KfW-Förderung für Ihre Baufinanzierung

Die KfW (Kreditanstalt für Wiederaufbau) als eine der führenden Förderbanken unterstützt und fördert den Bau, Kauf, die Modernisierung und die Sanierung Ihrer Immobile durch eine Vielzahl an Programmen.

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Die KfW fördert unter anderem energieeffiziente Sanierungen der eigenen vier Wände

Was ist die KfW und wie beantragt man die KfW-Förderung?

Die KfW ist Deutschlands größte Förderbank, die sowohl Privatpersonen, Unternehmen als auch öffentliche Einrichtungen mit vielfältigen Förderprogrammen unterstützt.

Im Rahmen der „Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG)“ fungiert die KfW neben dem BAFA (Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle) als Fördermittelgeber. Hierbei bietet sie Förderkredite mit Zinsvorteil und Tilgungszuschüssen für energieeffizientes Bauen, Kaufen oder Sanieren Ihrer Immobilie.

Ergänzt wird das Angebot der KfW durch weitere Förderprogramme rund ums Wohneigentum.

Voraussetzung für die KfW-Förderung:

Die technischen Mindestanforderungen werden erfüllt und der Kredit wird beantragt, bevor Verträge z. B. mit Finanzierungsberatern, Handwerkern oder Bauträgern abgeschlossen werden.

Ihr Wüstenrot-Berater kann Sie umfassend zu den möglichen KfW-Förderprogrammen informieren und füllt mit Ihnen gemeinsam den Antrag aus. Er übernimmt nach Ihrer Unterschrift dann die Beantragung bei der KfW. Nachdem die KfW Ihren Antrag erfolgreich geprüft hat, erteilt Ihnen Ihre Bausparkasse die Darlehenszusage.

Neu bei der KfW: Förderungen für den Heizungsaustausch

Seit Jahresbeginn befasst sich die KfW mit den Zuschüssen für den Heizungstausch. Dies betrifft alle Anlagen zur Wärmeerzeugung / Heizungstechnik außer Errichtung, Umbau und Erweiterung eines Gebäudenetzes.

  • Die technische Antragstellung für private Selbstnutzer ist seit dem 27.02.2024 möglich (weitere Antragstellergruppen folgen gestaffelt im Laufe des Jahres). Grundsätzlich muss bei Antragstellung ein Lieferungs- oder Leistungsvertrag geschlossen sein – unter Vereinbarung einer auflösenden oder aufschiebenden Bedingung der Förderzusage (Das Datum der Umsetzung der Maßnahme muss ebenfalls daraus vorgehen).
    Ausnahme / Übergangsregelung: Bei Vorhabensbeginn bis 31.08.2024 kann der Förderantrag bei der KfW auch nachträglich bis spätestens 30.11.2024 gestellt werden (aufschiebende oder auflösende Bedingung im Lieferungs- und Leistungsvertrag nicht verpflichtend).
  • Heizungstechnik ist nur noch einmalig pro Gebäude förderfähig
  • Höchstgrenzen der förderfähigen Ausgaben für Heizungstechnik:
    • 30.000 Euro für ein EFH bzw. die erste Wohneinheit
    • Jeweils 15.000 Euro für die zweite bis sechste Wohneinheit
    • Jeweils 8.000 Euro ab der siebten Wohneinheit

Förderprogramme im Überblick

Wohneigentumsprogramm (Kreditvariante)

Für den Kauf oder Bau eines Eigenheims

  • Für alle, die Wohnraum kaufen oder bauen und selbst darin wohnen wollen
  • Begünstigter Personenkreis: Darlehensgewährung ausschließlich an Privatpersonen
  • Darlehenshöhe: maximal 100.000 € pro Vorhaben
  • Gut kombinierbar mit anderen KfW-Förderprogrammen

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Energieeffizient Bauen und Sanieren (Kreditvariante)

Förderkredit ab 0,01 % effektiver Jahreszins für Sanierung und Kauf eines frisch sanierten Effizienzhauses

  • Bis zu 150.000 Euro Kredit je Wohneinheit für ein Effizienzhaus
  • Weniger zurückzahlen: zwischen 5 % und 45 % Tilgungszuschuss
  • Zusätzliche Förderung, z. B. für Baubegleitung, möglich

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Haus und Wohnung energieeffizient und nachhaltig Bauen

  • Förderkredit ab 0,01 % effektiver Jahreszins
  • Für Neubau und Erstkauf
  • Bis zu 150.000 Euro je Wohnung
  • Für Privatpersonen, Unternehmen und andere Investoren
  • Bis zu 35 Jahre Laufzeit und bis zu 10 Jahre Zinsbindung

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Förderprogramm „Altersgerecht Umbauen“ (Kreditvariante)

Kredit für den Abbau von Barrieren, mehr Wohnkomfort und besseren Einbruchschutz

  • Darlehenshöhe: mindestens 15.000 € - maximal 50.000 €
  • Unabhängig von Ihrem Alter
  • Für alle, die Barrieren in ihrer Wohnung reduzieren und sich vor Einbruch schützen wollen
  • Auch für den Kauf von umgebautem Wohnraum

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Zuschuss für den Abbau von Barrieren und für mehr Wohnkomfort

Zuschüsse für Maßnahmen zur Barrierereduzierung an Wohngebäuden für Mieter und Eigentümer

  • Förderfähig sind Investitionskosten für Einzelmaßnahmen bis 25.000 Euro
  • Zuschuss bis zu 6.250 Euro
  • Unabhängig von Ihrem Alter
  • Für alle, die Barrieren in ihrer Wohnung reduzieren und mehr Wohnkomfort schaffen wollen
  • Auch für den Kauf von umgebautem Wohnraum

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Wohneigentum für Familien

  • Die Förderung unterstützt Familien mit Kindern mit geringem oder mittlerem Einkommen beim Bau oder Erwerb von neuem selbstgenutzten und klimafreundlichem Wohneigentum in Deutschland.
  • Gefördert wird der Neubau sowie der Ersterwerb von neu errichtetem und klimafreundlichem Wohneigentum.
  • Die Wohneinheit ist für eigene Wohnzwecke selbst zu nutzen.

Weitere Details zu den Bedingungen finden Sie auf der Infoseite der KfW.

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