KfW-Förderung: Programme und Förderungen im Überblick

Die Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) unterstützt Sie mit einer Vielzahl an Programmen beim Bau, Kauf, der Modernisierung und der Sanierung Ihrer Immobilie. Dazu zählen:

  • Programme für den Bau oder Erstkauf
  • Förderungen für die energetische Sanierung
  • Zuschüsse für den Heizungstausch und Barriereabbau
  • Unterstützung ergänzender Ausbaumaßnahmen

Zu den KfW-Förderungen beraten lassen Alle Förderungen im Überblick
Vater und Tochter schauen auf das Zuhause, das dank KfW-Förderung modernisiert wurde

Was ist die KfW-Förderung?

Die Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) ist die größte Förderbank Deutschlands. Sie bietet diverse Förderprogramme vor allem in den Bereichen Bauen, Wohnen, Energie und Klima an. Die KfW fördert auf zwei Wegen:

  • Förderkredite: Die KfW stellt Förderdarlehen zu Zinssätzen bereit, die oft deutlich unter den marktüblichen Konditionen liegen. Manche Programme kombinieren den Kredit zusätzlich mit einem Tilgungszuschuss – einem Teil des Darlehens, den Sie nicht zurückzahlen müssen.
  • Direkte Zuschüsse: Für bestimmte Programme zahlt die KfW direkte Zuschüsse aus, die nicht zurückgezahlt werden müssen – insbesondere die Heizungsförderung (KfW 458) und der Investitionszuschuss für Barrierereduzierung (KfW 455-B).

Die Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG)

Die KfW ist zusammen mit dem Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) teil der Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG). Dabei handelt es sich um das Fördersystem, das verschiedene Einzelprogramme bündelt. Die BEG teilt sich in zwei Bereiche auf:

  • BEG WG / BEG NWG (Wohn- und Nichtwohngebäude): Für umfassende Bau- und Kaufvorhaben sowie für Komplettsanierungen zu einem Effizienzhaus-Standard ist die Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) zuständig.
  • BEG EM (Einzelmaßnahmen): Das BAFA vergibt Zuschüsse für einzelne Sanierungsmaßnahmen. Diese können beispielsweise die Gebäudehülle, die Anlagentechnik und mehr betreffen.

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Mit dem Gebäudemodernisierungsgesetz (GMG) plant die Bundesregierung, das bestehende Gebäudeenergiegesetz im Jahr 2026 abzulösen. Wie das Gesetz aussehen wird und welche Förderungen es geben wird, ist noch unklar.

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Welche Maßnahmen fördert die KfW?

Die KfW fördert ein breites Spektrum rund ums Wohnen:

  • Bau und Kauf von Wohnimmobilien
  • energetische Sanierungen
  • Heizungstausch
  • Barriereabbau und Einbruchschutz
  • Ausbau erneuerbarer Energien

Die folgende Tabelle gibt Ihnen einen schnellen Überblick über alle aktuell beantragbaren Programme:

Programm Maßnahme Förderart Förderhöhe
KfW 124 Kauf oder Neubau selbst genutzter Immobilien Förderkredit bis 100.000 €
KfW 159 Altersgerechter Umbau und Einbruchschutz Förderkredit bis 50.000 € pro Wohneinheit
KfW 261 Sanierung oder Kauf eines Effizienzhauses Förderkredit + Tilgungszuschuss bis 150.000 € + bis 45 % Zuschuss
KfW 270 PV-Anlagen, Speicher, erneuerbare Energien Förderkredit bis 150 Mio. € pro Vorhaben
KfW 296 Neubau im Niedrigpreissegment Förderkredit bis 100.000 € pro Wohneinheit
KfW 297/298 Klimafreundlicher Neubau oder Erstkauf Förderkredit bis 150.000 € pro Wohneinheit
KfW 300 Neubau und Erstkauf für Familien Förderkredit bis 270.000 € pro Wohneinheit
KfW 308 (Jung kauft Alt) Kauf eines Altbaus mit Sanierungspflicht Förderkredit bis 150.000 € pro Wohneinheit
KfW 358/359 Vorfinanzierung zugesagter Zuschüsse Förderkredit bis 120.000 € pro Wohneinheit
KfW 455-B Barrierereduzierung an Bestandsgebäuden Direktzuschuss bis zu 12,5 % der förderfähigen Kosten
Kfw 458 Heizungstausch in Bestandsgebäuden Direktzuschuss bis 70 % der förderfähigen Kosten

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Wie funktioniert die Förderung im Detail?

Die KfW-Programme unterscheiden sich in ihrem Zweck, ihrem Umfang und ihrer Förderart. Alle Details zu den einzelnen Förderungen finden Sie hier.

Das KfW-Wohneigentumsprogramm (Nr. 124) ist die unkomplizierte KfW-Förderung für den Erwerb einer Immobilie. Es ist schon seit vielen Jahren verfügbar und bewusst unkompliziert gestaltet.

Förderfähige Maßnahmen
  • Kauf oder Bau einer Immobilie zur Selbstnutzung.
  • Beim Neubau: Baugrundstück (wenn maximal 6 Monate vor Antrag erworben), sämtliche Baukosten inkl. Nebenkosten sowie Außenanlagen.
  • Beim Kauf: Kaufpreis, Modernisierungs- und Umbaukosten sowie anteilige Nebenkosten.
Förderhöhe
Förderkredit von bis zu 100.000 Euro.

Förderbedingungen
  • Selbstnutzung der Immobilie vorausgesetzt (Ferienwohnungen, Mietobjekte und gewerbliche Immobilien sind ausgeschlossen).
  • Keine Einkommensgrenzen.
  • Kein Energieeffizienz-Experte erforderlich
  • Keine Energiestandard-Anforderungen.
  • Kombination mit anderen KfW-Programmen ausdrücklich möglich.
Das Programm KfW 159 – Altersgerecht Umbauen ist häufig mit dem Thema „altengerechtes Wohnen" verbunden – tatsächlich steht es allen Altersgruppen offen. Familien mit kleinen Kindern, Menschen mit Behinderungen sowie mobilitätseingeschränkte Personen profitieren genauso wie Senioren.

Förderfähige Maßnahmen
  • Maßnahmen zur Barrierereduzierung, wie barrierefreie Zugänge und Räume, schwellen- und stufenlose Türen, Treppenlifte und altersgerechte Bedienelemente.
  • Maßnahmen zum Einbruchschutz, wie einbruchhemmende Türen, Nachrüstsysteme für Fenster, Überfallmeldeanlagen und Sicherheitstechnik in Smart-Home-Anwendungen.
  • Umbau zum „Standard Alters­gerechtes Haus"
  • Kauf einer neu umgebauten, barrierearmen Immobilie.
Förderhöhe
Förderkredit von bis zu 50.000 Euro je Wohneinheit.

Förderbedingungen
  • Kein Energieeffizienz-Experte erforderlich.
  • Kombinierbar mit KfW 124, KfW 261 und KfW 455-B.
  • Der gemeinsame Förderhöchstbetrag gilt für KfW 159 und KfW 455-B zusammen; frühere Zusagen werden angerechnet.
Hier erfahren Sie mehr zur Förderung für Barrierefreiheit und Einbruchschutz.
Das KfW-Programm 261 – Wohngebäude ist das wichtigste Förderprogramm für die umfassende energetische Sanierung von Bestandsgebäuden. Es kombiniert zinsgünstige Kredite mit Tilgungszuschüssen. Gemeint ist ein Betrag, den Sie nicht zurückzahlen müssen.

Förderfähige Maßnahmen
  • Energetische Komplettsanierung eines bestehenden Wohngebäudes zum Effizienzhaus.
  • Kauf eines frisch sanierten Effizienzhauses.
  • Alle Maßnahmen an der Gebäudehülle (Dämmung, Fenster, Dach, Keller) und der Anlagentechnik (Heizung, Lüftung, Warmwasser).
  • Baunebenkosten, Gerüst, Entsorgung, Wiederherstellungsarbeiten, Materialkosten bei Eigenleistungen.
  • Fachplanung und Baubegleitung durch Energieeffizienz-Experten.
Förderhöhe
Förderkredit mit Tilgungszuschuss und unterschiedlichen Höchstbeträgen je nach Energieeffizienz:
  • Bis zu 120.000 Euro je Wohneinheit bei den Effizienzhaus-Stufen 85, 70, 55 und 40 ohne Zusatzklasse.
  • Bis zu 150.000 Euro je Wohneinheit bei den Effizienzhaus-Stufen 85, 70, 55 und 40 mit Erneuerbare-Energien-Klasse (EE) oder Nachhaltigkeitsklasse (NH).
Der Tilgungszuschuss berechnet sich mehrstufig:
  • 5 bis 20 Prozent Basiszuschuss, je nach Effizienzhaus-Stufe (5 Prozent für EH 85, 10 Prozent für EH 70, 15 Prozent für EH 55 und 20 Prozent für EH 40),
  • 5 Prozent Bonus für die Erneuerbare-Energien-Klasse (EE), sofern der Anteil erneuerbarer Energien mindestens 65 Prozent beträgt.
  • 10 Prozent Worst-Performing-Building Bonus (WPB für Gebäude, die zu den energetisch schlechtesten 25 Prozent in Deutschland zählen.
  • 15 Prozent Bonus für serielle Sanierungen einer Immobilie zur Effizienzhaus-Stufe 40 oder 55 mit vorgefertigten Fassaden-/Dachelementen.
Maximaler Tilgungszuschuss: 45 Prozent

Förderbedingungen
  • Das Gebäude muss mindestens 5 Jahre alt sein und nach der Sanierung mindestens Effizienzhaus 85 erreichen.
  • Eigenleistungen sind bei Nachweis durch Energieberater für Materialkosten förderfähig.
  • Nicht kombinierbar mit: Umschuldungen, Nachfinanzierungen und netzspeisenden PV-Anlagen.
Das KfW-Programm 270 – Erneuerbare Energien ist das zentrale Förderprogramm für Photovoltaik, Batteriespeicher und andere Anlagen zur Nutzung erneuerbarer Energien.

Förderfähige Maßnahmen
  • Photovoltaikanlagen.
  • Batteriespeicher.
  • Solarthermieanlagen.
  • Biomasseanlagen.
  • Wärme- und Kältenetze aus erneuerbaren Energien.
  • Windkraft- und Wasserkraftanlagen.
Förderhöhe
Förderkredit von bis zu 150 Millionen Euro pro Vorhaben.

Förderbedingungen
  • Kein Energieeffizienz-Experte erforderlich.
  • Nicht förderfähig: Balkonkraftwerke und Steckeranlagen, fossile Investitionen.
  • Hier erfahren Sie mehr zur Photovoltaik-Förderung.
Das Programm KfW 296 – Klimafreundlicher Neubau im Niedrigpreissegment fördert kostengünstige und flächeneffiziente Neubauten mit besonders attraktiven Zinssätzen.

Förderfähige Maßnahmen
  • Neubau oder Erstkauf kompakter, energie- und flächeneffizienter Wohngebäude im unteren und mittleren Preissegment.
  • Bezahlbarer Wohnraum mit gutem Energiestandard (es gibt keine starre Preisgrenze, sondern einen Nachweis über Treibhausgasemissionen und Lebenszykluskosten).
Förderhöhe
Förderkredit von bis zu 100.000 Euro je Wohneinheit.

Förderbedingungen
  • Das Gebäude muss den Effizienzhaus-55-Standard erfüllen.
  • Fossilen Brennstoffe zur Energiegewinnung sind ausgeschlossen.
  • Einhaltung von Obergrenzen für Lebenszykluskosten und Treibhausgasemissionen.
  • Flächeneffizienz: Mindestanzahl an Räumen in Bezug auf die Wohnfläche muss eingehalten werden.
  • Die Kombination mit KfW 297/298 oder KfW 300 für dieselbe Wohneinheit ist nicht möglich.
Das Kernprogramm für klimafreundlichen Neubau in Deutschland. Programm KfW 297/298 – Klimafreundlicher Neubau Wohngebäude gilt für Bauherren, die selbst bauen, und Programm 298 für Käufer, die ein frisch fertiggestelltes Gebäude erstmalig erwerben.

Förderfähige Maßnahmen
  • Neubau klimafreundlicher Wohngebäude zur Eigennutzung oder Vermietung (KfW 297).
  • Erstkauf eines klimafreundlichen Neubaus innerhalb von 12 Monaten nach Bauabnahme (KfW 298).
Förderhöhe
Förderkredit mit unterschiedlichen Höchstbeträgen je nach Energiestandard:
  • Bis zu 100.000 Euro je Wohneinheit beim Effizienzhaus-40-Standard.
  • Bis zu 150.000 Euro je Wohneinheit beim Effizienzhaus-40-Standard mit QNG-Zertifikat (Qualitätssiegel Nachhaltiges Gebäude).
  • Bis zu 100.000 Euro je Wohneinheit in der befristeten Effizienzhaus-55-Förderstufe.
Förderbedingungen
  • Das Gebäude muss den Effizienzhaus-40-Standard erfüllen (maximal 40 % des Energiebedarfs des Referenzgebäudes).
  • Fossilen Brennstoffe zur Energiegewinnung sind ausgeschlossen; beim EH-40-Standrard ist auch Biomasse ausgeschlossen.
  • Pflicht zur Lebenszyklusanalyse (LCA) der Baumaterialien.
  • Die Kombination mit KfW 296 oder KfW 300 für dieselbe Wohneinheit ist nicht möglich.
Hier erfahren Sie mehr zur Neubauförderung.
Das KfW-Programm 300 – Wohneigentum für Familien (Neubau) ist der Nachfolger des Baukindergelds und das zielgenauste Programm für Familien mit Kindern. Es verbindet Einkommensgrenzen mit hohen energetischen Anforderungen und bietet die höchsten Kreditsummen aller Neubauprogramme.

Förderfähige Maßnahmen
  • Neubau oder Erstkauf eines klimafreundlichen Wohngebäudes durch Familien.
  • Selbstgenutzte Immobilie als Hauptwohnsitz; Eigentümerschaft zu mindestens 50 Prozent erforderlich.
Förderhöhe
Förderkredit mit unterschiedlichen Höchstbeträgen je nach Kinderanzahl:
  • 1 bis 2 Kinder: bis zu 170.000 Euro
  • 3 bis 4 Kinder: bis zu 200.000 Euro
  • 5 oder mehr Kinder: bis zu 220.000 Euro
Der Höchstbetrag erhöht sich zusätzlich um 50.000 Euro, sofern ein QNG-Zertifikat vorhanden ist.

Förderbedingungen
  • Mindestens ein Kind unter 18 Jahren muss im Haushalt leben.
  • Das Haushaltseinkommen darf maximal 90.000 Euro + 10.000 Euro je weiterem Kind betragen.
  • Das Gebäude muss den Effizienzhaus-40-Standard erfüllen.
  • Fossilen Brennstoffe zur Energiegewinnung sind ausgeschlossen.
  • Pflicht zur Lebenszyklusanalyse (LCA) der Baumaterialien.
  • Zum Zeitpunkt der Antragstellung dürfen keine weiteren Wohnimmobilien in Deutschland vorhanden sein.
  • Die Kombination mit KfW 296 oder KfW 287/298für dieselbe Wohneinheit ist nicht möglich.
Das Programm KfW 308 – Wohneigentum für Familien – Bestandserwerb, auch bekannt als „Jung kauft Alt", richtet sich an Familien, die einen sanierungsbedürftigen Altbau kaufen und modernisieren möchten. Neubauten sind ausdrücklich ausgeschlossen.

Förderfähige Maßnahmen
  • Kauf eines Altbaus mit Energieeffizienzklasse F, G oder H – also den energetisch schlechtesten Gebäuden am Markt.
  • Kaufpreis inklusive anteiliger Grundstückskosten..
  • Nicht gefördert werden: Kaufnebenkosten wie Makler, Notar oder Grunderwerbsteuer.
Förderhöhe
Förderkredit mit unterschiedlichen Höchstbeträgen je nach Kinderanzahl:
  • 1 Kind: bis zu 100.000 Euro
  • 2 Kinder: bis zu 125.000 Euro
  • 3 oder mehr Kinder: bis zu 150.000 Euro
Förderbedingungen
  • Mindestens ein Kind unter 18 Jahren muss im Haushalt leben.
  • Das Haushaltseinkommen darf maximal 90.000 Euro + 10.000 Euro je weiterem Kind betragen.
  • Das Gebäude muss innerhalb von 54 Monaten (4,5 Jahren) auf mindestens Effizienzhaus 85 EE saniert werden – inklusive Austausch der Heizung gegen eine klimafreundliche Alternative.
  • Härtefallregelung: Wenn sich ein Gebäude baulich nicht auf EH 85 EE sanieren lässt, aber EH 100 EE erreicht wird, erhöht sich statt einer Kreditkündigung lediglich der Zinssatz um 1,0 Prozentpunkt pro Jahr.
  • Zum Zeitpunkt der Antragstellung dürfen keine weiteren Wohnimmobilien in Deutschland vorhanden sein.
  • Für die anschließende Sanierung können ergänzend KfW 261, KfW 458 und BAFA-Zuschüsse genutzt werden.
Zuschüsse von der KfW und dem BAFA werden immer erst nach Fertigstellung und Einreichung der Rechnung ausgezahlt. In der Zwischenzeit müssen Sie die Kosten daher vorfinanzieren. Genau hier setzt der KfW 358/359 – Ergänzungskredit an.

Förderfähige Maßnahmen
  • Zwischenfinanzierung der Kosten einer energetischen Einzelmaßnahme bis zur Auszahlung des bereits zugesagten Zuschusses.
  • Sobald der Zuschuss ausgezahlt ist, kann er kostenfrei zur Sondertilgung des Ergänzungskredits eingesetzt werden.
Förderhöhe
  • Förderkredit von bis zu 120.000 Euro je Wohneinheit.
  • Sondertilgungen ab 5.000 Euro jederzeit kostenlos möglich.
Förderbedingungen
Eine Zuschusszusage der KfW (458) oder ein Zuwendungsbescheid des BAFA muss vorliegen, die nicht älter als 12 Monate ist und noch nicht ausgezahlt wurde.
Das Programm KfW 455-B – Barrierereduzierung Investitionszuschuss ist die Zuschussvariante zur kreditbasierten Förderung KfW 159. Es richtet sich an Eigentümer und Mieter, die Maßnahmen zur Barrierereduzierung in bestehenden Wohngebäuden umsetzen möchten – und zwar direkt als Zuschuss, der nach Abschluss der Arbeiten ausgezahlt wird.

Förderfähige Maßnahmen
  • Maßnahmen zur Barrierereduzierung, wie barrierefreie Zugänge und Räume, schwellen- und stufenlose Türen, Treppenlifte und altersgerechte Bedienelemente.
  • Umbau zum „Standard Altersgerechtes Haus".
  • Kauf einer barrierearm umgebauten Immobilie.
Förderhöhe
  • Einzelmaßnahmen: 10 Prozent der förderfähigen Investitionskosten bis maximal 25.000 Euro je Wohneinheit. Der maximale Zuschuss beträgt somit 2.500 Euro je Wohneinheit.
  • Standard Altersgerechtes Haus: 12,5 Prozent der förderfähigen Kosten bis maximal 50.000 Euro je Wohneinheit. Der maximale Zuschuss beträgt somit 6.250 Euro je Wohneinheit.
Förderbedingungen
  • Mindestinvestition von 2.000 Euro brutto.
  • Für den Standard „Altersgerechtes Haus" ist eine „Bestätigung nach Durchführung" durch eine Sachverständige oder einen Sachverständigen erforderlich.
  • Kombinierbar mit KfW 159 (solange der Förderhöchstbetrag nicht ausgeschöpft ist).
  • Der gemeinsame Förderhöchstbetrag gilt für KfW 455 und KfW 159 zusammen; frühere Zusagen werden angerechnet.
Hier erfahren Sie mehr zur Förderung für Barrierefreiheit und Einbruchschutz.
Das Programm KfW 458 – Heizungsförderung für Privatpersonen ist die zentrale Anlaufstelle für den Heizungstausch in Bestandsgebäuden. Es fördert den Austausch alter Heizsysteme gegen klimafreundliche Alternativen mit direkten Zuschüssen von bis zu 70 Prozent der förderfähigen Kosten.

Förderfähige Maßnahmen
  • Austausch alter Heizungen in bestehenden Wohngebäuden.
  • Geförderte Heizungsarten: Wärmepumpen, Solarthermieanlagen, Biomasseheizungen, Brennstoffzellheizungen, Fernwärmeanschlüsse und Hybridheizungen mit mindestens 65 Prozent erneuerbarer Energie.
  • Nicht gefördert werden: Gas-, Öl- und Stromdirektheizungen, Nachtspeicheröfen, Infrarotheizungen.
Förderhöhe
Der Zuschuss setzt sich mehrstufig zusammen:
  • 30 Prozent Grundförderung für alle.
  • 20 Prozent Klimageschwindigkeitsbonus beim Austausch einer funktionierenden Verbrennerheizung.
  • 20 Prozent Einkommensbonus bei einem zu versteuernden Jahreseinkommen von bis 40.000 Euro.
  • 5 Effizienzbonus beim Einbau einer klimafreundlichen Wärmepumpe.
Der maximaler Gesamtfördersatz ist auf 70 Prozent gedeckelt. Zudem ist ein einmaliger Emissionsminderungszuschlag von 2.500 Euro erhältlich.

  • Förderfähige Kosten bei einem Einfamilienhaus: bis zu 30.000 Euro.
  • Förderfähige Kosten bei einem Mehrfamilienhaus: bis zu 30.000 Euro + jeweils 15.000 Euro für die 2. bis 6. Wohneinheit + jeweils 8.000 Euro für jede weitere Wohneinheit.
Förderbedingungen
  • Mindestinvestition von 300 Euro brutto.
  • Das Gebäude muss mindestens 5 Jahre alt sein; ein Neubau ist ausgeschlossen.
  • Umsetzungsfrist: 36 Monate nach Förderzusage.
Hier erfahren Sie mehr zur Förderung für den Heizungstausch.

Diese Förderungen können Sie nicht mehr beantragen

Die folgendne Programme wurden in der Vergangenheit angeboten, sind zur Zeit allerdings nicht mehr erhaltbar:

  • KfW 442 – Solarstrom für Elektroautos
  • KFW 151/152, 167 – Ergänzungskredit energieeffizient Sanieren
  • KfW 461/462 – Zuschuss für Wohngebäude
  • KfW 262 – Einzelmaßnahmen-Kredit
  • KfW 424 – Baukindergeld

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Welche Voraussetzungen gelten für KfW-Förderungen?

Unabhängig vom konkreten Programm gelten für nahezu alle KfW-Förderungen dieselben Grundregeln. Wer diese kennt, vermeidet teure Fehler.

  • Antrag vor Vorhabensbeginn
    Der Förderantrag muss vor Beginn des Vorhabens gestellt werden. Was als „Beginn” gilt, hängt von der Art des Vorhabens ab:
    • Beim Bau: der erste Spatenstich (nicht der Bauantrag)
    • Beim Kauf: der Abschluss des notariellen Kaufvertrags
    • Bei Sanierungsmaßnahmen: der Abschluss eines Liefer- oder Leistungsvertrags mit einem Handwerksbetrieb
    • Beim Heizungstausch (KfW 458): Sonderregel – Vertrag mit aufschiebender Bedingung ist vor Antragstellung erlaubt
    • Erlaubte Vorabmaßnahmen, die keinen Vorhabensbeginn darstellen: Energieberatung, Energieausweis, Planungsleistungen, Grundstückssuche, Bauantrag, Bodenuntersuchungen.
  • Kein rückwirkender Antrag
    Eine KfW-Förderung kann nicht nachträglich für bereits gestartete Vorhaben beantragt werden. Wer diesen Fehler macht, verliert den Anspruch unwiderruflich.
  • Zweckbindung und Verwendungsnachweis
    Die Fördermittel müssen zweckgebunden eingesetzt werden. Nach Abschluss des Vorhabens muss der korrekte Mitteleinsatz nachgewiesen werden – bei Kreditprogrammen spätestens 36 Monate nach Vollauszahlung.
  • Keine Doppelförderung
    Dieselbe Maßnahme darf nicht aus mehreren öffentlichen Fördertöpfen gleichzeitig bezuschusst werden. Verschiedene Maßnahmen an demselben Gebäude dürfen hingegen aus unterschiedlichen Programmen kombiniert werden.
  • Fachunternehmen und Energieeffizienz-Experten
    Energetische Sanierungsmaßnahmen müssen von Fachunternehmen ausgeführt werden. Für die Effizienzhaus-Programme 261, 297/298, 300 und 308 ist die Einbindung eines dena-zertifizierten Energieeffizienz-Experten (EEE) Pflicht. Er stellt die Bestätigung zum Antrag (BzA) aus, ohne die keine Antragstellung möglich ist.

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Wie beantrage ich die KfW‑Förderungen?

Bei der KfW gibt es zwei Antragswege: das Durchleitungsverfahren für Kreditprogramme und das Direktantragsverfahren für die Zuschussprogramme KfW 455 und KfW 458.

Antrag über Finanzierungspartner (Kreditprogramme)

Dieser Weg gilt für: KfW 124, 261, 270, 297/298, 296, 300, 308, 159 sowie den Ergänzungskredit 358/359.

  1. Prüfen Sie, welches Programm zu Ihrem Vorhaben passt. Binden Sie bei Sanierungsvorhaben und Neubauten nach BEG-Standard frühzeitig einen Energieeffizienz-Experten ein. Dieser prüft die technische Förderfähigkeit und erstellt die Bestätigung zum Antrag (BzA) inklusive BzA-ID.
  2. Wenden Sie sich an Ihren persönlichen Wüstenrot-Berater. Dieser spricht das weitere Vorgehen Ihrer Finanzierung mit Ihnen durch und übernimmt die Antragsstellung.
  3. Nach einer Bonitätsprüfung stellt Ihr Berater den Antrag bei der KfW. Wichtig: Dies muss vor dem ersten Spatenstich, dem Kaufvertragsabschluss oder der Auftragsvergabe an Handwerker geschehen.
  4. Warten Sie die Förderzusage durch die KfW ab. Erst nach der Zusage dürfen Aufträge vergeben, Kaufverträge unterzeichnet oder Bauarbeiten begonnen werden.
  5. Führen Sie das Vorhaben durch und dokumentieren Sie den Fortschritt sorgfältig.
  6. Nach Abschluss des Vorhabens erstellt der Energieeffizienz-Experte die BnD, die die technisch korrekte Umsetzung bestätigt. Diese wird über Ihren Berater an die KfW übermittelt.
  7. Beim Programm KfW 261: Für dieses Programm schreibt Ihnen die KfW nach erfolgreicher Prüfung der BnD den Tilgungszuschuss gut – die Restschuld sinkt automatisch.


Antrag direkt bei der KfW

Den Zuschuss zur Heizungsförderung (KfW 458) und zur Barrierereduzierung (KfW 455-B) beantragen Sie online direkt bei der KfW. Der Ablauf des Förderantrags unterscheidet sich dabei je nach Programm.

Informieren Sie sich jeweils über den Ablauf des Antragsprozesses und gehen Sie die erforderlichen Schritte sorgfältig durch.

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Wie kombiniere ich KfW‑Förderprogramme mit anderen Förderungen?

KfW und BAFA (Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle) teilen sich die Bundesförderung für effiziente Gebäude – und ihre Schwerpunkte ergänzen sich sinnvoll:

  • Das BAFA fördert Einzelmaßnahmen mit Direktzuschüssen: Fassaden-, Dach- und Kellerdämmung, Fenster- und Türentausch, Lüftungsanlagen, Heizungsoptimierung
  • Die KfW fördert Komplettsanierungen zum Effizienzhaus (261), Heizungstausch (458), Neubau (297/298, 300), Barrierereduzierung (455-B) sowie die Zwischenfinanzierung (358/359)

Grundregel: Dieselbe Maßnahme darf nicht aus beiden Töpfen gleichzeitig gefördert werden. Verschiedene Maßnahmen am selben Gebäude dürfen jedoch kombiniert werden.

Besonders interessant – der iSFP-Bonus des BAFA: Wer vorab einen Individuellen Sanierungsfahrplan (iSFP) durch einen Energieberater erstellen lässt, erhält bei BAFA-Einzelmaßnahmen 5 Prozent Bonus auf den Fördersatz und eine Verdopplung der förderfähigen Investitionskosten von 30.000 auf 60.000 Euro je Wohneinheit. Die Kosten des iSFP selbst werden mit 50 Prozent bezuschusst (max. 650 Euro für Ein-/Zweifamilienhäuser).

Zurück

Nahezu alle Bundesländer sowie viele Städte und Kommunen bieten eigene Programme für energetische Maßnahmen, die sich in der Regel mit KfW-Mitteln kombinieren lassen. Typische Schwerpunkte sind:

  • Zusätzliche zinsgünstige Darlehen für Familien
  • Direktzuschüsse für erneuerbare Energien
  • Sonderprogramme für bestimmte Regionen oder Zielgruppen

Wichtig: Prüfen Sie vor der Antragstellung immer, welche Programme jeweils miteinander kombinierbar sind.

Zurück

Wer KfW- oder BAFA-Förderung für eine energetische Sanierung nicht in Anspruch nimmt, kann alternativ den Steuerbonus nach Paragraf 35c Einkommensteuergesetz (EStG) nutzen: 20 Prozent der Sanierungskosten über drei Jahre (maximal 40.000 Euro pro Objekt) lassen sich von der Steuer absetzen.

Wichtig: Sie können den Steuervorteil und öffentliche Förderungen für dieselbe Maßnahmen nicht kombinieren. Sie müssen sich dann für eins von beiden entscheiden.

Zurück

Entdecken Sie weitere Fördermöglichkeiten

In unseren Ratgebern finden Sie mehr Informationen zu den Fördergeldern, mit denen Ihnen der Staat beim Hausbau, Immobilienkauf oder bei Sanierungen unter die Arme greift.

Weitere Fragen und Antworten zur KfW-Förderung

Für die folgenden Programme ist ein dena-zertifizierter Energieeffizienz-Experte (EEE) verpflichtend:
  • KFW 261
  • KfW 297/298
  • KfW 296
  • KfW 300
  • KfW 308
Beim Zuschuss KfW 458 kann die BzA-ID sowohl von einem Fachunternehmen (Heizungsbetrieb) als auch durch einen EEE erstellt werden.Bei den Programmen KfW 124, KfW 159, KfW 270 und KfW 455-B ist kein Energieeffizienz-Experte erforderlich.
Bei Kreditprogrammen gilt ein formloser Antrag oder ein Finanzierungsgespräch mit explizitem KfW-Bezug vor Baubeginn oder Kaufvertragsabschluss als ausreichender Nachweis.

Bei KfW 458 muss der Liefer-/Leistungsvertrag mit dem Heizungsbauer eine aufschiebende oder auflösende Bedingung enthalten. Bewahren Sie außerdem schriftliche Bestätigungen der Bank mit dem Datum des Beratungsgesprächs und einem Verweis auf die KfW auf. Auch das Erstellungsdatum der BzA durch den Energieberater gilt als Nachweis der Vorabplanung.

Bei KfW 455-B gilt der Abschluss eines Liefer- oder Leistungsvertrags mit einem Handwerksbetrieb als Vorhabensbeginn. Der Antrag muss daher im KfW-Zuschussportal gestellt werden, bevor ein solcher Vertrag unterzeichnet wird. Planungs- und Beratungsleistungen gelten nicht als Vorhabensbeginn.
Selbstverständlich. KfW-Darlehen sind oft kein eigenständiger Finanzierungsteil, sondern ein Ergänzungsbaustein innerhalb einer Gesamtfinanzierung.

Lassen Sie sich daher zu Ihrem konkreten Vorhaben von einem Wüstenrot-Experten beraten. Dieser berechnet, welche KfW-Förderungen für Sie infrage kommen und wie Sie diese am besten kombinieren.
Um das Qualitätssiegel zu erhalten, muss Ihr Gebäude nachweislich ökologische, soziokulturelle und ökonomische Anforderungen erfüllen. Diese werden anschließend von einer unabhängigen Prüfstelle bewertet.

Grundlage ist eine Zertifizierung mit einem registrierten Bewertungssystem, die erst nach Fertigstellung anhand der Planungs- und Bauprozesse erfolgt. Wenn alle Kriterien erfüllt sind, wird das Siegel in den Stufen QNG-PLUS oder QNG-PREMIUM vergeben.
Benötigt werden je nach Programm vor allem:
  • Für Förderkredite: Kreditantrag, BzA‑ID, ggf. Einkommensteuerbescheide, Grundbuch- und Meldenachweis.
  • Für den KfW 458-Zuschuss: BzA‑ID, Liefer-/Leistungsvertrag, Nachweise zu Einkommen oder Heizungsalter (falls relevant).
  • Für den KfW 455-Zuschuss: Antragstellung im KfW-Zuschussportal vor Vorhabensbeginn, nach Durchführung Rechnungen des Fachunternehmens; beim Standard „Altersgerechtes Haus" zusätzlich die Bestätigung nach Durchführung eines Sachverständigen.
  • Nach Durchführung (alle Programme): BnD‑ID, Schlussrechnungen (PDF), Identitätsnachweis, Kontodaten.
Hinweis: Bewahren Sie alle Unterlagen für mindestens zehn Jahre auf, da auch nach der Auszahlung stichprobenartige Prüfungen möglich sind.

Unsere Ratgeber zur Modernisierung