Austauschprämie für Öl- und Gasheizungen
Das Wichtigste in Kürze:
- Für den Austausch einer alten Öl- oder Gasheizung erhalten Sie aktuell eine Förderung von bis zu 80 Prozent.
- Der Zuschuss wird beim Einbau einer neuen Heizung auf Basis erneuerbarer Energien gewährt.
- Dank der Austauschprämie können Sie sich beim Heizungswechsel bis zu 10.000 Euro sparen.
1. Welche Förderung gibt es für den Austausch einer Öl- oder Gasheizung?
Nutzen Sie zum Heizen auch eine alte Gas-, Öl-, Kohle- oder Nachtspeicherheizung, die dringend ersetzt werden müsste? Dann ist jetzt der ideale Zeitpunkt für einen Austausch: Im günstigsten Fall übernimmt der Staat bis zu 80 % der Kosten, wenn Sie alte und funktionstüchtige Kessel oder Öfen durch ein klimafreundlicheres Heizsystem ersetzen. Möglich ist das mit dem Heizungs-Tausch-Bonus der Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW). Hier erfahren Sie, wie Sie die Austauschprämie erhalten.
2. Wie viel Förderung kann ich erhalten?
Gegenwärtig befasst sich die KfW mit den Zuschüssen für den Heizungstausch. Dies betrifft alle Anlagen zur Wärmeerzeugung / Heizungstechnik außer Errichtung, Umbau und Erweiterung eines Gebäudenetzes.
Für den Austausch einer alten Heizung durch eine neue klimafreundliche Heizungsanlage erhalten Eigentümer aktuell bis zu 80 Prozent Zuschuss vom Staat.
Die Förderung setzt sich wie folgt zusammen:
- 30 Prozent Grundförderung
- 16 Prozent Klimageschwindigkeitsbonus. Dieser sinkt halbjährlich um jeweils 4 Prozentpunkte, bis er Mitte 2028 vollständig entfällt.
- Bis zu 40 Prozent Einkommensbonus:
- 40 Prozent Förderung für Haushalte mit einem zu versteuernden Jahreseinkommen von maximal 30.000 Euro.
- 30 Prozent Förderung für Haushalte mit einem zu versteuernden Jahreseinkommen von maximal 40.000 Euro.
- 10 Prozent Förderung für Haushalte mit einem zu versteuernden Jahreseinkommen von maximal 50.000 Euro.
- Lebt mindestens ein minderjähriges Kind im Haushalt, wird das für die Förderung relevante zu versteuernde Einkommen rechnerisch einmalig um 10.000 Euro reduziert.
- Der Maximalfördersatz liegt bei 80 Prozent.
Bei Antragstellung muss grundsätzlich ein Lieferungs- oder Leistungsvertrag unter Vereinbarung einer auflösenden oder aufschiebenden Bedingung der Förderzusage geschlossen sein (das Datum der Umsetzung der Maßnahme muss ebenfalls daraus hervorgehen). Heizungstechnik ist nur noch einmalig pro Gebäude förderfähig.
Höchstgrenzen der förderfähigen Ausgaben für Heizungstechnik:
- 28.000 Euro für ein Einfamilienhaus bzw. die erste Wohneinheit. Dieser Wert sinkt halbjährlich um 750 Euro.
- Jeweils 15.000 Euro für die zweite bis sechste Wohneinheit.
- Jeweils 8.000 Euro ab der siebten Wohneinheit.
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3. Werden Öl- und Gasheizungen zukünftig verboten?
Ein komplettes Aus für Öl- und Gasheizungen droht vorerst nicht. Laut dem Gebäudemodernisierungsgesetz können auch zukünftig Heizungen mit fossilen Brennstoffen verwendet werden. Dies betrifft insbesondere Öl- und Gasheizungen mit Niedertemperatur- oder Brennwerttechnik. Alte Standardkessel müssen allerdings, wie üblich, nach 30 Jahren ersetzt werden.
Wenn Sie eine alte Heizung durch eine neue Öl- oder Gasheizung ersetzen möchten, müssen Sie eine sogenannte Bio-Treppe einhalten. Das bedeutet, dass Sie schrittweise einen immer höheren Anteil an gesetzlich anerkannten erneuerbaren oder emissionsärmeren Brennstoffen zur Wärmeerzeugung verwenden müssen. Anerkannt werden insbesondere Biomethan, Bioöl, biogenes Flüssiggas sowie grüner, blauer, orangener und türkiser Wasserstoff einschließlich daraus hergestellter Derivate. Wichtig ist außerdem: Für den Einbau einer neuen Öl- oder Gasheizung ist keine Austauschprämie erhältlich.
Die Bio-Treppe gilt ab 2029 und wird in den darauffolgenden Jahren verschärft.
| Stufe | Gültig ab | Mindestanteil klimafreundlicher Wärme | Maximal verbleibender konventionell-fossiler Anteil |
|---|---|---|---|
| 1 | 1. Januar 2029 | 10 % | 90 % |
| 2 | 1. Januar 2030 | 15 % | 85 % |
| 3 | 1. Januar 2035 | 30 % | 70 % |
| 4 | 1. Januar 2040 | 60 % | 40 % |
4. Welche Anlage ist beim Heizungstausch die richtige?
So attraktiv die Austauschprämie für Ölheizungen und andere Wärmeerzeuger auch sein mag: Sie ist nur ein Orientierungspunkt bei der Entscheidung für ein neues Heizsystem. Denn ausschlaggebend ist und bleibt die individuelle Situation vor Ort.
Lassen Sie sich deshalb am besten fachkundig beraten, beispielsweise vom Schornsteinfeger, dem Heizungsinstallateur oder dem Energieberater. Dieser analysiert die Schwachstellen des Hauses und erstellt einen Sanierungsfahrplan. Denn möglicherweise ist es sinnvoller, zuerst die Fassade zu dämmen. Das bedeutet, dass die Heizung weniger Wärme erzeugen muss und unter Umständen kleiner ausfallen kann.
Die Kosten für eine neutrale und professionelle Energieberatung übernimmt der Staat größtenteils. Verfügbar sind Zuschüsse von bis zu 50 Prozent der anfallenden Ausgaben, die der Energieberater selbst beim BAFA beantragt.
Hier finden Sie im Überblick die aktuelle Förderung für Energieberatungen
Tipp
Kommt der KfW-Zuschuss nicht infrage, können Sanierer bei einem Heizungstausch auch die steuerliche Förderung in Höhe von 20 Prozent nutzen. In unserem Artikel erfahren Sie mehr zu Voraussetzungen, Konditionen und Beantragung:
Fazit: Der Wechsel zu einer klimafreundlichen Heizung loht sich
Wenn Sie darüber nachdenken, Ihre fossile Heizung auszutauschen, sollten Sie nicht lange warten. Aktuell können Sie von attraktiven Fördergeldern profitieren und Ihr Zuhause langfristig ausrüsten. Eine energieeffiziente Heizung ist nicht nur klimaschonender, sondern kann auch zu niedrigeren Heizkosten führen.
Stand: Juli 2026
Tipp:
In unseren Ratgebern finden Sie weitere Infos zu den Themen Modernisierung und energetische Sanierung.
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