
KfW-Förderung. Nutzen Sie die KfW-Förderprogramme für Ihre Baufinanzierung.
Was ist die KfW und wie beantragt man die KfW-Förderung?
Die KfW ist Deutschlands größte Förderbank, die durch Förderkredite mit Zinsvorteil und Tilgungszuschüssen beim Bau, Kauf oder der Sanierung Ihrer Immobilie unterstützt. Darüber hinaus erhalten Sie für energetische Sanierungen oder barrierefreie Umbauten Zuschüsse, die Sie nicht zurückzahlen müssen.
Voraussetzung für die KfW-Förderung: Die technischen Mindestanforderungen der KfW werden erfüllt und die Zuschüsse oder der Kredit wird vor Beginn der Sanierung beantragt.
Ihr Wüstenrot-Berater kann Sie umfassend zu den möglichen KfW-Förderprogrammen informieren und füllt mit Ihnen gemeinsam den Antrag aus. Er übernimmt nach Ihrer Unterschrift dann die Beantragung bei der KfW. Nachdem die KfW Ihren Antrag erfolgreich geprüft hat, erteilt Ihnen Ihre Bausparkasse die Darlehenszusage.
Für die Zuschussprogramme können Sie den bequemen Wüstenrot Fördergeld-Service nutzen, um auf jeden Fall von allen Ihnen zustehenden Förderungen (neben KfW-Förderung z. B. Zuschüsse vom BAFA oder Fördermittel auf kommunaler Ebene) zu profitieren.
Förderprogramme im Überblick (Stand 2020)
Wohneigentumsprogramm 124 (Kreditvariante)
Für den Kauf oder Bau eines Eigenheims
- Für alle, die Wohnraum kaufen oder bauen und selbst darin wohnen wollen
- Begünstigter Personenkreis: Darlehensgewährung ausschließlich an Privatpersonen
- Darlehenshöhe: maximal 100.000 € pro Vorhaben
- Gut kombinierbar mit anderen KfW-Förderprodukten
Verwendungszweck
- Bau oder Erwerb von selbstgenutzten Eigenheimen und Eigentumswohnungen
Berücksichtigt werden folgende Kosten:
- beim Bau: Kosten des Baugrundstücks, Baukosten einschl. Baunebenkosten und Kosten für die Außenanlage
- beim Erwerb: Kaufpreis einschl. Kaufpreisnebenkosten und eventuell anfallenden Modernisierungs-, Instandsetzungs- und Umbaukosten
Finanzierungsanteil / Kreditbetrag
Laufzeit / tilgungsfreie Jahre
- bis zu 25 Jahre / 1-3 Jahre
- bis zu 10 Jahre mit vollständiger Tilgung zum Laufzeitende
Zinsfestschreibung
Auszahlung
Bereitstellungszinsen
Abruffrist
Rückzahlung
Energieeffizient Bauen 153 (Kreditvariante)
Für alle, die ein neues KfW-Effizienzhaus 55, 40 oder 40 Plus oder eine entsprechende Eigentumswohnung bauen oder kaufen
- Begünstigter Personenkreis: Darlehensgewährung an Privatpersonen und Wohnungseigentümer-Gemeinschaften
- Darlehenshöhe: maximal 120.000 € pro Wohneinheit
Verwendungszweck
Wohngebäude im Sinne dieses Förderprodukts sind Gebäude nach § 2 EnEV (Energieeinsparverordnung), die nach ihrer Zweckbestimmung überwiegend dem Wohnen dienen, einschließlich Wohn-, Alten- und Pflegeheime sowie ähnliche Einrichtungen.
Keine Wohngebäude im Sinne dieses Förderprodukts sind Boardinghäuser als Beherbergungsbetrieb mit hotelähnlichen Leistungen, Ferienhäuser und -wohnungen sowie Wochenendhäuser.
Gefördert werden auch ausschließlich durch Erweiterung bestehender Gebäude (zum Beispiel Anbau) oder Ausbau von vormals nicht beheizten Räumen, zum Beispiel Dachgeschossausbau, neu entstehende Wohneinheiten.
Wohneinheiten sind in einem abgeschlossenen Zusammenhang liegende und zu dauerhaften Wohnzwecken bestimmte Räume in Wohngebäuden, welche die Führung eines Haushalts ermöglichen (eigener abschließbarer Zugang, Zimmer, Küche/Kochnische und Bad/WC).
Im Zuge der Errichtung oder des Ersterwerbs werden Anlagen zur Stromerzeugung (zum Beispiel Photovoltaik, Windkraftanlagen, Kraft-Wärme-Kopplung-Anlagen) und Stromspeicherung für die Eigenstromversorgung mitgefördert.
Das heißt, für diese Anlagen darf keine Förderung beziehungsweise Einspeisevergütung nach dem Erneuerbare-Energien- oder dem Kraft-WärmeKopplungsgesetz in Anspruch genommen werden.
Bedingungen
Finanzierungsanteil / Kreditbetrag
Laufzeit / tilgungsfreie Jahre
- 10 Jahre / 1-2 Jahre
- 20 Jahre / 1-3 Jahre
- 30 Jahre / 1-5 Jahre
- 10 Jahre Laufzeit mit vollständiger Tilgung zum Laufzeitende und 10-jähriger Zinsbindung
Zinsfestschreibung
Auszahlung
Bereitstellungszinsen
Abruffrist
Tilgungszuschuss
- KfW-Effizienzhaus 40 Plus: 25 % des Zusagebetrages
- KfW-Effizienzhaus 40: 20 % des Zusagebetrages
- KfW-Effizienzhaus 55: 15 % des Zusagebetrages
Der Tilgungszuschuss wird auf den zum Zeitpunkt der Anerkennung der „Bestätigung nach Durchführung“ gültigen Zusagebetrag berechnet und auf die nach dem Tilgungsplan zuletzt fälligen Raten angerechnet (Verkürzung der Kreditlaufzeit bei gleich bleibenden Annuitäten). Sofern zum Zeitpunkt der Gutschrift die Kreditvaluta geringer ist als die Höhe des Gutschriftbetrages, erfolgt der Tilgungszuschuss nur in Höhe der aktuellen Kreditvaluta. Eine Barauszahlung oder Überweisung des Tilgungszuschusses ist nicht möglich.
Rückzahlung
Energieeffizient Sanieren 151 und 152 (Kreditvariante)
Kredit für die komplette Sanierung (151) oder für einzelne energetische Maßnahmen (152)
- Sanierung zum KfW-Effizienzhaus 55/70/85/100/115/Denkmal
- Einzelmaßnahmen bzw. freie Einzelmaßnahmenkombinationen
- Auch für den Kauf von saniertem Wohnraum
- Begünstigter Personenkreis: Darlehensgewährung an Privatpersonen und Wohnungseigentümer-Gemeinschaften.
- Darlehenshöhe:
- bei Programm Nr. 151: mindestens 15.000 € - maximal 120.000 €
- bei Programm Nr. 152: mindestens 15.000 € - maximal 50.000 €
Verwendungszweck
- Maßnahmen an Wohngebäuden, für die vor dem 01.02.2002 der Bauantrag gestellt oder Bauanzeige erstattet wurde
- Maßnahmen, die dazu beitragen, das energetische Niveau eines KfW-Effizienzhauses zu erreichen und der Ersterwerb eines sanierten Gebäudes (oder auch einer Eigentumswohnung)
Gefördert werden bei Programm Nr. 152 Maßnahmen an Wohngebäuden, für die vor dem 01.02.2002 der Bauantrag gestellt oder Bauanzeige erstattet wurde. Außerdem werden folgende Einzelmaßnahmen gefördert:
- Wärmedämmung von Wänden
- Wärmedämmung von Dachflächen
- Wärmedämmung von Geschossdecken
- Erneuerung der Fenster und Außentüren
- Erneuerung/Einbau einer Lüftungsanlage
- Optimierung bestehender Heizungsanlagen, sofern diese älter als zwei Jahre sind
Einbindung eines Energieeffizienz-Experten
Welche Leistungen sind durch den Energieeffizienz-Experten zu erbringen?
Bedingungen
- KfW-Effizienzhaus 55
- KfW-Effizienzhaus 70
- KfW-Effizienzhaus 85
- KfW-Effizienzhaus 100
- KfW-Effizienzhaus 115
- KfW-Effizienzhaus Denkmal
Finanzierungsanteil / Kreditbetrag
- 50.000 Euro pro Wohneinheit bei der Durchführung von Einzelmaßnahmen einschließlich der Heizungs- und Lüftungspakete im „Anreizprogramm Energieeffizienz“ beziehungsweise
- 120.000 Euro pro Wohneinheit bei einer Sanierung zum KfW-Effizienzhaus
- Bemessungsgrundlage ist die Anzahl der Wohneinheiten nach Sanierung
- Beim Ersterwerb von sanierten Wohngebäuden oder Eigentumswohnungen ist die Bemessungsgrundlage die Anzahl der zu erwerbenden Wohneinheiten gemäß Kaufvertrag
Laufzeit / tilgungsfreie Jahre
- Bis zu 10 Jahre Kreditlaufzeit bei 1 bis 2 Tilgungsfreijahren
- Bis zu 20 Jahre Kreditlaufzeit bei 1 bis 3 Tilgungsfreijahren
- Bis zu 30 Jahre Kreditlaufzeit bei 1 bis 5 Tilgungsfreijahren
- Bis zu 10 Jahre Kreditlaufzeit mit vollständiger Tilgung zum Laufzeitende
Zinsfestschreibung
Auszahlung
Bereitstellungszinsen
Abruffrist
Tilgungszuschuss
- KfW-Effizienzhaus 55: 40% des Zusagebetrages
- KfW-Effizienzhaus 70: 35% des Zusagebetrages
- KfW-Effizienzhaus 85: 30% des Zusagebetrages
- KfW-Effizienzhaus 100: 27,5% des Zusagebetrages
- KfW-Effizienzhaus 115: 25% des Zusagebetrages
- KfW-Effizienzhaus Denkmal: 25% des Zusagebetrages
- Einzelmaßnahmen: 20% des Zusagebetrages
Der Tilgungszuschuss wird auf den zum Zeitpunkt der Anerkennung der „Bestätigung nach Durchführung“ gültigen Zusagebetrag berechnet und auf die nach dem Tilgungsplan zuletzt fälligen Raten angerechnet (Verkürzung der Kreditlaufzeit bei gleich bleibenden Annuitäten). Sofern zum Zeitpunkt der Gutschrift die Kreditvaluta geringer ist als die Höhe des Gutschriftbetrages, erfolgt der Tilgungszuschuss nur in Höhe der aktuellen Kreditvaluta. Eine Barauszahlung oder Überweisung des Tilgungszuschusses ist nicht möglich.
Rückzahlung
Energieeffizient Bauen und Sanieren – Baubegleitung 431 (Zuschussvariante)
Für die Planung und Baubegleitung durch einen Experten für Energieeffizienz
- Sanierung zum KfW-Effizienzhaus 55/70/85/100/115/Denkmal
- Einzelmaßnahmen bzw. freie Einzelmaßnahmenkombinationen
- Zuschuss bis zu 4.000 Euro
- Übernahme von 50 % der Kosten für einen Experten für Energieeffizienz
- Für alle, die Wohnraum energetisch sanieren oder neu bauen
- Auch geeignet, um Zertifikate für nachhaltiges Bauen zu erstellen
- Kann nur zusammen mit den Förderprodukten 151, 152 , 430 oder 153 genutzt werden
Wer erhält die Förderung?
- Energieeffizient Sanieren – Kredit (151, 152),
- Energieeffizient Sanieren – Investitionszuschuss (430) oder
- Energieeffizient Bauen (153)
Verwendungszweck
- dem Neubau oder der Sanierung zu einem KfW-Effizienzhaus
- der energetischen Sanierung mit Einzelmaßnahmen
Bedingungen
Kombinationsmöglichkeiten
Der Energieexperte übernimmt sowohl die umfassende Energieberatung vor der Sanierung als auch die Beantragung der Förderung. Die jeweiligen Regelungen zum Zeitpunkt der Antragstellung sind zu beachten.
Umfang der Zuschüsse
Hinweis
Energieeffizient Sanieren 430 (Zuschussvariante)
Zuschuss für die komplette Sanierung oder einzelne energetische Maßnahmen
- Sanierung zum KfW-Effizienzhaus 55/70/85/100/115/Denkmal
- Einzelmaßnahmen bzw. freie Einzelmaßnahmenkombinationen
- Auch für den Kauf von saniertem Wohnraum
- Für private Eigentümer
Wer kann Anträge stellen?
Verwendungszweck
- Energetische Sanierung von Wohngebäuden (wohnwirtschaftlich genutzte Flächen und Wohneinheiten), für die vor dem 01.02.2002 der Bauantrag gestellt oder Bauanzeige erstattet wurde
- Maßnahmen, die dazu beitragen, das energetische Niveau eines KfW-Effizienzhauses zu erreichen
- Maßnahmen an Wohngebäuden, für die vor dem 01.02.2002 der Bauantrag gestellt oder Bauanzeige erstattet wurde
Gefördert werden folgende Einzelmaßnahmen:
- Wärmedämmung von Wänden
- Wärmedämmung von Dachflächen
- Wärmedämmung von Geschossdecken
- Erneuerung der Fenster und Außentüren
- Erneuerung/Einbau einer Lüftungsanlage
- Optimierung bestehender Heizungsanlagen sofern diese älter als zwei Jahre sind
Finanzierungsanteil / Kreditbetrag
- Finanziert werden bis zu 100% der förderfähigen Investitionskosten einschl. Nebenkosten (Architekt, Energieeinsparberatung, etc.), max. 100.000 € pro Wohneinheit
- Finanziert werden bis zu 100% der förderfähigen Investitionskosten einschl. Nebenkosten (Architekt, Energieeinsparberatung, etc.) max. 50.000 € pro Wohneinheit
Kombinationsmöglichkeiten
- Kreditvariante dieses Produkts (Produktnummer 151/152) einschließlich einer von der KfW refinanzierten Förderung eines Landesförderinstituts für dieselbe Sanierung.
- Altersgerecht Umbauen - Kredit (159) oder - Investitionszuschuss (455)
- Marktanreizprogramm für erneuerbare Energien (Richtlinie „Förderung von Maßnahmen zur Nutzung erneuerbarer Energien im Wärmemarkt“) über das BAFA (Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle, www.bafa.de) oder im KfW-Produkt „Erneuerbare Energien - Premium“ (www.kfw.de/271). Demnach kann eine im Marktanreizprogramm geförderte Anlage nicht im vorliegenden Produkt gefördert werden. Beispiele für Kombinationen mit dem Marktanreizprogramm finden Sie in den FAQ unter www.kfw.de/430.
Wie wird gefördert?
- Einzelmaßnahmen: 20% der förderfähigen Kosten; maximal 10.000 Euro je Wohneinheit
- KfW-Effizienzhaus Denkmal: 25% der förderfähigen Kosten; maximal 30.000 Euro je Wohneinheit
- KfW-Effizienzhaus 115: 25% der förderfähigen Kosten; maximal 30.000 Euro je Wohneinheit
- KfW-Effizienzhaus 100: 27,5% der förderfähigen Kosten; maximal 33.000 Euro je Wohneinheit
- KfW-Effizienzhaus 85: 30% der förderfähigen Kosten; maximal 36.000 Euro je Wohneinheit
- KfW-Effizienzhaus 70: 35% der förderfähigen Kosten; maximal 42.000 Euro je Wohneinheit
- KfW-Effizienzhaus 55: 40% der förderfähigen Kosten; maximal 48.000 Euro je Wohneinheit
Hinweis
Altersgerecht Umbauen 159 (Kreditvariante)
Kredit für den Abbau von Barrieren, mehr Wohnkomfort und besseren Einbruchschutz
- Darlehenshöhe: mindestens 15.000 € - maximal 50.000 €
- Unabhängig von Ihrem Alter
- Für alle, die Barrieren in ihrer Wohnung reduzieren und sich vor Einbruch schützen wollen
- Auch für den Kauf von umgebautem Wohnraum
Wer kann Anträge stellen?
- Wohnungseigentümergemeinschaften
- Wohnungsunternehmen
- Wohnungsgenossenschaften
- Bauträger
- Körperschaften
- Anstalten des öffentlichen Rechts oder Privatpersonen wie zum Beispiel Selbstnutzer von Wohnimmobilien
- Mieter
Verwendungszweck
- Wege zu Gebäuden und Wohnumfeldmaßnahmen
- Eingangsbereich und Wohnungszugang
- Vertikale Erschließung/Überwindung von Treppen und Stufen
- Anpassung der Raumgeometrie/Raumzuschnitt und Schwellenabbau
- Badumbau/Maßnahmen an Sanitärräumen
- Orientierung, Kommunikation und Unterstützung im Alltag
- Gemeinschaftsräume, Mehrgenerationenwohnen
- Umbau zum „Standard Altersgerechtes Haus“
Bedingungen
Finanzierungsanteil / Kreditbetrag
Laufzeit/tilgungsfreie Jahre
- 10 Jahre / 1-2 Jahre
- 20 Jahre / 1-3 Jahre
- 30 Jahre / 1-5 Jahre
- bis zu 10 Jahre Laufzeit mit vollständiger Tilgung zum Laufzeitende
Zinsfestschreibung
Auszahlung
Bereitstellungszinsen
Abruffrist
Rückzahlung
Barrierereduzierung 455-B (Zuschussvariante)
Zuschuss für den Abbau von Barrieren und für mehr Wohnkomfort
- Zuschuss bis zu 6.250 Euro
- Unabhängig von Ihrem Alter
- Für alle, die Barrieren in ihrer Wohnung reduzieren und mehr Wohnkomfort schaffen wollen
- Auch für den Kauf von umgebautem Wohnraum
Wer kann Anträge stellen?
- Natürliche Personen als Eigentümer oder Ersterwerber von
- Ein-und Zweifamilienhäusern mit maximal 2 Wohneinheiten oder
- von Eigentumswohnungen in Wohnungseigentümergemeinschaften
- Natürliche Personen als Mieter von Wohnungen oder Einfamilienhäusern
Was wird gefördert?
- Wege zu Gebäuden und Wohnumfeld-Maßnahmen
- Eingangsbereich und Wohnungszugang
- Überwindung von Treppen und Stufen
- Raumaufteilung und Schwellenabbau
- Badumbau/Maßnahmen an Sanitärräumen
- Orientierung, Kommunikation und Unterstützung im Alltag
- Gemeinschaftsräume, Mehrgenerationenwohnen
- Umbau zum „Standard Altersgerechtes Haus“
- Förderfähig sind alle Kosten, die mit der Durchführung der Maßnahmen entstehen. Nicht gefördert werden Einrichtungsgegenstände und digitale Geräte der Unterhaltungselektronik zum Beispiel Smartphone oder Tablet.
- Der Einbau neuer Fenster und Fenstertüren wird ausschließlich in den Produkten Energieeffizient Sanieren – Kredit (151/152) oder Energieeffizient Sanieren – Investitionszuschuss (430) gefördert.
- Die Maßnahmen sind durch Fachunternehmen auszuführen.
Bedingungen
Umfang der Zuschüsse
Ein Antrag kann gestellt werden, wenn mindestens 2.000 Euro investiert werden. Förderfähig sind Investitionskosten bis maximal 50.000 Euro pro Wohneinheit. Hierbei sind alle Zusagen aus „Altersgerecht Umbauen – Kredit und Investitionszuschuss (159/455)“ und Kreditzusagen von Landesförderinstituten seit 01.04.2009 zu berücksichtigen.