Förderungen
Zuschüsse

Staatliche Förderungen für Sanierungen

Die Förderung einer Sanierung handhabt der Staat recht großzügig. Das ist eine gute Nachricht für Eigenheimbesitzer. Denn einerseits will jeder sein Haus in Schuss halten, andererseits gibt es auch gesetzliche Verpflichtungen zur Sanierung.

Welche Fördermittel gibt es für die Sanierung?

Sanierungsmaßnahmen werden durch eine Vielzahl unterschiedlicher Programme gefördert. Meist gibt es dabei hohe Zuschüsse zur Sanierungsförderung, die nicht zurückgezahlt werden müssen. Alternativ dazu stehen Hausbesitzern in vielen Bereichen auch zinsgünstige Darlehen oder attraktive Steuervergünstigungen zur Verfügung.

Förderung für die energetische Sanierung der Heizung

Wer eine Heizung auf Basis erneuerbarer Energien einbaut und die Mindeststandards des Gebäudeenergiegesetzes (GEG) übertrifft, kann hohe Fördergelder beantragen. Erhältlich sind diese in Form von Zuschüssen über die Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG). Wie hoch die Mittel ausfallen, hängt dabei vor allem von der Art der neuen Anlage ab. Aber auch Bauart und Alter der alten Heizung wirken sich teilweise stark auf die Sanierungsförderung aus. Grundlegende Voraussetzung ist, dass das betroffene Gebäude mindestens fünf Jahre alt ist. Erfüllen Hausbesitzer diese Vorgabe, bekommen sie Zuschüsse in Höhe von 10 bis 40 Prozent über das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA). Und zwar für:

  • Solarthermie: 25 % Zuschuss für Solaranlagen zur Warmwasserbereitung oder zur kombinierten Heizungsunterstützung
  • Biomasseheizung: 10 % Zuschuss für wasserführende Pelletöfen, Pellet-, Hackschnitzel-, Scheitholzvergaser- oder Kombikessel
  • Wärmepumpe: 25 % Zuschuss für elektrisch betriebene Luft-Wärmepumpen, 30 Prozent Zuschuss für Sole- und Wasser-Wärmepumpen sowie 30 Prozent Zuschuss für Luft-, Sole- oder Wasser-Wärmepumpen mit natürlichen Kältemitteln.

Lassen Hausbesitzer im gleichen Zuge eine funktionstüchtige Gas-, Öl-, Kohle- oder Nachtspeicherheizung austauschen, steigt die Förderung der Sanierung um jeweils 10 Prozent an. Den sogenannten Heizungs-Tausch-Bonus gibt es für Einzelöfen sowie Heizkessel, wenn Hausbesitzer nach Abschluss aller Arbeiten auf das Heizen mit fossilen Energieträgern verzichten. Wichtig ist außerdem, dass Gasheizungen mindestens 20 Jahre alt sein müssen. Für Gasetagenheizungen und andere Heizsysteme gilt diese Vorgabe nicht.

Eine Sanierungsförderung bekommen auch Hausbesitzer, die „nur“ die Wärmeverteilung optimieren lassen - etwa durch einen hydraulischen Abgleich oder den Einbau energiesparender Pumpen. Über das BAFA ist in diesen Fällen ein Zuschuss in Höhe von 15 Prozent möglich. Schlägt ein individueller Sanierungsfahrplan die Maßnahme vor, steigt die Förderrate um fünf Prozent an.

Ganz gleich, ob es um einen Heizungstausch oder eine Heizungsmodernisierung geht: Die BAFA-Förderung der Sanierung ist in jedem Fall vor der Vergabe von Liefer- und Leistungsverträgen online über die Webseite des BAFA zu beantragen.

Neben der BAFA-Förderung für die Sanierung können Hausbesitzer die neue Heizungsanlage auch finanzieren. Möglich ist das zum Beispiel mit einem Modernisierungskredit von bis zu 50.000 Euro, den es ohne Grundbucheintrag zu günstigen Konditionen gibt.

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Förderung für altersgerechte Sanierung und Einbruchschutz

Großzügige Wohnräume ohne Hindernisse oder Barrieren sind nicht nur bei älteren und kranken Menschen gefragt. Auch junge Familien wünschen sich barrierefreie Wohnungen, die Platz, Komfort und Bewegungsfreiheit bieten. Wer den Bestand dahingehend saniert, kann attraktive Fördermittel von der Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) in Anspruch nehmen. Diese fördert barrierefreie Sanierungen mit günstigen Darlehen (KfW-Programm 159) oder einmaligen Zuschüssen in Höhe von zehn Prozent (KfW-Programm 455-B). Erhältlich ist die Sanierungsförderung dabei unter anderem für folgende Maßnahmen:

  • Schwellen entfernen
  • Wände und Durchgänge versetzen
  • Küche und Bad umbauen
  • Terrassen und Balkone umgestalten
  • Wege ebnen, etc.

Mit dem Programm 159 fördert die KfW auch Maßnahmen zum Einbruchschutz. Hier gibt es günstige Darlehen für:

  • einbruchhemmende Haus-, Wohnungs- und Nebeneingangstüren
  • einbruchhemmende Gitter, Klapp- und Rollläden sowie Lichtschachtabdeckungen
  • Nachrüstsysteme für Haus-, Wohnungs- und Nebeneingangstüren
  • Einbruch- und Überfallmeldeanlagen

Die Kombination bestimmter Maßnahmen ergibt den KfW-Standard „Altersgerechtes Haus“. Wer diesen erreicht, erhält nochmals eine höhere Sanierungsförderung.

Förderung von Maßnahmen am Haus

Die Förderung der Altbau-Sanierung fällt besonders üppig aus. Auch hier hat der Staat diverse Förderprogramme aufgelegt. Aber auch die Länder und Kommunen engagieren sich bei der Sanierungsförderung von Altbauten. Dabei werden sowohl Einzelmaßnahmen, wie etwa die Dämmung der Dachflächen, als auch energetische Komplettsanierungen bis hin zum KfW-Effizienzhaus gefördert. Förderprogramme gibt es beispielsweise für:

  • Wärmedämmung von Dachflächen, Keller- und Geschossdecken sowie Wänden
  • Erneuerung der Fenster und Außentüren
  • Neue oder optimierte Lüftungsanlage
  • Beratungs- und Honorarkosten für Planung und Baubegleitung

Generell gilt, je höher der Energiestandard, desto höher die Förderung. So gibt es über das BAFA zum Beispiel Zuschüsse in Höhe von 15 bis 20 Prozent für Einzelmaßnahmen an der Gebäudehülle. Erreichen Hausbesitzer hingegen einen Effizienzhaus-Standard, erhalten sie günstige Darlehen mit Tilgungszuschüssen in Höhe von fünf bis 45 Prozent. Ebenfalls vom BAFA gibt es zudem Zuschüsse in Höhe von 80 Prozent für eine initiale Energieberatung. Letztere ist in jedem Fall zu empfehlen, da sie die größten Schwachstellen und Einsparpotenziale am eigenen Haus herausstellt. Lassen sich Sanierer in diesem Zuge einen individuellen Sanierungsfahrplan (iSFP) ausstellen, profitieren sie bei der Sanierung vom sogenannten iSFP-Bonus. Dieser ist mit einer Extra-Sanierungsförderung in Höhe von 5 Prozent verbunden, wenn Hausbesitzer Maßnahmen aus dem Sanierungsfahrplan Schritt für Schritt in Auftrag geben.

Die Alternative: Steuerliche Förderung der Sanierung

Alternativ gibt es auch einen Steuerbonus für die Sanierung. Wer diesen nutzt, kann 20 Prozent der anfallenden Kosten über einen Zeitraum von drei Jahren steuerlich geltend machen. Insgesamt ist es möglich, 40.000 Euro für Maßnahmen am Haus und der Heizung von der Steuer abzusetzen.

Wichtig zu wissen: Der Steuerbonus lässt sich für die gleiche Maßnahme mit keinem anderen Programm kombinieren. Er ist außerdem das einzige Förderangebot, das nachträglich zu beantragen ist.

Erfüllen Sanierer die hohen technischen Anforderungen der Fördergeber nicht, können Sie in vielen Fällen den Steuerbonus für Handwerkerleistungen nutzen. Diesen gibt es in Höhe von 20 Prozent für Sanierungs- und Erhaltungsarbeiten an einer selbst genutzten Immobilie.

Stand: Februar 2023

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