Heizungsförderung 2026: Zuschüsse, Regelungen und mehr
Das Wichtigste in Kürze:
- Mit der Heizungsförderung erhalten Sie einen Zuschuss von bis zu 80 Prozent für eine neue Heizung, die auf Basis erneuerbarer Energien arbeitet.
- Gefördert werden zahlreiche klimafreundliche Heizungsanlagen, darunter Wärmepumpen, Pelletheizungen und solarthermische Anlagen.
- Die Förderung lässt sich einfach mit einem Modernisierungskredit kombinieren und reduziert die Kosten beim Heizungskauf.
1. Wie viel Förderung gibt es für den Heizungstausch?
Die Heizungsförderung wurde im Juli 2026 angepasst und damit deutlich attraktiver. Als Teil der Bundesförderung für effiziente Gebäude kümmert sich aktuell die Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) um die Vergabe der Förderung. Für den Austausch einer alten Heizung durch eine neue klimafreundliche Heizungsanlage erhalten Eigentümer aktuell bis zu 80 Prozent Zuschuss vom Staat – das spart ordentlich Kosten beim Heizungskauf.
So viel Förderung können Sie erhalten:
- 30 Prozent Grundförderung für alle
- bis zu 40 Prozent Einkommensbonus, je nach zu versteuernden Jahreshaushaltseinkommen:
- 40 Prozent Bonus bei einem zu versteuernden Einkommen von bis zu 30.000 Euro.
- 30 Prozent Bonus bei einem zu versteuernden Einkommen von bis zu 40.000 Euro.
- 10 Prozent Bonus bei einem zu versteuernden Einkommen von bis zu 50.000 Euro.
- Wohnt mindestens ein Kind im Haushalt, wird das für die Förderung relevante zu versteuernde Einkommen rechnerisch einmalig um 10.000 Euro reduziert.
- 16 Prozent Klimageschwindigkeits-Bonus für den Austausch alter Heizungen. Dieser Bonus sinkt halbjährlich um 4 Prozent. (Auslauf gegen Mitte 2028)
- Die kumulierte Förderhöhe beträgt maximal 80 Prozent.
Die Höchstgrenzen der förderfähigen Ausgaben richten sich nach der Anzahl an Wohnungen im Gebäude:
- 28.000 Euro für ein Einfamilienhaus bzw. die erste Wohneinheit. Dieser Wert sinkt halbjährlich um 750 Euro.
- Jeweils 15.000 Euro für die zweite bis sechste Wohneinheit.
- Jeweils 8.000 Euro ab der siebten Wohneinheit.
Wichtige Änderungen ab 2027
Im ersten Quartal 2027 wird die Förderung für Wärmepumpen angepasst. Die Grundförderung für Wärmepumpen sinkt dann auf 15 Prozent. Zeitgleich wird ein Wertschöpfungsbonus eingeführt, der für innerhalb der EU hergestellte Wärmepumpen ausgezahlt wird. Dieser beträgt ebenfalls 15 Prozent, sodass die Summe aus Grundförderung und Wertschöpfungsbonus effektiv weiterhin bei 30 Prozent liegt.
2. Für welche Heizungen gilt die Förderung?
Die Heizungsförderung gilt für viele Anlagen, die Wärme aus erneuerbaren Energien gewinnen.
Folgende Heizungssysteme werden gefördert:
- Solarthermische Anlagen
- Biomasseheizungen
- Elektrische Wärmepumpen
- Brennstoffzellenheizungen
- Bestimmte wasserstofffähige Heizungen
- Innovative Heizungstechnik auf Basis erneuerbarer Energien
- Anschluss an ein Wärmenetz für den Erhalt von Fernwärme
Anforderung an die neue Heizungsanlage ist, dass diese die Energieeffizienz oder den Anteil an erneuerbaren Energien eines Gebäudes verbessert und mit einer Optimierung des Heizungsverteilungssystems verbunden ist. Zu einer Heizungsoptimierung zählt zum Beispiel ein hydraulischer Abgleich oder eine Anpassung der Luftvolumenströme.
Das Alter und der Zustand der auszutauschenden Heizung spielt übrigens keine Rolle. Solange die neue Heizungsanlage als förderberechtigt gilt, zählt auch der Austausch einer alten Anlage mit in die förderfähigen Kosten. Lediglich wenn Sie den Klimageschwindigkeitsbonus erhalten möchten, muss eine Heizungsanlage die Fördervoraussetzungen erfüllen.
Die Fachplanung und Baubegleitung durch einen Energieeffizienz-Experten wird übrigens auch gefördert. Dabei ist die Beratung und Begleitung durch einen Experten ist nicht nur sinnvoll, sondern notwendig für die Beantragung des Förderzuschusses. Sie profitieren einerseits von kompetenter Unterstützung für Ihr Vorhaben, während zusätzlich die fachgerechte Umsetzung sämtlicher Maßnahmen gewährleistet wird.
Da neben dem Heizungstausch selbst auch ergänzende Maßnahmen gefördert werden, können Eigentümer mit Altbau besonders viel Geld bei einer umfangreichen energetischen Sanierung sparen. Mehr dazu erfahren Sie in unserem Rategeber "Lohnt sich eine Wärmepumpe im Altbau?".
Gut beraten zur neuen Heizung
Wie viel Förderung können Sie erhalten? Und an welchen weiteren Stellen kann Ihr Zuhause Energie einsparen? Die Experten von der Wüstenrot Energieberatung helfen Ihnen weiter und unterstützen Sie bei Ihrem Heizungstausch.
3. Wie viel kostet ein Heizungstausch?
Mit wie viel Kosten Sie beim Heizungstausch rechnen können und wie viel Geld Sie mit dem Förderzuschuss sparen können, verdeutlicht ein Beispiel:
Ein Paar lebt als Eigentümer in einem Einfamilienhaus. Die gut 25 Jahre alte Gasheizung soll durch eine moderne Pelletheizung mit geringem Emissionswert ausgetauscht werden. Mit dem Umstieg auf nachhaltige Biomasse nutzt das Paar zukünftig nachwachsende Ressourcen.
Inklusive Entsorgung der alten Heizung, Fachplanung und Baubegleitung durch einen Energieberater plus Anschluss der neuen Heizungsanlage, kostet die Biomasseheizung insgesamt 23.000 Euro. Beim KfW-Zuschuss hat das Paar Förderanspruch auf die Grundförderung. Daraus ergeben sich folgende Gesamtkosten:
| Gesamtkosten | 23.000 € |
|---|---|
| Grundförderung (30 %) |
- 6.900 € |
| Verbleibender Eigenanteil | 16.100 € |
Dank KfW-Heizungsförderung spart das Paar fast 7.000 Euro – für den Heizungstausch erhalten Sie gegenwärtig also reichlich Fördergelder. Wenn alle Förderboni miteinander kombiniert werden, gibt es sogar noch mehr Zuschuss.
Gebäudemodernisierungsgesetz: Was beim Heizungskauf zu beachten ist
Seit Juli 2026 gibt das Gebäudemodernisierungsgesetz (kurz: GModG) vor, welche Heizungen in Gebäuden installiert werden dürfen. Mit Inkrafttreten des Gesetzes ist der Einbau neuer Öl- und Gasheizungen nur noch unter bestimmten Voraussetzungen möglich. Was Sie zum GModG wissen sollten und welche Heizungen davon betroffen sind, erfahren Sie in unserem GModG-Ratgeber.
Wie viel kostet eine energetische Sanierung?
Welche Modernisierungsmaßnahmen haben Sie geplant und welche Kosten kommen auf Sie zu? Erfahren Sie es mit unserem Modernisierungsrechner.
4. Wie beantrage ich die Förderung?
Den Antrag für die Förderung stellen Sie direkt bei der KfW. Förderberechtigt sind:
- Eigentümer von bestehenden und selbstgenutzten Einfamilienhäusern
- Eigentümer von bestehenden Mehrfamilienhäusern
- Wohnungseigentümergemeinschaften, die Maßnahmen am Gemeinschaftseigentum umsetzen möchten
- Privatpersonen, die Einfamilienhäuser oder Eigentumswohnungen vermieten oder nicht selbst nutzen von der Förderung profitieren.
Voraussetzung an ein bestehendes Wohngebäude ist, dass der Bauantrag oder die Bauanzeige mindestens fünf Jahre zurückliegt.
Die Förderung können Sie in fünf Schritten beantragen:
- Lassen Sie sich von einem Energieeffizienz-Experten oder Fachunternehmen beraten und anschließend eine Bestätigung zum Antrag erstellen. In diesem sind die förderfähigen Gesamtkosten und eine Bestätigung der Anforderungserfüllung notiert.
- Schließen Sie einen Lieferungs- oder Leistungsvertrag mit aufschiebender oder auflösender Bedingung ab. Damit bestätigt das Fachunternehmen das Inkrafttreten des Vertrages, nachdem Sie die KfW-Förderzusage erhalten haben. Das voraussichtliche Datum der Umsetzung muss im Vertrag genannt werden.
- Registrieren Sie sich im Portal der KfW und reichen Sie sämtliche benötigten Formulare, Verträge und Informationen ein.
- Haben Sie Ihre Zusage für den Zuschuss erhalten, können Sie Ihr Vorhaben innerhalb von 36 Monaten umsetzen. Sind alle Maßnahmen vollständig abgeschlossen, erstellt Ihnen Ihr Energieeffizienz-Experte oder Fachunternehmer eine Bestätigung der Durchführung.
- Abschließend laden Sie die Bestätigung der Durchführung plus sämtliche weiteren Nachweise im KfW-Portal hoch. Daraufhin erhalten Sie den Zuschuss von der KfW überwiesen.
Seit 2025 gilt, dass erst 6 Monate nach dem Verzicht auf die BAFA-Förderung ein neuer Antrag für das gleiche Vorhaben bei der KfW gestellt werden kann. Für den neuen Antrag gelten dann die aktuellen Förderbedingungen der KfW, einschließlich der Regelungen zum Vorhabenbeginn. Sind diese Voraussetzungen erfüllt, ist ein Wechsel von der alten zur neuen Heizungsförderung möglich.
Alles zur energetischen Sanierung im Überblick
In unserem PDF-Ratgeber erfahren Sie alles Wissenswerte zum Heizungstausch und darüber hinaus.
5. Mit welcher Finanzierung kann ich die Förderung kombinieren?
In Kombination mit günstigen Finanzierungslösungen holen Sie das Meiste aus der Heizungsförderung heraus. Dabei stehen Ihnen unterschiedliche Möglichkeiten zur Auswahl:
Möchten Sie schnellstmöglich zur neuen Heizungsanlage gelangen, erhalten Sie mit dem Wüstenrot Heizungskredit direkt die benötigte Summe für Ihr Vorhaben. Das individuelle Darlehen eignet sich für alle Maßnahmen und sämtliche Anlagetypen. Für den Erwerb einer klimafreundlichen Heizung erhalten Sie zusätzlich einen attraktiven Zinsvorteil. Finanzierungssummen für Renovierungen, Modernisierungen und Sanierungen bis 75.000 Euro erhalten Sie außerdem ganz ohne Grundbucheintrag.
Soll stattdessen erst in paar Jahren eine neue Heizung her, können Sie bereits heute mit einem Bausparvertrag darauf hinarbeiten. Wenn es soweit ist, erhalten Sie ein zinsgünstiges Darlehen für die Heizungsanlage Ihrer Wahl.
Mit Wohndarlehen Klima zum Heizungswechsel
Schnelle Beantragung, attraktive Zinsvorteile und kein Grundbucheintrag – mit dem Wüstenrot Wohndarlehen Klima finanzieren Sie Ihre neue Heizung einfach und günstig.
6. Welche weiteren Fördermöglichkeiten gibt es?
Neben dem Förderprogramm der KfW stehen Ihnen weitere Fördermöglichkeiten zur Verfügung. Möchten Sie die KfW-Förderung mit weiteren Krediten, Zulagen und Zuschüssen kombinieren, ist das bis zu einer Grenze von 60 Prozent der förderfähigen Kosten möglich. Erneut empfiehlt es sich einen Energieeffizienz-Experten für die Planung und Förderbeantragung einzubinden.
Energieberatung
Während die Fachplanung und Baubegleitung Teil der KfW-Heizungsförderung ist, erhalten Sie den Zuschuss für eine Energieberatung vom BAFA. Die Fachleute prüfen Ihr Zuhause auf sinnvolle Sanierungsmaßnahmen und erstellen Ihnen einen individuellen Sanierungsfahrplan (iSFP). Das BAFA übernimmt 50 Prozent der Beratungskosten, bis zu einer Fördergrenze von 650 Euro für Ein- und Zweifamilienhäuser, beziehungsweise 850 Euro für Gebäude mit mehr als drei Wohneinheiten. Eine Vorstellung der Beratungsergebnisse für Wohnungseigentümergemeinschaften wird einmalig mit 250 Euro bezuschusst.
Heizungsoptimierung
Für eine reine Heizungsoptimierung, ohne Austausch der Heizungsanlage, können Sie eine Förderung vom BAFA erhalten. Zur Heizungsoptimierung zählt zum Beispiel ein hydraulischer Abgleich, die Dämmung von Rohrleitungen oder auch der Einbau einer Fußbodenheizung. 15 Prozent Förderung können Sie für solche Maßnahmen erhalten. Bei Umsetzung von Maßnahmen aus einem individuellen Sanierungsfahrplan (iSFP) können Sie zudem den iSFP-Bonus erhalten. Bei einer Mindestinvestition von 30.000 Euro beträgt dieser 5 Prozent auf den Betrag, der über den förderfähigen Kosten ohne iSFP liegt.
Errichtung, Umbau oder Erweiterung des Gebäudenetzes
Bei Anpassungen des Gebäudenetzes, wenn Sie zum Beispiel an ein Fernwärmenetz angeschlossen werden möchten, können Sie ebenfalls beim BAFA eine Förderung beantragen. Für sämtliche Umbaumaßnahmen des Gebäudenetzes gelten dabei die gleichen Fördersätze, wie für die KfW-Heizungsförderung. Auch die Höchstgrenze für förderfähige Ausgaben ist identisch. In diesem Fall müssen Sie den Antrag direkt beim BAFA stellen.
Zuschüsse für eine energetische Sanierung
Planen Sie zusätzlich Ihr Gebäude energetisch zu sanieren, wie mit einer besseren Dämmung oder einer neuen Solaranlage, bieten sich weitere Zuschüsse und Förderkredite von der KfW und dem BAFA an. Mit dem KfW-Kredit 261 finanzieren Sie beispielsweise die Modernisierung zum Effizienzhaus. Bis zu 40 Prozent Tilgungszuschuss können Sie mit der Förderung erhalten, wenn Sie Ihr Zuhause besonders energieeffizient sanieren. Vom BAFA erhalten Sie zudem Zuschüsse für verschiedene einzelne Sanierungsmaßnahmen. Alle Informationen finden Sie in unserem Ratgeber zu den Förderungen für energetische Sanierungen.
Die Alternative: Steuerersparnisse
Kommen weder Förderkredite noch Zuschüsse für Sie infrage, können Sie alternativ einen Teil der Kosten für Ihre energetische Sanierung von der Steuer abzusetzen. Wie das funktioniert und wie viel Steuer sie einsparen können, erfahren Sie in unserem Ratgeber zum Steuerbonus für Sanierungen.
Wie ist der energetische Zustand Ihrer Immobilie?
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Fazit: Heiß auf die Heizungsförderung
Kaum hat sich der Heizungstausch so sehr gelohnt, wie aktuell. Dank reichlich Förderzuschuss sparen Sie bis zu 80 Prozent Ihrer Ausgaben und reduzieren mit einer modernen Anlage langfristig Ihre Heizkosten. Wenn Sie dann noch nach einem kleinen oder großen Kredit für Ihre Heizungssanierung Ausschau halten, hilft Ihnen Ihr lokaler Wüstenrot-Berater vor Ort weiter.
Stand: Juli 2026
Tipp:
Wie viel Förderung gibt es eigentlich für Solaranlagen? Und lohnt sich Photovoltaik? Wir verraten es in unserem Ratgeber.
Weitere Informationen für Ihre Modernisierung
Bitte beachten Sie: Unsere Ratgeberartikel ersetzen keine Beratung durch einen Gutachter oder Juristen. Bei Unsicherheiten oder Fragen wenden Sie sich daher bitte immer persönlich an einen Fachanwalt oder Gutachter. Bei Fragen zu Finanzierungen, Bausparen oder Versicherungen stehen Ihnen unsere Berater natürlich jederzeit zur Verfügung. Bei Fragen rund um die Immobilienvermittlung und -verrentung stehen Ihnen unsere Immobilienexperten gerne zur Seite.