Wärmepumpen-Förderung 2025: Attraktive Zuschüsse und Boni

Eine Wärmepumpe, für die bis zu 70 Prozent Förderung erhalten werden kann

Das Wichtigste in Kürze:

  • Insgesamt übernimmt der Staat bis zu 70 Prozent der Kosten beim Kauf einer modernen Heizungsanlage.
  • Die Förderung gilt für alle gängigen Wärmepumpen und kann von sämtlichen Privateigentümern beantragt werden.
  • Sie können zusätzlich von weiteren Zuschüssen und günstigen Finanzierungslösungen profitieren.

1. Wie hoch ist die Wärmepumpen-Förderung 2025?

Wer 2025 seine alte Heizung gegen eine Wärmepumpe tauscht, kann mit großzügigen Zuschüssen vom Staat rechnen. Die KfW (Kreditanstalt für Wiederaufbau) übernimmt – je nach Bonus – bis zu 70 Prozent der Kosten. Mit dieser umfangreichen Heizungsförderung sollen mehr Haushalte zu einer umweltfreundlichen Heizungsanlage gelangen. Die Förderung setzt sich aus mehreren Förderblöcken zusammen. Die Grundförderung, erhältlich für alle Förderberechtigen, beträgt 30 Prozent der Investitionskosten. Hinzu kommen attraktive Bonusförderungen, sodass Sie insgesamt bis zu 70 Prozent Zuschuss erhalten können.

Die Bonusförderungen im Überblick:

  • Klimageschwindigkeits-Bonus – Der „Klima-Bonus“ wird bis 2028 vergeben, um den schnellen Umstieg auf erneuerbare Heizungen zu fördern. 2025 beträgt er 20 Prozent. Alle Eigenheimbesitzer, die eine funktionierende Heizung auf Basis fossiler Brennstoffe tauschen, können diesen Bonus erhalten. Er reduziert sich in den Folgejahren schrittweise (auf 15 Prozent in 2027/28) – früh handeln lohnt sich also.
  • Einkommensbonus – Haushalte mit geringerem Einkommen bekommen extra Unterstützung. Liegt das zu versteuernde Jahreshaushaltseinkommen unter 40.000 Euro, gibt es 30 Prozent Bonus obendrauf. Hinweis: Der Einkommensbonus ist ebenfalls auf selbst bewohntes Eigentum beschränkt und erfordert die Steuerbescheide der letzten 2 Jahre als Nachweis.
  • Effizienzbonus – Dieser Bonus belohnt den Einbau besonders umweltfreundlicher Wärmepumpen. Zum Beispiel werden Modelle mit natürlichem Kältemittel oder hoher Jahresarbeitszahl gefördert. Der Effizienzbonus erhöht den Fördersatz um 5 Prozent.

Wichtig: In der Theorie ergibt sich bei Kombination der Grundförderung plus sämtlicher Bonusförderungen ein Fördersatz von 85 Prozent. Maximal übernimmt die KfW allerdings 70 Prozent der anfallenden Kosten. Zudem ist die Förderung gedeckelt auf maximal 30.000 Euro förderfähige Kosten für Einfamilienhäuser. Das heißt, Sie können bis zu 21.000 Euro Förderung für den Einbau einer Wärmepumpe erhalten. Bei Mehrfamilienhäusern gelten höhere Kostenobergrenzen (30.000 Euro plus jeweils 15.000 Euro für die 2. bis 6. Wohneinheit, reduziert auf zusätzliche 8.000 Euro für alle weiteren Einheiten).

Was genau wird gefördert?
Die förderfähigen Kosten umfassen nicht nur die Wärmepumpe selbst, sondern alle Aufwendungen, die mit dem Heizungstausch zusammenhängen. Dazu zählen beispielsweise die Demontage der Altanlage, notwendige Umbauten im Heizungsraum, Elektrik, Erdarbeiten und Materialkosten. Nicht abgedeckt sind laufende Betriebskosten oder Wartungsverträge.

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2. Welche Förderprogramme stehen mir zur Verfügung?

Die Hauptstütze der Wärmepumpen-Förderung 2025 ist das beschriebene KfW-Förderprogramm 458. Dieses ist zentraler Bestandteil der Bundesförderung für effiziente Gebäude – Einzelmaßnahmen (BEG EM). Daneben existieren weitere Programme und regionale Zuschüsse für den Heizungstausch sowie ergänzende Förderungen für energetische Sanierungen. Die wichtigsten sehen Sie hier im Überblick:

KfW-Zuschuss 458 – Heizungsförderung für Privatpersonen (Wohngebäude)
Über die KfW beantragen Sie den zentralen Zuschuss für den Einbau einer klimafreundlichen Heizung. Gefördert werden alle gängigen Wärmepumpen-Arten (Luft/Wasser, Sole/Wasser, Wasser/Wasser) sowie andere energetische Heizungen. Zwischen 30 und 70 Prozent Zuschuss sind möglich – je nachdem, welche Boni Sie erhalten. Dieses Programm richtet sich an Eigentümer von Bestandsgebäuden (egal ob vor kurzem errichtet oder Altbau), die eine bestehende Heizungsanlage austauschen möchten. Der Einbau einer Wärmepumpe im Neubau wird hierüber nicht bezuschusst.
Zum KfW-Programm 458
KfW-Kredit 358/359 – Einzelmaßnahmen Ergänzungskredit
Falls die Zuschüsse alleine nicht reichen oder Sie die Restsumme finanzieren möchten, bietet die KfW einen Ergänzungskredit. Diesen können Sie zusätzlich zum Zuschuss beantragen. Der Kredit zeichnet sich durch günstige Förderkonditionen aus, ist allerdings nur in Kombination mit einem weiteren Zuschuss erhältlich.
Zum KfW-Programm 358/359
BAFA-Förderung für Einzelmaßnahmen
Das BAFA (Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle) war früher für die Wärmepumpen-Förderung zuständig. Aktuell fördert die KfW den Heizungstausch, während das BAFA weitere Sanierungsmaßnahmen bezuschusst. Dazu gehören Anpassungen an der Gebäudedämmung, an Fenstern und Türen, am Lüftungssystem oder auch Maßnahmen zur Heizungsoptimierung.
Mehr zur BAFA-Förderung
KfW-Kredit 297/298 – Neubau-Förderung
Im Neubau gibt es keine direkte Wärmepumpen-Förderung. Stattdessen können Bauherren von KfW-Krediten für klimafreundliche Gebäude profitieren – allen voran dem Programm “Klimafreundlicher Neubau”. Voraussetzung ist die Sanierung zum Effizienzhaus und der Einsatz erneuerbarer Energien (wozu die Wärmepumpe beiträgt). Angeboten werden Förderkredite mit vergünstigten Konditionen.
Zum KfW-Programm 297/298
Förderung für die Energieberatung
Eine professionelle Beratung kann Ihnen dabei helfen, die richtige Wärmepumpe und sinnvolle Sanierungsmaßnahmen für Ihr Zuhause zu finden. Besonders im Altbau kann eine umfangreiche Beratung sinnvoll sein. Die Förderung für eine Energieberatung liegt aktuell beim BAFA – dieses übernimmt bis zu 50 Prozent der Beratungskosten.
Mehr zur Energieberater-Förderung
Steuerliche Förderung
Alternativ zur KfW/BAFA-Förderung können Sie bestimmte Sanierungskosten von der Steuer absetzen. Bei energetischen Maßnahmen am selbst bewohnten Eigenheim können 20 Prozent der Aufwendungen über drei Jahre verteilt von der Einkommensteuer abgezogen werden (maximal 40.000 Euro). Ein Heizungstausch auf Wärmepumpe fällt darunter, wenn keine andere Förderung in Anspruch genommen wurde – der Steuervorteil ist nämlich nicht mit anderen Zuschüssen kombinierbar.
Mehr zum Steuerbonus für energetische Sanierungen
Regionale Förderungen und Boni
Viele Bundesländer und Kommunen unterstützen den Umstieg auf Wärmepumpen mit eigenen Zuschüssen. Beispiele: In NRW gibt es über das Programm progres.nrw einen Bonus von bis zu 1.000 Euro für Wärmepumpen zusätzlich zur Bundesförderung. Auch Städte wie München oder Hamburg bieten Zuschüsse oder vergünstigte Netzanschlüsse an. Prüfen Sie unbedingt Ihre regionalen Fördermittel – oft lohnt sich die Kombination.

Tipp: Eine gute Anlaufstelle, um alle aktuellen Förderprogramme 2025 zu checken, ist die Förderdatenbank des Bundes. Dort finden Sie die verfügbaren Zuschüsse auf Bundes- und Regionalebene für Ihren Wohnort.

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Wie viel Förderung können Sie erhalten? Und an welchen weiteren Stellen kann Ihr Zuhause Energie einsparen? Die Experten von der Wüstenrot Energieberatung helfen Ihnen weiter und unterstützen Sie bei Ihrem Heizungstausch.

3. Welche Voraussetzungen muss ich für die Förderung erfüllen?

Ein frischt saniertes Haus, für welches eine Wärmepumpe als Heizungsanlage geeignet ist

Damit Sie die Wärmepumpen-Förderung beantragen können, müssen bestimmte Voraussetzungen erfüllt sein. Diese betreffen Sie als Antragsteller, die geplante Wärmepumpe selbst und den Beantragungsprozess.

Voraussetzungen an den Antragsteller

Förderberechtigt sind Privateigentümer von selbst genutzten oder vermieteten Wohngebäuden in Deutschland. Konkret heißt das:

  • Einfamilienhaus-Besitzer – ob Sie selbst drin wohnen oder es vermieten, spielt keine Rolle.
  • Eigentümer von Wohnungen in einer Wohnungseigentümergemeinschaft (WEG) – Sie können für Maßnahmen am Sondereigentum (Ihre Wohnung) Förderung bekommen oder die WEG als Ganzes für Maßnahmen am Gemeinschaftseigentum.
  • Mehrfamilienhaus-Eigentümer – Für Mehrfamilienhäuser können Sie ebenfalls die Heizungsförderung nutzen.

Nicht förderfähig ist eine Wärmepumpe im Neubau für private Bauherren – hier greift stattdessen die Effizienzhaus-Förderung.

Voraussetzungen an die Wärmepumpe

Ihre geplante Wärmepumpe muss bestimmte Effizienzanforderungen erfüllen, damit sie als „förderfähig“ gilt. Diese Kriterien sind in der BEG-Richtlinie festgelegt:

  • Jahresarbeitszahl (JAZ) – Die Wärmepumpe sollte eine JAZ von mindestens 2,7 bis 3,5 erreichen, je nach Typ. Für Luft-Wasser-Wärmepumpen wird meist eine JAZ ≥ 3,0 gefordert, für Erdwärmepumpen (Sole/Wasser) ≥ 3,5, für Wasser/Wasser-Wärmepumpen sogar gut 4,5. Diese Kennzahl gibt an, wie effizient die Pumpe über ein Jahr arbeitet. Im Altbau wird häufig eine höhere JAZ benötigt, um das Gebäude durchgehend warm zu halten.
  • 65 Prozent erneuerbare Energien – Die neue Heizung muss den Vorgaben des Gebäudeenergiegesetzes (GEG) entsprechen. Beim Heizungstausch müssen neue Anlagen mindestens 65 Prozent erneuerbare Energie für den Betrieb verwenden. Eine Wärmepumpe erfüllt das grundsätzlich, kombinierte Systeme müssen entsprechend ausgelegt sein.
  • Optimierung des Heizungssystems – Die Heizungsanlage als Ganzes muss optimiert werden. Bei Einbau der Wärmepumpe ist ein hydraulischer Abgleich der Heizkörper/Fußbodenheizung Pflicht. Auch Pufferspeicher und passende Pumpen sollten installiert werden. Diese “Umfeldmaßnahmen” sind oft förderfähig und meist nötig, damit die Wärmepumpe effizient läuft.
  • Smart-Meter-Anbindung (neu 2025) – Ab 2025 gilt: Wärmepumpen müssen an ein Smart-Meter-Gateway anschließbar sein. Das heißt, sie sollen in ein intelligentes Stromnetz eingebunden werden können, um zum Beispiel Lastspitzen zu managen. Die meisten aktuellen Geräte sind kompatibel oder können nachgerüstet werden.


Voraussetzungen an den Beantragungsprozess

Hinzu kommen ergänzende formale Bedingungen:

  • Nachweise und Dokumentation – Vom Angebot bis zur Inbetriebnahme müssen allerlei Daten festgehalten werden: Gerätetyp, Leistung, Effizienzkennwerte, Rechnungen, Fachunternehmererklärungen. Diese Nachweise brauchen Sie für den Antrag und die Auszahlung.
  • Antrag vor Vorhabensbeginn – Sie müssen den Förderantrag stellen, bevor Sie mit dem Projekt loslegen. “Start des Vorhabens” heißt in diesem Zusammenhang: kein Baubeginn und kein verbindlicher Liefervertrag vor Antrag! Es darf zwar ein Angebot eingeholt werden, aber der Auftrag an den Installateur darf erst nach Antragstellung erteilt werden – es sei denn, der Vertrag enthält eine aufschiebende Bedingung, die ihn an die Förderzusage knüpft.
  • Energie-Effizienz-Experte oder Fachunternehmer einbinden – Für den Antrag benötigen Sie eine Bestätigung durch einen Experten. Das heißt, ein Energieberater oder der Heizungsbauer selbst (wenn zertifiziert) muss Ihnen bescheinigen, dass Ihr Vorhaben die Anforderungen erfüllt. Ohne diese Bestätigung zum Antrag lässt sich der Antrag nicht einreichen. Schon in der Planungsphase sollten Sie einen Energieberater hinzuziehen oder sich auf einen fachkundigen Installateur verlassen, der Erfahrung mit KfW-Anträgen hat.
  • Fristen – Nach der Zusage haben Sie bis zu 36 Monate Zeit, das Vorhaben umzusetzen. Wenn Sie einen Förderantrag gestellt haben und verfallen lassen, dürfen Sie erst 6 Monate später einen neuen Antrag für dasselbe Vorhaben stellen. Diese Sperrfrist soll taktisches Doppelbeantragen verhindern. Also: besser direkt loslegen, sobald die Zusage erteilt wurde.
  • Kombinationen – Sie müssen versichern, dass Sie für dieselbe Wärmepumpe nicht woanders Bundesmittel abgreifen. Was funktioniert: Förderungen von der KfW und vom BAFA für verschiedene Maßnahmen kombinieren. Sie können zum Beispiel eine KfW-Förderung für Ihre Wärmepumpe erhalten und zeitgleich eine BAFA-Förderung für Dämmungsmaßnahmen beantragen. Auch Landesförderung dürfen Sie meist zusätzlich nehmen. Die steuerliche Förderung ist nicht mit anderen Förderungen kombinierbar.
  • Fachgerechte Installation – Die Arbeiten müssen von einem Fachunternehmen durchgeführt werden. Am Ende muss zudem ein Fachbetrieb bescheinigen, dass die Wärmepumpe ordnungsgemäß installiert und eingestellt ist – sonst gibt’s keine Bestätigung nach Durchführung.

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4. Wie viel kostet eine Wärmepumpe mit Förderung?

Die Kosten einer Wärmepumpe hängen von vielen Faktoren ab: Gerätetyp, Heizleistung, bauliche Gegebenheiten, Region und Extras. Daher ist die durchschnittliche Preisspanne von 15.000 bis 40.000 Euro für eine neue Wärmepumpe aktuell recht groß. Ein großer Vorteil dabei: Da sich der staatliche Zuschuss prozentual am Gesamtpreis berechnet, erhalten Sie für ein teureres Gerät gegebenenfalls auch mehr Förderung.

Anbei finden Sie eine beispielhafte Kostenaufstellung für eine typische Luft-Wasser-Wärmepumpe im Einfamilienhaus mit Förderzuschuss:

Kostenpunkt
Preis
Wärmepumpen-Gerät
(Luft/Wasser, ~10 kW)
12.000 €
Einbau und Installation
(Arbeitszeit, Kleinteile, Inbetriebnahme)
5.000 €
Hydraulischer Abgleich & neue Thermostate 1.500 €
Speicher & Integration
(Pufferspeicher, Warmwasserspeicher, Regelungstechnik)
3.000 €
Alte Heizung entsorgen
(inklusive Öltank demontieren, falls nötig)
1.000 €
Elektrikerarbeiten
(Anschluss Strom, Zähler)
1.000 €
Summe brutto
(ohne Förderung)
23.500 €
abzüglich 50 % Förderung
(Grundförderung + Klimageschwindigkeits-Bonus)
–11.750 €
Verbleibender Eigenanteil 11.750 €
Schätzpreise, angelehnt an aktuelle Erwerb- und Installationskosten für eine Luft-Wasser-Wärmepumpe.

In diesem Fall würde Sie die Wärmepumpe circa 11.750 Euro aus eigener Tasche kosten, wenn Sie 50 Prozent Zuschuss erhalten. Mit dem maximalen Fördersatz von 70 Prozent läge Ihr Eigenanteil sogar nur bei gut 7.000 Euro. Beachten Sie, dass höhere Kosten anfallen können, wenn zum Beispiel Erdbohrungen nötig sind. Für eine Sole-Wasser-Wärmepumpe müssen Sie mit zusätzlich 5.000 bis 10.000 Euro für die Bohrung rechnen. Auch Baunebenkosten oder Kosten für neue Heizkörper können hinzukommen.

Dank Förderung fallen die Investitionskosten allerdings deutlich niedriger aus. Eine Wärmepumpe mit Förderung kostet oft weniger als eine neue Gasheizung ohne Förderung. Zum Vergleich: Eine neue Gas-Brennwertheizung inklusive Einbau kostet durchschnittlich 12.000 Euro – dafür gibt es aber keine Zuschüsse. Zudem zahlen Sie über die Jahre steigende CO₂-Abgaben. Die Wärmepumpe mag brutto 20.000 bis 30.000 Euro kosten, aber nach Förderung liegen Sie in einem ähnlichen Bereich oder sogar darunter.

Tipp: Holen Sie verschiedene Angebote von Fachbetrieben ein, um die Kosten abzuschätzen. Oft kennen sich Heizungsbauer gut aus und schlüsseln das Angebot nach KfW-Kriterien auf, damit nichts vergessen wird. So sehen Sie auch, welche Kosten gegebenenfalls nicht förderfähig wären. Außerdem können Sie über eine Energieberatung vorab klären lassen, welche technischen Maßnahmen Sinn ergeben, um die Förderung zu maximieren.

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5. Wie beantrage ich die Förderung Schritt für Schritt?

Ein Mann informiert sich auf seinem Smartphone zur Wärmepumpe-Förderung

Die Antragstellung für die KfW-Förderung 458 erfolgt komplett online über das KfW-Portal. Hier eine Schritt-für-Schritt-Anleitung, damit Sie nichts übersehen:

1. Energieberater oder Fachhandwerker einschalten und “Bestätigung zum Antrag” erhalten

Bevor Sie selbst einen Antrag stellen können, brauchen Sie die Bestätigung zum Antrag (BzA). Diese stellt entweder ein zugelassener Energie-Effizienz-Experte oder Ihr Heizungsbauer (Fachunternehmen) aus. In der BzA werden die geplanten Maßnahmen, Kosten und technischen Daten der Wärmepumpe festgehalten und bestätigt, dass alle Mindestanforderungen erfüllt sind.

2. Angebot und Auftrag mit Fördervorbehalt abschließen

Suchen Sie sich den passenden Fachbetrieb aus und lassen Sie sich ein verbindliches Angebot für die Wärmepumpen-Installation machen. Mit dem ausgewählten Installateur schließen Sie einen Liefer- und Leistungsvertrag – wichtig: Dieser Vertrag muss eine aufschiebende oder auflösende Bedingung enthalten. Das heißt, er tritt nur in Kraft, wenn die Förderung bewilligt wird. Solange das nicht der Fall ist, bleibt der Auftrag schwebend. Außerdem muss im Vertrag ein voraussichtliches Umsetzungsdatum der Maßnahme genannt sein.

3. Zuschuss online beantragen (KfW-Portal)

Jetzt gehen Sie auf die Website der KfW und nutzen das KundenportalMeine KfW”. Dort registrieren Sie sich einmalig und wählen dann die entsprechende Förderung aus. Sie folgen dem Antragsformular und tragen alle erforderlichen Daten ein. Gegebenenfalls werden Sie auch nach weiteren Informationen gefragt. Am Ende senden Sie den Antrag ab.
Benötigte Unterlagen:

  • die BzA-ID
  • digitale Kopie der Bestätigung zum Antrag
  • der abgeschlossene Installationsvertrag (mit der Förderbedingung)


4. Warten auf Zusage und Wärmepumpe einbauen lassen

In vielen Fällen kommt die Zusage der KfW innerhalb weniger Tage oder Wochen. Sobald Sie die Zusage haben, kann es losgehen: Informieren Sie Ihren Installateur, dass er starten kann. Die Wärmepumpe wird nun geliefert und installiert. Denken Sie daran, Fotos vom Ausbau der Altanlage zu machen und sämtliche Rechnungen aufzuheben. Nach Abschluss der Arbeiten muss erneut der Energie-Experte/Fachunternehmer ran, um die Bestätigung nach Durchführung (BnD) zu erstellen. Darin wird bestätigt, dass alles entsprechend dem Antrag ausgeführt wurde. Achten Sie darauf, dass auch eventuelle Änderungen dokumentiert sind. Für die Durchführung haben Sie bis zu 36 Monate Zeit, aber idealerweise ist die Sache binnen einiger Monate erledigt.

5. Nachweise einreichen und Auszahlung erhalten

Zum Schluss müssen Sie im KfW-Portal noch die Verwendungsnachweise einreichen. Dazu gehören: die Bestätigung nach Durchführung (BnD), alle Rechnungen der Fachfirma und gegebenenfalls weitere Belege. Sobald alles geprüft ist, überweist die KfW den Zuschuss auf Ihr Konto. Von Antrag bis Auszahlung können je nach Projektumfang einige Wochen bis Monate vergehen – aber die Hauptarbeit ist da schon getan. Sobald Sie die Förderung erhalten, ist alles geschafft!

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Mit unserem Modernisierungsrechner finden Sie heraus, wie viel eine neue Heizung inklusive weiterer Sanierungsmaßnahmen kostet.

6. Zahlt sich eine Wärmepumpe aus?

Am Ende steht die Frage im Raum: Lohnt sich eine Wärmepumpe finanziell? Die Antwort lautet meist Ja – besonders wenn die Wärmepumpen-Förderung genutzt wird! Zwar sind die Anschaffungskosten höher als bei einer Öl- oder Gasheizung, doch der Betrieb ist günstiger und Sie bekommen tausende Euro Zuschuss. Hier einige Aspekte zur Wirtschaftlichkeit:

Anschaffungskosten

Ohne Förderung kostet eine moderne Wärmepumpe gut 20.000 bis 30.000 Euro. Eine neue Gasheizung liegt bei 10.000 bis 15.000 Euro. Dank Förderung reduziert sich der Wärmepumpen-Preis allerdings drastisch. Oft zahlen Eigentümer weniger für die Wärmepumpe, als sie für eine neue Gasheizung bezahlt hätten.

Betriebskosten

Moderne Wärmepumpen benötigen Strom und benötigen keine fossilen Brennstoffe. Gerade im Betrieb sparen Sie langfristig im Vergleich zu einer herkömmlichen Gasheizung Geld. Ein direkter Vergleich der Betriebskosten zwischen einer typischen Wärmepumpe und einer herkömmlichen Gasheizung verdeutlicht den Unterschied:

Wärmepumpe Gasheizung
Realistische Jahresarbeitszahl (JAZ) 3 1
Energiekosten (Stand 2025) 33 Cent pro kWh Strom 12 Cent pro kWh Gas
Kosten für 1 kWh Wärme 11 Cent 12 Cent

Der Vergleich zeigt: Schon heute kann Heizen mit Wärmepumpe preislich mithalten, oft ist es sogar etwas günstiger als Gas. Und die Tendenz spricht klar für die Wärmepumpe: Strom wird dank erneuerbarer Energien perspektivisch günstiger, während fossile Brennstoffe durch steigende CO₂-Abgaben teurer werden.

Zudem sind Wärmepumpen wartungsarm. Es entfällt der jährliche Schornsteinfeger und Brenner-Service, den Öl-/Gasheizungen benötigen. Alle paar Jahre sollte die Wärmepumpe geprüft werden, aber die Kosten sind geringer. Das spart Ihnen einige Hundert Euro an Wartungskosten über die Jahre. Die Lebensdauer von Wärmepumpen liegt bei ca. 20 Jahren, ähnlich wie bei Gasthermen. Ersatzteile und Instandhaltung sind vergleichbar. Unterm Strich entstehen keine höheren Folgekosten – tendenziell eher geringere.


Wie schnell amortisiert sich eine Wärmepumpe? Ein Beispiel

Dank staatlicher Förderung, niedrigerer Heizkosten und weniger Wartungen rentiert sich eine Wärmepumpe schnell. Im Vergleich zu einer Gasheizung zahlen Sie mit einer Wärmepumpe durchschnittlich 600 bis 1.400 Euro weniger Heizkosten pro Jahr. Stellen wir diese Einsparungen den ursprünglichen Investitionskosten gegenüber, ergibt sich die Amortisationszeit. Für die Nettoinvestition ziehen wir die zuvor berechneten 11.750 Euro (nach Förderung) für eine Luft-Wasser-Wärmepumpe heran. Daraus ergibt sich folgende Rechnung:

Amortisationszeit = Investitionskosten / durchschnittliche jährliche Einsparungen
Also: 11.750 € / 1.000 € = ca. 12 Jahre

Eine Luft-Wärmepumpe kann sich bereits nach 12 Jahren amortisieren. Viele Szenarien zeigen sogar noch kürzere Amortisationszeiten von etwa 8 bis 11 Jahren, gerade wenn Energiepreise für fossile Brennstoffe steigen.

Insgesamt lässt sich festhalten: Mit den aktuellen Zuschüssen und bei cleverer Planung ist eine Wärmepumpe wirtschaftlich attraktiv. Schon kurzfristig profitieren Sie durch die staatlichen Zuschüsse. Langfristig profitieren Sie von geringeren Betriebskosten und Sie müssen sich bei steigenden Kosten für fossile Brennstoffe keinen Kopf machen. Hinzu kommt, dass eine Wärmepumpe als nachhaltiges Heizsystem den Wert Ihres Hauses erhöht. Die Energieeffizienzklasse verbessert sich und Ihre Immobilie wird zukunftssicher gemacht – ein Vorteil, der sich beim Verkauf oder der Vermietung auch monetär auszahlen kann.

Lohnt sich eine Wärmepumpe im Altbau?

Viele Hausbesitzer mit Altbau zweifeln an der Effektivität von Wärmepumpen in älteren Gebäuden. Die Praxis zeigt: In Kombination mit passenden Dämmungsmaßnahmen kann eine Wärmepumpe durchaus dazu beitragen, das Zuhause mollig warm zu halten.

7. Wie finanziere ich eine Wärmepumpe?

Eine Familie spielt im Garten ihres Hause, das mit einer Wärmepumpe beheizt wird

Neben der Heizungsförderung kommen Sie mit einer passenden Finanzierung günstiger zu Ihrer neuen Wärmepumpe. Entscheidend ist es, dass Sie sich frühzeitig Gedanken über die Optionen machen. Grundsätzlich können Eigentümer eine neue Heizung auf mehreren Wegen finanzieren:

  • Kreditfinanzierung – Wüstenrot bietet spezielle Heizungskredite für moderne Wärmepumpen an. Der besondere Vorteil: Bei einer energetischen Sanierung Ihres Zuhauses winken attraktive Zinskonditionen, die Ihre Investition zusätzlich günstiger machen.
  • Bausparvertrag als Vorsorge – Für langfristig planende Hausbesitzer ist ein Bausparvertrag eine kluge Lösung. Dieser ermöglicht es, frühzeitig Guthaben aufzubauen und sich gleichzeitig günstige Zinskonditionen für eine zukünftige Wärmepumpenfinanzierung zu sichern.
  • Einsatz von Eigenkapital – Wer über ausreichende finanzielle Mittel verfügt, kann die Wärmepumpe ganz oder teilweise aus eigener Kraft finanzieren. Selbst eine anteilige Finanzierung mit Eigenkapital ist sinnvoll, um zusätzliche Kosten wie Sanierungsarbeiten, Zusatzkomponenten oder eine Heizungsoptimierung abzudecken.

Alles zur energetischen Sanierung auf einen Blick

In unserem PDF-Ratgeber erfahren Sie alles Wissenswerte zum Heizungstausch und darüber hinaus.

Fazit: Mit der Wärmepumpen-Förderung günstiger zur modernen Heizung

2025 ist ein idealer Zeitpunkt, um auf eine Wärmepumpe umzusteigen. Die Fördersätze sind hoch, die Technik ausgereift, und Sie machen sich unabhängig von fossilen Energiekrisen. Informieren Sie sich, planen Sie sorgfältig – dann winkt ein warmer Zuschuss für ein warmes Zuhause!

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Stand: Mai 2025

Weitere Fragen zur Wärmepumpen-Förderung 2025

Ja, Kombinationen sind möglich, aber mit Einschränkungen. Sie dürfen Bundesförderung nicht doppelt nutzen – also nicht gleichzeitig KfW-Zuschuss und zum Beispiel steuerliche Förderung für dieselbe Wärmepumpe. Wohl aber können Sie Bundes- und Landesförderung kombinieren, sofern das Land eigene Programme hat. KfW-Kredit und KfW-Zuschuss lassen sich ebenfalls kombinieren. Wichtig: Die Gesamtsumme der Förderung darf 100 Prozent der Kosten nicht überschreiten.
Vom Antrag bis zur Auszahlung vergehen typischerweise einige Monate. Die KfW-Zusage kommt oft binnen weniger Wochen. Die Auszahlung erfolgt jedoch erst nach Umsetzung der Maßnahme und Einreichen aller Nachweise. Planen Sie realistisch etwa 2 bis 3 Monate nach Fertigstellung ein, bis das Geld auf Ihrem Konto ist. Wichtig: Vorfinanzierung einplanen – Sie müssen die Rechnungen zunächst bezahlen können, bevor die Förderung erstattet wird.
Ja, beachten Sie folgende Fristen für den Erhalt der Heizungsförderung:
  1. Stellen Sie den Antrag vor Vorhabenbeginn.
  2. Nach Zusage haben Sie 36 Monate Zeit für die Durchführung.
  3. Falls Sie einen Einkommensbonus beantragen, müssen Sie innerhalb von 6 Monaten nach Fertigstellung die Zusatzunterlagen einreichen.
  4. Sollte eine Förderung nicht mehr gewünscht sein und Sie ziehen den Antrag zurück, können Sie einen neuen Antrag für das gleiche Vorhaben erst 6 Monate später stellen.
Ein Energieberater (Energie-Effizienz-Experte) spielt eine zentrale Rolle für den Erhalt der Förderung. Dieser kann die Bestätigung zum Antrag (BzA) ausstellen, die Sie für den KfW-Antrag brauchen. Er berät Sie hinsichtlich optimaler Auslegung der Wärmepumpe, erstellt bei Bedarf einen Sanierungsfahrplan für weitere Sanierungsmaßnahmen und kann nachher die Bestätigung nach Durchführung übernehmen.
Nein, laufende Kosten werden nicht gefördert. Die BEG-Förderung bezieht sich immer auf Investitionskosten (Anschaffung und Installation). Wartungsverträge, jährliche Check-ups, Stromkosten oder etwaiger Austausch von Verschleißteilen in der Zukunft müssen Sie selbst tragen.

Tipp:

In unseren Ratgebern finden Sie weitere Infos zu den Themen Modernisierung und energetische Sanierung.

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