlägt Ihnen die passende Förderung für Ihr Eigenheim vor.

Die Beratung muss durch einen zugelassenen Energieeffizienz-Experten durchgeführt werden, dann ist sie förderfähig. Weitere Voraussetzungen: Das Gebäude steht in Deutschland, dient überwiegend dem Wohnen und der Bauantrag liegt mindestens zehn Jahre zurück.

Für eine Energieberatung wird eine staatliche Förderung von bis zu 80 Prozent gezahlt:

  • Maximal 1.300 Euro bei Ein- und Zweifamilienhäusern
  • Maximal 1.700 Euro ab drei Wohneinheiten

Hier finden Sie Zuschüsse für Energieberatungen im Überblick

Tipp: Sehr empfehlenswert ist, dass Sie im Zuge der Beratung einen individuellen Sanierungsfahrplan (iSFP) erstellen lassen. Denn setzen Sie später eine in diesem „Strategiepapier“ aufgeführte Maßnahme um, gibt es einen 5-prozentigen Bonus auf den jeweiligen Fördersatz im Programm BEG EM (außer Heizungstechnik) obendrauf. Schon mit einer umgesetzten Maßnahme macht sich damit die Energieberatung bezahlt.

Ihr Energieeffizienz-Experte

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Förderung der Fachplanung und Baubegleitung

Für die Förderung von energetischen Sanierungsmaßnahmen ist es erforderlich, einen Energieeffizienz-Experten einzubeziehen (bei Heizungstausch und -optimierung optional). Dieser sorgt für eine fachgerechte, unabhängige und neutrale Beratung im Vorfeld, ermittelt technische Anforderungen, wie etwa den benötigten Dämmstandard, und liefert die notwendigen Dokumente für die Antragstellung.

Der Experte begleitet die energetische Sanierung und bestätigt am Ende die ordnungsgemäße Durchführung.

All diese Leistungen werden über das BAFA bzw. die KfW gefördert , und zwar mit 50 Prozent der förderfähigen Ausgaben:

  • Maximal 5.000 Euro bei Ein- und Zweifamilienhäusern
  • Maximal 2.000 Euro pro Wohneinheit bei Mehrfamilienhäusern, insgesamt maximal 20.000 Euro

Energetische Sanierung steuerlich absetzen

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Wer sein Eigenheim energetisch sanieren möchte, kann sich einen Teil der Kosten auch über das Finanzamt zurückholen. Insgesamt können Sie über einen Zeitraum von drei Jahren 20 % der anfallenden Gesamtkosten von bis zu 200.000 Euro von der Einkommensteuer abziehen. Im besten Fall kommen Sie so auf eine Ersparnis von bis zu maximal 40.000 Euro.

An die Höhe der Zuschüsse kommen die Steuernachlässe für energetische Sanierungsmaßnahmen nicht in jedem Fall heran. Dafür bieten sie einige Vorteile:

  • Sie müssen keine Förderanträge stellen oder mit der Beauftragung eines Handwerkers bis zur Förderzusage warten.
  • Sie sind nicht von der Mittelausstattung der Förderprogramme abhängig und können die Steuernachlässe einfach mit der jeweiligen Steuererklärung eines Kalenderjahres in Anspruch nehmen.
  • Sie haben Planungssicherheit: Die Maßnahmen müssen bis zum 1. Januar 2030 abgeschlossen sein.

Was nicht geht: Zuschüsse des Bundes erhalten und zusätzlich Steuern einsparen. Sie müssen sich für einen der beiden Wege entscheiden.

So nutzen Sie den aktuellen Steuerbonus für energetische Sanierungen

Wie wird die Förderung für Sanierungsmaßnahmen beantragt?

Wenn es um die Umsetzung einer förderfähigen Sanierungsmaßnahme geht, müssen Sie einen registrierten Energieeffizienz-Experten spätestens im Rahmen der Antragstellung einbinden. Einzige Ausnahme: Heizungstausch. Hier reicht bei allen Formalitäten rund um die Förderung die Unterstützung und Bestätigung durch das Fachhandwerk.

Die Beantragung erfolgt für alle Direktzuschüsse online über das Förderportal des BAFA. Einen Förderkredit beantragen Sie dagegen über Ihre Bank oder Bausparkasse.

Wichtig: Vor der Einreichung des Förderantrags dürfen Sie zwar Angebote von Handwerkern einholen, aber noch keinen Auftrag vergeben!

Jetzt sanieren – und genügend Zeit einplanen!

Unberechenbare Energiepreise, CO2 -Steuer, attraktive Förderprogramme und lukrative Steuernachlässe: Es gibt genügend gute Argumente, die für eine energetische Sanierung sprechen. Und je früher Sie mit dem Einsparen teurer Energie beginnen, desto mehr haben Sie davon.

Ganz wichtig: Planen Sie für Ihr Sanierungsprojekt einen guten zeitlichen Vorlauf ein. Denn zum einen bekommen Sie weder Energieberater noch Fachhandwerker von heute auf morgen. Zum anderen dauert die Prüfung des individuellen Sanierungsfahrplans und die Bewilligung des Förderantrags rund sechs Wochen. Starten Sie deshalb frühzeitig in Ihr Projekt – es lohnt sich!

Stand: Januar 2023

Tipp: In unseren Ratgebern finden Sie weitere Infos zu den Themen Modernisierung und energetische Sanierung.

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