PV-Anlagen: Steuerfrei in 2026

Photovoltaikanlagen sind steuerfrei erhältlich

Das Wichtigste in Kürze:

  • Für neu installierte Photovoltaikanlagen entfällt die Umsatzsteuer, beziehungsweise Mehrwertsteuer. 
  • Erträge aus PV-Anlagen mit einer Nennleistung von bis zu 30 Kilowatt Peak (kWp) sind von der Einkommensteuer befreit.
  • Mit einer Photovoltaikanlage, die über intelligente Messtechnik verfügt, können Sie unbegrenzt Strom ins Netz einspeisen.

1. Sind Photovoltaikanlagen steuerfrei?

Für den Kauf und die Installation einer PV-Anlage sowie eines Stromspeichers fällt aktuell keine Umsatzsteuer an – Sie zahlen also 0 Prozent Mehrwertsteuer für eine neue Anlage. Zudem entfällt die Einkommensteuer für eingespeisten Strom bei Betrieb bestimmter Solaranlagen komplett. Die Kosten für eine Solaranlage fallen entsprechend niedriger aus.

Die Kombination aus Steuervorteilen, Förderprogrammen und Einspeisevergütung macht den Betrieb einer eigenen Photovoltaikanlage rentabel und einfach. Eine PV-Anlage zu finanzieren ist daher für viele eine clevere Option! Im Folgenden erfahren Sie, wie sich die steuerlichen Vorteile im Detail auswirken.

2. Wie funktionieren die Steuervergünstigungen für PV-Anlagen?

PV-Dachanlagen sind von Einkommens- und Umsatzsteuer befreit

Grundlage der Steuerbefreiung von Photovoltaikanlagen ist das Jahressteuergesetz 2022. Mit dessen Einführung wurde der Aufwand beim Betrieb von PV-Anlagen vereinfacht und Einsparungen bei der Steuer ermöglicht. Zentrale Änderung war die Befreiung von der Einkommensteuer und der Umsatzsteuer für neue (und teilweise bestehende) Photovoltaikanlagen.

Unter folgenden Umständen können Sie von den Steuervorteilen profitieren:

  • Für die Einkommensteuer gilt: Einnahmen aus begünstigten Photovoltaikanlagen sind seit dem Steuerjahr 2022 steuerfrei. Für Anlagen, die seit 2025 angeschafft, in Betrieb genommen oder erweitert wurden, gilt grundsätzlich eine Grenze von bis zu 30 Kilowattpeak je Wohn- oder Gewerbeeinheit.
    Zusätzlich gilt eine Gesamtgrenze von 100 Kilowattpeak je steuerpflichtiger Person.
  • Für die Umsatzsteuer gilt: Seit dem ersten Januar 2023 fällt auf die Lieferung und Installation vieler Photovoltaikanlagen samt wesentlicher Komponenten und Speicher null Prozent Umsatzsteuer an. Maßgeblich ist dabei in der Regel der Zeitpunkt der vollständigen Lieferung oder Installation, nicht nur die spätere Inbetriebnahme.
    Bei Anlagen auf oder in der Nähe von Wohngebäuden kann der Nullsteuersatz auch bei größeren Anlagen greifen.

Verzicht der Einkommensteuer auf die Einspeisevergütung 

Seit 2022 sind den Vorgaben entsprechende PV-Anlagen von der Einkommensteuer befreit. Das bedeutet, dass beim Betrieb der Anlage der eingespeiste Strom nicht versteuert werden muss. Damit entfällt viel lästige Bürokratie, die mit der Berechnung der Einkommensteuer einherging. Die bislang notwendige Gewinnermittlung bei der Steuererklärung können Sie sich also sparen, ebenso wie eine Einnahmen-Überschuss-Rechnung Ihrer Photovoltaikanlage.

Damit wurde die zuvor geltende, recht komplizierte Vereinfachungs- oder Liebhaberei-Regel im Prinzip auf alle Anlagen bis 30 kWp Leistung ausgedehnt. Diese Regelung erlaubte Photovoltaik-Besitzern sich per Antrag von der Einkommensteuerpflicht zu befreien. Aufgrund der steuerlichen Vereinfachung ist dies inzwischen allerdings nicht mehr notwendig. Das hat aber auch zur Folge, dass Sie keine Kosten für Abschreibungen oder Instandhaltungsmaßnahmen mehr bei der Steuer geltend machen dürfen.

Die Einkommensteuer-Regelung gilt übrigens auch für Mehrfamilienhäuser – dort mit einer Obergrenze für PV-Anlagen von 30 kWp pro Wohneinheit. Zusätzlich bleibt die Gesamtgrenze von 100 Kilowattpeak je steuerpflichtiger Person bestehen.

Was ist mit der Gewerbesteuer?
Bei kleinen, nach den aktuellen Regeln steuerbegünstigten Photovoltaikanlagen fällt in der Regel weder Einkommensteuer noch Gewerbesteuer an. Wird die Anlage größer oder ist sie in eine komplexere Struktur eingebunden, sollten Sie die steuerliche Einordnung im Vorfeld prüfen lassen. Das gilt besonders bei mehreren Anlagen oder wenn Solarstrom im eigenen Gewerbe genutzt wird.

Wie viel Einspeisevergütung gibt es aktuell?

Bei Mein EigenHeim erfahren Sie alles zu den aktuellen Vergütungssätzen.

Keine Umsatzsteuer beim Kauf einer Photovoltaikanlage

Der zweite große Steuervorteil ist der Wegfall der Umsatzsteuer für Photovoltaikanlagen. Betroffen sind sämtliche netzgebundene und nicht-netzgebundene stationäre Anlagen (sogenannte Inselanlagen). Der Nullsteuersatz erfasst die Lieferung und Installation der Photovoltaikanlage sowie wesentliche Komponenten wie Wechselrichter, Batteriespeicher, Energiemanagementsystem und die notwendige Ertüchtigung des Zählerschranks. Auch der Austausch defekter Komponenten kann begünstigt sein.

Unterm Strich sind PV-Module und auch Batteriespeicher, Ersatzteile oder Wechselrichter deutlich günstiger. Das gilt, sofern die Hersteller die Prozente nicht gleich wieder auf den Nettopreis aufschlagen. Hier gilt: Preis einer Anlage prüfen und vergleichen! Mit dem Wegfall der Umsatzsteuer sollten Sie allerdings deutlich weniger zahlen.

Beachten Sie, dass der Zeitpunkt, zu welchem eine PV-Anlage in Betrieb genommen wurde, für die Befreiung der Umsatzsteuer gilt. Wenn der Anbieter die Anlage auch montiert, zählt regelmäßig der Zeitpunkt der vollständigen Installation oder Abnahme. Diese fällt in der Praxis oft mit dem Netzanschluss zusammen. Das Rechnungsdatum allein ist dafür nicht ausschlaggebend.
Die Nullsteuer gilt darüber hinaus nicht für Anlagen, die vermietet oder geleast werden und anschließend an den Vermieter zurückgegeben werden sowie mobile Solarmodule, wie in einem Camping Van.

Übrigens: Es gibt keinen Unterschied zwischen Umsatzsteuer und Mehrwertsteuer. Beide Begriffe bedeuten das Gleiche. Die Mehrwertsteuer kennt jeder von Rechnungen, auf denen entweder 19 oder 7 Prozent auf den Nettobetrag des Umsatzes aufgeschlagen werden. Steuerlich betrachtet handelt es sich deshalb um eine Umsatzsteuer.

Muss eine PV-Anlage beim Finanzamt angemeldet werden?

Der bürokratische Aufwand ist heute deutlich kleiner als früher. Wenn sich Ihr Betrieb auf eine nach den aktuellen Regeln begünstigte kleine Solaranlagen beschränkt und Sie die Kleinunternehmerregelung nutzen, können Sie in vielen Fällen auf die steuerliche Anzeige beim Finanzamt verzichten. Im Einzelfall kann das Finanzamt die Angaben dennoch anfordern.

3. Wie kann ich eine Photovoltaikanlagen finanzieren?

Wer eine PV-Anlage installieren möchte, sollte im Vorfeld über die Finanzierung nachdenken, da die Kosten je nach Größe, Leistung und Standort der Anlage stark variieren können. Im Durchschnitt belaufen sich die Geräte- und Montagekosten für die Installation an einem Einfamilienhaus inklusive Stromspreicher auf 23.000 Euro. Für zusätzliche Balkonkraftwerke oder Instandhaltungskosten müssen Sie mit weiteren Kosten rechnen.

Finanzierungsmöglichkeiten gibt es viele. Neben angespartem Eigenkapital bieten sich Kredite und staatliche Förderungen an. Für alle, die auf energetische Modernisierungen und erneuerbare Energien setzen, bietet Wüstenrot eine passende Finanzierungslösung:

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4. Welche Förderungen gibt es für Photovoltaik?

PV-Anlagen sind steuerfrei und erhalten reichlich Förderung

Wussten Sie, dass es neben Einsparungen bei der Steuer noch weitere Förderungen für Photovoltaik-Anlagen gibt? Sowohl Förderkredite als auch regionale und kommunale Förderprogramme machen den Erwerb einer Anlage noch günstiger. 

Das Beste dabei: Sie können die Steuervorteile und staatlichen Förderungen kombinieren. Sie zahlen weder Einkommens- noch Umsatzsteuer, erhalten Förderungen vom Land oder der Kommune und machen dank der Einspeisevergütung Umsatz. Wer clever das Meiste herausholt, spart reichlich Kosten und macht sogar langfristig Gewinne.

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5. Wie funktioniert die Einspeisevergütung?

Einerseits sparen Sie mit einer Photovoltaikanlage Steuern. Gleichzeitig erhalten Sie mit der sogenannten Einspeisevergütung Geld für überschüssigen Strom. Die Vergütungssätze gelten für 20 Jahre und sinken seit 2024 in einem halbjährlichen Takt.

Es gibt zwei unabhängige Tarife für Volleinspeiser, die ihren gesamten Photovoltaikstrom einspeisen und für Überschuss-Einspeiser, die nur den Teil des Stroms ins Netz einspeisen, den sie selbst nicht verbrauchen können.

Volleinspeiser oder nicht?

Als Volleinspeiser erhalten Sie zwar eine höhere Zulage, sie macht aber den stetig steigenden Stromeinkaufspreis für Eigenheimbesitzer nicht wett. Daher unser Rat: Verbrauchen Sie selbst so viel Photovoltaik-Strom aus Ihrer Anlage wie möglich.

Es gibt zwei Ausnahmen:

  1. Sie besitzen eine sehr große Photovoltaikanlage, sodass Sie den anfallenden Strom gar nicht selbst abnehmen können.
  2. Sie besitzen zwei getrennte PV-Anlagen – eine für den Eigenverbrauch und eine für die Netzeinspeisung. Sie können auch zwei getrennte Anlagen auf einem Dach installieren. Dafür benötigen Sie jedoch zwei Zähler und zwei Wechselrichter. Rechnen Sie aus, was in Ihrem Fall am meisten Sinn macht.

Wichtig: Ohne intelligentes Messsystem und passende Steuerungseinrichtung dürfen viele neue Anlagen nur sechzig Prozent ihrer installierten Leistung ins öffentliche Netz einspeisen. Mit der passenden Technik ist die volle Einspeisung möglich.

Hinweis: Ein hoher Eigenverbrauch ist oft wirtschaftlich sinnvoller als eine reine Einspeisung. Der Grund ist einfach: Haushaltsstrom kostet 2026 im Durchschnitt rund 30 bis 40 Cent je Kilowattstunde. Die Einspeisevergütung für neue kleine Dachanlagen liegt aktuell deutlich darunter. Deshalb spart selbst genutzter Solarstrom in vielen Haushalten mehr Geld als eine vollständige Netzeinspeisung.

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6. Fazit: Nutzen Sie die Steuervorteile für Ihre PV-Anlage!

Aktuell gibt es viele gute Gründe für eine Solaranlage: Steuervorteile, die Nutzung von selbst produziertem Strom, attraktive Förderungen und günstige Finanzierungslösungen. Wichtig ist dabei lediglich, dass Sie sich gut informieren und clever vorausplanen.

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Stand: Mai 2026

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