KfW-Förderung für Ihre Baufinanzierung
Die KfW (Kreditanstalt für Wiederaufbau) als eine der führenden Förderbanken unterstützt und fördert den Bau, Kauf, die Modernisierung und die Sanierung Ihrer Immobile durch eine Vielzahl an Programmen.

Was ist die KfW und wie beantragt man die KfW-Förderung?
Die KfW ist Deutschlands größte Förderbank, die sowohl Privatpersonen, Unternehmen als auch öffentliche Einrichtungen mit vielfältigen Förderprogrammen unterstützt.
Im Rahmen der „Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG)“ fungiert die KfW neben dem BAFA (Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle) als Fördermittelgeber. Hierbei bietet sie Förderkredite mit Zinsvorteil und Tilgungszuschüssen für energieeffizientes Bauen, Kaufen oder Sanieren Ihrer Immobilie.
Ergänzt wird das Angebot der KfW durch weitere Förderprogramme rund ums Wohneigentum.
Voraussetzung für die KfW-Förderung: Die technischen Mindestanforderungen werden erfüllt und die Zuschüsse oder der Kredit wird beantragt, bevor Verträge z. B. mit Handwerkern oder Bauträgern abgeschlossen werden.
Ihr Wüstenrot-Berater kann Sie umfassend zu den möglichen KfW-Förderprogrammen informieren und füllt mit Ihnen gemeinsam den Antrag aus. Er übernimmt nach Ihrer Unterschrift dann die Beantragung bei der KfW. Nachdem die KfW Ihren Antrag erfolgreich geprüft hat, erteilt Ihnen Ihre Bausparkasse die Darlehenszusage.
Förderprogramme im Überblick
Wohneigentumsprogramm 124 (Kreditvariante)
Für den Kauf oder Bau eines Eigenheims
- Für alle, die Wohnraum kaufen oder bauen und selbst darin wohnen wollen
- Begünstigter Personenkreis: Darlehensgewährung ausschließlich an Privatpersonen
- Darlehenshöhe: maximal 100.000 € pro Vorhaben
- Gut kombinierbar mit anderen KfW-Förderprodukten
Verwendungszweck
- Bau oder Erwerb von selbstgenutzten Eigenheimen und Eigentumswohnungen
Berücksichtigt werden folgende Kosten:
- beim Bau: Kosten des Baugrundstücks, Baukosten einschl. Baunebenkosten und Kosten für die Außenanlage
- beim Erwerb: Kaufpreis einschl. Kaufpreisnebenkosten und eventuell anfallenden Modernisierungs-, Instandsetzungs- und Umbaukosten
Finanzierungsanteil / Kreditbetrag
Laufzeit / tilgungsfreie Jahre
- bis zu 25 Jahre / 1-3 Jahre
- bis zu 10 Jahre mit vollständiger Tilgung zum Laufzeitende
Zinsfestschreibung
Auszahlung
Bereitstellungszinsen
Abruffrist
Rückzahlung
Energieeffizient Bauen und Sanieren 261 (Kreditvariante)
Hinweis für Neubauten: Seit dem 21.04.2022 ist Stufe zwei der Neubauförderung gestartet. Demnach können nur noch Anträge für die Neubauförderung der Effizienzhaus-/Effizienzgebäude-Stufe 40 mit Nachhaltigkeitsklasse (NH) gestellt werden. Voraussetzung hierfür ist das Qualitätssiegel Nachhaltiges Wohnen. Die Förderung wird ausschließlich in den Kreditvarianten 261 angeboten. Die Sanierung von bestehenden Immobilien zum Effizienzhauses sowie der Kauf eines bereits sanierten Effizienzhauses ist weiterhin möglich.
Förderkredit für Sanierung, Neubau und Kauf einer Immobilie mit Effizienzhaus-Standard
- Begünstigter Personenkreis: Darlehensgewährung an Privatpersonen und Wohnungseigentümer-Gemeinschaften
- Für alle, die Wohnraum energetisch sanieren oder neu bauen
- Bis zu 150.000 Euro Kredit je Wohneinheit bei Komplettsanierung, Bau oder Kauf einer Immobilie mit Effizienzhaus-Standard
- Zusätzliche Förderung möglich, z. B. für Baubegleitung
Verwendungszweck
- Bau- und Baunebenkosten eines Effizienzhauses (ohne Grundstückskosten)
- Kaufpreis eines Effizienzhauses oder einer entsprechenden Eigentumswohnung (ohne Grundstückskosten)
- Fachplanung und Baubegleitung durch entsprechende Experten
- Nachhaltigkeitszertifizierung eines Neubaus mit dem Qualitätssiegel „Nachhaltiges Gebäude“
- Energetischen Maßnahmen, die zu einer Effizienzhaus-Stufe führen
- Sanierung von Baudenkmalen oder Gebäuden mit besonders erhaltenswerter Bausubstanz
Bedingungen
Finanzierungsanteil / Kreditbetrag
Bestandsimmobilien werden, abhängig von ihrer Energieeffizienz-Klasse (85, 70, 55 oder 40) mit bis zu 120.000 Euro bzw. 150.000 Euro je Wohneinheit gefördert.
Laufzeit / tilgungsfreie Jahre
- 4-10 Jahre / 1-2 Jahre / 10-jährige Zinsbindung
- 11-20 Jahre / 1-3 Jahre / 10-jährige Zinsbindung
- 21-30 Jahre / 1-5 Jahre / 10-jährige Zinsbindung
- 4-10 Jahre Laufzeit mit vollständiger Tilgung zum Laufzeitende und 4-10-jähriger Zinsbindung
Zinsfestschreibung
Auszahlung
Bereitstellungszinsen
Abruffrist
Tilgungszuschuss
Der Tilgungszuschuss wird auf den zum Zeitpunkt der Anerkennung der „Bestätigung nach Durchführung“ gültigen Zusagebetrag berechnet. Eine Barauszahlung oder Überweisung des Tilgungszuschusses ist nicht möglich. Nach Abschluss des Vorhabens erhalten Sie einen Tilgungszuschuss (Gutschrift auf den valutierenden Kreditbetrag) in folgender Höhe:
Bei Bau und Kauf eines neuen Effizienzhauses:
- Effizienzhaus 40 Nachhaltigkeits-Klasse (NH): 5 % des Zusagebetrages, max. 6.000 Euro
- Ein- und Zweifamilienhaus, Doppelhaushälfte, Reihenhaus: 50 % des Zusagebetrages, max. 5.000 Euro
- Eigentumswohnung: 50 % des Zusagebetrages, max. 2.000 Euro
- Mehrfamilienhaus ab 3 Wohneinheiten: 50 % des Zusagebetrages, max. 20.000 Euro
- Effizienzhaus 40: 20 % des Zusagebetrages, max. 24.000 Euro
- Effizienzhaus 40 Erneuerbare-Energien-Klasse: 25 % des Zusagebetrages, max. 37.500 Euro
- Effizienzhaus 55: 15 % des Zusagebetrages, max. 18.000 Euro
- Effizienzhaus 55 Erneuerbare-Energien-Klasse: 20 % des Zusagebetrages, max. 30.000 Euro
- Effizienzhaus 70: 10 % des Zusagebetrages, max. 12.000 Euro
- Effizienzhaus 70 Erneuerbare-Energien-Klasse: 15 % des Zusagebetrages, max. 22.500 Euro
- Effizienzhaus 85: 5 % des Zusagebetrages, max. 6.000 Euro
- Effizienzhaus 85 Erneuerbare-Energien-Klasse: 10 % des Zusagebetrages, max. 15.000 Euro
- Effizienzhaus Denkmal: 5 % des Zusagebetrages, max. 6.000 Euro
- Effizienzhaus Denkmal Erneuerbare-Energien-Klasse: 10 % des Zusagebetrages, max. 15.000 Euro
Rückzahlung
Altersgerecht Umbauen 159 (Kreditvariante)
Kredit für den Abbau von Barrieren, mehr Wohnkomfort und besseren Einbruchschutz
- Darlehenshöhe: mindestens 15.000 € - maximal 50.000 €
- Unabhängig von Ihrem Alter
- Für alle, die Barrieren in ihrer Wohnung reduzieren und sich vor Einbruch schützen wollen
- Auch für den Kauf von umgebautem Wohnraum
Wer kann Anträge stellen?
- Wohnungseigentümergemeinschaften
- Wohnungsunternehmen
- Wohnungsgenossenschaften
- Bauträger
- Körperschaften
- Anstalten des öffentlichen Rechts oder Privatpersonen wie zum Beispiel Selbstnutzer von Wohnimmobilien
- Mieter
Verwendungszweck
- Wege zu Gebäuden und Wohnumfeldmaßnahmen
- Eingangsbereich und Wohnungszugang
- Vertikale Erschließung/Überwindung von Treppen und Stufen
- Anpassung der Raumgeometrie/Raumzuschnitt und Schwellenabbau
- Badumbau/Maßnahmen an Sanitärräumen
- Orientierung, Kommunikation und Unterstützung im Alltag
- Gemeinschaftsräume, Mehrgenerationenwohnen
- Umbau zum „Standard Altersgerechtes Haus“
Bedingungen
Finanzierungsanteil / Kreditbetrag
Laufzeit/tilgungsfreie Jahre
- 10 Jahre / 1-2 Jahre
- 20 Jahre / 1-3 Jahre
- 30 Jahre / 1-5 Jahre
- bis zu 10 Jahre Laufzeit mit vollständiger Tilgung zum Laufzeitende
Zinsfestschreibung
Auszahlung
Bereitstellungszinsen
Abruffrist
Rückzahlung
Barrierereduzierung 455-B (Zuschussvariante)
Zuschuss für den Abbau von Barrieren und für mehr Wohnkomfort
- Zuschuss bis zu 6.250 Euro
- Unabhängig von Ihrem Alter
- Für alle, die Barrieren in ihrer Wohnung reduzieren und mehr Wohnkomfort schaffen wollen
- Auch für den Kauf von umgebautem Wohnraum
Wer kann Anträge stellen?
- Natürliche Personen als Eigentümer oder Ersterwerber von
- Ein-und Zweifamilienhäusern mit maximal 2 Wohneinheiten oder
- von Eigentumswohnungen in Wohnungseigentümergemeinschaften
- Natürliche Personen als Mieter von Wohnungen oder Einfamilienhäusern
Was wird gefördert?
- Wege zu Gebäuden und Wohnumfeld-Maßnahmen
- Eingangsbereich und Wohnungszugang
- Überwindung von Treppen und Stufen
- Raumaufteilung und Schwellenabbau
- Badumbau/Maßnahmen an Sanitärräumen
- Orientierung, Kommunikation und Unterstützung im Alltag
- Gemeinschaftsräume, Mehrgenerationenwohnen
- Umbau zum „Standard Altersgerechtes Haus“
- Förderfähig sind alle Kosten, die mit der Durchführung der Maßnahmen entstehen. Nicht gefördert werden Einrichtungsgegenstände und digitale Geräte der Unterhaltungselektronik zum Beispiel Smartphone oder Tablet.
- Der Einbau neuer Fenster und Fenstertüren wird ausschließlich in den Produkten Energieeffizient Sanieren – Kredit (151/152) oder Energieeffizient Sanieren – Investitionszuschuss (430) gefördert.
- Die Maßnahmen sind durch Fachunternehmen auszuführen.
Bedingungen
Umfang der Zuschüsse
Ein Antrag kann gestellt werden, wenn mindestens 2.000 Euro investiert werden. Förderfähig sind Investitionskosten bis maximal 50.000 Euro pro Wohneinheit. Hierbei sind alle Zusagen aus „Altersgerecht Umbauen – Kredit und Investitionszuschuss (159/455)“ und Kreditzusagen von Landesförderinstituten seit 01.04.2009 zu berücksichtigen.
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